Moskauer Terrorjustiz

In Russland sind Militärgerichte ein wichtiges Instrument der Repression. Zwei neue Internetseiten zeigen, wie sie einst auch in Deutschland tausende Menschen aburteilten.

Russische Militärgerichte haben derzeit viel zu tun: Seit Putins sogenannter Teilmobilisierung im September 2022 haben sie mehr als 7.000 Soldaten wegen Fahnenflucht verurteilt. Auch Dutzende ukrainische Kriegsgefangene, darunter Köchinnen aus dem Asow-Regiment, mussten sich wegen „Organisation und Mitwirkung in einer terroristischen Vereinigung“ verantworten. Im Mai verhängte ein Militärgericht in Chabarowsk gegen den Kriegsgegner Angel Nikolajew 15 Jahre Haft wegen „Terrorismus“. Aus Protest gegen die Einberufungen soll er zwei Flaschen mit einer brennenden Flüssigkeit ins Fenster des örtlichen Rekrutierungsbüros gestellt haben.

Militärgerichte haben in Russland eine lange Tradition. Schon im Zarenreich sorgten uniformierte Richter für die Einhaltung von Disziplin in der Armee. In der Sowjetunion mutierten sie zu einem Instrument willkürlicher Verfolgungen, denen tausende hohe Offiziere zum Opfer fielen.

Seit Ende des Zweiten Weltkrieges saßen sowjetische Militärtribunale auch über zahlreiche Deutsche zu Gericht. Sie verfolgten nicht nur deutsche Kriegsverbrechen, sondern urteilten auch etwa 35.000 Zivilisten ab. Die in Berlin, Dresden, Halle, Potsdam, Schwerin und Weimar ansässigen Militärgerichte sollten den Massenverhaftungen der sowjetischen Geheimpolizei einen legalen Anstrich geben.

3.631 hingerichtete Deutsche

Bis vor wenigen Jahren war die Abkürzung „SMT“ für diese Militärtribunale den meisten historisch Interessierten ein Begriff. Nach dem Ende der DDR waren zahlreiche Augenzeugenberichte erschienen, die den Ablauf der oft nur wenige Minuten dauernden Verhandlungen beschrieben. Forscher, insbesondere des Dresdner Hannah-Arendt-Instituts und der Stiftung Sächsische Gedenkstätten, suchten in Zusammenarbeit mit russischen Behörden nach Dokumenten und legten genaue Untersuchungen vor.

Danach wurden die meisten Angeklagten zu 25 Jahren Arbeitslager verurteilt, ganze 3.631 Personen, darunter fünf Beteiligte am Aufstand vom 17. Juni, wurden hingerichtet. Fragt man heute Google oder ChatGPT, was „SMT“ bedeutet, erfährt man davon nichts. Stattdessen werden Auflösungen diverser englischer Begriffe präsentiert. Ein Grund dafür dürfte sein, dass ein Großteil des Wissens über die sowjetischen Militärgerichte in Büchern verpackt ist, die von den Web-Crawlern der Suchmaschinen nur selten erfasst werden.

Die Lücke wird durch Defizite der deutschen Erinnerungskultur verstärkt. Der sowjetische Nachkriegsterror, den der ehemalige Moskauer Spiegel-Korrespondent Christian Neef in seinem Buch „Das Schattenregime“ unlängst noch einmal beschrieben hat, spielt darin kaum mehr eine Rolle . Beides begünstigt ein naives Russland-Bild, das paradoxerweise vor allem in den östlichen Bundesländern grassiert.

Zwei Internet-Adressen

Vor diesem Hintergrund kommt zwei neuen Internet-Seiten Bedeutung zu, die an eben diese Verfolgungen erinnern. Die eine präsentiert die Namen und Biographien von 928 Menschen, die zwischen 1950 und 1953 in Ostdeutschland von sowjetischen Militärtribunalen zum Tode verurteilt und in Moskau erschossen wurden. Da die Leichen anschließend verbrannt wurden und die Asche in ein namenloses Massengrab auf dem Friedhof Donskoje kam, trägt die Seite die Webadresse: https://donskoje1950-1953.de/. Die Website ist die digitale „Übersetzung“ eines Totenbuches, das erstmals 2005 erschien.

