Henryk M. Broder / 07.04.2008 / 14:55 / 0 / Seite ausdrucken

Mohammed revisited

Würde heute ein erwachsener Mann ein neunjähriges Mädchen heiraten, würde seine Hochzeitsreise im Knast enden. Das war vor vierzehnhundert Jahren anders. Die Lebenserwartung war wesentlich kürzer, deshalb mußte auch früher geheiratet werden. Dewegen ist die Frage, ob Mohammed ein “Kinderschänder” war, als er mit der neunjährigen Aischa bint Abi Bakr die Ehe “vollzog”, eigentlich irrelevant - es sei denn, man führt die aktuellen Bräuche in arabischen bzw. islamischen Ländern auf das Beispiel Mohammeds zurück. Das Heiratsalter für Mädchen im Iran liegt derzeit bei 13 Jahren, allerdings: mit der Erlaubnis des Vaters und eines muslimischen Richters können auch schon neunjährige Mädchen verheiratet werden, und das scheint auch bei Berücksichtigung aller Faktoren (Kultur, Klima, Koran) doch ein wenig früh.

Während Kritiker des Islam als ultimatives Argument den Fall Aischa anführen, wehren sich die Muslime verständlicherweise dagegen, dass Mohammed mit Kindesmißbrauch in Verbindung gebracht wird. Das kann man ihnen nicht übel nehmen. Seltsam dabei ist nur, mit welchen Argumenten sie es tun, wie z.B. auf der Seite “muslimwelt - wissen schafft frieden”. Da heißt es: “Komisch dass die Islamhetzer darunter die Affen von PI, Wörter benutzen und nicht wissen was dies bedeutet. Kinderschänder ist jemand, der ein Kind missbraucht oder vergewaltigt. Der Prophet Mohammed Allahs Segen und Frieden auf Ihm war aber mit Aisha rechtmäßig verheiratet. Es handelte sich also um eine ganz normale eheliche Beziehung. Warum alle diese Beleidigungen?” http://muslimwelt.wordpress.com/2007/12/28/war-der-prophet-ein-kinderschander/

Die Argumentation ist so eigenartig wie die Zeichensetzung. Mißbrauch oder Vergewaltigung liegt nicht vor, wenn der Mann und die Frau “rechtmäßig verheiratet” sind, und zwar miteinander. Wären sie es nicht, könnte Mißbrauch oder Vergewaltgigung vorliegen, wenn ein erwachsener Mann eine Neunjährige konsumiert. Und wenn ein Mann und eine Frau rechtmäßig verheiratet sind, dann darf er sie auch hauen und prügeln, ohne Körperverletzung zu begehen. Aber das ist ein Thema, über das man sich mal in aller Ruhe unterhalten müßte.

Siehe:
Es bleibt aber eine Tatsache, daß der Koran das Recht auf Gehorsam - notfalls mittels Gewalt - der Ehefrau ausdrücklich formuliert, auch wenn heute muslimische Apologeten kontextualisierend darauf hinweisen, daß damit keinesfalls harte Schläge oder gar Verletzungen gemeint seien, sondern nur eine symbolische Handlung, die der Frau mit Nachdruck den Ernst der Lage vor Augen führen solle. http://www.islaminstitut.de/Artikelanzeige.41+M541c5c270c3.0.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Aischa_bint_Abi_Bakr
http://de.wikipedia.org/wiki/Familie_Mohammeds

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