Die Abmahnungen kommen gerne Freitagnachmittag, um uns das Wochenende zu versauen – und mit kurzer Fristsetzung, um den Anwälten ebenfalls das Wochenende zu vermiesen. Schon das Betreff „Vorab per mail” löst beim Blick in die Mailbox den Impuls „bitte nicht schon wieder” aus. Wer mit Henryk unterwegs ist, trägt stets die Telefonnummer von Joachim Steinhöfel unterm Herzen und hofft, dass der nicht gerade beim Lachsfischen in Irland weilt.
Broder und das deutsche Rechtswesen sind eine Geschichte für sich und eigentlich ein gutes Thema für eine Doktorarbeit. Da hat sich aber bislang aber noch keiner rangetraut. Man kann sie deshalb nirgendwo abschreiben, aber sie formuliert sich gleichsam von selbst. Eigentlich eine Steilvorlage für angehende Politiker, die dringend einen Titel brauchen, aber keine Zeit haben ihn durch geregelten akademische Arbeit zu erwerben. Die Überschrift könnte beispielsweise lauten: „Broder versus Bundesrepublik – Eine empirische Untersuchung zur Belastbarkeit der Meinungsfreiheit in Deutschland“.
Am Anfang stand Viktor Henry de Somoskeoy, Richter am Kölner Landgericht, der für seinen Verhandlungsstil berühmt berüchtigt war. Broder beschrieb sie als „selbstgerecht, grob und unbarmherzig“. Und so war denn auch die Reaktion des Richters auf die Beurteilung durch den jungen Journalisten auf der Pressebank. „Worauf er mich umgehend wegen Beleidigung und Verleumdung anzeigte", erinnert sich die beklagte journalistische Nachwuchskraft. Broder wurde in erster Instanz zu 2.500 DM Strafe verurteilt. „Für Richter Somoskeoy war es ein Heimspiel, er verklagte jeden, der seinen Verhandlungsstil zu kritisieren wagte, darunter auch Heinrich Böll, ich war sein 31. Fall”, schrieb Broder. Um eine lange Geschichte kurz zu machen: Das Verfahren gegen Broder endete nach 2 Jahren mit einem Freispruch. Und Henry de Somoskeoy wurde mit etwas zeitlichem Abstand diskret versetzt. „An eine Zivilkammer, vor der Katastersachen verhandelt wurden”, wie Broder es mitfühlend beschrieb.
Schonzeit oder Schonbezirk?
1986 erschien Broders Buch „Der ewige Antisemit“, ein Klassiker, den Achgut.com zu seinem 80. Geburtstag heute mit einem neuen Vorwort neu auflegt. Der Frankfurter Schauspiel-Intendant Günther Rühle erwirkte nach der Ersterscheinung eine Einstweilige Verfügung gegen Broder und den S. Fischer Verlag. Es ging um eine jener Fragen, die nur deutsche Gerichte mit vollkommener Ernsthaftigkeit verhandeln können: Hatte Rühle gesagt, die „Schonzeit“ für Juden sei vorbei – oder hatte er vom „Schonbezirk“ gesprochen? Am Ende gab es einen Vergleich. Rühle räumte die Formulierung „Schonbezirk“ ein, Broder und sein Verlag verbreiteten „Schonzeit“ nicht weiter. Broder machte aus dem semantischen Unterschied später die Pointe: „Das eine würde bedeuten, dass man Juden wieder jagen dürfe; das andere, dass es nur außerhalb eines bestimmten Gebietes erlaubt sei, also zum Beispiel im Westend nicht, nebenan in Bockenheim aber schon.”
Das Luder vom Lerchenberg
Von besonderem Reiz war seine Auseinandersetzung mit der damaligen „Kulturzeit“-Moderatorin Tina Mendelsohn, die es ob ihres Unterhaltungswertes zu einer gewissen Prominenz in der deutschen Medienlandschaft brachte. Sie hatte Broder öffentlich unter anderem als einen „armen Mann“ und „Mühlstein der Vergangenheitsbewältigung“ charakterisiert.
Broders Antwort war von jener Ausgewogenheit geprägt, für die er bekannt ist. Er nannte Mendelsohn unter anderem „kleines Luder vom Lerchenberg“ und „delirierende Hausfrau“. Außerdem schrieb er, sie neige ihr Köpfchen zur Seite, „damit sich dort der Verstand sammeln“ könne. Es folgte ein Rechtsstreit über Unterlassung, Persönlichkeitsrecht, Geldentschädigung und das sogenannte Recht zum Gegenschlag. Die Sache beschäftigte schließlich sogar das Bundesverfassungsgericht. Nachzulesen ist das alles in diesem Beitrag des Rechtswissenschaftlers Professor Christian Gomille, der in sich schon das Gerüst für eine prägnante Doktorarbeit trägt.
