Peter Grimm / 30.09.2017 / 05:50 / Foto: Fabian Nicolay / 14 / Seite ausdrucken

Morgen tritt das Zensurgesetz in Kraft – was nun Herr Lindner?

Man hört gar nichts mehr von Heiko Maas, dem amtierenden Bundesjustizminister. Ob er es am morgigen Sonntag den 1. Oktober still genießt, dass sein im Schatten der „Ehe für alle“ am letzten Bundestags-Sitzungstag beschlossenes Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Kraft tritt, ohne dass jemand groß darüber redet? Im Schatten der Nachbeben des Bundestags-Wahlergebnisses erlangt ein Eingriff in die Grundrechte Gesetzeskraft, den namhafte Juristen für verfassungswidrig halten. Von der Experten-Anhörung im Bundestag berichtete Joachim Steinhöfel hier im Juni:

„Sieben von zehn Sachverständigen erklärten das Gesetz in seiner aktuellen Fassung für verfassungswidrig. Auszugsweise Zitate:

'Verfassungswidrig, europarechtswidrig'. 'Schwerwiegendes Grundrechtseingriffe denkbar'. 'Das Gesetz wird in Karlsruhe scheitern. Das Bundesverfassungsgericht wird seine Rechtsprechung nicht von Netzwerkdurchsetzungsgesetz faktisch einebnen lassen'. 'Facebook wird gedrängt, Richter über die Meinungsfreiheit zu sein, ohne dass dies rechtsstaatlich begleitet wird. Das Gesetz bedroht die Meinungs- und Pressefreiheit'. 'Ausdrückliche verfassungsrechtliche Bedenken'. 'Nicht verfassungsgemäß'.

Das Gesetz ist irreparabel. Es war beschämend für den Justizminister, als während der Anhörung bekannt wurde, dass sich Weißrussland, Europas letzte Diktatur, ausdrücklich für sein Zensurgesetz interessiere und Gleichartiges auch von anderen Ländern, 'die keine lupenreinen Demokratien sind' berichtet wird. Das ist das Spannungsfeld, in dem sich Heiko Maas bei seinem Kampf gegen sogenannte Hetze bewegt.“

Zeitgleich schrieb der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit in einem offenem Brief , das Gesetz gefährde die Menschenrechte auf Meinungsfreiheit und Privatsphäre. Im Zweifel würden Internetfirmen auch legale Inhalte löschen.

Warum hebt der neue Bundestag das Gesetz nicht auf?

Zu den Parteien, die sich gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ausgesprochen hatten, gehörte die FDP. Dem Bundestag, der es bei seiner letzten Sitzung beschloss, gehörten die Liberalen nicht an. Doch jetzt könnten sie, unabhängig von den langwierigen Gesprächen über eine Jamaika-Koalition, eine der ersten Sitzungen des Parlaments zu einer Demonstration ihres Einsatzes für Freiheit und Grundrechte machen, noch bevor der Schaden durch die per Gesetz privatisierte Zensur irreparable Ausmaße annimmt. Wie wäre es, die FDP beantragte nach der Konstituierung des neuen Bundestags die Aufhebung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes?

Im Gespräch mit Joachim Steinhöfel hatte Christian Lindner vor der Wahl noch einmal bekräftigt (siehe das Video hier), dass er und seine Partei das Gesetzeswerk aus dem Hause Maas ablehnen. Allerdings ist er der Frage ausgewichen, ob er an diesem Punkt mit AfD und Linken, die das Gesetz erklärtermaßen ebenfalls ablehnen, zusammenarbeiten würde. Der FDP war die klare Abgrenzung vor und nach der Wahl enorm wichtig, so wichtig, dass ihre Fraktion als viertstärkste dagegen opponierte, dass ihre Abgeordneten im Plenarsaal neben den Mandatsträgern der drittstärksten Fraktion, also der AfD, sitzen müssen.

Doch wenn die FDP-Fraktion als erste einen Antrag zur Aufhebung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes stellen würde, dann wäre das keine Zusammenarbeit, auch wenn AfD-Parlamentarier zustimmten. Es wäre vor allem spannend, wie sich die Abgeordneten von CDU, CSU und SPD verhielten. Es gäbe keine klare Koalitionsdisziplin. Vor allem Christdemokraten müssten deutlich zeigen, ob sie zuvor nur aus Rücksicht auf den damaligen Koalitionspartner dem Maas-Gesetz zustimmten oder auch selbst wünschten, unliebsame Äußerungen im Netz mittels privatisierter Zensur einzudämmen. Wer von den Sozialdemokraten weiterhin der Linie des Genossen Maas folgt, wäre ebenfalls sehr interessant. Man könnte sich vorstellen, dass einige Genossen sogar argumentieren würden, ein früheres Inkrafttreten des Gesetzes hätte womöglich ein solch starkes AfD-Ergebnis verhindert.

