Mit dem Virus ans Grundgesetz

Es gibt Momente, in denen bei Demokraten sämtliche Alarmglocken in Gang gesetzt werden. Ein solcher Augenblick war gestern Abend um 20:03 Uhr in der Tagesschau. Nachdem ausführlich über Folgen der Coronakrise und die Maßnahmen dagegen berichtet wurde, fiel am Ende dieses Themenblocks, ganz nebenbei folgender Satz (bei 03:11 Minuten): 

„Die Parteien erwägen derweil Grundgesetzänderungen, damit Gesetze auch verabschiedet werden können, falls der Parlamentsbetrieb eingestellt würde“.

Träumt man hier von einer Art weitreichender Ermächtigung, um ohne parlamentarische Kontrolle regieren zu können? Gibt es derzeit für die Verantwortlichen nichts Wichtigeres zu tun? Und was bedeutet es, wenn weitreichende Gesetze ohne parlamentarische Beteiligung in Kraft treten dürfen, während sich keine außerparlamentarische Gruppierung oder Bewegung mehr formieren oder lautstark äußern kann, weil die Aktivitäten aller Vereinigungen und jedwede ihrer Versammlungen verboten sind? 

Nähere Erläuterungen zu den „Erwägungen“ der „Parteien“ (welcher Parteien?), wären da schon hilfreich, sind aber offenbar nicht im Sinne des Erfinders. Über die konkrete Form dieser „Grundgesetzänderungen“ ist nicht viel zu erfahren, auch ein kurzer Bericht im Spiegel gibt nicht viel her: 

„Im Bundestag wurde in kleiner Runde erstmals eine Grundgesetzänderung angesprochen, um die Handlungsfähigkeit des Parlaments auch dann zu erhalten, wenn das Parlament wegen der Corona-Pandemie nicht zusammentreten kann. Nach SPIEGEL-Informationen hat Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) in der Runde mit den Parlamentarischen Geschäftsführern der Fraktionen das Thema tatsächlich aufgebracht.... Eine Möglichkeit, die Schäuble demnach ansprach, wäre, eine ähnliche Regelung aufzunehmen, wie sie bereits für den Verteidigungsfall in der Verfassung steht. Für den Seuchenfall gibt es bisher keine Regel.“ 

Aber es gibt die Notstandsgesetze, die 1968 noch unter massiven Protesten der außerparlamentarischen Opposition durchgesetzt wurden, welche eine Handlungsfähigkeit des Staates in Krisensituationen sichern sollen.

Diese Gesetze enthalten Regelungen für den Verteidigungsfall, den Spannungsfall, den inneren Notstand und den Katastrophenfall. In diesen Situationen werden die Grundrechte eingeschränkt. Nun ist ein richtiger Seuchenfall ja je nach Lage schlicht der „Katastrophenfall“ und sollte somit durchaus von den Notstandsgesetzen erfasst sein. Was sind das für Politiker, die in einer solchen Situation eine nebulöse Grundgesetzänderung erwägen und damit nichts als Misstrauen und Gerüchte befördern? 

Um 1968 die Kritiker der Notstandsgesetze zu besänftigen, wurde in Art. 20 Grundgesetz übrigens ein vierter Absatz eingefügt:

Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

(Widerstandsrecht, siehe Art. 20 GG). 

Foto: Employee/US Embassy Kabul Flickr via Wikimedia Commons

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Leserpost

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Michael Scheffler / 17.03.2020

Tja, 87 Prozent der Deutschen wollen offenbar Diktaturen…

M. Schneider / 17.03.2020

Es ist nur eine Frage der Zeit, bis diese ernsthafte Krise instrumentalisiert wird, um durch die Hintertür doch noch den Systemumbau zu vollenden, ohne dass die lästige Bevölkerung die Möglichkeit hat, sich zu wehren. Ein Anfang ist nun gemacht. Wenn solche Gedanken erst einmal im Raum stehen und sogar ausgesprochen werden, ist allerhöchste Gefahr im Anzug. Es ist einfach nur noch erbärmlich, was in unserem Land passiert.

Albert von der Schwale / 17.03.2020

“Sie [die Europäer] müssen sich gegen ihre Beherrscher auflehnen, die seit Langem damit aufgehört haben, dem Volk zu dienen, und verlangen, dass ihre Stimmen gehört werden.Die Regierungen des Westens verbergen nicht länger ihre wahren Absichten. Man kann den Schrecken erkennen, der sich unter ihren Masken befindet. Behaltet sie im Blick. Fallt nicht auf ihre Tricks herein. Russland wird nicht tatenlos zusehen und es erlauben, dass seine europäischen Vettern auf diese Art abgeschlachtet und entmenschlicht werden. Die Schlacht ist vorüber. Der Krieg hat begonnen. Wahrheit und Gerechtigkeit werden obsiegen.“ Dreimal darf geraten werden wer das gesagt hat. Quellenangaben wurden überprüft.

