Die Ideen dazu gehen bis in die 1980er Jahre zurück, nachdem man sich nach Sturmschäden im Bayerischen Wald dazu entschloss, die betroffenen Areale sich selbst zu überlassen. Zur Schnapsidee wurde es dann 2007, als man im Rahmen einer „Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt“ beschloss, dass zwei Prozent der Fläche jedes Bundeslandes in „Wildnis“ zu überführen seien. Am 18. Dezember 2024 wurde dieses Ziel mit der Verabschiedung der „Nationalen Biodiversitätsstrategie 2030“ (NBS) noch einmal festgezurrt.
Zwei Prozent, das hört sich nach wenig an. Dazu kommen dann allerdings noch zwei weitere Prozent, die – ebenso verpflichtend für alle Bundesländer – nach der Verabschiedung des Wind-an-Land-Gesetzes 2023 – als sog. „Windvorranggebiete“ auszuweisen sind, auf denen dann – natürlich ausschließlich zur Rettung des Weltklimas – tausende neue, riesige Windräder aufgestellt werden sollen. Doch das ist ein anderes Thema, zu dem ich bereits hier und hier berichtet habe. … Zurück zur Wildnis. Auf der Website des Bundesamtes für Naturschutz „Wildnisziele Deutschland“ kann man lesen: „Wildnisgebiete im Sinne der NBS existieren heutzutage hauptsächlich in Kernzonen von Nationalparken (vgl. § 24 Abs. 2 BNatSchG), auf Flächen des ‚Nationalen Naturerbes‘ und in einigen großen Naturschutzgebieten. (…) Es geht … darum, weitere Gebiete zu identifizieren, die für eine Wildnisentwicklung geeignet sind.“
Was ist eigentlich „Wildnis“? Und was ist „Prozessschutz“?
Auf der Website „Wildnis in Deutschland“ werden wir darüber aufgeklärt:
„Wildnis ist ein kulturell geprägter Begriff und beschreibt doch vor allem den Raum ohne menschliche Kultivierung, in dem natürliche Prozesse dauerhaft ergebnisoffen und ohne menschliche Steuerung ablaufen können – wo also Natur einfach Natur sein darf. (…) Die Herausforderungen zum Schutz der biologischen Vielfalt in Zeiten von Klimawandel und Überschreitung mehrerer planetarer Grenzen sind immens und die damit einhergehende Handlungsaufforderung dringlich. Zum Erhalt unserer biologischen Vielfalt bedarf es der Anwendung verschiedener naturschutzfachlicher Konzepte – Prozessschutz ist eines davon. Großflächig angewendeter Prozessschutz bewirkt, dass sich Landschaften dynamisch und selbstständig wie bei keinem anderen Konzept entwickeln und ist damit unverzichtbar.“
Als die Sächsische Schweiz im Jahre 1990 – also noch als „DDR“ und vor der Wiedervereinigung – den Status „Nationalpark“ erhielt, ahnte wohl in der Bevölkerung noch niemand, in welche Richtung sich das einmal entwickeln würde, denn selbst zu DDR-Zeiten hatten hier strenge Natur- und Artenschutzrichtlinien gegolten. Und „Park“ klingt ja auch eher nach Pflege als nach „Wildnis“.
Die „Qualitätskriterien und Standards für deutsche Nationalparke“ (PDF zum Download) hatte die Sächsische Schweiz ohnehin nie erfüllt. Denn die erfordern eine zusammenhängende, kompakte, unzerschnittene Fläche von mindestens 100 km2, einen hohen Grad der Naturnähe (oder ist geeignet, diesen künftig in einem überschaubaren Zeitraum zu erreichen) und darf siedlungs- oder verkehrsmäßig nicht oder kaum erschlossen sein. Dies alles traf/trifft auf das heutige Nationalparkgebiet nicht zu.

