Moskauer Terrorjustiz

In Russland sind Militärgerichte ein wichtiges Instrument der Repression. Zwei neue Internetseiten zeigen, wie sie einst auch in Deutschland tausende Menschen aburteilten.

Russische Militärgerichte haben derzeit viel zu tun: Seit Putins sogenannter Teilmobilisierung im September 2022 haben sie mehr als 7.000 Soldaten wegen Fahnenflucht verurteilt. Auch Dutzende ukrainische Kriegsgefangene, darunter Köchinnen aus dem Asow-Regiment, mussten sich wegen „Organisation und Mitwirkung in einer terroristischen Vereinigung“ verantworten. Im Mai verhängte ein Militärgericht in Chabarowsk gegen den Kriegsgegner Angel Nikolajew 15 Jahre Haft wegen „Terrorismus“. Aus Protest gegen die Einberufungen soll er zwei Flaschen mit einer brennenden Flüssigkeit ins Fenster des örtlichen Rekrutierungsbüros gestellt haben.

Militärgerichte haben in Russland eine lange Tradition. Schon im Zarenreich sorgten uniformierte Richter für die Einhaltung von Disziplin in der Armee. In der Sowjetunion mutierten sie zu einem Instrument willkürlicher Verfolgungen, denen tausende hohe Offiziere zum Opfer fielen.

Seit Ende des Zweiten Weltkrieges saßen sowjetische Militärtribunale auch über zahlreiche Deutsche zu Gericht. Sie verfolgten nicht nur deutsche Kriegsverbrechen, sondern urteilten auch etwa 35.000 Zivilisten ab. Die in Berlin, Dresden, Halle, Potsdam, Schwerin und Weimar ansässigen Militärgerichte sollten den Massenverhaftungen der sowjetischen Geheimpolizei einen legalen Anstrich geben.

3.631 hingerichtete Deutsche

Bis vor wenigen Jahren war die Abkürzung „SMT“ für diese Militärtribunale den meisten historisch Interessierten ein Begriff. Nach dem Ende der DDR waren zahlreiche Augenzeugenberichte erschienen, die den Ablauf der oft nur wenige Minuten dauernden Verhandlungen beschrieben. Forscher, insbesondere des Dresdner Hannah-Arendt-Instituts und der Stiftung Sächsische Gedenkstätten, suchten in Zusammenarbeit mit russischen Behörden nach Dokumenten und legten genaue Untersuchungen vor.

Danach wurden die meisten Angeklagten zu 25 Jahren Arbeitslager verurteilt, ganze 3.631 Personen, darunter fünf Beteiligte am Aufstand vom 17. Juni, wurden hingerichtet. Fragt man heute Google oder ChatGPT, was „SMT“ bedeutet, erfährt man davon nichts. Stattdessen werden Auflösungen diverser englischer Begriffe präsentiert. Ein Grund dafür dürfte sein, dass ein Großteil des Wissens über die sowjetischen Militärgerichte in Büchern verpackt ist, die von den Web-Crawlern der Suchmaschinen nur selten erfasst werden.

Die Lücke wird durch Defizite der deutschen Erinnerungskultur verstärkt. Der sowjetische Nachkriegsterror, den der ehemalige Moskauer Spiegel-Korrespondent Christian Neef in seinem Buch „Das Schattenregime“ unlängst noch einmal beschrieben hat, spielt darin kaum mehr eine Rolle . Beides begünstigt ein naives Russland-Bild, das paradoxerweise vor allem in den östlichen Bundesländern grassiert.

Zwei Internet-Adressen

Vor diesem Hintergrund kommt zwei neuen Internet-Seiten Bedeutung zu, die an eben diese Verfolgungen erinnern. Die eine präsentiert die Namen und Biographien von 928 Menschen, die zwischen 1950 und 1953 in Ostdeutschland von sowjetischen Militärtribunalen zum Tode verurteilt und in Moskau erschossen wurden. Da die Leichen anschließend verbrannt wurden und die Asche in ein namenloses Massengrab auf dem Friedhof Donskoje kam, trägt die Seite die Webadresse: https://donskoje1950-1953.de/. Die Website ist die digitale „Übersetzung“ eines Totenbuches, das erstmals 2005 erschien.

