Manfred Knake / 03.03.2020 / 11:00 / Foto: Pixabay / 11 / Seite ausdrucken

Murphys Gesetz und die Schiffshavarie vor dem Windpark

Murphys Gesetz (englisch Murphy’s law) ist eine auf den US-amerikanischen Ingenieur Edward A. Murphy jr. zurückgehende Lebensweisheit, die eine Aussage über menschliches Versagen und über Fehlerquellen in komplexen Systemen macht. Murphys Gesetz lautet: “Anything that can go wrong will go wrong.” Zu Deutsch:  „Alles, was schiefgehen kann, wird auch schiefgehen.“

Am 25. Februar 2020 havarierte der unter der Flagge von Barbados registrierte Frachter „Santorini“ westnordwestlich vor Helgoland in schwerer See. Das nicht beladenen Schiff hatte das Ruder verloren und trieb manöverierunfähig in der Nordsee. Der Notschlepper „Nordic“ wurde von seiner Sturmposition zum Havaristen beordert. Es gelang, eine Notschleppverbindung herzustellen. Drei Feuerwehrleute der Feuerwehr Cuxhaven, darunter ein Notarzt, ein Einsatzleiter Feuerwehr und ein Notfallsanitäter, wurden von einem Hubschrauber der Bundespolizei auf der „Santorini“ abgesetzt. Sie stellten die medizinische Versorgung sicher. Von den 23 Besatzungsmitgliedern an Bord waren 22 Personen unverletzt. Eine leichtverletzte Person wurde ambulant versorgt. 

Am Abend des 26. Februar erreichte ein Schleppverband mit der „Santorini“ die Wesermündung, gezogen vom Schlepper „Bugsier 30“, der „Bugsier 5“ und begleitet von der „Nordic“. Die „Santorini“ wurde nach Bremerhaven geschleppt, wo sie in die Werft ging. Bemerkenswert ist dieser Passus aus der Pressemitteilung Nr. 3 des Havariekommandos in Cuxhaven: 

„Durch das professionelle Handeln aller Beteiligten konnte verhindert werden, dass die SANTORINI in das Offshore-Windpark-Cluster 8 mit den Windparks Global Tech I, Albatros und Hohe See trieb. Die dort vorsorglich vorbereiteten Evakuierungen waren nicht notwendig.“

Es ist also wieder einmal gutgegangen. Es bleibt zu hoffen, dass auch in Zukunft kein Havarist in ein Windturbinenfeld gerät. Einige Windparks wurden nicht weit vom viel befahrenen Verkehrstrennungsgebiet in der Deutschen Bucht ins Meer gestellt, die wie künstliche Riffe eine enorme Gefahr bei einer Kollision darstellen. Träfe ein steuerloser Havarist auf eine Offshore-Anlage, wäre nicht auszuschließen, dass sich die Rotorgondel beim Anprall lösen und den Schiffsrumpf durchschlagen würde. Träfe es einen vollbeladenen Tanker, wäre dies verheerend für die nahegelegene Küste. Nach Murphy´s law geht das irgendwann nicht mehr so glimpflich ab: "Anything that can go wrong will go wrong"!   

In diesen drei Windparks stehen insgesamt 167 Anlagen. Hier die Pressemitteilung des Havariekommandos in Cuxhaven dazu.

Foto: Pixabay

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Leserpost

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Rainer Hanisch / 03.03.2020

Eigenartigerweise ist in den Nachrichtensendungen kein Hinweis auf dieses Vorkommnis gesendet worden. Warum wohl? Wäre es zu einer Havarie gekommen, wären zumindest einige der Windmühlen außer Gefecht gesetzt worden, sprich: es gäbe Stromausfälle. Wie sollten die kompensiert werden? Nicht nur Zappelstrom, sondern auch Außergefechtsetzung durch Havarien. so sieht also eine “stabile” Stromversorgung in Deutschland aus! Einfach lächerlich!

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