Jesko Matthes / 02.02.2017 / 12:21 / Foto: Tomaschoff / 2 / Seite ausdrucken

Mit Platon und Co. gegen den „Populismus“? Nicht doch!

Von Jesko Matthes.

Angesichts der aktuellen Krisen in den westlichen Demokratien ist das trügerische Sicherheitsgefühl, das sich vor 25 Jahren mit Francis Fukuyamas Rede vom „Ende der Geschichte“ breitmachte, verloren gegangen. Fukuyama war davon ausgegangen, dass die Menschheit nun ausreichend Erfahrungen mit dem Totalitären gesammelt habe, sowohl mit seinem autoritären wie mit seinem ultraliberalen Aspekt.

Auch dieser optimistische Erfahrungsschatz ist tradiert und entspringt nicht immer persönlicher oder gar negativer Erfahrung. Will sagen: Die Zeitzeugen sterben eines Tages aus, die offenen Gesellschaften behalten ihre Feinde. Angesichts dieses Verlusts an Sicherheitsgefühl ist es verständlich und richtig, den Blick erneut zurückzuwerfen auf die Wurzeln der Demokratie. Für den Kontinent Europa liegen sie in Griechenland, genauer gesagt: im Athen des 5. vorchristlichen Jahrhunderts.

Hier zeigte sich erstmals, dass diejenigen, die in breiter Masse gezwungen waren, eine ganze Reihe von Pflichten gegenüber dem Staat zu übernehmen, von Steuern bis hin zum Kriegsdienst, nicht mehr länger bereit waren, diese Pflichten ohne Ansprüche an den Staat zu akzeptieren. Die Antwort, die Athen darauf fand, war die Festigung des Rechts, dabei auch der Rechte der Bürger, einschließlich ihres Mitspracherechts. Organisatorisch gründete sich dieses völlig neue Staatsverständnis auf Versammlungen, die Öffentlichkeitsarbeit von Politikern, auf Wahlen, Abstimmungen und die zeitliche und personelle Begrenzung der Macht. Parteien bildeten sich von selbst. Der Erfolg dieses Modells zeigte sich auch in einem Aufblühen des Handels, der Künste und der politischen Macht Athens, die schließlich zu dem katastrophalen Konflikt mit Sparta führte, der der kurzen Blüte der griechischen Freiheit und auch der Demokratie später ein Ende setzte, an dem auch der gemeinsame Gründungsmythos vom Trojanischen Krieg nichts ändern konnte.

In diese bewegten Zeiten fielen auch die Biographien zweier sehr bedeutender Denker, die zu Recht als die vielleicht nicht ersten, aber als die einflussreichsten Mitbegründer ihrer Wissenschaften gelten, jener beiden Welten der Philosophie und der Geschichtswissenschaft: Platon und Thukydides.

Die Schwierigkeiten großer Männer mit der Demokratie

Beide haben vieles gemeinsam. Sie entstammen der Elite, der Aristrokratie, beide sind quasi gezwungen, sich bereits in jungen Jahren für Politik zu interessieren, beider Denken kreist immer wieder um den inneren Zusammenhalt und die äußeren Einflussfaktoren von Staaten und ihre Staatsformen. Beider höchst unterschiedliche Schlussfolgerungen gründen sich, so weit man das heute noch nachvollziehen kann, sicherlich auch auf, erneut gemeinsame, negative Erfahrungen mit der attischen Demokratie.

Im Falle Platons war das der Justizmord an seinem Lehrer Sokrates, dem dieser im Sinne der Staatsraison und Bürgerpflicht nicht auswich. Er nahm den Schierlingsbecher. Dem jungen Platon muss das als die Ursünde der Demokratie an ihrem führenden Philosophen, stellvertretend also an allen Philosophen, erschienen sein, und die Tugend des Philosophen als einzige Alternative.

Thukydides hingegen bekleidete ein öffentliches Amt, das eines Flotillenkommandeurs. Sein Erlebnis mit der Demokratie war seine Degradierung und Verbannung, weil er zum Entsatz einer verbündeten Stadt zu spät gekommen war und nur noch einen Vorort gegen Sparta hatte sichern können. Seine Aufzeichnungen über den Peloponnesischen Krieg waren und sind größtenteils die eines geschassten Offiziers im Exil, der nach Jahrzehnten, erst wenige Jahre vor seinem Tod, in seine Heimat zurückkehren konnte. Sie war inzwischen der viel größere Verlierer des Krieges geworden. Das Reich war futsch, die Kultur blühte allerdings weiter und befruchtete weitere, bis heute, sonst wüssten wir nichts über diese Zeiten.