High Noon in Duisburg
Eine echte Gerichts-Gaudi entwickelte sich auch um die Formulierung „einen an der Klatsche haben“. Um diesen Broder zugeschriebenen Satz ging es im Verfahren. Die Islamwissenschaftlerin und heutige grüne Bundestagsabgeordnete (seit 2021) Lamya Kaddor stellte Strafantrag, denn Broder soll angeblich gesagt haben sie „habe einen an der Klatsche“. Die Staatsanwaltschaft Duisburg nahm die Sache ernst, es kam zum Strafbefehl und schließlich zur Hauptverhandlung. Broder warb für die Veranstaltung auf Achgut: „High Noon in Duisburg!“ Und darunter: „Eintritt frei, gute Unterhaltung garantiert.“ Rechtsanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel und er luden das Publikum ausdrücklich ein: „Kommen Sie, kommen Sie zahlreich!“
Die erste Verhandlung dauerte nur wenige Minuten und wurde vertagt, weil Beweismittel fehlten. Broder und Steinhöfel taten daraufhin, was man nach einem gescheiterten Strafprozess eben tut: Sie gingen italienisch essen. Broder nutzte den Tag außerdem für eine Liebeserklärung an die zuvor von ihm unterschätzte Stadt Duisburg.
Als Kaddor nach dem späteren Freispruch öffentlich erklärte, Broder habe keineswegs „gewonnen“, meinte Broder trocken: „Das mag in der Scharia so sein, im deutschen Strafrecht ist es nun mal nicht der Fall.“
In den Kommentaren unter den Beiträgen wurde der Prozess vom Publikum freudig aufgenommen und humoristisch erweitert. So schrieb ein Leser: „Apropos Klatsche. Ich habe auch einen an der Klatsche. Der Unterschied zu Frau K. ist: Ich weiß es!" Die Erwartungshaltung an Broder-Prozesse ist inzwischen hoch, so ähnlich wie an einen Interpreten, der einen Hit nach dem anderen produziert.
Der Doppelzentner, die Ausladung und das Geschäftsmodell
Eine innige Beziehung unterhält Henryk M.Broder auch zu Claudia Roth. Nach der Kölner Silvesternacht 2015/16 hatte Roth davor gewarnt, den Eindruck zu erwecken, sexualisierte Gewalt werde ausschließlich „von außen“ nach Deutschland getragen; derartige Gewalt sei auch in Deutschland ein altes Phänomen. Broder hielt diese Reaktion für eine Relativierung der Vorgänge in Köln und widmete ihr am 10. Januar 2016 auf Achgut den Beitrag „Die Beschaffenheit der Frau“. Darin charakterisierte er Roth mit der inzwischen legendären Formulierung: „Ein Doppelzentner fleischgewordene Dummheit, nah am Wasser gebaut und voller Mitgefühl mit sich selbst.“
Das blieb nicht ohne Folgen. Keine zwei Monate später sollte Broder zusammen mit Claudia Roth und Entwicklungsminister Gerd Müller in der politischen Talkshow „Münchner Runde“ des Bayerischen Rundfunks auftreten. Broder war bereits eingeladen – dann wurde er wieder ausgeladen. Auf seine Nachfrage teilte ihm eine BR-Mitarbeiterin mit, der Grund sei Frau Roth; man habe verstanden, dass man beide nicht gemeinsam einladen könne. Broders Reaktion: Er könne akzeptieren, dass Roth nicht mit ihm an einem Tisch sitzen wolle. Seine Frage lautete nur: Warum werde dann er ausgeladen und nicht Roth?
Die revanchierte sich bei nächster Gelegenheit. Roth hatte in einem Interview mit der Augsburger Allgemeinen Zeitung Broder und Roland Tichy als „Stichwortgeber“ beziehungsweise „Brandbeschleuniger“ bezeichnet und ihnen ein auf „Hetze und Falschbehauptungen“ beruhendes Geschäftsmodell vorgeworfen. Henryk Broder und Joachim Steinhöfel wollten ihr diese Aussage im Verfügungsverfahren untersagen lassen. Das Oberlandesgericht Dresden wies den Antrag aber zurück.