Da nur 18 Prozent des Nationalpark-Areals als „naturnah bzw. bedingt naturnah” eingestuft werden (Quelle: „Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen im Nationalpark Sächsische Schweiz“ vom 23. Juli 2019, S. 11), genügte schon dieser Umstand nicht den Kriterien für Nationalparke, und so gab man dem Ganzen den Namen „Entwicklungsnationalpark“. Von den in sog. „Pflegezonen“ und „Ruhezonen“ (Kernzone) eingeteilten Arealen sollen sukzessive im Laufe der Jahre immer mehr „Pflegezonen“ in den „Prozessschutz“ überführt werden. Dabei ist dieser „Prozessschutz“ nichts anderes als „Nichtstun – Verwilderung – Verwahrlosung“. Allerdings klingt es viel netter, wenn man es „Natur Natur sein lassen“ nennt.
Ein kleiner Schritt für einen Käfer – ein großer Sprung für die „Wildnis“
Das 2018 explodierende Borkenkäferdrama mit dem Resultat des kompletten Absterbens sämtlicher Fichtenbestände hatte man wohl damals nicht auf dem Schirm, obwohl Waldökologen und Forstwissenschaftler jahrelang vorher vor genau dieser Gefahr gewarnt hatten, wenn das verhängnisvolle Konzept „Natur Natur sein lassen“ (Prozessschutz) weitergeführt würde. Oder vielleicht doch? Vielleicht hoffte man ja insgeheim, dass der Borkenkäfer (von der Nationalparkverwaltung zum „Freund und Helfer des Waldes“ verniedlicht) die Arbeit des „Waldumbaus“ übernehmen und den verhassten „gebietsfremden Fichten-Monokulturen“ den Garaus machen würde. Ja, dieses kleine Käferchen hat ganze Arbeit geleistet. Nun isser halt weg, der blöde Fichtenforst. Und nun isse da, die Wildnis.
Wirklich entsetzt bin ich immer wieder darüber, wie viele Menschen sich von diesen verklärten „Wildnis“-Begriffen blenden lassen und „Wildnis“ als etwas Romantisches, Tolles und Erstrebenswertes für unser Land ansehen. Die Nationalparkverwaltung tut ja auch alles dafür, dass dieses Bild in den Köpfen der Besucher der Sächsischen Schweiz erhalten bleibt – allerdings nur mit bunter Propaganda und Schönreden der derzeitigen beklagenswerten Ist-Zustände der Landschaft. Für die Besucher der Region wurde eigens ein „Naturbildungsprogramm“ auf den Weg gebracht. Auf der Website der Nationalparkverwaltung ist zu lesen:
„Unser Naturbildungsprogramm soll Lust machen auf entdeckendes Lernen mit allen Sinnen und lebendiges Erfahren durch Fühlen, Riechen, Schmecken, Hören und Erleben von Natur, ihrer Schönheit und ihrer Zerbrechlichkeit gleichermaßen. Dabei ist unser wichtigstes Ziel, den Schutzzweck des Nationalparks – Natur Natur sein lassen – für unsere Gäste lebendig und erlebbar zu machen.“
Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man darüber schallend lachen. Und immer wieder hört man Sprüche naiver Zeitgenossen, wie: „Aber die Natur hilft sich doch selbst. Man muss sie nur machen lassen.“ Ja, das erste stimmt wohl. Aber leider entwickelt sich die Natur nicht nach menschlichen Wunschvorstellungen, sondern entsprechend der vorhandenen Randbedingungen.

Wer glaubt, dass dieses flächendeckende Baumgerippe-Mikado an den Steilhängen und zwischen den Felsriffen in den nächsten 50 Jahren verrotten oder sich von selbst auflösen wird, ist leider im Irrtum. Diese gigantischen Totholzmassen werden sich ohne Bodenkontakt viele Jahrzehnte lang überhaupt nicht verändern, erhöhen aber leider in signifikantem Maße die Brandgefahr und verhindern das zügige Wachstum einer neuen Vegetation. Es entsteht kein Humus und Waldboden, sondern nur ein undurchdringlicher Wust aus Stämmen, knochentrockenem Geäst, Brombeergestrüpp und Adlerfarnteppichen. Wachstumschancen haben hier im Wesentlichen nur Birken – und natürlich wieder Fichten, Fichten, Fichten… und in 30 Jahren beginnt dann das Borkenkäferdrama aufs Neue.