Die andere Website dokumentiert Lebensläufe von bislang 289 Deutschen, die zwischen dem 8. Mai 1945 und dem 24. Oktober 1955 durch sowjetische Militärtribunale abgeurteilt wurden. Sie deckt nicht nur einen größeren Zeitraum ab, sondern befasst sich auch mit denen, die zu Lagerhaft verurteilt wurden, wobei ausschließlich Personen aufgeführt werden, die aus politischen Gründen inhaftiert wurden. Die Einträge sind ausführlicher und sollen weiter ergänzt werden, zu finden sind sie unter der Webadresse: https://verurteiltundvergessen.de/.

Beiden Internetseiten ist gemeinsam, dass sie mit einer interaktiven Deutschlandkarte starten, auf denen die Wohnorte der Verurteilten markiert sind. Durch Klicken auf einzelne Regionen erfährt man, wer dort abgeurteilt wurde. Über die Namen gelangt man dann zu einer Kurzbiografie, die unter anderem den Tag der Verhaftung, der Verurteilung und gegebenenfalls der Rehabilitierung nennt. In Anlehnung an eine Initiative der in Russland inzwischen verbotenen Menschenrechtsorganisation Memorial, das letzte Wohnhaus Hingerichteter mit einer Tafel zu kennzeichnen, nennt „Verurteilt und vergessen“ auch die letzte Anschrift der Opfer.

Verurteilt zu 20 Jahre Lager

Klickt man zum Beispiel auf die brandenburgische Hauptstadt Potsdam, stößt man auf den Schriftsteller Horst Bienek, der seinen Wohnsitz ausgerechnet in der von König Friedrich Wilhelm III angelegten Russischen Kolonie 11 hatte. Im November 1951 wurde der damals 21-Jährige verhaftet und vier Monate später wegen „antisowjetischer Hetze“ und „Spionage“ zu 20 Jahren Lager verurteilt.

Da er ein Meisterschüler Bertolt Brechts war, sollte der sich nach einer Versammlung des Berliner Ensembles für ihn einsetzen. Doch Brecht lehnte ab und Bienek kam in ein Arbeitslager im sowjetischen Workuta.

Erst 1955, nach dem Moskau-Besuch Konrad Adenauers, kam der Schriftsteller wieder frei. Einige Gedichte, die er im Lager auf Toilettenpapier geschrieben hatte, konnte er in Zahnpastatuben nach Deutschland schmuggeln. Mehrere Werke – insbesondere „Traumbuch eines Gefangenen“„Die Zelle“ und das posthum erschienene „Workuta“ – reflektierten später seine Hafterfahrungen, die auch in seinem im Oktober erscheinenden Tagebuch eine Rolle spielen. Erst 1994, vier Jahre nach seinem Tod, rehabilitierte ihn die russische Hauptmilitärstaatsanwaltschaft, da weder die Übergabe eines frei verkäuflichen Adressbuches noch das Lesen West-Berliner Zeitungen eine Straftat gewesen sei.

In Potsdam lebte auch der CDU-Politiker Erwin Köhler, der dort im Dezember 1946 zum zweiten Bürgermeister gewählt worden war. Unter dem Eindruck einer Verhaftungswelle in der brandenburgischen CDU trat er Anfang März 1950 zurück, doch kurz darauf wurden er und seine Frau Charlotte ebenfalls festgenommen. Unter Folter wurden sie zu Geständnissen gezwungen, die sie später zurücknahmen. Ungeachtet dessen verurteilte sie das Militärgericht wegen „Spionage“ und „konterrevolutionärer Agitation und Propaganda“ zum Tode. Wie brutal die sowjetische Geheimpolizei vorgegangen sein muss, zeigt das Schicksal des CDU-Fraktionschefs im Brandenburgischen Landtag, Frank Schleusener, der mit Köhler zusammen verhaftet worden war und nach sechstägiger Haft seinen Verletzungen erlag.

