Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies eine Klage eines Anwohners gegen die Umbenennung der Mohrenstraße in der Berliner Innenstadt in Anton-Wilhelm-Amo-Straße zurück.
Damit bestätigte das Gericht ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Berlin, welches die Klage zuerst im Juli 2023 zurückgewiesen hatte. Der Beschluss ist unanfechtbar. Die Anwohner hatten ursprünglich gegen einen Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung zur Umbenennung wegen nicht ausreichender Beteiligung am Prozess geklagt. Auch bemängelten sie die Ignoranz des historischen Kontexts des Namens Mohrenstraße, welcher von der Bezirksverwaltung nach heutigen Maßstäben als rassistisch eingestuft wurde. Der genaue Grund für die Namensgebung bleibt unklar, aber eine wahrscheinliche Erklärung ist, dass einzelne Afrikaner im Dienste des preußischen Königs dort ihre Wohnungen hatten, lange vor der Zeit des deutschen Kolonialismus.
Die Mohrenstrasse wird nun Anton-Wilhelm-Amo-Strasse heißen. Amo, 1703 in der Goldküste, dem heutigen Ghana geboren, wurde als junger Mann nach Deutschland gebracht, damals noch territorial zersplittert, und begann eine Laufbahn als Akademiker in den Fächern Jura und Philosophie. Eine seiner Studienarbeiten war eine Disputation an der Universität Halle mit dem Titel De iure Maurorum in Europa, zu Deutsch: Über die Rechtsstellung der Mohren in Europa. Und damit schließt sich der Kreis.
