Stefan Frank / 29.08.2024 / 06:00 / Foto: KI / 69 / Seite ausdrucken

Artikeltyp:Meinung

Morden gegen die Abschiebung

Schwere Verbrechen zu begehen, schützt in Deutschland vor Abschiebung. Das ist für Personen, die glauben, dass ihnen Abschiebung droht, ein Anreiz, Morde zu begehen. Besonders für diejenigen, denen in ihrem Heimatland bereits Gefängnis droht. Die Behörden verschließen beide Augen.

Der islamische Terrorist, der in Solingen drei Menschen ermordete und acht verletzte, sollte, wie Zeitungen berichten, Anfang 2023 nach Bulgarien abgeschoben werden. „Allerdings“, so die Tageszeitung Die Welt, „tauchte Issa El-H. dann monatelang unter – bis er in Solingen wieder auftauchte“. Man hat sich den Mann wie ein U-Boot vorzustellen. „…hätte abgeschoben werden sollen“ – diese Formulierung liest man nach Morden wie in Solingen immer wieder. Zur Erinnerung einige Fälle der letzten Jahre:

Juli 2016, Ansbach: Der 27-jährige syrische Asylbewerber Mohammed Daleel zündet vor einem Weinlokal eine Rucksackbombe und verletzt 15 Menschen. Er hatte seit zwei Jahren in Deutschland gelebt und Verbindungen zum Islamischen Staat (IS). Auch er hätte eigentlich nach Bulgarien abgeschoben werden sollen. Sein Asylantrag war schon ein Jahr zuvor abgelehnt worden.

Oktober 2016, Freiburg: Die Erstsemester-Studentin Maria Ladenburger fährt in der Nacht des 16. Oktober am Ufer des Flüsschens Dreisam mit dem Fahrrad nach Hause. Hussein K., der aus dem Iran oder Afghanistan stammt, tritt gegen ihr Rad. Maria L. stürzt. Sie habe „herumgeschrien", sagt Hussein K. vor Gericht aus. Er habe ihr den Mund zugehalten, sie mit seinem Schal gewürgt und Richtung Dreisam gezogen. Die Welt berichtete:

„Nach einer Minute habe sie sich nicht mehr bewegt. Er habe dann genauer hingesehen und festgestellt, dass es sich um ein hübsches Mädchen handele. ‚Ich dachte zu mir: ,Mach mal Sex mit ihr.‘ Doch er bekam keine Erektion, also vergewaltigte er die Studentin, die er zu diesem Zeitpunkt tot glaubte, mit der Hand. Dabei, so hatte es die Anklage bereits am vergangenen Montag formuliert, fügte er der bewusstlosen Studentin schwere innere Verletzungen zu. ‚Es hat mir nichts ausgemacht, mit einer Toten Sex zu haben‘, sagte Hussein K.“

Hussein K. war im November 2015 nach Deutschland gekommen und hatte sich als 16-Jähriger ausgegeben, nachdem er zuvor bereits in Griechenland im Gefängnis gesessen hatte, weil er eine junge Frau angegriffen, einen Abhang hinuntergestoßen und lebensgefährlich verletzt hatte. Es gab zu seinem Fall keinen Datenaustausch zwischen Griechenland und Deutschland. Der Tagesspiegel berichtete:

„Mehrere Sozialarbeiter und Gutachterinnen glaubten K. offensichtlich ungeprüft eine Fluchtgeschichte und eine Biografie, die sich im Prozess als fast vollständig erfunden herausstellten.“

Da er bereits in Griechenland Asyl beantragt hatte und dort sogar wegen versuchten Mordes in Haft gewesen war, hätte Hussein K. in Deutschland kein Asylverfahren bekommen dürfen. Er hätte nach Griechenland abgeschoben werden müssen. Tagesschau-Chef Kai Gniffke erklärte damals, warum die Nachrichtensendung über den Fall nicht berichtete: Dieser habe lediglich „eine regionale Bedeutung“.

