Joachim Nikolaus Steinhöfel / 24.07.2021 / 12:00 / 24 / Seite ausdrucken

Mit Facebook und Co vor Gericht –  Der BGH entscheidet

Am 22.07.2021 fanden die ersten beiden Verfahren vor dem Bundesgerichtshof statt, in denen darüber enschieden wird, ob und wenn ja in welchem Umfang Facebook Inhalte von Nutzern löschen und diese sperren darf. Es geht um grundlegende verfassungsrechtliche Fragen für die "Meinungsfreiheit im Netz" (Siehe auch hier). Joachim Steinhöfel hat die Verhandlung als Zuschauer verfolgt. Hier als Videokommentar sein Terminsbericht mit Ausblick.

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j. heini / 24.07.2021

Danke für die Aufbereitung. Eine sehr gute Idee, Fachfragen so gut aufbereitet der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Kritik bitte nur in Form gleichermassen gut aufbereiteter Information! Bernd Benningsen: Gibt es an der fachlichen Zusammenfassung etwas auszusetzen? Warum braucht es für ein Bild einen Themenzusammenhang? Jedem ist klar, dass das nicht zum Thema gehört. Warum nicht den Namen des Künstlers nennen. Und wenn Herr Steinhöfel das Bild benutzt hat, um seine Meinung zu Südafrika zu sagen, B.K.Kopp: Wie ich finde, hat Herr Steinhöfel sehr gut erläutert, wieso sich Facebook & Co. von achgut.com unterscheiden und wo das “Hausrecht” endet.

E Ekat / 24.07.2021

Herr Steinhöfel,  wie kommt dieser Staat dazu, zwichen der allgemeinen Gerichtsbarkeit und seinen Bürgern eine zusätzliche Instanz (Faktenchecker und deren Auswüchse ) einzurichten, der man das Recht zuerkennt, über Meinungsäußerungen urteilten zu dürfen?  Ein (sinngemäßes) Zitat von Ernst Jünger: die Unterwerfung unter eine Fragestellung beginnt mit der Annahme der Frage, egal ob man die Frage verneint oder bejaht.

Thomas Brüggen / 24.07.2021

Herr Steinhöfel bricht hier die juristischen Fragen soweit herunter, dass sie auch von Nichtjuristen verstanden werden. Prima und weiter so!

Dieter Kief / 24.07.2021

Oh ja, super Kunstwerk. Ernstgemeinte Frage: Weshalb sind Sie persönlich nach KA gefahren, Joachim Steinhöfel? - Wo liegt der Reiz, und wo liegt der Einsichtsgewinn, wenn man als Jurist persönlich vor Ort ist?

B.K.Kopp / 24.07.2021

Facebook ist nicht ” das Netz “. Facebook ist kein öffentlicher Raum - keine Agora -  sondern ein privates,  kommerzielles Unternehmen, eine digitale Plattform, die selbst ” das Netz - das Internet ” benutzt. Facebook lebt davon dass möglichst viele Leute posten, teilen usw. Deshalb ist das allgemein zugängliche Facebook auch eine Informations- und Meinungsmüllhalde. Facebook und seine Aktionäre profitieren davon, dass die Misthaufen immer größter werden. Wenn ihnen dann ein Müllhaufen nicht mehr gefällt, dann haben sie jedes Recht, ihn abzuräumen.  Facebook hat Hausrecht, wie Herr Broder bei Achgut.

Paul Liesner / 24.07.2021

Meine persönliche Hochachtung gilt dem Herrn Steinhöfel. Deutschland bräuchte viel mehr von diesen Steinhöfels.

Matthias Kaufmann / 24.07.2021

Einleuchtende Darlegungen. Verstehe nur nicht, warum Steinhöfel dem BGH hier eine Vorlage gibt, wie im ersten Fall eine Löschung begründet sein kann, obwohl die Inhalte nicht strafbar sind.

Bernd Benningsen / 24.07.2021

Am Schluß wird ohne Themenbezug auf einen südafrikanischen Künstler im Kontext, daß in Südafrika die Hölle los sei, hingewiesen. Jener Künstler lebt seit 2002 in Berlin, Ausstellungen in Südafrika sind seit vielen Jahren nicht bekannt. Ein Zusammenhang mit einer angeblichen Hölle im südlichen Afrika besteht wohl nicht. Hoffentlich sind die rechtlichen Vorträge gehaltvoller.

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