Broder reagierte auf die Niederlage mit einer Richtigstellung seines Geschäftsmodells. Dieses basiere in Wirklichkeit auf dem „Handel mit gefälschten Autogrammen“. Ein Hauptsacheverfahren wollte er nicht mehr führen: „Natürlich könnten wir das ‚Verfügungsverfahren‘ hinter uns lassen und ins ‚Hauptsacheverfahren‘ gehen, bei dem mehr Optionen möglich sind. Wir müssten nur damit rechnen, vor demselben Gericht zu landen, was durchaus Einsteins ‚Definition von Wahnsinn‘ entsprechen würde: ‚Immer wieder das Gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten.‘ Nein, da schaue ich lieber meiner Waschmaschine beim Schleudern zu. Oder gehe mit meinem Pinguin in den Zoo und zeige ihm die Bonobos".
Gegen den Staat
2023 veröffentlichte das von Nancy Faeser geführte Bundesinnenministerium den Bericht „Muslimfeindlichkeit – Eine deutsche Bilanz“. Darin wurde ein älterer Text Broders so paraphrasiert und bewertet, dass Broder dagegen juristisch vorging.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gab Broder recht und stellte einen Eingriff in seine Persönlichkeitsrechte fest. Der Bericht wurde vom Netz genommen. Broders Reaktion auf den Gerichtserfolg: Er kündigte an, in der Abtei St. Hildegard eine „Fürbitte für Nancy“ zu sprechen und eine Kerze für sie anzuzünden. Als das Innenministerium später auch die gedruckten Restexemplare entsorgen ließ, kommentierte Broder die Distanzierung des Hauses Faeser mit dem Satz: „Das ist die alte deutsche Kunst, alles mitzumachen, ohne dabeigewesen zu sein.“
Das Ländle und die Meinungsfreiheit
Auch den Hausjuristen des Landes Baden-Württemberg dürfte das Duo Broder/Steinhöfel in nachhaltiger Erinnerung bleiben. Die BW-Landesvertretung hatte beiden öffentlich eine „starke Nähe zur AfD“ zugeschrieben. Ferner hatte sie behauptet, eine in ihrem Räumen geplante Veranstaltung mit dem CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz (zu dessen Absage vergleiche hier, hier, hier, hier, hier und hier), dem (kürzlich verstorbenen) US-Senator Lindsey Graham und Broder/Steinhöfel sei wegen deren Teilnahme geeignet, das „Ansehen der Landesvertretung“ zu beschädigen
Für diese Behauptung gab das Land strafbewehrte Unterlassungserklärungen ab und zahlte Anwaltskosten. Wegen der Persönlichkeitsrechtsverletzung klagte Broder weiter. Baden-Württemberg verpflichtete sich schließlich, 5.000 Euro an die pro-israelische Organisation Keren Hayesod zu zahlen. Steinhöfel fand dafür auf Achgut.com die Überschrift „Broder zwingt Baden-Württemberg zur Antisemitismus-Bekämpfung“.

Broder – Maxeiner – Grimm: Ein Dreigestirn, auf das wir nicht verzichten möchten. Ihnen, Herr Broder alles Gute zum Geburtstag und bitte, bitte noch lange so weitermachen!
@Bernhard Büter: In dem Artikel geht es aber nicht um Ihre Gasheizung, es ist ein Laudatio auf Hern Broder an seinem Geburtstag und seine unnachahmlichen Sprüche, mit denen er gerne die Justiz veralberte – wenn er wieder mal verklagt wurde!
Großartig wie Herr Broder immer wieder agiert. Der gelebte tägliche Wahnsinn, der die Menschen kirre werden lässt, aber die meisten haben nicht das Geld und die Nerven dagegen anzugehen. Trotzdem machen viele in diesem Land Dinge mit, die schon grenzdebil sind, nur weil sie so angeordnet werden. Einfach mal nicht korrekt sein und sich mehr wehren!
Herr Broder, bei den Lebensjahren die Sie anderen gekostet haben, können Sie höchstens 18 sein.
Herzlichen Glückwunsch!
Broder, der lebende Stolperstein der deutschen Justiz. An ihm haben sich noch alle die Zähne ausgebissen.
Na dann alles Gute und die weiterhin viel Erfolg für die nächsten 80 Jahre. Vor Gericht, versteht sich.
Das ist eher ein Thema für eine Doku-Soap als eine Doktorarbeit: „Henryk gegen den Rest der Welt“!