Im Notzulassungsverfahren haben Großbritannien, Kanada und die Vereinigten Staaten den Pfizer/Biontech RNA-Impfstoff BNT162b2 für die Vermarktung zugelassen. Die Europäische Arzneimittelagentur EMA will die Zulassung wohl am 21. oder 29.12.2020 durchziehen. Warum erhält der Impfstoff keine reguläre Zulassung? Weil die Daten dafür nicht ausreichen und Pfizer gar keine haben will. Denn mit einer solchen würde Pfizer für die zu erwartenden zahlreichen Impfschäden haften, während bei einer Notzulassung der Staat (also der Steuerzahler) haftet. Und das erwartet Pfizer auch, in gewisser Weise zu recht. Aber schön der Reihe nach.
Die Daten, die die Arzneimittelzulassungsbehörden zu sehen bekommen, sind im Wesentlichen die im NEJM-Studienartikel von Pfizer und Biontech berichteten Ergebnisse (die Regulatoren bekommen noch mehr Details zu sehen als Außenstehende). Der Impfstoff ist ein als Lipidnanopartikel verpacktes RNA-Molekül, das für das Spike-Protein von SARS-CoV-2, den Erreger von COVID-19, kodiert. Mit diesem Protein dockt das Virus an Zellen des respiratorischen Epithels an und kann diese so infizieren. Die Impfung erfolgt durch die Injektion von zwei Impfdosen à 30 μg in einem Abstand von 21 Tagen. Muskelzellen nehmen die Nanopartikel auf, schreiben die darin enthaltene mRNA in Eiweiß um, zerschneiden es in Fragmente und präsentieren diese über MHC-Rezeptoren nach außen dem Immunsystem. So kann das Immunsystem reagieren und Antikörper gegen das virale Fremdprotein ausbilden.
An der Studie nahmen in sehr kurzer Zeit 43.448 Probanden teil, von denen 21.720 Impfstoff und 21.728 Placebo erhielten. Das mittlere Alter der Studienteilnehmer war 52 Jahre, 42 Prozent waren älter als 55, aber die Publikation macht keine Angaben, wie viele Patienten in der Altersgruppe über 80 waren, in der über 90 Prozent der Todesfälle an COVID beobachtet werden. Das Medianalter zeigt aber klar, dass es nicht allzu viele wirklich Alte gewesen sein können.
Die wichtigsten Fragestellungen der Studie waren die Folgenden:
1. Welche akuten Nebenwirkungen sind zu beobachten?
2. Kann durch den Vergleich Impfstoff gegen Placebo ein Schutz gegen eine milde Variante von COVID-19 erreicht werden?
3. Kann durch den Vergleich Impfstoff gegen Placebo ein Schutz gegen eine schwere Variante von COVID-19 erreicht werden?
Dabei umfasst die milde Variante die typischen Symptome eines grippalen Infekts: Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Erkältung, Muskelschmerzen, Geschmacks- oder Geruchsverlust, Heiserkeit, Durchfall oder Erbrechen. Die ernste Variante umfasst Atemversagen, Schock, Nieren- oder Leberversagen, schwere neurologische Dysfunktion oder Tod. Bei beiden Ausprägungen muss zusätzlich zu den Symptomen auch Virus-RNA im Atemtrakt nachgewiesen werden.
Welche Antworten gibt die Studie?
Erstens beweist die Studie einwandfrei, dass der Impfstoff akut gut verträglich ist. Die Reaktionen an der Injektionsstelle und die im Wesentlichen leichten Grippesymptome sind zu erwarten, schnell reversibel und normal. In der Anwendung ist es inzwischen zu einigen wenigen schweren allergischen Reaktionen bis hin zum anaphylaktischen Schock gekommen, was angesichts der Machart des Impfstoffs zu erwarten war, da RNA im Extrazellulärraum toxisch ist und allergische Reaktionen auslösen kann.
Wenn Nanopartikel nicht in die Zellen aufgenommen werden und sich auflösen, gelangt die Virus-RNA nackt dorthin und kann eben zu solchen Reaktionen führen. Bei Allergikern soll der Impfstoff daher laut der englischen Arzneimittelbehörde MHRA nicht mehr gegeben werden. Wenn der Impfstoff einen Nutzen hat, wäre dieses Risiko, das gut behandelbar ist, wenn der impfende Arzt den Zustand richtig diagnostiziert und rasch handelt, aber akzeptabel.
Zweitens zeigt die Studie, dass ein grippaler Infekt durch SARS-CoV-2 selten ist, da in der Placebo-Gruppe nur 162 von etwa 18.000 einen solchen Infekt aufwiesen: Das sind 0,9 Prozent der Probanden. Wir wissen nicht, wie viele sich während der Studie infizierten, doch bestätigt diese Zahl, wie selten SARS-CoV-2 überhaupt nur zur Ausprägung von Grippesymptomen führt; 95 Prozent der Infizierten haben keine oder milde Symptome. Die Studie beweist, dass die Impfung, über alle Altersgruppen gemittelt bei einem Durchschnittsalter von 52 (das ist ein Alter, in dem kaum jemand an SARS-CoV-2 stirbt), wirksam gegen leichte Grippesymptome ist, wobei die Art der Symptome nicht aufgeschlüsselt wird. Die Studie beweist also, dass BNT162b2 gegen durch SARS-CoV-2 ausgelösten Husten, Schnupfen, Heiserkeit und leichtes Fieber wirksam impft.
