Microsoft hat vor ein paar Tagen seinen geänderten Servicevertrag an seine Nutzer versendet. Wer den Service ab 1. Mai 2018 weiterhin nutzt, stimmt den Änderungen automatisch zu. Unter Punkt 3 „Verhaltenskodex“ heißt es jetzt:
„iv. Unterlassen Sie es, unangemessene Inhalte oder anderes Material (das z. B. Nacktdarstellungen, Brutalität, Pornografie, anstößige Sprache, Gewaltdarstellungen oder kriminelle Handlungen zum Inhalt hat) zu veröffentlichen oder über die Dienste zu teilen.“
Im bisher gültigen Servicevertrag aus dem Jahr 2016 war der Wortlaut wie folgt:
„iv. Unterlassen Sie es, unangemessene Inhalte oder sonstige Materialien (z. B. Nacktdarstellungen, Brutalität, Bestialität, Pornografie, grafische Gewalt oder Kriminalität) zu veröffentlichen oder unter Verwendung der Dienste zu versenden.“
Die „Bestialität“ ist also der undefinierbaren „anstößigen Sprache“ gewichen. Ob das Unternehmen letzteres schlimmer findet als erstgenanntes, ist unklar. Die Initiative rekurriert jedenfalls auf eine Vereinbarung mit der EU, „möglichst keine rassistischen und fremdenfeindlichen Botschaften“ zu verbreiten, wie Heise im Mai 2016 berichtete. In puncto Meldung von Hassreden sollen „Organisationen der Zivilgesellschaft“ als „vertrauenswürdige Berichterstatter“ einbezogen werden.
Zur aktuellen Lage schreibt die Süddeutsche: „Eine gesetzliche Regelung, die dem deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetz entspräche, hält sich die Kommission weiterhin ausdrücklich offen, sieht dies aber aus Sorge um eine mögliche Auswirkung auf die Meinungsfreiheit offenkundig als zweitbeste Lösung an.“ Nichtsdestotrotz liegt eine weitergehende Empfehlung mit Forderungen an die Plattformen vor. „Sie ist verbindlicher … und enthält nun auch präzise Definitionen von Schlüsselbegriffen wie „content provider“, auf die sich nationale Gerichte berufen könnten. Die Empfehlung kann, muss aber nicht in ein europäisches Gesetz münden.“
Ein breites Bündnis warnt indessen vor einem „gefährlichen Irrweg“: Der EU-Abgeordnete Axel Voss (CDU) legte dem Rechtsausschuss des EU-Parlaments seinen Vorschlag vor, „der trotz aller Kritik die von der EU-Kommission vorgesehenen Upload-Filter enthält“. Automatische Upload-Filter kamen verstärkt während der Debatte um die Urheberrechtsreform zur Sprache. Diese Vorab-Filter sind „nicht in der Lage, zwischen rechtswidrig verwendeten und legalen Inhalten zu unterscheiden – und löschen pauschal alles, was verdächtig aussieht“, so Netzpolitik an dieser Stelle.
Das Bündnis aus Wirtschaftsverbänden, Bürgerrechtsorganisationen und der digitalen Zivilgesellschaft protestiert dagegen mit diesem Offenen Brief gegen die Einführung von Upload-Filtern. Es ist die Rede von Overblocking und Zensurinfrastruktur: „Komplizierte Abwägungen, was erlaubt ist und was nicht, sei es Kritik, Satire oder Kunst, können automatisierte Filter nicht vornehmen. Wirksame Maßnahmen, die rechtmäßige Inhalte vor entsprechender Blockung schützen, sind nicht vorgesehen. Damit werden nutzergenerierte Inhalte aus dem Internet verschwinden.“
Nach Einführung der Verhaltenskodize würden laut Süddeutsche etwa 70 Prozent der beanstandeten Inhalte von den Plattformen gelöscht. Zur Vermeidung von ungerechtfertigtem Löschen von Beiträgen soll laut diverser Lippenbekenntnisse das hiesige Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) reformiert werden. Was es dazu zu sagen gibt, ließ bereits der estnische Kommissions-Vizepräsident Andrus Ansip verlauten: „Deutschland tue sich nach seiner Beobachtung schwer damit, zwischen Hassrede und zulässigen Meinungsäußerungen zu unterscheiden.“
Das NetzDG wurde am 30. Juni 2017 von der Mehrheit der Koalitionsfraktionen gegen das Votum der Linken und gegen eine Stimme einer CDU/CSU-Abgeordneten bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen angenommen und ist seit 1. Januar 2018 vollumfänglich in Kraft. Bei der Abstimmung im Bundestag waren nur 50 bis 60 Abgeordnete anwesend. „Die Geschäftsordnung des Bundestages sieht für eine gültige Abstimmung jedoch eine Anwesenheit von mehr als 50 Prozent der Abgeordneten vor … Der Bundestag war also nach diesen Regeln nicht beschlussfähig“, heißt es in dieser Programmbeschwerde.