Dezember 2016, Berlin: Der IS-Terrorist Anis Amri ermordet am 19. Dezember 2016 den Fahrer eines Sattelzugs, stiehlt den LKW und steuert ihn in den Weihnachtsmarkt an der Berliner Gedächtniskirche. Er tötet 13 Personen, 54 weitere werden zum Teil schwer verletzt. Das nordrhein-westfälische Landeskriminalamt wusste laut Presseberichten schon im März 2016, dass von dem aus Tunesien stammenden Amri „ein terroristischer Anschlag zu erwarten“ sei. Doch, so der Spiegel, die 

„Fachleute aus der Abteilung 1 des Ministeriums nahmen an, dass sie nicht genug Belastendes für ein verwaltungsgerichtliches Verfahren würden zusammentragen können. Amri durfte also bleiben (…)“.

September 2017, Berlin: Als Susanne F. sich von einer Gaststätte im Berliner Tiergarten zu Fuß auf den Nachhauseweg macht, wird die 60 Jahre alte Frau erwürgt und ausgeraubt. Zeitungen berichten, dass der Mord vermutlich hätte verhindert werden können, wenn sich die Berliner Ausländerbehörde an die eigene Gefahreneinschätzung gehalten hätten. „Denn bei dem mutmaßlichen Täter Ilyas A. handelt es sich um einen Russen, der aufgrund mehrerer in Deutschland begangener Straftaten schon längst hätte abgeschoben werden müssen“, so das Nachrichtenmagazin Focus.

September 2017, Regensburg: In der Nacht zum 30. August besucht Souleymane T. (21) aus Mali die Prostituierte Lica L. Sie haben Sex, er zahlt 50 Euro. Dann hält der Mann der Rumänin ein Kissen vor den Mund, erwürgt sie, flüchtet mit Geld und Telefon seines Opfers. Bild schreibt:

„Sein Motiv? Geldgier! ‚Monetäre Gründe haben ihn dazu gebracht, die Frau umzubringen, erklärt Franz Schimpel von der Kripo Regensburg. Dabei hätte der Malier gar nicht mehr hier sein dürfen – zwei Monate vor dem Mord war sein Asylantrag abgelehnt worden!“

April 2018, Hamburg: Am 12. April 2018 ersticht der aus dem Niger stammende Mourtala Madou an der Hamburger S-Bahnstation Jungfernstieg seine Exfrau Sandra P. und ihr gemeinsames Baby. Anschließend schneidet er dem Baby den Kopf ab. Das Landgericht Hamburg verurteilt ihn 2019 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Einen Tag vor dem Doppelmord war Madou das Sorgerecht entzogen worden. Damit war auch die Aufenthaltserlaubnis des illegal nach Deutschland eingereisten 33-Jährigen hinfällig. Bevor er diese erhalten hatte, hatte er nur eine Duldung, die immer wieder verlängert worden war. Wie bald bekannt wurde, hatte Sandra P. vergeblich Schutz bei der Polizei gesucht, Morddrohungen Madous zur Anzeige gebracht: So hatte er gedroht: „Ich werde unsere Tochter töten – und danach dich!“ Oberstaatsanwältin Nana Frombach sagte dem NDR damals:

„Es hat Anfang des Jahres eine Strafanzeige der jetzigen Geschädigten [gemeint ist die ermordete Frau; S.F.] gegen den Beschuldigten gegeben. Sie hat ihm vorgeworfen, sie und das gemeinsame Kind bedroht zu haben. Aufgrund dieser Anzeigen wurden auch Ermittlungen eingeleitet, es wurde eine Gefährderansprache mit dem Beschuldigten geführt, in deren Verlauf er aber gesagt hat, dass er eine solche Bedrohung nicht ernst gemeint habe.

Januar 2023, Brokstedt: Der staatenlose Palästinenser Ibrahim A., tötet im Regionalzug Kiel-Hamburg Ann-Marie K. (17) und Danny P. (19) mit einem Messer, das er zuvor in einem Supermarkt gestohlen hatte. Drei Personen werden lebensgefährlich bis schwer und zwei Personen leichter verletzt. Der Asylantrag des Täters war abgelehnt worden, zudem war er wegen Körperverletzung und als Messerstecher bekannt, sechs Tage zuvor war er trotz der von ihm ausgehenden Gefahr und seines illegalen Aufenthalts aus der U-Haft entlassen worden. Nach Ansicht von Bundesinnenministerin Nancy Faeser hätte er unter bestimmten Umständen abgeschoben werden können. „Wir haben versucht, an ihn ranzukommen, und hätten wir gewusst, dass er in U-Haft sitzt, hätten wir ihn anhören und dann abschieben können“, sagte sie. „Wir wissen inzwischen, dass es eine Fehlinformation gab.“