Drittens macht die Studie keine Aussage zur Wirksamkeit des Impfstoffs gegen schwere Viruspneumonie oder Tod durch COVID-19. Denn dieses Krankheitsbild ist unter den 40 Tausend Studienteilnehmern schlicht und ergreifend nicht aufgetreten, auch nicht unter den Placebo-Empfängern. Dies ist nicht verwunderlich, da der Tod durch COVID selten ist und epidemiologisch keinerlei Rolle spielt – es ist eine natürliche Todesursache sehr alter Menschen, eine Übersterblichkeit gibt es laut dieser Studie der LMU nicht.
Um zu beweisen, dass der Impfstoff alte Menschen vor dem Tod schützt, hätte man nur über 70-Jährige in die Studie aufnehmen und die Studie im Winter durchführen müssen, um wenigstens ein paar Tote oder Schwerkranke in der Studie zu haben und an Daten zu gelangen. Doch dann hätte man mit hoher Wahrscheinlichkeit auch keinen Effekt gesehen, da die Menschen, die an COVID sterben, an einem Versagen des Immunsystems leiden. Und wessen Immunsystem schwach ist, der spricht auch nicht gut auf einen Impfstoff an und kann die dabei gebildete Immunität im Krankheitsfall nicht rekrutieren. So ist es auch bei Influenza.
Menschen als Versuchskaninchen
Pfizer hat mit seiner Studie also bewiesen, dass der Impfstoff junge Patienten vor leichter Grippe schützen kann, wenn ein Impfstoff verwendet wird, dessen Herstellung zeitlich nahe an der Sequenzierung der RNA des Erregers liegt, so dass der Erreger nicht zu stark mutiert. Doch was wir nicht kennen, ist die Gefährlichkeit des Impfstoffs. Denn normalerweise wird ein Impfstoff überhaupt nur für die klinische Prüfung zugelassen, wenn er im Tierversuch ausgiebig toxikologisch, auch auf Langzeitschäden, untersucht wurde.
Es war also schon fahrlässig, die hier dargestellte Studie zuzulassen. Dann werden die Impflinge aus der Phase II, wie der Toxikologe Stefan Hockertz betont, zwei Jahre lang beobachtet, um Langzeitschäden festzustellen. Dabei handelt es sich meist um tückische Autoimmunerkrankungen, die vom Impfvektor (das sind die Nanopartikel) oder den Impfadjuvanzien (das sind Zusatzstoffe im Impfstoff, die die Immunreaktion stimulieren), ausgelöst werden. Bei der Impfung gegen Schweinegrippe (Erreger: Influenza A H1N1) traten Spätfolgen wie die unheilbare Narkolepsie, eine neurologische Krankheit, bei der man am Tag plötzlich Einschlafattacken bekommt, oder das ebenfalls schlecht behandelbare Guillain-Barré-Syndrom, eine chronische Entzündung des peripheren Nervensystems, so häufig auf, dass man die Impfungen einstellte.
Da die Tierversuche zur chronischen Toxizität der Impfung übersprungen wurden und nun auch vor der Zulassung die Langzeitfolgen der Impfung im Menschen nicht erfasst worden sind, können die Zulassungsbehörden den Impfstoff gar nicht regulär zulassen; dies widerspricht nämlich allen Vorschriften, nach denen sie arbeiten. Pfizer hat daran auch kein Interesse, denn dann würde man ja für die Schäden haften.
Daher verfügen die Behörden Notfallzulassungen. Dadurch werden die Impflinge der nächsten ein bis zwei Jahre, denn so lange dauert es, bis man die chronischen Folgen der Impfung erkennt, de facto als Versuchskaninchen genutzt. Toxikologe Stefan Hockertz nennt das „vorsätzliche grobe Körperverletzung” durch Impfung.
Gegen den Tod durch COVID jedoch wird den Alten die Impfung aller Wahrscheinlichkeit nicht helfen. Und soll man als junger Mensch unter 70 das Risiko in Kauf nehmen, schlimmstenfalls lebenslang behindert zu werden, um sich gegen eine leichte Grippe zu schützen?
Dr. Jochen Ziegler ist Arzt und Biochemiker. Er arbeitet als Berater für private Anbieter des Gesundheitssystems und lebt mit seiner Familie in Hamburg.
