Zum ersten Mal wird in Deutschland eine Klage gegen ein soziales Netzwerk vorbereitet, weil es zu wenig gegen sogenannte „Hasskommentare“ und „Fake News“ getan haben soll. Das bislang nicht näher genannte Netzwerk habe „eindeutig“ gegen das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verstoßen, zitiert tagesschau.de den Präsidenten des Bundesamtes für Justiz in Bonn, Heinz-Josef Friehe.
Das NetzDG ist seit dem 1. Januar 2018 in Deutschland in Kraft und sieht vor, dass Online-Plattformen strafbare Inhalte binnen 24 Stunden nach einem Hinweis löschen müssen. Ansonsten drohen hohe Geldstrafen. Laut tagesschau.de sind bisher rund 1000 Beschwerden von Usern beim Bundesamt für Justiz eingegangen.
Das NetzDG wurde von Anfang an kontrovers diskutiert. Kritiker warnten vor allem vor der Gefahr des „Overblocking“, also der vorsorglichen Löschung kontroverser, aber unter deutschem Recht legaler Äußerungen. Von einem solchen Overblocking war vergangenes Jahr auch der Facebook-Auftritt der Achse des Guten betroffen. Um was für einen herabsetzenden, hasserfüllten Post ging es? Sehen Sie selbst.