Wenn das Verschleppen von Abschiebungen und das fälschliche Ausstellen von Duldungsbescheinigungen automatisch zum Tatbestand der Beihilfe wird, zu Beihilfe zu jeglicher Kriminalität, die der illegal sich hier Aufhaltende begeht, haben wir eine Chance. Dass wir für diese Regelung vorher eine andere Regierung brauchen, erwähne ich nur der Vollständigkeit halber.
“Gibt es fürs mehrfache Zustechen „rechtfertigende Gründe“?” - Natürlich gibt es für das mehrfache Zustechen auf einen Menschen rechtfertigende Gründe. Ein solcher Grund könnte zum Beispiel “Notwehr” heißen. Sie überschätzen die kurzfristige Wirksamkeit von Messerstichen, und, nebenbei bemerkt, wahrscheinlich auch die Wirksamkeit von Schusswaffen. Sollte es hier Jäger geben, werden diese Ihnen auf Anfrage sicherlich bestätigen, dass so ein Wild, selbst bei einem gut platzierten Torsotreffer, in den meisten Fällen erstmal wegläuft, und es durchaus “Eine Zigarrettenlänge” dauern kann, bis es irgendwo liegen bleibt. Wild ist kleiner, leichter, und weniger robust als Menschen. Im Fall von Notwehr würde man jedoch ein Ausmaß an Verletzungen anstreben, durch welches der Angreifer auf der Stelle liegen bleibt, und eben keine Zigarrettenlänge mehr Zeit hat, um seinen Angriff fortzusetzen. Das Ausmaß der notwendigen Verletzungen ist daher um ein vielfaches höher, als das Ausmaß der Verletzungen, das “nach einer Zigarrettenlänge” den Tod verursacht. Aus diesem Grund schießen Polizisten häufiger mal ihr ganzes Magazin leer, wenn sie einem bewaffneten und gefährlichen Angreifer gegenüberstehen. Und Pistolen - besonders mit den von der Polizei verwendeten Munitionsarten - haben eine höhere Mannstoppwirkung als einfache Messerstiche. Demnach würde ich es sogar erwarten, dass jemand im Fall von Notwehr, die mit einem Messer erfolgt ist, vollkommen durchlöchert ist, sofern er mit seinem Angriff fortfährt, bis er dies nicht mehr kann. Als ich das letzte Mal nachsah, gab es in Deutschland noch ein eher liberales Notwehrrecht. Zumindest, auf dem Papier.
Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.