Deshalb funktioniert hier dieses Konzept „Natur Natur sein lassen“ nicht
Biologische Vielfalt? Fehlanzeige! Und während die Nationalparkverwaltung hier groteskerweise Baumarten wie Europäische Lärche, Weymouthskiefer, Roteiche und Douglasie als „gebietsfremde Arten“ bekämpft, lässt man seit Jahrzehnten wirklich aggressive invasive Arten wie den Japanischen Staudenknöterich (Fallopia japonica) und das Drüsige Springkraut (Impatiens glandulifera) ungehindert die kleinen Flusstäler überwuchern – Finde den Fehler! Wird diese hier komplett falsche Umweltpolitik nicht endlich korrigiert, dann ist diese Region jedenfalls für lange Zeit oder gar für immer in ihrer Einzigartigkeit als Wander- und Felskletterwelt verloren. Und über einen „gesunden Mischwald“ braucht man in den nächsten 100 Jahren auch nicht spekulieren.
Eine jahrhundertelang gewachsene Kulturlandschaft (hier wurde seit über 400 Jahren Forstwirtschaft zur Holzgewinnung betrieben – daher die Fichtenmonokulturen) verwandelt sich eben nicht ohne aktiven Waldumbau (Beräumen, Neu- und Nachpflanzen von Laubgehölzen, Lärchen, Weißtannen etc. und Schutz dieser Neuvegetation) in ursprünglich vorhandene reine Natur; dauerhaft bleiben nur die gigantischen Totholzmassen, die nicht verrotten – und dazwischen Fichten, Birken und alles überwucherndes Brombeergestrüpp. Genau das ist „Wildnis“. Viele der jahrhundertealten Wanderwege und -pfade werden nicht mehr freigeschnitten und verschwinden auf Nimmerwiedersehen.

Fällt denn wirklich niemandem auf, dass dieses Konzept in diametralem Widerspruch steht zu den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, wie sie im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) festgeschrieben sind?
„Danach sind Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes, als Lebensgrundlagen des Menschen und in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zu schützen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen. Auf Dauer sollen 1. die biologische Vielfalt, 2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie 3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft gesichert werden.“
Um Missverständnissen vorzubeugen: Nein, ich bin per se kein Gegner der Nationalpark-Idee. Und es gibt sicherlich auch Regionen in Deutschland (wie z.B. aufgelassene Truppenübungsplätze), in denen dieser sog. „Prozessschutz“ Sinn macht. Hier im Nationalpark Sächsische Schweiz ist ein solcher jedoch bereits aus Gründen des Brandschutzes und der Verkehrssicherungspflicht überhaupt nicht konsequent umsetzbar und deshalb komplett fehl am Platz. Es ist schon richtig, dass die „Qualitätskriterien und Standards für deutsche Nationalparke“ vorschreiben, dass ein infrage kommendes Areal siedlungs- oder verkehrsmäßig nicht oder kaum erschlossen sein darf. Deshalb wäre die Wandlung der Schutzkategorie „Nationalpark“ in einen „Naturpark“, in dem aktiver Waldumbau betrieben werden kann – so, wie es schon seit einigen Jahren die Bürgerinitiative Naturpark Sächsische Schweiz fordert –, dringend geboten, um diese wertvolle Kulturlandschaft zu erhalten.