Schwere Verbrechen schützen vor Abschiebung

Es ist eine bekannte Tatsache: Schwere Verbrechen zu begehen, schützt in Deutschland vor Abschiebung. Das zeigte ein Fall im September 2018. Damals hatten in Köthen zwei Afghanen auf den 22-jährigen Markus B. eingeschlagen. Der Herzkranke starb. Landrat Uwe Schulze (CDU) sagte dem MDR Sachsen-Anhalt, einer der beiden Afghanen sei als Flüchtling anerkannt, der andere habe abgeschoben werden sollen. Wegen laufender Ermittlungen gegen ihn wegen gefährlicher Körperverletzung sei das noch nicht erfolgt, aber unmittelbar geplant gewesen. Die Süddeutsche Zeitung erklärte ihren Lesern: „Die Staatsanwaltschaft kann Abschiebungen verhindern, wenn die Polizei gegen Ausreisepflichtige strafrechtlich ermittelt.“

Die IKEA-Morde von Schweden: Das ist für Personen, die glauben, dass ihnen Abschiebung droht, ein Anreiz, Morde zu begehen. So, wie bei den „IKEA-Morden“ in Schweden am 10. August 2015. Ein Asylbewerber aus Eritrea nahm damals in der Küchenabteilung von IKEA Messer und stach damit auf zwei zufällig anwesende Menschen ein. Die Opfer waren die 55 Jahre alte Carola Herlin und ihr 28-jähriger Sohn Emil. Beide starben. Dem 36 Jahre alten Täter war in Schweden zweimal die Aufenthaltsgenehmigung verweigert worden – weil er schon eine für Italien besitzt –, doch war er noch nicht abgeschoben worden. Durch den Mord wurde er nicht abgeschoben. Als Konsequenz stellte die IKEA-Filiale zeitweilig den Verkauf von Messern ein.

Die Motivation, in Deutschland einen Mord zu begehen, um nicht abgeschoben zu werden, sondern stattdessen in ein deutsches Gefängnis zu kommen, ist besonders hoch für diejenigen, die wissen, dass ihnen in ihrem Heimatland ebenfalls Gefängnis droht. Das dürften einige sein, denn es ist ja nicht anzunehmen, dass jemand, der in Deutschland schwere Straftaten verübt, in seiner Heimat jahrelang als unbescholtener Bürger gelebt hat. Vor die Wahl gestellt, entweder in einem Land wie Schweden oder Deutschland ins Gefängnis zu gehen oder in Eritrea, Tunesien oder Marokko, wird niemand lange überlegen müssen.

Das Ramadan-Blutbad von Oldenburg: Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal auf das Ramadan-Blutbad von Oldenburg im Mai 2017 zu sprechen kommen, über das ich damals hier ausführlich berichtet habe. Im Zuge eines Streits unter Syrern, der zur Prügelei wurde, zog der 22-jährige Helal Hadi ein Messer. Vor den Augen zahlreicher Passanten – darunter viele Kinder – schlitzte er den 33-jährigen syrischen Kurden Abdul Hanan Jakub regelrecht auf. Jakub hinterließ seine Ehefrau, die zu diesem Zeitpunkt hochschwanger war, und zwei Kinder im Alter von sechs und zehn Jahren. Der Vorfall schockierte die Oldenburger Bevölkerung.

Der Leiter der JVA, in die der Täter nach der Verhaftung gebracht wurde, sagte vor Gericht aus, dass Helal Hadi „gelächelt“ habe, als er die Nachricht hörte, dass Jakub infolge der Verletzungen verstorben sei. Es war also keine Tat im Affekt. Das Motiv aber blieb unklar. Versuche des Gerichts, herauszufinden, ob es um Geld, Drogen oder eine Frau ging, führten zu keinem Ergebnis. Nicht weiterverfolgt wurde eine Spur, die während des Prozesses überraschend aus den Zuschauerreihen kam.

Während einer Aussage Hadis sprangen plötzlich Brüder des Ermordeten auf und schrien etwas auf Arabisch. Die Dolmetscherin sagte, sie hätten geschrien: „Wieso sprichst du Marokkanisch?“. Sie bestätigte – ohne vom Richter gefragt zu sein –, dass der Angeklagte tatsächlich mit marokkanischem Akzent spreche. Das wurde aber im Prozess nicht weiter thematisiert. Dabei könnte das Motiv damit zu tun haben.

