„Hallo, ich heiße Sabrin A.", stellte sich die 34-Jährige am Mittwochnachmittag dem 7. Strafsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) vor. Die junge Frau war mit schwarzem Kopftuch, heller Bluse und Jeans vor Gericht erschienen. Sie sei in Herne geboren und besitze die deutsche sowie die libanesische Staatsangehörigkeit, fuhr sie fort. Ihren Familienstand gab sie mit „aktuell verwitwet" an. Als sie erzählte, ihre Ehe sei standesamtlich geschlossen worden, wirkte der dreiköpfige Strafsenat überrascht. Da sich die 34-Jährige auf freiem Fuß befindet, kann sie den Hochsicherheitstrakt des OLG durch den Vordereingang betreten und wieder verlassen.
Die Zentralstelle Terrorismusverfolgung NRW bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf wirft Sabrin A. vor, sich von September 2015 bis Oktober 2017 mitgliedschaftlich an der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) beteiligt zu haben. So soll sie zusammen mit ihrem Ehemann Yusuf, ihren zwei Kindern, ihrem Schwager und ihrer Schwägerin 2015 über die Türkei in das damalige IS-Herrschaftsgebiet ausgereist sein. Damit habe sie das Leben ihrer kleinen Kinder sowie das Kindeswohl gefährdet. 2016 soll ihr drittes Kind geboren worden sein. Zuerst habe sie mit einem Mann in einem Vorort von Mossul gelebt, später in Rakka. Beide Städte galten zu dieser Zeit als Hochburgen des IS. Während ihr Mann Yusuf für die Terror-Organisation an Kampfhandlungen teilgenommen hatte, habe sie sich um die Haushaltsführung und die „Erziehung der Kinder im Sinne der IS-Ideologie" gekümmert. Dabei habe sie 2016 vom IS vier Zahlungen in Höhe von 200 US-Dollar erhalten.
2017 soll Sabrin A. beim IS auch an einer Schießübung teilgenommen haben. Dabei soll sie auch „zugelassen haben, dass ihre minderjährigen Kinder bei dieser Gelegenheit ebenfalls mit Waffen umgegangen seien", heißt es in der Anklage. Ein weiterer Vorwurf lautet, „dass die vom IS gestellte Wohnung der Familie in Syrien zuvor unrechtmäßig in Besitz genommen oder durch Beschlagnahme widerrechtlich angeeignet worden sei". Kaum war die rund 15-minütige Verlesung des Anklagesatzes beendet, erging der Hinweis des Senatsvorsitzenden Lars Bachler, dass dies auch zu einer Verurteilung wegen „Kriegsverbrechen gegen das Eigentum" führen könne. Nachdem ihr Mann im Oktober 2017 bei einem US-Drohnenangriff getötet wurde, habe Sabrin A. das IS-Gebiet mit ihren Kindern wieder verlassen. In der Türkei wurde sie jedoch wegen illegaler Einreise verhaftet und inhaftiert. Im April 2018 wurde sie freigelassen. Mit ihren inzwischen vier Kindern reiste sie im Februar 2019 wieder in Deutschland ein.
„Sie wird das heute auf sich wirken lassen und sich dann beim nächsten Mal äußern."
Als Lars Bachler ankündigte, dass Chat-Inhalte in das sogenannte Selbstleseverfahren ausgelagert werden, regte sich bei einzelnen Journalisten Unmut. Beim Selbstleseverfahren werden Aktenordner mit Beweismitteln an alle Prozessbeteiligte ausgegeben, damit diese dann abseits der öffentlichen Hauptverhandlung davon Kenntnis nehmen können. Dies bedeutet aber auch, dass die Inhalte der Beweismittel der Öffentlichkeit entzogen werden. Auf Bachlers Frage an die 34-Jährige, ob sie sich zur Anklage äußern wolle, ergriff ihr Anwalt schnell das Wort: „Das ist so, dass Sie jetzt nach so vielen Jahren mit diesem Verfahren konfrontiert ist", sagte er. „Sie wird das heute auf sich wirken lassen und sich dann beim nächsten Mal äußern."