Die andere Website dokumentiert Lebensläufe von bislang 289 Deutschen, die zwischen dem 8. Mai 1945 und dem 24. Oktober 1955 durch sowjetische Militärtribunale abgeurteilt wurden. Sie deckt nicht nur einen größeren Zeitraum ab, sondern befasst sich auch mit denen, die zu Lagerhaft verurteilt wurden, wobei ausschließlich Personen aufgeführt werden, die aus politischen Gründen inhaftiert wurden. Die Einträge sind ausführlicher und sollen weiter ergänzt werden, zu finden sind sie unter der Webadresse: https://verurteiltundvergessen.de/.

Beiden Internetseiten ist gemeinsam, dass sie mit einer interaktiven Deutschlandkarte starten, auf denen die Wohnorte der Verurteilten markiert sind. Durch Klicken auf einzelne Regionen erfährt man, wer dort abgeurteilt wurde. Über die Namen gelangt man dann zu einer Kurzbiografie, die unter anderem den Tag der Verhaftung, der Verurteilung und gegebenenfalls der Rehabilitierung nennt. In Anlehnung an eine Initiative der in Russland inzwischen verbotenen Menschenrechtsorganisation Memorial, das letzte Wohnhaus Hingerichteter mit einer Tafel zu kennzeichnen, nennt „Verurteilt und vergessen“ auch die letzte Anschrift der Opfer.

Verurteilt zu 20 Jahre Lager

Klickt man zum Beispiel auf die brandenburgische Hauptstadt Potsdam, stößt man auf den Schriftsteller Horst Bienek, der seinen Wohnsitz ausgerechnet in der von König Friedrich Wilhelm III angelegten Russischen Kolonie 11 hatte. Im November 1951 wurde der damals 21-Jährige verhaftet und vier Monate später wegen „antisowjetischer Hetze“ und „Spionage“ zu 20 Jahren Lager verurteilt.

Da er ein Meisterschüler Bertolt Brechts war, sollte der sich nach einer Versammlung des Berliner Ensembles für ihn einsetzen. Doch Brecht lehnte ab und Bienek kam in ein Arbeitslager im sowjetischen Workuta.

Erst 1955, nach dem Moskau-Besuch Konrad Adenauers, kam der Schriftsteller wieder frei. Einige Gedichte, die er im Lager auf Toilettenpapier geschrieben hatte, konnte er in Zahnpastatuben nach Deutschland schmuggeln. Mehrere Werke – insbesondere „Traumbuch eines Gefangenen“„Die Zelle“ und das posthum erschienene „Workuta“ – reflektierten später seine Hafterfahrungen, die auch in seinem im Oktober erscheinenden Tagebuch eine Rolle spielen. Erst 1994, vier Jahre nach seinem Tod, rehabilitierte ihn die russische Hauptmilitärstaatsanwaltschaft, da weder die Übergabe eines frei verkäuflichen Adressbuches noch das Lesen West-Berliner Zeitungen eine Straftat gewesen sei.

In Potsdam lebte auch der CDU-Politiker Erwin Köhler, der dort im Dezember 1946 zum zweiten Bürgermeister gewählt worden war. Unter dem Eindruck einer Verhaftungswelle in der brandenburgischen CDU trat er Anfang März 1950 zurück, doch kurz darauf wurden er und seine Frau Charlotte ebenfalls festgenommen. Unter Folter wurden sie zu Geständnissen gezwungen, die sie später zurücknahmen. Ungeachtet dessen verurteilte sie das Militärgericht wegen „Spionage“ und „konterrevolutionärer Agitation und Propaganda“ zum Tode. Wie brutal die sowjetische Geheimpolizei vorgegangen sein muss, zeigt das Schicksal des CDU-Fraktionschefs im Brandenburgischen Landtag, Frank Schleusener, der mit Köhler zusammen verhaftet worden war und nach sechstägiger Haft seinen Verletzungen erlag.

Nach der Verurteilung wurde Erwin Köhler zusammen mit seiner Frau nach Moskau deportiert und dort am 20. Februar 1951 erschossen; Charlotte Köhler erlitt am 10. April dasselbe Schicksal. Ihre Kinder erhielten erst nach Jahren eine Todeserklärung. 1992 rehabilitierte die Hauptmilitärstaatsanwaltschaft das Ehepaar, denn die „Schuld“ des CDU-Politikers habe allein darin bestanden, dass er bei Dienstreisen nach Ost-Berlin mit der S-Bahn durch die Westsektoren gefahren sei.