Ich glaube, dass es so gewesen sein könnte: Helal Hadi, der behauptete, aus Syrien zu stammen und dort im Gefängnis gewesen zu sein, stammte in Wahrheit aus einem marokkanischen Gefängnis. Dort hatte man ihm vielleicht eines Tages gesagt: „Die Tür ist für dich auf, geh nach Deutschland und lass dich nie wieder hier blicken, sonst geht es dir schlecht.“ Die deutschen Behörden konnte er täuschen, aber die echten Syrer in Oldenburg wussten natürlich alle, dass er keiner von ihnen war. Während des Streits drohte – so spekuliere ich – das spätere Opfer, dass er ihn verpfeifen werde. Helal Hadi bekam Panik, fürchtete, wegen seiner falschen Angaben abgeschoben zu werden. Als Jakub tot war, war er erleichtert, weil er nun wusste, dass er die nächsten Jahre in einem deutschen Gefängnis verbringen wird, was besser ist als das, was ihm zu Hause blüht, wo vielleicht sogar Angehörige von früheren Opfern Blutrache üben könnten.

„Das hat leider nicht funktioniert.“ 

Im September 2017 bat die Berliner Tageszeitung B.Z. die Innenexperten der damaligen Koalition von SPD, Grünen und Linken zu einer Diskussionsrunde zu Kriminalitätsschwerpunkten in Berlin:

  •  Frank Zimmermann (SPD) sagte: „Wenn die Voraussetzungen für eine Abschiebehaft gegeben sind, werden wir mit anderen Ländern dafür sorgen, dass das umgesetzt werden kann.“
  • BZ: „Wie beim Mörder der Kunsthistorikerin im Tiergarten? Der hätte abgeschoben werden müssen.“
  • Hakan Tas (Linke): „Er war minderjährig.“
  • BZ: „In den letzten drei Monaten vor seinem Geburtstag hätte die Polizei ihn in Gewahrsam nehmen können.“
  • Zimmermann (SPD): „Das hat leider nicht funktioniert.“

So ist das. Es gibt „Fehlinformationen“, „Gefährderansprachen“, „nicht genug Belastendes“ wie bei Anis Amri, und stets funktioniert etwas leider nicht. 

„Keine statistischen Daten“

Ich wollte von den Innenministern von Bund und Ländern wissen, ob sie sagen können, wie viele Gewaltdelikte in den letzten drei Jahren von Personen verübt wurden, die hätten abgeschoben werden sollen. Die erste Antwort zeigt schon einen Teil des Problems. Aus dem Bundesinnenministerium heißt es:

„Vielen Dank für Ihre Anfrage, die Sie bitte an unsere zuständigen Kolleginnen und Kollegen in den Ländern richten müssten.“

Die Bundesregierung weiß also schon mal von nichts. Föderalismus bedeutet in Deutschland offenbar auch, dass wichtige Erkenntnisse nur dezentral gelagert werden. Wenn überhaupt: Denn die Antworten der Innenministerien der Länder machen klar, dass über dieses Problemfeld überhaupt keine Informationen über die Zahl ausreisepflichtiger Täter gesammelt werden. Die ausführlichste Antwort, warum das so ist, liefert das Innenministerium von Baden-Württemberg:

„Die statistische Erfassung von Straftaten erfolgt bei der Polizei Baden-Württemberg anhand der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Bei der PKS handelt es sich um eine sogenannte reine Ausgangsstatistik, in der strafrechtlich relevante Sachverhalte nach der polizeilichen Sachbearbeitung vor Abgabe an die Strafverfolgungsbehörden erfasst werden. Die PKS ist als Jahresstatistik konzipiert. Die Fallerfassung erfolgt nach den bundeseinheitlichen ‚Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik’. Die PKS bietet die Möglichkeit Merkmale zu Fällen, Tatverdächtigen und Opfern anhand bestimmter Katalogbegriffe anonymisiert zu erfassen. ‚Vollziehbar ausreisepflichtig‘ ist kein Erfassungsparameter in der PKS, weshalb auf dieser Grundlage keine Aussagen im Sinne der Fragestellung getroffen werden können.“

Aus anderen Bundesländern kommt die gleiche Antwort, nur weniger detailliert:

  • „Die von Ihnen angefragten Daten sind in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht abbildbar. Daher kann ich Ihnen dazu keine Informationen zusenden.“ (Nordrhein-Westfalen)
  • „Zu Ihrer Frage liegen dem Sächsischen Staatsministerium des Innern keine statistischen Daten vor.“ (Sachsen)
  • „Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht.“ (Berlin)
  • „Neben der Staatsangehörigkeit besteht in der PKS grds. die Möglichkeit, den Aufenthaltsanlass der tatverdächtigen Personen zu erfassen. Dieser Anlass, bspw. die Duldung, sagt als solches aber nicht aus, ob diese Person durch Verwaltungshandeln hätte abgeschoben werden sollen.“ (Bremen)

Daten, die man gar nicht in eine Datenbank eingegeben hat, kann man natürlich auch nicht aus dieser herausholen. Das niedersächsische Innenministerium teilt mit:

„Dafür wäre eine aufwändige händische Auswertung nötig, die einen erheblichen Mehraufwand zur Folge hätte.

Die Hamburger Behörde für Inneres und Sport betont in ihrer Antwort, dass „insbesondere die erfolgreiche Rückführung von Straftätern“ für Hamburg „hohe Priorität“ habe, denn hier gehe es „nicht nur um die rechtstaatliche Durchsetzung der Ausreisepflicht, sondern auch um die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit“. In den vergangenen anderthalb Jahren seien bereits mehr als 300 verurteilte Straftäter abgeschoben worden, „davon in diesem Jahr bereits rund 119“. Eine wichtige Bedeutung komme in diesem Zusammenhang der Gemeinsamen Ermittlungs- und Rückführungsgruppe ausländischer Straftäter (GERAS) zu:

„Mit der gemeinsamem Ermittlungsgruppe, bestehend aus Polizei und Ausländerbehörde, verfügt Hamburg über ein bewährtes Instrument, um bei ausländischen Straftätern alle polizeilichen und ausländerrechtlichen Maßnahmen auszuschöpfen und damit aufenthaltsbeendende Maßnahmen zu forcieren. Zuletzt hatte der Senat im August 2023 eine weitere personelle Aufstockung von GERAS beschlossen (enthalten im Maßnahmenpaket nach der Tat von Brokstedt).“

Die meisten Innenministerien machen sich mit der Antwort nicht so viel Mühe, wie oben gesehen. Einige antworten überhaupt nicht. 

Fazit: Nach den Morden von Solingen wird nun so getan, als würde man darüber debattieren, wie man Personen wie Issa al-Hasan abschieben könne – in Wahrheit gibt es nicht einmal ein politisches Interesse daran, überhaupt eine Statistik zu führen, die Aufschluss darüber gibt, wie viele Personen, die hätten abgeschoben werden sollen, in Deutschland schwere Straftaten begehen. Man weiß es nicht, weil man es nicht wissen will. Den „Mehraufwand“ scheut man, weil er sich aus Sicht der Politik offenbar nicht lohnt.

 

Stefan Frank, geboren 1976, ist unabhängiger Publizist und schreibt u.a. für Audiatur online, die Jüdische Rundschau und MENA Watch. Buchveröffentlichungen: "Die Weltvernichtungsmaschine. Vom Kreditboom zur Wirtschaftskrise" (2009); "Kreditinferno. Ewige Schuldenkrise und monetäres Chaos (2012)."

Foto: KI

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Leserpost

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Fritz Dieterlein / 29.08.2024

„Grüne - Rote und Gelbe haben sich auf Grund von Solingen schnell geeinigt.“ Nein behaupte ich, die haben sich sich wegen den Wahlen im Osten auf mehr Aktionismus verständigt. Oer waren alle Opfer vor Solingen nur Kollateralschäden die man für die Schwarz -Grün- Rote Ideologie bringen musste. Wer wissen will, wie Schwarz-Grün im Bund so wäre, der braucht doch nur nach NRW schauen.Deshalb wollen die Grünen auch schnellstmöglich deutsche Pässe für alle Migranten. Dann sieht die Statistik doch gleich wieder viel freundlicher aus. M.f.g.