Das mag Spekulation sein, doch gerade im rot-grünen Milieu ist die Überzeugung, dass das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung auch für diejenigen verteidigt werden muss, die falsche Ansichten haben und diese wenig geschmackvoll ausdrücken. Solange eine Äußerung nicht strafrechtlich relevant ist, muss man sich mit ihr vielleicht hart auseinandersetzen, aber man darf nicht versuchen, sie zu verbieten, sonst ist dieses Grundrecht nichts mehr wert. Eigentlich ist es ja eine Binsenweisheit: Wenn erst einmal akzeptiert ist, dass jemand die Macht bekommt, Freiheiten nach Gesinnungs- und Geschmacksmaßstäben zu beschneiden, dann sind sie keine mehr. Und ihre Beschneidung bleibt zudem nicht auf die gegenwärtig Missliebigen begrenzt.

Grundrechte oder Vorteile?

Wie viele Grüne würden sich wohl in einer Abstimmung, bei der niemand genau weiß, wie eigentlich die künftige Regierung aussieht, zur Verteidigung der Grundrechte bekennen? Wie viele hielten ihren Vorteil bei Beibehaltung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes für größer?

Ja, es ist sicher nur eine naiv schöne Vorstellung. Statt dem Parlament schon Entscheidungen vor einer Regierungsbildung abzuverlangen werden die Möchtegern-Jamaika-Koalitionäre dieses Gesetz höchstens als Verhandlungsmasse auf den Tisch der Sondierungsgespräche bringen. So demokratisch, so liberal ist die FDP sicher nicht.

Der letzte Bundestag hat beschämend versagt, als er alle Entscheidungen über millionenfache unkontrollierte Zuwanderung einfach der Kanzlerin überließ und seine Entscheidungshoheit nicht einmal einforderte. Zu froh waren die meisten Mandatsträger offenbar, die Verantwortung dafür nicht übernehmen zu müssen. Als es um das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ging, haben sich einige in der ersten Debatte zwar durchaus kritisch geäußert, waren dann aber doch froh, beinahe unbeobachtet entsprechend der Fraktionsdisziplin abstimmen zu dürfen.

Der neue Bundestag hätte jetzt die Chance, ein Signal zu setzen und damit den Bürgern wieder etwas mehr Vertrauen in das Funktionieren der parlamentarischen Demokratie in Deutschland zu geben. Er lässt diese Chance bedauerlicherweise höchstwahrscheinlich ungenutzt. Sicher wird sie nicht einmal erkannt. Heiko Maas kann diesen Tag also genießen. Sein Gesetz wird in Kraft bleiben, wahrscheinlich so lange, bis jemand ein Urteil vor dem Bundesverfassungsgericht erreicht hat, das dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung wieder den ihm gebührenden Platz zuweist.

Foto: Fabian Nicolay

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Wolfgang Richter / 30.09.2017

Es ist schon erstaunlich, daß ein Gesetz (Die Frage der Rechtmäßigkeit infolge ggf. nicht bestandener Beschlußfähigkeit des Bundestages nach der Euphorie wg. der voran beschlossenen “Supperehe u. der Massenflucht aus dem Saal stellt offenbar niemand.) die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Äußerung auf Private verlagert, bei einem Rechtsthema, zu dem sich häufig Gerichte über mehrere Instanzen, samt eingeschalteten Gutachtern, Gedanken dazu machen, ob ein Kommentar noch vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt ist oder nicht. Jetzt sollen also private Rechercheure über einen Grundrechtsbereich der Bürger befinden? Dies ist ein weiterer Baustein zur Merkel-Regierung seitig beschlossenen Abschaffung des Rechtsstaates.

Hartwin Brückner / 30.09.2017

Die AfD wird es beantragen. Dann wird jeder sehen, wie sich die angeblichen Demokraten entscheiden. Ich finde das super…

Gabriele Klein / 30.09.2017

Das ist halt echte BASIS DEMOKRATIE made in Germany oder viel Lärm um Nichts.  Die Drecksarbeit ob der Verantwortung an andre z.B. facebook zu delegieren ist doch ganz im bisherigen Regierungsstil…......Siehe Migrantenabwehr durch die Türkei oder die sogenannte “Grundversorgung an Informationen für alle” die bei den Meisten vorsieht…...einen Teil des Lohnes nach Versteuerung nicht in Form von Geld sondern “Seifenopern” oder längst amortisierten billigen Filmstreifen….auszuzahlen.. (nachdem es zur Ländersache gemacht wurde, so daß alle Beschwerden beim Verursacher hernach ins Leere laufen…..) Bitte studieren sie die Antworten der Beschwerden zum Zwangsgeld auf der Seite Direkt zur Kanzlerin…. Antwort lautet stereotyp: Ländersache und das wars dann auch…..... Und genauso werden bei der Kanzlerin dann auch die Beschwerden respektive facebook Löschungen abgewiesen werden…..Die Kanzlerin hat nichts damit zu tun, es ist Sache von facebook….... Sehr geehrter H. Grimm, habe da wenig Hoffnung in die Deutschen und bin nur froh, dass dieses Land bis auf den heutigen Tag Besatzungsgebiet ist und das letzte Wort nicht der deutsche Bundestag sondern das Weiße Haus, die Angelsachsen etc. haben werden.  Glücklicherweise hat die teure “Spielwiese” ein ganz klares Zäunchen ohne wenn und aber….mehr als ein Kußhändchen nach Nordkorea (wie in der alten DDR) und in den Iran sind glücklicherweise nicht möglich .