Nach der Verurteilung wurde Erwin Köhler zusammen mit seiner Frau nach Moskau deportiert und dort am 20. Februar 1951 erschossen; Charlotte Köhler erlitt am 10. April dasselbe Schicksal. Ihre Kinder erhielten erst nach Jahren eine Todeserklärung. 1992 rehabilitierte die Hauptmilitärstaatsanwaltschaft das Ehepaar, denn die „Schuld“ des CDU-Politikers habe allein darin bestanden, dass er bei Dienstreisen nach Ost-Berlin mit der S-Bahn durch die Westsektoren gefahren sei.

Die beiden Fälle stehen exemplarisch für das Schicksal tausender Verurteilter. Die Verfahren vor den Militärgerichten hatten mit rechtsstaatlichen Prozessen nichts zu tun. Die Öffentlichkeit war ausgeschlossen, Verteidiger und Entlastungszeugen waren nicht zugelassen, Rechtsmittel konnten nicht eingelegt werden. Nur bei Todesurteilen wurde manchmal darauf aufmerksam gemacht, dass die Verurteilten ein Gnadengesuch einreichen könnten, dem jedoch selten entsprochen wurde.

Ein schwacher Trost

Die Fälle Bienek und Köhler zeigen aber auch das unterschiedliche Vorgehen der beiden Websites. Während die über die Erschossenen nur vergleichsweise knapp deren Biografien referiert, liefert das Portal „Verurteilt und Vergessen“ mehr Hintergrundinformationen. Es fordert zudem dazu auf, weiteres Material bereitzustellen. Dabei präsentiert es ausschließlich Verfolgte, die von Russland rehabilitiert worden sind, was angesichts der unter Putin immer restriktiver gewordenen Rehabilitierungspraxis nicht unproblematisch ist.

Dass es bislang keine Website gibt, auf der man alle Verurteilten findet, ist durchaus symptomatisch für die Aufarbeitung des Kommunismus in Deutschland. Das Thema wird nicht als gesamtstaatliche Aufgabe angesehen. Dazu passt, dass es noch eine dritte Website mit interaktiver Deutschlandkarte gibt, die ausschließlich Stasi-Häftlinge vorstellt. Das dahinterliegende Projekt, das ursprünglich sämtliche politischen Gefangenen erfassen sollte, musste im vergangen Jahr abgebrochen werden, weil das FDP-geführte Forschungsministerium es nicht verlängern wollte.

Willkürliche Verhaftungen, Folter und extrem lange Strafen bestimmen heute wieder die Praxis der russischen Militärjustiz. Es ist nur ein schwacher Trost, dass vielleicht auch dieser Opfer eines Tages öffentlich gedacht wird.

 

Hubertus Knabe, geb. 1959, ist ein deutscher Historiker. Er war Direktor der Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen ab ihrer Gründung im Jahr 2000 bis zum September 2018. Knabes Veröffentlichungen widmen sich der Westarbeit der DDR-Staatssicherheit, den Oppositionsbewegungen im Ostblock, der ostdeutschen Nachkriegsgeschichte sowie der Aufarbeitung der SED-Diktatur. Er unterhält den Blog hubertus-knabe.de auf dem dieser Beitrag zuerst erschien.

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Leserpost

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Gerd Maar / 01.08.2024

Ist garnicht so paradox. 40 Jahre sozialistische Propaganda haben eben im Osten ein Feinbild geschaffen das dort in vielen Köpfen hängengenblieben ist. Die ausgesprochen Andersdenkenden kamen ja zur Umerziehung nach Bautzen und wurden dann in den Westen abgeschoben.

Lucius De Geer / 01.08.2024

Schlimme Zeiten unter dem Sowjetsystem waren das - weiß jeder Leser hier, ohne den Artikel gelesen zu haben. Was aber wohl mit “Moskauer Terroregime” im Titel eigentlich bezweckt wird? Weiß ich nicht - bei dem Foto musste ich jedenfalls spontan an Guantanamo denken. Als BRD-Insasse des 21 Jh. interessieren mich ohnehin eher die Schauprozesse unserer Tage hierzulande (Ballweg & Co.).

