Henryk M. Broder / 21.01.2020 / 10:00 / Foto: Stefan Klinkigt / 97 / Seite ausdrucken

Morgens um zehn mit Claudia Roth

Falls Sie an diesem Donnerstag, 23.1., noch nichts vorhaben, dann kommen Sie doch einfach zum Landgericht Stuttgart, Urbanstraße 20, und lassen Sie sich den Weg in den Sitzungssaal 155 im ersten OG zeigen. Dort findet die mündliche Verhandlung über eine Einstweilige Verfügung statt, die RA Joachim Steinhöfel im Namen von Roland Tichy gegen Claudia Roth, grüne MdB und nebenbei auch Vizepräsidentin des Bundestages, beantragt hat, nachdem diese in einem Interview mit der Augsburger Allgemeinen gesagt hatte: Wir müssen die Stichwortgeber benennen, all diese neurechten Plattformen, deren Geschäftsmodell auf Hetze und Falschbehauptungen beruht – von Roland Tichy über Henryk M. Broder bis hin zu eindeutig rechtsradikalen Blogs...

Das Gericht hat das persönliche Erscheinen von Frau Roth angeordnet. Sie wird vertreten von dem Berliner RA Johannes Eisenberg, der für seine schlechten Manieren weit über Berlin hinaus bekannt ist. Um 10 Uhr geht es los. First come, first serve. Wir sehen uns.

Foto: Stefan Klinkigt

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Leserpost

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Hans Kloss / 21.01.2020

Sie haben natürlich Recht Herr Broder. Nur durch Widerstand kann man was machen. Hier in Ärger was zu schreiben lass uns nur besser schlaffen aber sonst ist nur ein Vorwand ist um eigen Ziele zu verfolgen. Ob diese Frauen (das sind doch meist Frauen komischerweise) nur doof sind oder ist ein Bosheit gekoppelt mit dem Absicht - wer weißt das schon. Was wir wissen ist, dass sie nichts gutes mit uns vorhaben.

Margit Broetz / 21.01.2020

Ich wollte ich könnte, Herrr Broder! Ich bin donnerstags sogar in der Nähe. Ausgerechnet an diesem aber habe ich einen anderen Termin! Aber ich bin gespannt, was dabei heraus kommt.

Gunter Baumgärtner / 21.01.2020

Frau Schulze, ich verstehe Sie sehr gut, habe aber viel allgemeinere Zweifel ob “femina” für CR die richtige Bezeichnung ist. Die viel zitierten “Zwei Zentner fleischgewordene Dummheit” scheinen mir um einiges passender…

Friedrich Neureich / 21.01.2020

Roth wird einfach nicht erscheinen - und ihre Missachtung des Gerichts durch ihre grünverstrahlten Adoranten als “zivilen Ungehorsam” und “vorbildliche Haltung” feiern lassen.

Karlheinz Patek / 21.01.2020

Leider gehts nicht, ich denke man wird an dieser Stelle auch erfahren wie es war in Stuttgart. Aber in diesem Zusammenhang eine Geschichte, zugetragen schon vor gefühlten 50 Jahren, reell vielleicht die Hälfte. Trotzdem, der Eine oder Andere wird sie vielleicht nicht kennen, und sie soll kleben bleiben an diesem Geschwür. Ort, Israel, Palästina. Ein palästinensischer Jugendlicher hat sich erdreistet ein paar Steine auf 2 israelische Soldaten zu werfen. Daraufhin hat einer in festgehalten, der Andere ihm mit einem grossen Stein die Finger zertrümmert. Das nur als Vorgeschichte. Dann hat ein gewisser Norbert Blüm sich entschlossen das als unverhältnismässig zu kritisieren und zu verurteilen. Daraufhin wurde er von diesem verfaulten Geschwür der “Volksverhetzung” angezeigt, weil er das Verhalten der beiden Soldaten als nicht akzeptabel kritisiert hatte. Ist natürlich nichts rausgekommen bei der Anklage. Nur nochmal zur Erinnerung um die Denke von diesem Dreck zu dokumentieren.

Andreas Rühl / 21.01.2020

Wer austeilt, muss auch einstecken koennen.

Wilfried Cremer / 21.01.2020

Selber Hetzerin, könnte man ihr entgegen halten. Wenn Sie darauf antwortet: Selber, selber, sagen alle dummen Kälber, was dann?

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