B. Rilling / 30.09.2017

Das faule Ei hat uns Herr Maas nett ins Nest gelegt.

Thomas Nuszkowski / 30.09.2017

ZITAT: “Das mag Spekulation sein, doch gerade im rot-grünen Milieu ist die Überzeugung, dass das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung auch für diejenigen verteidigt werden muss, die falsche Ansichten haben und diese wenig geschmackvoll ausdrücken.” Der Satz muss einen Fehler enthalten, das können Sie unmöglich so meinen. Die Grünen sind total intolerant und wollen alles verbieten, was ihnen nicht passt. Das zeigen sie bei jeder Gelegenheit. Und die SPD? Der haben wir dieses unselige Gesetz doch zu verdanken. Hass-Maas gehört zur SPD. Keiner in der SPD tritt offen gegen dieses Gesetz an, und Schulz hat im Wahlkampf über das Phantom Soziale Gerechtigkeit geschwafelt und nie über den Erhalt der Meinungs- und Redefreiheit. Von denen haben wir nichts zu erwarten. Ebensowenig von FDP. Bei der “Vernehmung” von Christian Lindner durch Joachim Steinhöfel hat Herr Steinhöfel Herrn Lindner die goldenste Brücke gebaut, die überhaupt möglich ist. Er fragte, ob die FDP nur in diesem einen Punkt und nur zu diesem einen Zweck mit der Linken und der AfD gemeinsame Sache machen würde. Technisch gesehen ist Herr Lindner ausgewichen. Seine deutliche Reaktion ließ jedoch einen Blick auf seine Prioritätenliste zu. Die Freiheitsrechte stehen dort nicht auf den oberen Plätzen. Der hysterische “Kampf” gegen die AfD steht auf Platz Eins. Und weil das so ist pocht gerade die FDP darauf, im Bundestag nicht neben die AfD platziert zu werden. Ich denke, die AfD wird voran gehen müssen in der Hoffnung, dass sich ihr - nur in dieser Sache und nur zu diesem Zweck - ausreichend viele der nur ihrem Gewissen gegenüber verantwortlichen Parlamentarier anschließen.

Wilfried Cremer / 30.09.2017

Und selbst wenn das höchste Gericht das Gesetz kassiert, die Durchsetzung politischer Korrektheit im Netz funktioniert auch mit den alten Gummiparagraphen, siehe USA, wenn nur die Strafen neuweltmäßig bombastisch genug ausfallen und dem vorauseilenden Gehorsam auf die Sprünge helfen. Das sehe ich bei uns auch so kommen.

Wulfrad Schmid / 30.09.2017

Die FDP liberal? Mit einer soliden eigenen politischen Haltung? Klar. Die Erde ist ja auch eine Scheibe. Kein FDPCDUSPDGRÜNE Politiker wird sich dür die Aufhebung dieses Diktaturgesetzes stark machen. Und Maas wid seine wirklich sicke Abgeordnetenpension beziehen, obwohl er einer der schlimmsten Antidemokraten ist. Es ist verdammt viel faul im Staate Deutschland.

Gabriele Kremmel / 30.09.2017

“Man könnte sich vorstellen, dass einige Genossen sogar argumentieren würden, ein früheres Inkrafttreten des Gesetzes hätte womöglich ein solch starkes AfD-Ergebnis verhindert.” Ich war von Anfang an der Meinung, dass dieses Gesetz eigens dafür geschaffen wurde, um im Vorfeld der Wahl unliebsame Meinungen, Behauptungen und Diskussionen zu unterbinden und die Fehler und teilweise Illegitimität der Politik nicht zu thematisieren, vor allem nicht deren Folgen. Auch wenn das Gesetz noch nicht in Kraft war, zeigte es bereits seine Wirkung. Wie die auch auf der Achse des Guten berichteten Fälle zeigten, wurde nicht hatespeech, also “Hassrede” gelöscht sondern es wurden Autoren gleich komplett gesperrt, die sich hassfrei, aber argumentativ überzeugend und kritisch äußerten. Es ist ein antidemokratisches Gesetz zum Machterhalt. Man darf gespannt sein, ob die FDP hier ihre Chance erkennt oder sich von der AfD und den Linken vorführen lässt.

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