Sabine Heinrich / 01.08.2024

@Chris Kuhn und Christian Müller: Volle Zustimmung! Der Staatsterror gegen unliebsame Bürger - sog.“Querdenker”, Ärzte und andere, die sich noch ihr Gewissen bewahrt und sich nicht der Staatsgewalt unterworfen haben - ist allgegenwärtig! Und wenn man dann noch Richter und Staatsanwälte erleben muss, die sich wie kleine Freislers und Hilde Benjamins aufführen - wie ich es im Fall einer vor Gericht gezerrten Ärztin selbst erleben “durfte”, dann ist klar - hier haben längst Strukturen einer Diktatur Einzug gehalten. In dem Fall, an den ich denke, saß die kleine Angeklagte zwar nicht in einem Gitterkäfig, aber sie wurde 1 Jahr lang wie eine Schwerverbrecherin gefesselt und zusätzlich an eine Justizvollzugsbeamtin gekettet dem Gericht vorgeführt. Nun - sie hatte zwar Verteidiger - aber was nützen die besten Verteidiger, wenn all ihre Eingaben vom “Minifreisler” bzw. dem hohen Gericht abgeschmettert werden? Die Verteidiger in dem Fall, an den ich denke, sollten offensichtlich nur als Staffage dienen, um dem Prozess den Schein der Rechtsstaatlichkeit zu verleihen - mit welcher Missachtung sie behandelt wurden - ich hätte es nicht geglaubt, wenn ich das alles nicht mit eigenen Augen gesehen/erlebt hätte. 

Stephen Grundli / 01.08.2024

Die von Hubertus Knabe hervorragende Kurzfassung Jahrhundertelanger Justizwillkür ist bemerkenswert, es fehlen aber tatsächlich so bestimmende Ereignisse in der Sowjetjustiz wie die gesamte stalinistische “Säuberung” (systematische Ermordung) des sowjetischen Generalstabs und militärischen Führungskaders aufgrund der vom deutschen Geheimdienst fingierten Listen die in Moskau infiltriert wurden. Die sowjetische Gewaltjustiz unter Stalin hatte insbesondere hier eine ihrer hässlichsten Fratzen hinterlassen, mithin für die Sowjetunion in den ersten Jahren des Angriffskrieges der Deutschen 1941-1942 auch mit den brutalstmögliche Konsequenzen. Sozusagen die erste sytsematische “Kontaktschuld”- Rechtsverfolgung des Linksfaschistischen Stalinismus. Oh ja, im Zeitalter des Faschismus, waren die Sowjets die sicherlich stringentesten Entwickler dieser Gewaltideologie “Faschismus”, was man in der Geschichtsschreibung der Linken bis heute so eilfertig verdrängt. Deswegen lässt sich Faschismus auch so hervorragend im Zeitalter der Berliner Republik nach 1998-2024 als “unser Demokratieverständnis” kaschieren, den “unser” impliziert immer eine individuelle Interpretation und willkürliche Auslegung des jeweiligen Staatsmodus. Und was ganz besonders fehlt in diesem Artikel ist natürlich die Rolle der ehemaligen DDR Justizminsterin Benjamin, die persönlich Verurteilungen von Zeitstrafen in Todesurteile umwandelte. Da bewegen wir uns aber auf gewaltig dünnem Eis, weil der latente Anti-Semitismus Vorwurf gegen jegliche Kritik gegen eine jüdische Zeitpersönlichkeit auch im 2024 ziger Deutschland des 21. Jahrhunderts bereits wieder zu einer Staatsanwaltschaftlichen Ermittlung führen kann ... also wie in den guten alten Zeiten der deutschen Justiz ...