Als Deutscher, der im 20. Jahrhundert geboren ist, wird man beide Biographien also nachvollziehen können. Fehlurteile gegen Denker gab es in der Weimarer Republik, gescheiterte Offiziere, die gezwungen waren, ins Exil zu gehen, im Kaiserreich, Weimar und im „Dritten Reich“. Man denke an so verschiedene Persönlichkeiten wie Maximilian Harden oder Otto Dibelius, an den heute vergessenen Oberst Hans Kundt, der nach dem Ersten Weltkrieg das bolivianische Militär organisierte, und an General Friedrich Paulus. Solche Männer hatten ihre Schwierigkeiten auch mit der Demokratie, aus verschiedensten Gründen. Mit solchen Gestalten haben wir es im Falle der beiden alten Griechen zu tun. Sie waren auch keine geborenen oder gelernten Demokraten.

Mit Platon oder Thukydides gegen den „Populismus“?

Es mag natürlich, richtig und menschlich, ja, geradezu überlebensnotwendig erscheinen, in Krisen der Demokratie Rückschau zu halten. Ein wenig ist das sogar in Mode gekommen. So zog die F.A.Z. vor nicht allzu langer Zeit den Philosophen Platon zum Zeugen, Mahner und Verteidiger in Sachen Demokratie heran, und zwar gegen die Kräfte des „Populismus“. Diesen Kommentar, der auf Seite 1 der F.A.Z. erschien und mehrfach gelobt wurde, halte ich für einen Rohrkrepierer, und ich will es begründen.

Allein wegen des zeitlichen Abstands ist eine solche Argumentation nämlich noch nicht verkehrt oder gefährlich. Die Macht der Umstände glich einander bei den Denkern, die Ähnlichkeiten mit heutigen Entwicklungen sind nicht von der Hand zu weisen; siehe oben. Total verkehrt, ja, abstrus ist es allerdings, Platon oder Thukydides aus ihrem zeitlichen und biographischen Zusammenhang mit Gewalt in die Gegenwart reißen zu wollen. Uvo Hölscher nennt die Antike zu Recht „das nächste Fremde“.

Es führte zu weit, das im Einzelnen auch textimmanent analysieren zu wollen. Das setzte, übrigens auch für mich, die ausführliche Lektüre zumindest der platonischen Dialoge „Apologie“, „Kriton“, „Der Staat“ und „Menexenos“ voraus, natürlich auch die des „Peloponnesischen Kriegs“ des Thukydides. Immerhin liegen diese Bücher vor mir, teils im Urtext, teils in der Form, die wir als Gymnasiasten herablassend eine „Klatsche“ nannten, also eine deutsche Übersetzung. Die ausführliche Lektüre ist meinerseits also eine ganze Weile her. Kommen wir daher zügig zu den Schlussfolgerungen, die Platon und Thukydides, jeder für sich, aus ihren Erfahrungen zogen.

„Das nächste Fremde“ bleibt uns fremd

Platon baute ein idealistisches Denksystem auf, in dem auf Ebene der Politik allein die Philosophen dazu berufen sind, den Staat zu führen. Sie sollen flankiert werden von einer Kaste der „Wächter“, in heutiger Sprache also der Polizei, des Geheimdiensts und des Militärs, und Unterstützung finden von denen, die auf diese Weise regiert werden, einer Art „Arbeiterklasse“. Wer es nachlesen möchte: Archontes – Phylakes – Demiourgoi.

Thukydides trat, sofern man das aus seinen sehr nüchternen Aufzeichnungen ableiten kann, die auch er, wie Platon, oft in Rede- und Dialogform niedergelegt hat, für einen Ausgleich zwischen der Oligarchie (heutige Sprache: den Eliten, dem Mainstream, dem „Juste Milieu“) und der Demokratie (von griechisch: demos, lateinisch: populus, deutsch: Volk) ein; er verlangte politische und philosophische Expertise bei den Regierenden, er verlangte auch, sie sollten die Bürger im Sinne dieser Kenntnis und Erkenntnis konsequent führen und gerade angesichts von Wahlen und Abstimmungen überzeugen, ihnen den Raum auch zur Aussprache und Diskussion geben. In der F.A.Z. spricht man gern vom „Diskurs“ – wobei ich mich manchmal frage, ob es sich dabei um das Gegenteil von „Kurs“ handelt, doch das ist schon eine ganz andere Frage. Thukydides sucht den Ausgleich zwischen Expertise und Volkswillen, er wünscht sich einen informierten Bürger im Sinne der Vernunft, ein Denken in Alternativen und ein ebenso maßvolles wie konsequentes Handeln nach Abwägen des Ziels und der Mittel.

So lobt Thukydides den Staatsmann Perikles und trauert ihm nach wie unsereiner vielleicht, so man sich denn erinnern möchte, Gustav Stresemann. Oder Helmut Schmidt.

So misstraut Platon dem selben Perikles, weil es ihm nicht gelungen sei, das Machtstreben des Volkes zu zügeln. Und auf dieser seiner Erfahrung und Philosophie begründet er das Modell des idealen Ständestaats. In seiner Biographie wird Platon sogar ein solches ständestaatliches Experiment zugeschrieben.

