Joachim Nikolaus Steinhöfel / 05.03.2019 / 09:00 / Foto: Achgut.com / 15 / Seite ausdrucken

Mit Facebook vor Gericht – ein kleiner Erfahrungsbericht

Der 23. Januar 2019 war kein guter Tag für Facebook. An diesem Tag hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart auf die Berufung des von uns vertretenen Klägers eine einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen erlassen. Und dies mit einer Begründung, die ebenso ausführlich wie juristisch glänzend die Grundsatzfrage behandelt, ob der in zahlreiche Rechtsstreitigkeiten verwickelte „Quasi-Monopolist“ (OLG Stuttgart) legale Inhalte seiner Nutzer nach Gutsherrenart (“Hausrecht”) löschen und diese mit Sperren schikanieren darf oder nicht.

Selbstverständlich darf und muss und sollte Facebook Inhalte entfernen, die rechtswidrig oder gar strafbar sind. Gesetzesverstöße haben nichts mit Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit zu tun. Die Lösch- und Sperrpraxis von Facebook aber ebensowenig. Die teilweise schon unappetitliche Rechtsverteidigung eines arroganten IT-Riesen, der sich über dem Recht wähnt, noch weniger.

Vorliegend ging es um einen Text, der sich sehr hart mit der Einwanderungspolitik der Bundeskanzlerin befasste, aber sowohl vom Landgericht Stuttgart, vom Oberlandesgericht Stuttgart wie von Facebook selber als zulässig erachtet wurde. Facebook löschte den Text, stellte ihn wieder her, löschte ihn erneut und stellte ihn auf unsere Abmahnung erneut wieder her. Was für ein Chaos. Es habe sich „scheinbar“ um „Hassrede“ gehandelt. Wenn man selber sogar im Prozeß eingesteht, etwas zu Unrecht gelöscht zu haben, sollte man auch die Einsicht erwarten, eine dann übliche Unterlassungserklärung abzugeben. Diese Einsicht fehlte Facebook auch in der Berufungsverhandlung völlig.

Die dem OLG Stuttgart und dem Gegner zugemutete Berufungserwiderung, die mit Anlagen 286 Seiten umfasste, lässt, da es sich dabei nicht um einen Einzelfall handelt, mehrere Schlussfolgerungen zu.

Taktik der verbrannten Erde, um Gericht und Gegner zu ermatten

Das Unternehmen ist bereit, erhebliche und in diesem Prozess mutmaßlich deutlich fünfstellige finanzielle Aufwendungen zu tätigen, um die Löschung selbst nach eigener Einschätzung zulässiger Inhalte vor Gericht zu verteidigen. Eine völlig absurde Einstellung. Ich gehe hierbei davon aus, dass die Gegnervertreterin aus dem Hause White & Case nach Stunden und nicht nach Streitwert abrechnet.

Das in zwei Instanzen hunderte von Seiten umfassende Vorbringen (redundant, rechtsirrig, endlose, teils wörtliche Wiederholungen) erfolgt nicht, weil dies zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung geboten wäre, sondern als eine Art Taktik der verbrannten Erde, um Gericht und Gegner zu ermatten, mit Papier zu erschlagen. Mehrfach wurden selbst erkennbar unzulässige Rechtsmittel eingelegt (OLG Stuttgart, Kammergericht, OLG Köln), die aber dennoch mit 50 Seiten und mehr „begründet“ werden. Lesen muss man diesen Rechtsunsinn dennoch, damit nicht später irgendetwas „unstreitig“ bleibt.

Diese erbärmliche Spiel, das eine völlige moralische Verwahrlosung des Monopolisten dokumentiert, wird dann ein Ende haben, wenn wir eine höchstrichterliche Entscheidung beim BGH erstritten haben. Wir sind auf sehr gutem Weg dahin.

Urteil auch für Nicht-Juristen verständlich

Einige Passagen aus dem am 23.01.2019 verkündeten Urteil sind auch für Nicht-Juristen und Facebook-Nutzer ohne weiteres verständlich und verdienen es, bekannt gemacht zu werden.

„Entweder es liegt eine Hassbotschaft vor, die nach den vertraglichen Standards verboten ist (und dann gelöscht werden darf…) oder es liegt ein zulässiger Inhalt, eine Information, vor, die geteilt und dann auch nicht gelöscht werden darf.“

„Die Auffassung der Beklagten (Facebook) läuft ansonsten im Ergebnis darauf hinaus, dass die nach ihrer Auffassung und ihrem Ermessen berechtigte Löschung (und gegebenenfalls erfolgte Sperrung des Accounts) auch von nicht gegen ihre Richtlinien verstoßenden Beiträgen immer dann endgültig werden kann, wenn sich der betroffene Nutzer nicht wehrt. Es kann aber nicht richtig sein, dass nur die zulässigen Beiträge im Netz bleiben, bei denen sich Nutzer gegen eine unberechtigte Löschung zur Wehr setzen, sondern es ist eine Vertragspraxis zu verlangen, die die Nutzer bei zulässigen Beiträgen gleich behandelt.“

„Angesichts der überragenden Bedeutung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung und wegen der Monopolstellung der Beklagten…überwiegt jedenfalls bei erlaubten politischen Kommentaren das Recht zur freien Äußerung, das im Übrigen auch vertraglich gewollt und eingeräumt ist, von der Beklagten ja auch so propagiert wird, weil ‚die Welt‘ vernetzt werden soll.“

„Die Beklagte kann nicht einerseits einen freien Zugang zu Informationen und zum Teilen von Informationen propagieren, sich aber andererseits auf den Standpunkt stellen, sie habe das Recht, enge Regeln aufzustellen, die es der alleinigen Entscheidungskompetenz der Beklagten unterwerfen, welche Beiträge veröffentlicht werden dürfen.“

Das Urteil enthält eine erhebliche Menge weiterer, hochinteressanter, gedankenreicher und wichtiger Ausführungen zur Rechtslage, die ich hier aber übergehe. Dies ist kein Juristenblog.