Ingo Minos / 01.08.2024

Es gibt in diesem Zusammenhang den FALL DR HANS KEMRITZ. Kemritz war während der Zeit des 2. Weltkrieges als Jurist Angehöriger der deutschen Abwehr. Unmittelbar nach Beendigung des Krieges konnte er sich mit Unterstützung der sowjetischen Besatzungsmacht in Ostberlin im sowjetischen Sektor in unmittelbarer Nähe des Brandenburger Tor eine Rechtsanwaltskanzlei einrichten. Im Auftrag der Sowjets und des NKWD hat er zahlreiche Menschen, darunter ehemalige Angehörige der Abwehr von Canaris, nach Ostberlin in den sowjetischen Sektor gelockt. Dort wurden sie verhaftet und in die UdSSR verschleppt oder in Lager, zum Beispiel Sachsenhausen, inhaftiert, wo viele getötet wurden. Kemritz siedelte dann später nach Frankfurt am Main über. Die Angehörigen, der von Kemritz verschleppten Menschen haben dann versucht, Kemritz vor Gericht zu bringen. Er wurde kurzfristig im Oktober 1950 in Untersuchungshaft genommen, kam aber schnell wieder frei. Wie sich herausstellte, hatte die Besatzungsmacht USA Kemritz zwischenzeitlich als Doppelspion angeworben. Kemritz wurde auf Veranlassung der US amerikanischen Besatzungsmacht frei gelassen, die ihn fortan auch schützten. Dies führte zu einer in der deutschen Nachkriegszeit beispiellosen und scharfen Auseinandersetzung zwischen dem gesamten Bundestag,Teilen der Bundesregierung und den USA. Dokumentiert und im Internet abrufbar PLENARSITZUNG 2/27/1952. Niemals zuvor und niemals danach sind die USA vom Bundestag und Bundesregierung so scharf und einhellig attackiert worden. Der Hohe Kommissar der USA in Deutschland, John McCloy, hat dann befohlen, daß sämtliche Maßnahmen deutscher Behörden gegen Kemritz einzustellen sind und hat bei Zuwiderhandlung mit scharfen Konsequenzen gedroht. Kemritz wurde dann in die USA ausgeflogen. Die Verschleppung von Menschen in die UdSSR blieb ungesühnt, die USA haben es ermöglicht. In der ARD Mediathek abrufbar FEATURE DER FALL KEMRITZ 26.12.21 Hervorragende Doku mit Originalaufnahmen aus 1950/52, Empfehlenswert

Hans-Joachim Gille / 01.08.2024

Herr Knabe, Ihre leichtfertige Gleichsetzung der Sowjetunion mit Rußland ist unseriös. Desweiteren ignorieren Sie die Notwendigkeit für ein Riesenreich, wie Rußland, die möglichen Optionen zur Machtausübung in Betracht zu ziehen. Die Maßstäbe unseres Zwergendeutschlands sind vergleichsweise lächerlich. Das heutige grün-woke Deutschland würde noch ganz anders vorgehen, um Soldaten an die Front zu bringen. Auch in den riesigen USA existieren 17 Geheimdienste, um die Durchsetzung der Macht zu gewährleisten. Da kommen weder Rußland, China, noch Nord-Korea mit. Ihr Beitrag ist in der Qualität, wie im Verhältnis zu den hochqualifizierten Achgut-Autoren, noch schlechter,  als die Beiträge von Herrn Osthold, bei dem man festhalten darf, daß auch ein Blindes Huhn ab & an mal ein Korn findet.

Heribert Müller / 01.08.2024

“Aus Protest gegen die Einberufungen soll er zwei Flaschen mit einer brennenden Flüssigkeit ins Fenster des örtlichen Rekrutierungsbüros gestellt haben.” Ist das ein Euphemismus für versuchte Brandstiftung? Inwieweit die Zustände heute mit damals tatsächlich vergleichbar sind, kann ich nicht beurteilen. Aber abgesehen davon finde ich es gut, hier auf konkrete Opfer von Gewaltherrschaft hinzuweisen. Ob der Einzelne missachtet oder ob seine gottgeschenkte Würde in jedem Fall anerkannt wid, ist hier wie dort, damals wie heute m.E. der Prüfstein bzw. das Erkennungsmerkmal der Herrschenden (und von jedem, der irgendwie einmal Macht über andere hat).

Andreas Mertens / 01.08.2024

SED -> PDS -> Die Linke -> BSW ... die Spur der Mitläufer & Täter ist lang, verschlagen, blutig. Sie führt auf gewundenen Wegen in deutsche Parlamente, Amtsstuben und teils zu schweizer Bankkonten

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