Zum Schluss noch ein Foto vom linkselbischen, südlichen Teil des Elbsandsteingebirges, der nicht zum Nationalpark, sondern zum Landschaftsschutzgebiet gehört. Zwischen dem Pfaffenstein und der tschechischen Grenze im Süden sieht man kaum noch Waldschäden. Hier wird aktiver Waldumbau betrieben, betroffene Areale wurden abgeholzt und mit Laubwäldern wieder aufgeforstet. Es entsteht ein vielfältiger, lebendiger Mischwald. Diese Region unterliegt nicht dem Prozessschutz-Konzept „Natur Natur sein lassen“. Den Unterschied zu den Wäldern im Nationalpark kann man wohl deutlich erkennen.

Titelfoto: Nationalpark Sächsische Schweiz, Halbengrund/Schindergraben, ein beliebter Wanderweg und seit 1965 Teil des Naturlehrpfads Hohnstein, mit Blick auf die Burg Hohnstein, Update 16. April 2026. Foto: Stefan Klinkigt
Artikel, die wir zu dieser Thematik bereits veröffentlicht haben:
Stärkere Waldbrände durch Totholz?
Nachhilfe auf dem Weg zur Wildnis?
Sächsische Schweiz: Zerstörung heißt jetzt „Waldpflege“
Die Natur findet einen Weg? Manchmal muss mensch nachhelfen.
Sächsische Schweiz: Bilder der Verwüstung
Neues vom Streit um den Nationalpark Sächsische Schweiz

hi, es liegt am Selbsthass, überall den Faktor Mensch zu canceln. Oder daran, dass die linke Liebe tot geritten ist.
Es geht darum, Preise und Profit der Holznutzung zu kontrollieren. Der niedersächsische Jahrhundertorkan 1972 lieferte ein Vielfaches der damaligen bundesdeutschen Holznutzung. Das nicht benötigte oder brauchbare Holz wurde in riesigen Wällen zusammengeschoben und lieferte 1975 die Nahrung für eine der grössten Naturbrände in der alten BR. Gleichzeitig ist es Teil einer viel umfassenderen Idee der territorialen Kontrolle um ganze Regionen langfristig umnutzen zu können. Okologie wird in der Gesetzgebung verankert um Flächen für Nutzungen zu erschliessen, die unter dem vorherigen Regime nicht möglich waren. Beispiele: Reinhardswald oder SH, wo für die kürzliche Erweiterung von Schutzzonen entlang der Ostsee sich ursprünglich Vorschläge eingebracht wurden, die quasi die komplette Ostseeküste für den Massentourismus gesperrt hätten und für die Küste wie die Ostsee selbst Windräder bis hinten gg vorsahen. Auch grossflächige Betretungsverbote werden diskutiert. Wir haben noch nichts gesehen.
„Die konkurrierende Gesetzgebung ist ein Kompetenztypus des Staatsorganisationsrechts von Bundesstaaten.“
Die Theorie „Das deutsche Rechtssystem verfügt über konstitutive Grundsätze und Kollisionsregeln, die verhindern, dass widersprüchliche Gesetze gleichzeitig Gültigkeit haben.“
Egon Kreutzer „Wenn das ernst gemeint wäre mit der Entwaldungsfreiheit, dürfte dann Strom aus Windmühlen aus entwaldeten Wäldern überhaupt noch in Verkehr gebracht werden?“
EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten EU-Verordnung 2023/1115 (EUDR). Kein einziger Baum sollte wegen Windkraftwerke gefällt werden dürfen. Die Energie in der Lieferkette entspricht nicht der EUDR Verordnung.
Die „Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt“ kollidiert vermutlich mit allen anderen Gesetzen. Das sollte einmal eine KI genauer untersuchen.
Meine Ansätze.
– „Teile des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gehören zu einem geschützten Gebiet, jedoch handelt es sich dabei primär um den Nationalpark Sächsische Schweiz.“
– „Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sind insgesamt 1.556 Altlasten und Altlastenverdachtsflächen im Sächsischen Altlastenkataster (SALKA) erfasst. Dazu zählen neben industriellen Altlasten auch militärische Rüstungsaltlasten, die aus beiden Weltkriegen und der späteren Nutzung durch sowjetische Truppen stammen können.“ Quelle www landratsamt-pirna de /altlasten.html und andere wie der UBA Rüstungsatlas.