Die beiden Fälle stehen exemplarisch für das Schicksal tausender Verurteilter. Die Verfahren vor den Militärgerichten hatten mit rechtsstaatlichen Prozessen nichts zu tun. Die Öffentlichkeit war ausgeschlossen, Verteidiger und Entlastungszeugen waren nicht zugelassen, Rechtsmittel konnten nicht eingelegt werden. Nur bei Todesurteilen wurde manchmal darauf aufmerksam gemacht, dass die Verurteilten ein Gnadengesuch einreichen könnten, dem jedoch selten entsprochen wurde.

Ein schwacher Trost

Die Fälle Bienek und Köhler zeigen aber auch das unterschiedliche Vorgehen der beiden Websites. Während die über die Erschossenen nur vergleichsweise knapp deren Biografien referiert, liefert das Portal „Verurteilt und Vergessen“ mehr Hintergrundinformationen. Es fordert zudem dazu auf, weiteres Material bereitzustellen. Dabei präsentiert es ausschließlich Verfolgte, die von Russland rehabilitiert worden sind, was angesichts der unter Putin immer restriktiver gewordenen Rehabilitierungspraxis nicht unproblematisch ist.

Dass es bislang keine Website gibt, auf der man alle Verurteilten findet, ist durchaus symptomatisch für die Aufarbeitung des Kommunismus in Deutschland. Das Thema wird nicht als gesamtstaatliche Aufgabe angesehen. Dazu passt, dass es noch eine dritte Website mit interaktiver Deutschlandkarte gibt, die ausschließlich Stasi-Häftlinge vorstellt. Das dahinterliegende Projekt, das ursprünglich sämtliche politischen Gefangenen erfassen sollte, musste im vergangen Jahr abgebrochen werden, weil das FDP-geführte Forschungsministerium es nicht verlängern wollte.

Willkürliche Verhaftungen, Folter und extrem lange Strafen bestimmen heute wieder die Praxis der russischen Militärjustiz. Es ist nur ein schwacher Trost, dass vielleicht auch dieser Opfer eines Tages öffentlich gedacht wird.

 

Hubertus Knabe, geb. 1959, ist ein deutscher Historiker. Er war Direktor der Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen ab ihrer Gründung im Jahr 2000 bis zum September 2018. Knabes Veröffentlichungen widmen sich der Westarbeit der DDR-Staatssicherheit, den Oppositionsbewegungen im Ostblock, der ostdeutschen Nachkriegsgeschichte sowie der Aufarbeitung der SED-Diktatur. Er unterhält den Blog hubertus-knabe.de auf dem dieser Beitrag zuerst erschien.

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Leserpost

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Peter Faethe / 01.08.2024

Alle Terror-Urteile der Sowjets im besetzten Deutschland sind lt. Art. 139 GG in der BRD heute noch geltendes Recht.

Thomas Szabó / 01.08.2024

Bertold Brecht ist ein blutiges Beispiel des linken deutschen Intellektuellen. Sie bringen Menschenopfer für ihre Ideologie, geschlachtet wie unschuldige Opferlämmer, dem blutsaufenden Götzen des Kommunismus und des Multikulturalismus dargereicht. Die bluttriefenden Messer der Migranten - wie die Messer der alttestamentarischen Priester, sie bringen die Erlösung von der deutschen Blutschuld. Schuld und Sühne! Deutsche Mädchen als Sühneopfer für den Nationalsozialismus! Sie waschen ihre Hände in blutiger Unschuld! Hauptsache die deutschen Priester sind nicht persönlich betroffen. Sie opfern ja nicht ihre eigenen Kinder, sondern die deine!