Tatsächlich steht bei diesem Prozess auch die Frage im Raum, warum die Ermittlungen gegen Sabrin A. 2020 zuerst eingestellt, Jahre später aber wieder aufgenommen wurden und nun zur Anklage geführt haben. Auf die Frage eines Journalisten sagte ihr Verteidiger nach Sitzungsende, dies könne damit zusammenhängen, dass das Video zu den Schießübungen beim IS erst in jüngerer Vergangenheit aufgetaucht sei. Auch habe sich die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Haushaltsführung für IS-Angehörige zwischenzeitlich geändert. Damit dürfte gemeint gewesen sein, dass der BGH in den letzten Jahren dazu übergegangen ist, eine Haushaltsführung für IS-Angehörige als Unterstützung der Terror-Organisation und damit auch als mitgliedschaftliche Beteiligung zu werten.
Dazu, ob Sabrin A. die Vorwürfe einräumt oder bestreitet, war am Mittwoch jedoch nichts zu vernehmen. Der Prozess wird am 14. Oktober fortgesetzt. Insgesamt hat das Gericht sieben Verhandlungstermine bis 26. November vergeben.

Der IS ist nicht Kern der Sache, sondern eine Randerscheinung. Der IS ist eine von der Größe zwar bereits beachtliche und hochgiftige, aber noch überschaubare Pilzfrucht eines gigantischen unsichtbaren Pilzgeflechtes an dem nicht nur der radikale Islam selbst, sondern der Kalte Krieg und das Dritte Reich mit dranhängt. Was man sieht ist ein haariges Zipfelchen, dass unter dem Schrank hervorlugt. Zieht man daran, kommt eine gigantische hochgiftige Spinne zum Vorschein, die einem sofort eine tödliche Dosis Gift verabreicht, oder gleich den ganzen Arm abreißt. Das ist höchste Schwierigkeitsstufe. Mehr geht nicht. Das Problem löst man nicht mit Anfängern, nur mit erfahrenen Profis. Man kann die Anfänger mit reinnehmen, wenn die Profis die Führung übernehmen. Aber das wird aktiv verhindert, damit die Anfänger leichter von der Spinne gefressen werden können. Der Westen wird von digitaler Blindheit geführt die sich für allwissend nur hält, während das eigentliche Problem 8 Augen hat und nahezu ein Jahrhundert praktische Erfahrung in der Jagd auf alles und jeden. Ich erwarte jetzt(!) meine Waffe nebst Waffenschein + schusssichere Weste + Auto ohne Tracker. Jeder, der weiterhin diese Minimalforderung mit dummen Ausreden verhindert und mich auch noch finanziell ruiniert, identifiziert sich selbst als Teil der Spinne und nicht als Kammerjäger. Ich will keine Ausreden mehr hören, sonst lösen wir das mit dem V-Fall. Wir stehen mit einem Bein im Krieg. Hier ist alles voller Islam U-Boote + Kollaborateuren die nur darauf warten, den Widerstand im Hinterhalt als Kanonenfutter aufzureiben. Und das wird mit mir nicht passieren. Eher kommt die große Lösung. Aber dann brennt hier die Hütte und kein Stein steht mehr auf dem anderen. Was ist euch lieber? Westjordanland oder Gaza? Andere Optionen gibt es nicht, sonst verlieren wir das. Ich ziehe Westjordanland klar vor. Aber wer Gaza mitten in Europa haben will, der kann und wird es auch bekommen. Verlieren ist keine Option.
Wenn man diese Logik zu Ende denkt, ist auch die Zahlung deutscher Sozialleistungen an diese Frau eine Unterstützung des IS bzw. des islamischen Terrors. (PS: Aus dem Kontext geht hervor, dass die Türken die Frau nach D geschickt haben. Unsere Freunde sind das nicht, Herr Wüst).
Die Justiz weiß angesichts des Labyrinths der Clan-Strukturen nicht wohin mit ihrem Speichelfluss. Da kommen solche Tanten wie gerufen, um den Sabber loszuwerden.