Häufig werden militärisch belastete Gebiete entweder unter Naturschutz oder unter besondere Gesetze gestellt. Kostet ja Geld wenn die Rüstungsindustrie ihre Testgebiete säubern müssen obwohl die EU aus den Landwirtschaftsfonds Gelder für ihre Beschussfelder, Flugbetriebe zahlen. Die freiwillige Entwaldung ist preiswerter.
Treibstoffablassen (Fuel Dumping) im Schwarzwald u.a. …ach lieber nicht. Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat Fakten.
Nun sieht die „biologische Vielfalt“ anders als gedacht aus.
Ich versuche gerade, mir vorzustellen, wie die Neandertaler, die durch die Sächsische Schweiz vagabundierten, mit der Wildnis zurecht kamen.
Womöglich sind deswegen die Neamdertaler ausgestorben…
In der für Berliner sehr nahe liegenden Märkischen Schweiz sieht es kaum anders aus. AUS „BUCKOWER ELEGIE“ – … Sind nicht nur dahingegangen, wonach man hatte einst Verlangen, Schloss, Hotels und Attraktionen, Restaurants und auch Pensionen, selbst die Wälder mussten leiden, Wandern im Wald solltest du meiden, denn Kiefern, Fichten, Buchen, Eichen, liegen darin umher als Leichen. / Was würde wohl in unsren Tagen der alte Brecht zu all dem sagen, dass wenig nur von dem verblieb, als er Buckows Elegien schrieb? Verscherzt hat sich das Volk Vertrauen, auf das der Staat will nicht mehr bauen, folgt dem Rat, den Brecht erzählt’, ein neues Volk der Staat jetzt wählt.
@ Ben Salomon / „26.04.2026
Wie üblich Wegen des KLIMAWANDELs, Auto, Kernkraft, Covid19, Nazxxs, Rassismus, Mediazid usw.: Daher die WaldBrände, der Ver- und Befall durch Borkenkäfer sowie die Wehrübungen der Rächten … Und natürlich ist der hanseatische Wolf nicht BÖSE und der Wal will leben !“
Kann man in Deutschland Walfleisch kaufen? Ich frage nicht für einen Freund …
Wie kann ein Mensch das Offensichtliche nicht sehen?
Was sind das für Leute, die das Hässliche, das Böse, die Lüge, das Kaputte, das Schmutzige, Stinkende … dem Schönen, Guten, Wahren, Intakten, Sauberen, Duftenden … vorziehen?
Was rauchen, spritzen oder trinken diese Leute?
Wie kaputt muss ein Mensch sein, um von der Realität vollkommen unangefochten zu bleiben?
Welche „Traumata“ haben die Leute so verheerend zum Entgleisen gebracht?
Oder ist das in ihrer DNS angelegt?
Ich kann all die Zerstörung in diesem Land kaum mehr aushalten und bleibe auch deshalb überwiegend zu Hause.
Da dies überall in Deutschland mehr oder weniger im Lockstep oder Stechschritt geschieht , muss es wohl Teil eines großen Plans sein.
Doch wer hat die vielen Strippen in der Hand, ohne dass sie sich verwirren und verknoten?
Für mich heißt der Strippenzieher „Satan“, der mächtige (aber nicht allmächtige) Feind Gottes und der Menschen.
Und überall hat er Erfüllungsgehilfen – kümmerliche Typen nach der Art der „Anzeigen-Hauptmeister“, aber auch sehr mächtige, reiche und einflussreiche, die sich als „Gutmenschen“ tarnen.
Böse sind sie allzumal überall.
Ganz Deutschland ist „Nationalpark“ und „Timmy“.