Ilona Grimm / 17.03.2020

Wegen im Hintergrund laufender Bemühungen zur Bargeldabschaffung bitte unbedingt den ersten Absatz von Klonovskys acta diurna 17.03.2020 lesen und die beiden Links anklicken. Und dann überlegen, wie wir uns wehren können, sollen, müssen.

Wolfgang Nirada / 17.03.2020

Deutsche und Widerstand… ein Schenkelklopfer, über diesen Witz lacht man weltweit Tränen… Ein Volk das ohne grosses Aufmucken hinter Adolf in Abgrund marschiert ist und seitdem den Schwanz einzieht sobald jemand Nazi blökt, ein Volk das daumenlutschend zusieht wie Rente, Ersparnisse, die Zukunft der Kinder, die innere Sicherheit durch den Lokus gespült werden, das sich Milliarden um Milliarden für “Schutzsuchende” (die zum Dank dafür die edlen Helfer abstechen und vergewaltigen) abpressen lässt während ihre Alten im Müll nach Pfandflaschn stöbern und an der Tafel anstehen, ein Volk das sich nach Strich und Faden belügen und für dumm verkaufen lässt und dafür auch noch kräftig bezahlt, das einer unfähigen, grotesk peinlichen “Regierung” schafsartig zusieht wie es in der Corona-, Wirtschafts- und Bankenkrise erbärmlich versagt… So ein Volk soll sein Grundgesetz verteidigen? Echt jetzt???

E. Müsch / 17.03.2020

Die Verfassungsfeinde sitze in der Regierung, ihnen sind die, an den Menschen- und Bürgerrechten ausgerichteten Artikel, schon lange ein Dorn im Auge. Im Grunde genommen ist das Recht das alle Gewalt vom Volke ausgeht durch die Parteien kompett ausgehebelt. Das Grundgesetzt wird doch seit Jahren ständig geändert und gebrochen. Leider werden zu wenige Verfassungbrüche und verfassungswidrige Gesetze vom Verfassungsgericht gestoppt. Nach dem völkerrechtwidrigen Angriffskrieg gegen Jugoslawien, hat man den Staftatbestand der Vorbereitung eines Angriffskrieges 2017 abgeschafft. Schröder und Fischer haben das Grundgesetz (§26) gebrochen, aber wo war da das Verfassungsgericht und die Staatsanwaltschaft, eine unabhängige Justiz sieht anders aus. Leider bekomme ich nicht mehr alle Änderungen Zusammen, einige zielen auf Einschränkungen beim Föderalismus und vor allem der nationalen Souveranität. 1992 wurde neu ins Grundgesetz eingefügte der Artikel 23, der die Integration Deutschlands in die Europäische Union regelt. So gesehen war die DDR ein auch ein “Rechtsstaat” den sie schufen sich die Gesetze um ihren Machtmissbrauch zu legitimieren.

Mark Schimmer / 17.03.2020

Angesichts der bereits erfolgten Ausruferei von “Klima-Notständen” und der das Thema umgebende Hysterie schrillen bei mir da die Alarmglocken.  Mir dünkt als komme die aktuelle Situation den “Lenkern” und “Führern” nicht ganz ungelegen.

Petra Wilhelmi / 17.03.2020

Ich sage das schon immer. Neben dem Corona-Virus läuft noch etwas ganz anderes ab. Ich habe das gestern oder vorgestern im Teletext auch gelesen, dass ans GG herangegangen werden soll. Man las auch vor ein paar Tagen, dass NOCH keine Unternehmen verstaatlicht werden müssen. Also NOCH nicht. Und wieso hat jeder x-beliebige V.I.P. jetzt auch das Coronavirus plötzlich in sich? Ist das wirklich so? Oder erzählen die das bloß. Die Fallzahlen der Erkrankten sind nicht wesentlich höher als bei den Grippewellen und die Todeszahlen auch nicht. Auch an der Virusgrippe starben vor allem ältere Menschen mit Vorerkrankungen. Das man sich vorsehen soll, ist logisch, steht auf einem ganz anderen Blatt. Aber, hier scheint nebenher noch etwas völlig anderes zu laufen. Die Maßnahmen, die getroffen werden, könnten auch bei einem Bürgerkrieg in Kraft gesetzt werden. Ist das gleichzeitig eine Übung auf unseren Knochen? Ich traue niemanden. 

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