Dieser Beitrag erscheint auch auf Susanne Baumstarks Blog Luftwurzel
Beitragsbild: Helodrgt via Wikimedia Commons
"In puncto Meldung von Hassreden sollen „Organisationen der Zivilgesellschaft“ als „vertrauenswürdige Berichterstatter“ einbezogen werden." Sind das die, die ich aus dem ff kenne, damals in der DDR ? Immerhin war ich erst in der DDR und auch später noch im Westen "Arbeitgeber" von vielen Personen. Nachdem auch die IM´s (" VERTRAUENSWÜRDIGE BERICHTERSTATTER !!) identifiziert werden konnten, bin ich fast vom Stuhl gefallen, wer sich alles an meinen "Freßnäpfen" gelabt hatte. Aber über eines freue ich mich heute noch, daß meine ECHTEN !! Freunde und ich diese Nappsülzen (meistens intellektuell unterbelichtet ) immer wieder "verar......." konnten. "Organisationen der Zivilgesellschaft" als "vertrauenswürdige Berichtertatter." Wer eine dementsprechende DDR "Karriere" hinter sich hat, weiß genau, was das bedeutet und ich glaube, die wenigsten lassen sich noch einschüchtern.
Sofern man mich richtig unterrichtet hat ist wegen der zu geringen Anwesenheit wohl rechtlich nichts zu machen! Es wird nur einmal pro Sitzung die Beschlußfähigkeit festgestellt und zur vorhergehenden Entscheidung über die "Ehe für alle" war die Beschlußfähigkeit gegeben. Das danach der größte Teil der MdBs bei der Entscheidung zum NetzDG, statt im Plenum zu weilen, lieber feierte, ändert leider nichts an der Feststellung der Beschlußfähigkeit. Es hätte eines Antrags zur erneuten Beschlußfähigkeitsfeststellung (was geht) bedurft, der aus wohlfeilen Gründen natürlich nicht gestellt wurde, um die Abstimmung über das NetzDG wegen fehlender Beschlußfähigkeit hinfällig zu machen! So können wir nur betrübt feststellen das den meisten Mitgliedern des Bundestages entweder die Tragweite des NetzDG nicht bewußt war, es ihnen am A... vorbei ging, oder sie es (insgeheim) unterstützten! Armes Deutschland, in dem die gewählten Vertreter des Volkes einem politisch korrekten Gendergesetz freudig zustimmen, aber die Einschränkung von Grundrechten völlig egal ist!
vk.com zensiert nicht.
Mal ehrlich - ich finde es noch viel gefährlicher, wenn wie gerade aktuell die Medien sich überschlagen in der Weitergabe von "mutmasslichen" Informationen über die "mutmasslichen" bösen Russen, die "höchstwahrscheinlich" den Doppelspion und seine Tochter vergiftet haben (sollen). DAS ist gefährlich! So bereitet man Kriege vor. Was ist die Weitergabe von unbestätigten Informationen? Lüge? Skrupellosigkeit? Hilflosigkeit? Auch hier ... in der Presseschau von heute - volles Rohr "haltet den Dieb" mit der unkommentierten Weitergabe des NZZ-Artikels. Gerade habe ich achgut.de kennengelernt und gut gefunden - aber nun auch schnell wieder enttäuscht. Schade
Die Frage ist doch wohl eher wen das eigentlich betrifft. Auch wird grundsätzlich nie die Frage beantwortet ob und welches Recht im Streitfall zum tragen kommt. Gestern schaltete das "Gesichtsbuch" eine ganze Seite in der BILD. Nur Geschwafel und Huldigung der Meinungsdiktatur. Ausdrücklich bedankt wurde sich bei den Partnern aus Politik, Gesellschaft und Experten. Wer das ist, verrät uns das "Gesichtsbuch" leider nicht. Dabei wäre ja gerade diese Information für den Bürger, Wähler und Freigeist sehr aufschlussreich.
Wäre es nicht an der Zeit, Codices zu entwickeln? Begriffe zu benutzen, die den Dummen zufriedenstellen und den Schlauen informieren? Enigmatisch....
Kehren wir also zurück zu den "Blauen Elefanten". Bis auch diese von irgendwelchen in Filtern eingebauten Algorithmen kassiert werden. Dann bleibt nur noch der Gang auf die Straße. Spätestens dann wird sich zeigen, ob der Staat seine hässliche Fratze auch offen zeigt und unerwünschte Meinungen gewaltsam niederschlägt. Bisher versteckt er sich ja hinter Computerprogrammen.