Chris Kuhn / 01.08.2024

Für politische Justiz darf es keinen Freibrief geben. Was ich für unzulässig halte, ist die ständige Gleichsetzung des stalinistischen Terrors mit dem, was in Rußland im Moment gewiß nicht in Ordnung ist. Und wie immer kein Sterbenswörtchen über die Zustände in der Ukraine und deren wüste Requirierungen, Gefangenenerschießungen, Lynchmobs, Sprach-, Religions- und Parteienverbote. In Kiew hat sich neulich übrigens die Ehefrau eines zwangsweise Einberufenen vor dem zuständigen Gericht oder Amt mit Benzin übergossen und angezündet. Zu dem eingangs Gesagten paßt dann auch die in der und auf die BRD ständig geschwungene Nazikeule. Die gegenwärtige politische Justiz ist damit aber auch nicht zu vergleichen. Daß sie aber als solche existiert, ist spätestens seit Corona unstrittig. Über ein Jahr U-Haft für fingierte Delikte von Michael Ballweg, schwerbewaffneten Rollkommandos mit Hausdurchsuchungen bei Corona-Maßnahmen-Kritikern oder Ärzten, die sich schützend vor ihre Patienten stellten, jene menschenunwürdige Behandlung (Handschellen, Leibesvisitationen) von tw. erst mit “Hilfe” des VS als “staatsgefährdend” stigmatisierten, dabei überwiegend greisen “Reichsbürgern”  usw. usf.  Auch deshalb sollten möglichst viele am kommenden Samstag, 3.8., um 12:00 zum Umzug an den Ernst-Reuter-Platz mit anschließender Kundgebung am Großen Stern in Berlin kommen. Ein Rechtsanwalt zitierte den Spruch des Monats eines X-Twitterers: “COMPACT wurde verboten, weil in ihm behauptet wurde, die BRD sei auf dem Weg in eine Diktatur”. Das trifft die Zustände auf den Kopf. (COMPACT wurde übrigens zuvor für keinen einzigen Beitrag rechtskräftig bestraft.) Also mal vor der eigenen Tür kehren, dort liegt genügend viel Dreck!

Gerd Maar / 01.08.2024

Buchempfehlung dazu: “Von Leipzig nach Workuta und zurück. Ein Schicksalsbericht aus den frühen Jahren des ersten deutschen Arbeiter- und Bauernstaates 1950–1954” von Hans-Dieter Scharf. Oder einfach mal wieder Walter Kempowskis Werke lesen.

Christian Müller / 01.08.2024

Sehr geehrter Herr Knabe, Kommunisten und Sozialisten sind also Massenmörder? Welch durchschlagende Erkenntnis! Ich mache Ihnen aber einen Vorschlag für Ihren letzten Satz: “Willkürliche Verhaftungen, extrem lange Strafen und Untersuchungshaften, Hausdurchsuchungen, Polizeiterror, Pressezensur und Korruption bestimmen heute wieder die Praxis der deutschen Justiz. Es ist nur ein schwacher Trost, dass vielleicht auch dieser Opfer eines Tages öffentlich gedacht wird.”

Bernhard Freiling / 01.08.2024

Statt Osthold jetzt Knabe? Gibt es an der deutschen Gerichtsbarkeit nicht genug zu kritisieren? Daß jetzt auf 80 Jahre zurückliegende Terrorurteile eines Kriegsgewinners, dessen Zorn sich angesichts von schätzungsweise 20 Millionen toter Russen gegen alle Deutschen richtete, zurückgegriffen werden muß? Das mag ja berichtenswert wert sein, es jedoch mit der “Moskauer Gerichtsbarkeit” von heute in einen Pott zu werfen, scheint mir ziemlich daneben. Völlig unabhängig davon, wie “man” zu Moskau stehen mag. Genauso daneben wie: “alle AfD-Sympathisanten sind Nazis”, oder “Ungeimpfte verantworten den Tod Anderer”. Da sehe ich kaum einen Unterschied. # Das können Sie besser, Herr Knabe.

Detlef Rogge / 01.08.2024

Es gibt zwei Eckdaten, die im frühen und späten Mittelalter über das Schicksal Europas entschieden. 732, exakt 100 Jahre nach dem Tode Mohammeds, konnten muslimische Heere fast bis Paris vordringen. Bei Tours/Poitiers besiegten fränkische Ritterheere unter Karl Martell die Aggressoren und bewahrten Europa vor muslimischer Dominanz. Fortan bildeten die Pyrenäen die Grenze zwischen Orient und Okzident. 1241 unterlagen deutsche und polnische Ritterheere bei Liegnitz/Wahlstatt zwar dem eindringenden Mongolenheer, dennoch blieb Asien Europa fern. Die Goldene Horde malträtierte dagegen die Russen über Jahrhunderte, bis sie schließlich mit Beginn der Renaissance unter Iwan dem Schrecklichen (Nomen est omen) endgültig die Oberhoheit der barbarischen Mongolen abstreifen konnten. Diese entsetzliche Erfahrung, so das gängige Erklärungsmodell, teilen die Russen nicht mit dem Rest Europas, ist somit ausschlaggebend für ihre Fremdartigkeit nebst fortwirkenden despotischen Energien, die man auch asiatisch nennen könnte. Sie finden sich im Zarenreich, wie im Sowjetkommunismus als auch in der Putinära. Das von Herrn Knabe beschriebene Wüten sowjetischer Militärtribunale ist zugespitzter Ausdruck dessen und nicht verwunderlich.

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