Nimmt man das für bare Münze, dann muss man konstatieren: Das Experiment Platons ist gescheitert. Entfernt erinnert es an den austrofaschistischen Ständestaat mit seinem „Wächter“ Ernst-Rüdiger von Starhemberg. Vielleicht ist es daher weniger arrogant von Thukydides, von seinem eigenen Werk als einem „Mahnmal für alle Zeiten“ zu sprechen (einem „ktema es aei“), da es von Seiten Platons angenommen werden kann, der seine eigenen Absolutheitsansprüche in scheinbar offener Dialogform und einem stets mitzulesenden Schuss Ironie glänzend zu tarnen weiß. Karl Popper nennt das den „Zauber Platons“.

Welche der Schlussfolgerungen – die des Thukydides vom ständigen Ausgleich zwischen Eliten und Bürgern in freier Meinungsäußerung oder die des Platon vom Ständestaat als nötiger Alternative zur Demokratie – für das Hier und Jetzt die angemessenere und erstrebenswertere ist, möge der kundige Leser selbst entscheiden.

Jesko Matthes ist Arzt und lebt in Deutsch Evern.

Foto: Tomaschoff

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Leserpost

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Christoph Horst / 02.02.2017

Der im Grunde lesenswerte Artikel enthält einen historischen Fehler: Die Organisation der attischen Demokratie beruhte keineswegs auf Wahlen. Die gab es zwar auch, aber nur in sehr begrenztem Umfang, nämlich dann, wenn ausgesprochene Spezialkenntnisse erforderlich waren. (Perikles wurde zum Beispiel vierzehnmal zum Heerführer gewählt.) Die allgemeinen Regierungs- und Verwaltungsgeschäfte, auch die Justiz, lagen dagegen tatsächlich in der Hand des Volkes. Und gewährleistet wurde das dadurch, dass die meisten Staatsämter ebenso wie die gesetzgebenden Versammlungen ausgelost wurden. Die Wahl wurde von den Athenern zurecht nicht als demokratisch empfunden, sondern als Merkmal der Aristokratie (wörtlich: Herrschaft der Besten) - sie setzt “Eliten” voraus und bringt sie gleichzeitig hervor. In der repräsentativen Wahldemokratie wird das Volk von der Macht ferngehalten, was besonders dann zum Problem wird, wenn es keine echte Opposition mehr gibt. Im Zeitalter der digitalen Vernetzung dürfte es kein Problem sein, sich wieder auf das wahrhaft demokratische Losverfahren zu besinnen - in welchem Umfang auch immer. Interessante Ansätze hierzu gibt es bereits, auch in Europa, nachzulesen etwa in dem äußerst aufschlussreichen Buch “Gegen Wahlen” von David van Reybrouck. Ich glaube, das Losverfahren ist auf lange Sicht die einzige Möglichkeit, den Staat aus der babylonischen Gefangenschaft der Parteien zu befreien. Utopie? Natürlich. Aber die Mauer ist ja auch gefallen.

Helmut Driesel / 02.02.2017

Beim Heranziehen der Demokratie im antiken Athen zu Vergleichen sollte nicht übergangen werden, dass es sich bei allen damaligen “Demokraten” um Sklavenhalter-Bürger handelte. Sklave war man qua Geburt oder Menschenraub oder Gefangenschaft. Das leichtfertig als Populos angesprochene Wahlvolk war also insgesamt elitär. In heutigen Gesellschaften entstehen die Arbeitssklaven statistisch, also jene, die im Hauen und Stechen um überbezahlte Pöstchen, Schein- und Nischenexistenzen leer ausgegangen bzw. übrig geblieben sind. Insofern diese sich der von der Administration geforderten Beschäftigung nicht aus (mehr oder minder berechtigten) Ehrgefühl verweigern. Wollte man heute einen Ständestaat erzeugen (falls das nachweislich einen Vorteil für alle hätte), bräuchte man nur die Anzahl der Wahlstimmen derer zu erhöhen, die von besonderem Verdienst oder besonderem Nutzen für die Gesellschaft sind. Als Einstieg und Test beispielsweise könnten Promotionen und hohe Auszeichnungen mit einer zweiten Stimme verbunden werden. Kriminellen, Süchtigen und Alkoholikern könnte man das Wahlrecht zeitweise oder dauerhaft entziehen. Rentner im fortgeschrittenen Stadium sollten auch nur noch eine Stimme haben, wenn sie nachgewiesenermaßen klar denken können und nicht unter Kontrolle von Medikamenten stehen. Auch alle Jugendlichen, die in der nächsten Wahlperiode das 18. Lebensjahr vollenden, sollten unbedingt wahlberechtigt sein.

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