@A. Ostrovsky: Was Sie schreiben ist richtig - Ihr "Ich meine, wir sind da etwas Größerem auf der Spur" mal außen vor gelassen. Die jüngste Übersterblichkeit in Sachsen ist nicht nur auf COVID19 zurückzuführen. Ab dem 01.10. sind in den jeweils nächsten 7 Tagen (also nicht kumulativ) COVID19-assoziiert gestorben: 8, 9, 17, 31, 65, 93, und 141 Personen (bis 24.11). Es ging weiter mit 300, 371, und 474 Sterbefällen (bis 09.12.). Leider gibt es, wie Sie treffend schreiben, ab dem 22.11. keine täglichen Gesamtsterbezahlen mehr von Destatis. Die werden wir am 30.12. bekommen. Dann wird sich zeigen, wie weit die täglichen Sterberaten noch über das Niveau saisonaler Grippewellen gestiegen sind. Das Spitzenniveau der Grippesaison 2017/18 vom März 2018 war ja bereits am 22.11.2020 erreicht. Mittlerweile haben wir pro Tag noch 40 - 50 mehr "Coronatote" in Sachsen. Tägliche Sterbezahlen von 300 (das Doppelte des jährlichen Mittelwerts) werden dann nicht verwundern.
Herr Dr. Ziegler, Sie schreiben: "Im Notzulassungsverfahren haben Großbritannien, Kanada und die Vereinigten Staaten den Pfizer/Biontech RNA-Impfstoff BNT162b2 für die Vermarktung zugelassen [und es] können die Zulassungsbehörden den Impfstoff gar nicht regulär zulassen; dies widerspricht nämlich allen Vorschriften, nach denen sie arbeiten. ... Daher verfügen die Behörden Notfallzulassungen." WON ließ seine Schreibsöldner von der dpa um 18:56 vermelden: "EU-Kommission genehmigt Corona-Impfstoff von Biontech". Flüchtig taucht zum Ende hin einmal der Hinweis "bedingte Zulassung" auf. Die EMA-Direktorin Emer Cooke wird zitiert: "Zu diesem Zeitpunkt gibt es keinen Beweis[sic] für die Annahme[sic], dass der Impfstoff nicht[sic] gegen die neue Variante wirken könnte". Und das wird auch niemals passieren, denn wissenschafttheoretisch sind zwei Irrtümer der Dame beachtlich: 1. In der Empirie gibt es nur Belege und Plausibilität, aber nienieniemals Beweise wie dagegen in der Mathematik. 2. Man kann Annahmen empirisch nienieniemals testen, die wie oben negativ (eben: "nicht" prüfen) formuliert wurden. Fazit: Was die EU-Verbeamtete da blubbert, ist wissenschafttheoretischer betrachtet haarsträubend. Aber auch die in der DDR physiksozialisierte Merkel hat das Prinzip der Falsifikation niemals gelehrt bekommen! Ja, vielleicht deshalb all das Elend über Deutschland seit nunmehr 15 Jahren.
@Carl Sand. Bitte geben Sie die Hoffnung nicht auf. Ich tue es auch nicht und viele andere ebenfalls nicht. Sie werden gebraucht. Bitte holen Sie sich Beistand von einem Menschen, dem Sie vertrauen können. Diese Welt kann gerade nicht auf Menschen mit einer hohen Feinfühligkeit verzichten.
@A. Ostrovsky: Ja woran sterben die Sachsen? Ich habe sowohl dem Statthalter als auch seiner Krankheitsministerin schon vor ein paar Monaten geschrieben, dass wir den Grund für viele kommende Toten in keiner Statistik, in keiner Nachrichtensendung, nie und nirgends erfahren werden. Das allerdings wird nicht nur Sachsen betreffen.
Bin sehr verunsichert. Herr Ziegler schrieb in Bezug auf schwere Corona-Verläufe lägen gar-keine Ergebnisse vor - bei ZON war aber zu lesen "Insgesamt wurden in der Studie zehn schwere Verläufe von Covid-19 beobachtet, neun davon in der Placebogruppe und einer in der Gruppe der Geimpften. Das US-amerikanische Gutachterteam der FDA stellte sogar fest, dass der eine schwere Fall in der Gruppe der Geimpften kein sonderlich schwerer Fall war." Was soll / kann man wem jetzt noch glauben?
Ich habe gelesen, dass im Tierversuch Katzen, die geimpft wurden - ich weiß jetzt nicht, ob es dieser oder der Impfstoff von Astra-Zeneca war - zwar zunächst die Impfung gut vertrugen, jedoch verstarben, als sie mit "dem echten" Covid infiziert wurden, da es zu einer Überreaktion im Körper kam...- Wieso fallen mir jetzt diese "Georgia Stones" ein?
Ich wage die provonkante Frage zu stellen, was in Altenpflegeheimen mit dementen Menschen passiert, die sich mangels gestörter Gedächtnisfunktion nicht an eine Impfung zurückerinnern könnten? Werden die nun als Versuchkaninchen hergenommen? Ich habe nämlich ein Schreiben von der Heimleitung (habe Angehörigen im Heim, den ich gesetzlich vertrete) bekommen, woraus sich die Vermutung oder der Verdacht ableiten ließe, dass diese Möglichkeit konkret von Behörden ins Auge gefasst werden könnte.