Joachim Nikolaus Steinhöfel / 24.07.2021 / 12:00 / 24 / Seite ausdrucken

Mit Facebook und Co vor Gericht –  Der BGH entscheidet

Am 22.07.2021 fanden die ersten beiden Verfahren vor dem Bundesgerichtshof statt, in denen darüber enschieden wird, ob und wenn ja in welchem Umfang Facebook Inhalte von Nutzern löschen und diese sperren darf. Es geht um grundlegende verfassungsrechtliche Fragen für die "Meinungsfreiheit im Netz" (Siehe auch hier). Joachim Steinhöfel hat die Verhandlung als Zuschauer verfolgt. Hier als Videokommentar sein Terminsbericht mit Ausblick.

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Mathias Rudek / 24.07.2021

Die selbsternannten Faktenchecker halte ich für schwer demokratie- und diskursfeindlich. Das ist in diesen Zeit eine eindeutig ideologische, gezielte Ausrichtung von politischen Interessen. Es läßt sich auch sehr gut nachverfolgen, wer davon profitiert. Grundsätzlich kann das weg.

Wilfried Cremer / 24.07.2021

Sehr geehrter Herr Steinhöfel, die Kombi Können-Promi-Publikum ist das Erfolgsrezept bei dieser Pionierarbeit! / Was sagen Sie zu der Geschichte mit dem Pferdehintern?

Frank Holdergrün / 24.07.2021

“j. heini / 24.07.2021 Frank Holdergrün: Arrogant und Streithansel: Wir können froh sein, dass es solche Streithansel gibt, die auch zum Nutzen die Allgemeinheit für das Grundrecht Meinungsfreiheit vor Gericht ziehen.” >>>>>>Selbstverständlich darf er die Vorlage eines anderen Anwaltes mit Prädikatsexamen (Maas) aufnehmen und weiter streiten. Es ist ja die schlichte Daseinsberechtigung von Anwälten, die komplexer werdende Demokratien solange brauchen, bis Anwälte alles gedreht und gewendet haben, um am Ende die Tür zuzumachen, weil der Wust von Gesetzen den Durchblick von normalen Menschen übersteigt. Wenn Sie richtig gelesen haben, wurde deutlich, dass ich Herrn Steinhöfel gelobt habe. Trotzdem ist es mein gutes Recht, mit diesen Leuten nichts zu tun haben zu wollen. Niemand, der kreativ tätig ist, sollte das. Sterbende Demokratien erkennt man am Zuviel von Anwälten, es ist für mich ein Fakt.

Winfried Jäger / 24.07.2021

Lieber Herr Steinhöfel, juristisch wie immer alles einwandfrei. Jetzt ein subversiver Vorschlag: Wie wäre es wenn man den juristisch ausgebildeten aber morlisch verkommenen Abmahnexperten die Möglichkeit geben würde, Facebook zu melken? Was glauben Sie wie lange es dauern würde, bis sich diese Geldmaschine gegen so einen Angriff auf die Meinungsfreiheit wie das NetzDG wehren würde. Diesmal als Kläger mit allen Kosten und Risiken.

Walter Weimar / 24.07.2021

Das Hamburger-Gute-Nachtblatt, solange sowas gelesen wird, wird sich nichts an deren Schlagzeilen ändern. Oder wissen die Leute gar nicht, das es wieder Klopapier gibt. Dreißig Millionen Fakebock-Nutzer, alles Achtung! Millionen Fliegen können sich nicht irren, Scheiße schmeckt. Deren Sorgen möchte ich haben ...

Thomas Brox / 24.07.2021

Meinen Dank und meine Gratulation an RA Steinhöfel, der einen intelligenten und aufreibenden juristischen Häuserkampf für die Meinungsfreiheit führt. ++ Erstaunlich ist die Konfusion und Widersprüchlichkeít des deutschen Rechtssystems. ++ (1) Durch das schwammige, diffuse NetzDG werden Internetunternehmen durch hohe Strafen (Bußgeld bis 50 Millionen Euro) gezwungen(!) ihre User zu zensieren. Der Zwang zur Zensur ist nicht zu verwechseln mit einem eventuellen “Hausrecht”, das es dem Unternehmen erlaubt zu löschen (warum auch immer). (2) Gleichzeitig erkennt die Justiz eine extrem komplizierte und vage Grundrechtsbindung an (für de facto Monopolisten), um Löschungen/Sperrungen zu regulieren. Hierbei spielt die unsägliche Einzelfallentscheidung eine zentrale Rolle. Einzelfallentscheidungen sind eine Bankrotterklärung der Abstraktionsfähigkeit. (3) Insofern ist auch nicht weiter verwunderlich, dass verschiedene deutsche Gerichte bei gleichem Sachverhalt zu ganz unterschiedlichen Urteilen kommen, wie unter anderem die Revisionsverfahren zeigen. Das ist kein Rechtssystem, sondern umständlicher, willkürlicher Murks. Allein schon die vielen revidierten Urteile zeigen, dass etwas oberfaul ist. ++ Wichtige Frage: Gibt es diese Form der Löschung auch in anderen Ländern, wie z.B. USA, GB, Niederlande, Polen, Italien, ... ? ++ Ich bin kein Jurist. Dennoch bin ich der Meinung, dass es einfacherer und klarere gesetzliche Regulierungen für diesen Probleme geben muss(?)

Reiner Arlt / 24.07.2021

@B.K.Kopp Meines Wissens kann F. beim Sperren sich NICHT auf sein “Hausrecht” berufen, weil der Nutzer mit seinen Daten für das Recht ZAHLT, seine Beiträge zu posten. So hat jedenfalls ein deutsches Gericht schon mal entschieden - ich weiss nur nicht, ob das Urteil rechtskräftig geworden ist.

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