Wir werden den Kampf gewinnen

Der Kampf geht weiter. Wir werden ihn gewinnen. Dafür ist es aber auch erforderlich, dass die Zivilgesellschaft hilft, wie dies in großartiger Weise schon für das Verfahren um die Sperrung der „Erklärung 2018“ durch Facebook als „Hassrede“ der Fall war. Der Fall wurde vor dem LG Bamberg gewonnen, das Urteil wurde rechtskräftig. Nun ist aber dennoch eine Hauptsacheklage erforderlich, weil das Eilverfahren keine endgültige Rechtskraft bietet. Die Klage ist eingereicht und Sie können sich mit mir fragen, warum der Gegner ein Urteil rechtskräftig werden lässt, es dann aber doch nicht als endgültige Regelung anerkennt.

Bitte helfen Sie unserer Seite "Meinungsfreiheit im Netz" weiter. Der durch Spenden getragene Fonds von „Meinungsfreiheit im Netz“ finanziert zahlreiche wichtige Prozesse (das Verfahren vor dem OLG Stuttgart bezahlt der Betroffene selbst), über die auch schon sehr umfangreich in den Medien berichtet wurde (“Facebook löscht mit politischer Schlagseite (FAZ), “So absurd löscht Facebook die Beiträge seiner Nutzer“ (Bild). Aktuell ist, neben vielen anderen, ein Verfahren von Hamed Abel-Samad in Berlin in der Beschwerdeinstanz beim Kammergericht, dass auch von den Spenden getragen wird und das wir gegebenenfalls. bis zur Erschöpfung des Rechtsweges betreiben werden und betreiben müssen.

Foto: Achgut.com

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Leserpost

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Albert Moser / 05.03.2019

Das juristische Vorgehen von Facebook erinnert mich stark an die von Scientology geführten Prozesse gegen Abweichler. Oder an die Wortglauberei auf dem Schlachtfeld der gewerblichen Abmahnungen. Ich wünsche Ihnen alles Gute für ihren Kampf gegen die allgegenwärtige (Haltungs-)Zensur!

Lutz Herzer / 05.03.2019

Hallo Herr Steinhöfel, mit der Kanzlei White & Case habe ich auch schon in eigener Angelegenheit Dinge erlebt, die ich vorher nicht für möglich gehalten hätte. Und da hätte ich schon allerhand für möglich gehalten. Die gehen extrem weit für ihre Mandanten und übernehmen Fälle, die andere Kanzleien ablehnen. Es bleibt zu hoffen, dass die Anwälte von W&C ihrer Mandantin Facebook mit diesem grenzwertigen Verhalten Schaden zufügen. Man darf sie jedoch auf keinen Fall unterschätzen. Ich weiß, von was ich spreche. Viel Erfolg weiterhin!

Christoph Kaiser / 05.03.2019

Interessant wäre auch in anderer Sache, wie der Stand STRAFANZEIGE HESSENWAHL ist…... soll diese versanden?

Richard Löwe / 05.03.2019

Lieber Axel Berger, Sie haben in jedem ihrer Punkte recht und ich bin mir zeimlich sicher, Herr Steinhöfel stimmt Ihnen und mir hier zu, aber was soll uns Ihr Beitrag, außer, daß Sie des Haarespaltens in sehr gutem Deutsch mächtig sind, sagen? Ich habe Ihren und Herrn Steinhöfels Beitrag mit Gewinn gelesen, wobei Herr Steinhöfels Beitrag mich inhaltlich und Ihrer rhetorisch bereichert hat. Eine kleine Korrektur: Facebook ist keine “Verkaufsplattform zum Vertrieb von Personendaten”; die Internet-Seite ist eine Informationsabschöpfungsplattform. Facebook ist Quasi-Monopolist und weiß daher, daß er das Lied derjenigen singen muß, die darüber entscheiden, ob Facebook Plattform oder Medium ist. Meine Vermutung )und Ihre) ist, daß Facebook bald als Medium eingestuft wird. Bei Google wirds länger dauern.

Marc Blenk / 05.03.2019

Lieber Herr Steinhöfel, gut, dass Sie den liederlichen Kampf gegen die Meinungsfreiheit, dessen Prozess vor allem Herr Maas in Gang gesetzt hat, so vehement entgegentreten. Ich werde einen Beitrag entrichten. Bleiben Sie am bitte am Ball.

Martin Stumpp / 05.03.2019

Lieber Herr Albert Pflüger, Sie haben Recht, das Wort Zivilgesellschaft wurde und wird von Links-Grün auf schändlichste mißbraucht. Sollen wir uns das aber bieten lassen? Ich meine NEIN, denn nicht die Schreihälse, nicht die linken Studenten, nicht die schwänzenden Schüler, auch nicht die dies bejubelnde Kanzlerin oder die “Antifa” sind die Zivilgesellschaft, nein das sind wir, die Steuerzahler, die keine Zeit für Demonstrationen haben. Wir sollten uns das Wort Zivilgesellschaft zurück holen und es nicht denen überlassen, die es im Orwellschen Neusprech umdeuten. Und selbstverständlich werde auch ich meinen Beitrag leisten. Und selbstverständlich gilt mein Dank Herrn Steinhöfel für sein großes Engagement. Viele Grüße

Christoph Kaiser / 05.03.2019

Zusammengefasst könnte man vllt. sagen:  Die Herrschaft des Kapitals und ein Recht im Sinne von Gerechtigkeit schliessen einander aus!

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