Anna Honsing / 29.08.2024

Migration ist kein Problem, wenn tüchtig brave Menschen kommen. Das hat die Politik aber nicht vor, denn sonst müsste Jeder der kommt für Geld arbeiten. Gemeindewohungen und das volle Kindergeld gäbe es nur für arbeitende Deutsche und die Soziale nur für Arbeitswillige Arbeitslose. Familien-Zusammenführung gibt’s nur bei entsprechendem, langfristig gesicherten Einkommemsnachweis. Problem-Migranten kämen dann einfach in ein Abschieblager auf eine Insel. Von dort aus gibt es dann nur noch die Option der freiwilligen Heimreise.

Anke Müller / 29.08.2024

Bei ntv ist die Sendung mit Björn Höckes Stellvertreter Stefan Möller nachzusehen - und wenn man sich das anhört ist es wohl besser, HerrN Möller öffentlich vorzustellen, als sich selbst solch Seichtem immer wieder auszusetzen. Neues kam eh nicht zur Debatte - und die Positionen der AfD als einziger Opposition in Thüringen wie in Deutschland zum Wohle der Deutschen sind bekannt - wenn auch immer wieder in schrägem Licht dargestellt.

Lutz Liebzeit / 29.08.2024

Verschwörungstheorie und Instrumentalisierung sind “Brandschutzmauern”. Die sollen die Verantwortung für die gesellschaftlichen Verwerfungen von den Parteien abblocken. Corona-Leugner, Nazi, es gibt eine ganze Reihe Wörter, die diesen Zweck haben.

Lutz Liebezeit / 29.08.2024

Die Asylgesetze filtern nicht. Oder die Behörden schlampen herum. Oder werden politisch angewiesen, die Tore offen zu halten. In allen Fällen sind die Parteien die Verantwortlichen, denn sie haben alle die Prozesse von Asylpolitik bis Migration, illegalen Grenzübertritten und Menschenschlepperei in die Wege geleitet. Die Parteien sind die Verantwortlichen für die islamistischen Terroranschläge, die Clankriege, No go Areas, die Ausländerkriminalität und den Müll in den Flüssen, Parks und auf der Straße. Der Vergleich Ausländer-Inländerkriminalität ist falsch, weil die Ausländerkriminalität dazu gekommen ist! / Verschwörungstheorie, Instrumentalisierung - man stelle sich einen gedungenen Mörder vor Gericht vor: Herr Staatsanwalt, das ist doch eine Verschwörungstheorie. Oder. Herr Staatsanwalt, sie instrumentalisieren die Morde doch nur, um daraus Kapital zu schlagen. Die Parteien sind zweifelsfrei die Verantwortlichen!

H.Reichmuth / 29.08.2024

Zur Information: Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Flüchtlingskonvention): Artikel 33, Absatz 1: Verbot der Ausweisung und Zurückweisung: “1. Keiner der vertragschließenden Staaten wird einen Flüchtling auf irgendeine Weise über die Grenzen von Gebieten ausweisen oder zurückweisen, in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde.” Und hier der zweite Absatz, 1:1 aus dem gleichen Abkommen übernommen: “Auf die Vergünstigung dieser Vorschrift kann sich jedoch ein Flüchtling nicht berufen, der aus schwer wiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit des Landes anzusehen ist, in dem er sich befindet, oder der eine Gefahr für die Allgemeinheit dieses Staates bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens rechtskräftig verurteilt wurde.” Meines Erachtens bedeutet das, dass jedes Land das Recht hat, Drogenhändler, Vergewaltiger, Mörder oder IS-Sympathisanten nach Hause zu senden - selbst wenn dort der Henker auf sie wartet. Es gibt kein “Recht auf Leben” für Asylbewerber mit hohem Deliktpotenzial. Seit 1951, respektive 1954. Die Leute, die die Flüchtlingskonvention verfassten, waren geerdeter als die heutigen Gutmenschen.

Fritz Dieterlein / 29.08.2024

Wer wissen will, wie Schwarz-Grün im Bund so wäre, der braucht nur nach NRW schauen. Wer erklärt denen eigentlich, dass man das hier gar nicht braucht?“ Wer erklärt Typen wie Reul eigentlich, daß wir hier keine Mörder, Vergewaltiger, Drogendealer und sonstige Kriminelle brauchen? Mit Führerscheinentzug drohen, wie Reul gestern daherstammelte in den NTV-Nachrichten, das hilft bestimmt. Deshalb wollen die Grünen auch schnellstmöglich deutsche Pässe für alle Migranten. Dann sieht die Statistik doch gleich wieder viel freundlicher aus. Die Bürger sterben leider weiter. M.f.G.

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