Man hört gar nichts mehr von Heiko Maas, dem amtierenden Bundesjustizminister. Ob er es am morgigen Sonntag den 1. Oktober still genießt, dass sein im Schatten der „Ehe für alle“ am letzten Bundestags-Sitzungstag beschlossenes Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Kraft tritt, ohne dass jemand groß darüber redet? Im Schatten der Nachbeben des Bundestags-Wahlergebnisses erlangt ein Eingriff in die Grundrechte Gesetzeskraft, den namhafte Juristen für verfassungswidrig halten. Von der Experten-Anhörung im Bundestag berichtete Joachim Steinhöfel hier im Juni:
„Sieben von zehn Sachverständigen erklärten das Gesetz in seiner aktuellen Fassung für verfassungswidrig. Auszugsweise Zitate:
'Verfassungswidrig, europarechtswidrig'. 'Schwerwiegendes Grundrechtseingriffe denkbar'. 'Das Gesetz wird in Karlsruhe scheitern. Das Bundesverfassungsgericht wird seine Rechtsprechung nicht von Netzwerkdurchsetzungsgesetz faktisch einebnen lassen'. 'Facebook wird gedrängt, Richter über die Meinungsfreiheit zu sein, ohne dass dies rechtsstaatlich begleitet wird. Das Gesetz bedroht die Meinungs- und Pressefreiheit'. 'Ausdrückliche verfassungsrechtliche Bedenken'. 'Nicht verfassungsgemäß'.
Das Gesetz ist irreparabel. Es war beschämend für den Justizminister, als während der Anhörung bekannt wurde, dass sich Weißrussland, Europas letzte Diktatur, ausdrücklich für sein Zensurgesetz interessiere und Gleichartiges auch von anderen Ländern, 'die keine lupenreinen Demokratien sind' berichtet wird. Das ist das Spannungsfeld, in dem sich Heiko Maas bei seinem Kampf gegen sogenannte Hetze bewegt.“
Zeitgleich schrieb der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit in einem offenem Brief , das Gesetz gefährde die Menschenrechte auf Meinungsfreiheit und Privatsphäre. Im Zweifel würden Internetfirmen auch legale Inhalte löschen.
Warum hebt der neue Bundestag das Gesetz nicht auf?
Zu den Parteien, die sich gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ausgesprochen hatten, gehörte die FDP. Dem Bundestag, der es bei seiner letzten Sitzung beschloss, gehörten die Liberalen nicht an. Doch jetzt könnten sie, unabhängig von den langwierigen Gesprächen über eine Jamaika-Koalition, eine der ersten Sitzungen des Parlaments zu einer Demonstration ihres Einsatzes für Freiheit und Grundrechte machen, noch bevor der Schaden durch die per Gesetz privatisierte Zensur irreparable Ausmaße annimmt. Wie wäre es, die FDP beantragte nach der Konstituierung des neuen Bundestags die Aufhebung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes?
Im Gespräch mit Joachim Steinhöfel hatte Christian Lindner vor der Wahl noch einmal bekräftigt (siehe das Video hier), dass er und seine Partei das Gesetzeswerk aus dem Hause Maas ablehnen. Allerdings ist er der Frage ausgewichen, ob er an diesem Punkt mit AfD und Linken, die das Gesetz erklärtermaßen ebenfalls ablehnen, zusammenarbeiten würde. Der FDP war die klare Abgrenzung vor und nach der Wahl enorm wichtig, so wichtig, dass ihre Fraktion als viertstärkste dagegen opponierte, dass ihre Abgeordneten im Plenarsaal neben den Mandatsträgern der drittstärksten Fraktion, also der AfD, sitzen müssen.
Doch wenn die FDP-Fraktion als erste einen Antrag zur Aufhebung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes stellen würde, dann wäre das keine Zusammenarbeit, auch wenn AfD-Parlamentarier zustimmten. Es wäre vor allem spannend, wie sich die Abgeordneten von CDU, CSU und SPD verhielten. Es gäbe keine klare Koalitionsdisziplin. Vor allem Christdemokraten müssten deutlich zeigen, ob sie zuvor nur aus Rücksicht auf den damaligen Koalitionspartner dem Maas-Gesetz zustimmten oder auch selbst wünschten, unliebsame Äußerungen im Netz mittels privatisierter Zensur einzudämmen. Wer von den Sozialdemokraten weiterhin der Linie des Genossen Maas folgt, wäre ebenfalls sehr interessant. Man könnte sich vorstellen, dass einige Genossen sogar argumentieren würden, ein früheres Inkrafttreten des Gesetzes hätte womöglich ein solch starkes AfD-Ergebnis verhindert.
Das mag Spekulation sein, doch gerade im rot-grünen Milieu ist die Überzeugung, dass das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung auch für diejenigen verteidigt werden muss, die falsche Ansichten haben und diese wenig geschmackvoll ausdrücken. Solange eine Äußerung nicht strafrechtlich relevant ist, muss man sich mit ihr vielleicht hart auseinandersetzen, aber man darf nicht versuchen, sie zu verbieten, sonst ist dieses Grundrecht nichts mehr wert. Eigentlich ist es ja eine Binsenweisheit: Wenn erst einmal akzeptiert ist, dass jemand die Macht bekommt, Freiheiten nach Gesinnungs- und Geschmacksmaßstäben zu beschneiden, dann sind sie keine mehr. Und ihre Beschneidung bleibt zudem nicht auf die gegenwärtig Missliebigen begrenzt.
Grundrechte oder Vorteile?
Wie viele Grüne würden sich wohl in einer Abstimmung, bei der niemand genau weiß, wie eigentlich die künftige Regierung aussieht, zur Verteidigung der Grundrechte bekennen? Wie viele hielten ihren Vorteil bei Beibehaltung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes für größer?
Ja, es ist sicher nur eine naiv schöne Vorstellung. Statt dem Parlament schon Entscheidungen vor einer Regierungsbildung abzuverlangen werden die Möchtegern-Jamaika-Koalitionäre dieses Gesetz höchstens als Verhandlungsmasse auf den Tisch der Sondierungsgespräche bringen. So demokratisch, so liberal ist die FDP sicher nicht.
Der letzte Bundestag hat beschämend versagt, als er alle Entscheidungen über millionenfache unkontrollierte Zuwanderung einfach der Kanzlerin überließ und seine Entscheidungshoheit nicht einmal einforderte. Zu froh waren die meisten Mandatsträger offenbar, die Verantwortung dafür nicht übernehmen zu müssen. Als es um das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ging, haben sich einige in der ersten Debatte zwar durchaus kritisch geäußert, waren dann aber doch froh, beinahe unbeobachtet entsprechend der Fraktionsdisziplin abstimmen zu dürfen.
Der neue Bundestag hätte jetzt die Chance, ein Signal zu setzen und damit den Bürgern wieder etwas mehr Vertrauen in das Funktionieren der parlamentarischen Demokratie in Deutschland zu geben. Er lässt diese Chance bedauerlicherweise höchstwahrscheinlich ungenutzt. Sicher wird sie nicht einmal erkannt. Heiko Maas kann diesen Tag also genießen. Sein Gesetz wird in Kraft bleiben, wahrscheinlich so lange, bis jemand ein Urteil vor dem Bundesverfassungsgericht erreicht hat, das dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung wieder den ihm gebührenden Platz zuweist.