Peter Grimm / 23.05.2020 / 09:40 / Foto: Pixabay / 44 / Seite ausdrucken

Mit 71 Jahren in der Risikogruppe

71 Jahre sind ein reifes Alter. Damit gehört man in diesen Tagen zweifelsfrei zur Risikogruppe. Und um das heutige Geburtstagskind ist es wahrlich nicht besonders gut bestellt. Diejenigen, deren Beruf es ist, sich um seine Pflege zu kümmern, sind zögerlich, weil sie die Infektionen, die dem Jubilar gerade drohen, nicht erwartet hätten.

Der Jubilar des heutigen Tages ist das Grundgesetz, am 23. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossen. In seinem 71-jährigen Leben hat es schon viele Änderungen erfahren, aber niemals in der Grundsubstanz. Bei allen Mängeln, die man finden kann, beschreibt es eine freiheitlich-demokratische Ordnung und gibt dem Staat die unbedingte Aufgabe, seinen Bürgern die Ausübung ihrer Bürgerrechte zu gewährleisten. Manche Selbstverständlichkeit aus der Geburtsstunde gilt einigen späteren Nutznießern der freiheitlichen Ordnung als anrüchig, beispielsweise, dass das Deutsche Volk das Verfassungssubjekt, mithin der Souverän ist. Dennoch haben auch diejenigen, denen sonst jede Erwähnung des Volks – insbesondere des deutschen – verdächtig ist, dem Jubilar nicht vorgeworfen, „völkisch“ zu sein.

Doch zum 71. Geburtstag praktizieren Bundesregierung und Landesregierungen im Land des Grundgesetzes die Einschränkung vieler elementarer Grundrechte durch die Hintertür. Sie haben nicht, weil es nötig war, mittels einer parlamentarisch legitimierten Ausrufung des Notstands die Bürger unter Vormundschaft der Regierungen gestellt, sondern durch eine koordinierte Anwendung des Infektionsschutzgesetzes. Dass sich das Grundgesetz in einigen Teilen durch diese Hintertür aushebeln lässt, hatte wohl niemand erwartet, der die Feierlichkeiten zu seinem runden Geburtstag vor einem Jahr noch für selbstverständliche Routine hielt. Und nun, zum 71., bekommt das gute alte Werk eine Lücke vorgehalten, die seine Autoren sicher nicht wollten.

Es ist ein Virus, welcher den Jubilar nun bedroht. Nicht jenes Corona-Virus, das viele Bürger ängstigte und ängstigt, sondern der Erreger des Obrigkeitsstaats, der autoritären Ordnung, die sich darin gefällt, das Leben der Menschen vormundschaftlich regeln zu können, ohne dass die sich in dem einer freiheitlichen Ordnung angemessenen Maße wehren können. Die Bürger wurden zwangsweise möglichst vereinzelt. Jedes Zusammentreffen mit wichtigen Bezugspersonen, mit dem mehr oder weniger breiten Freundes- und Bekanntenkreis, sollte unterbunden werden. Versammlungen und Demonstrationen waren verboten und die Bürger mussten sich ein stark reduziertes Versammlungsrecht erst vor Gerichten erklagen. Und das, was die Menschen jetzt als „Lockerungen“ genießen, wird den Bürgern nicht mehr als selbstverständliches Recht, sondern nur als staatliche Gnade, die ihnen jederzeit wieder entzogen werden kann, zugestanden.

Absurdes Theater und keine Satire

Aber auch im Notstand gibt es ja noch den Rechtsstaat. Wenn unser 71-jähriges Geburtstagskind angegriffen wird, dann sind da noch Institutionen, die es verteidigen sollten. Beispielsweise das Bundesverfassungsgericht. Es scheint aber etwas zögerlich zu sein, wenn es darum geht, ein klares Wort dazu zu sagen, unter welchen Bedingungen und Verantwortlichkeiten in einem entsprechend bedrohlichen Krisenfall die Bürger ihrer verfassungsmäßigen Rechte beraubt werden dürfen und vor allem, wie das nicht geschehen darf.

Während wir darauf also noch warten müssen, gibt es zum Geburtstag absurdes Theater. Mancher Politiker und Meinungsbildner fürchtet gerade dort, wo mit dem Grundgesetz in der Hand gegen die Regierungspolitik demonstriert wird, das Aufkommen von Verfassungsfeinden. Unbestritten kommen zu solchen Demonstrationen auch etliche Mitbürger, die es nicht gut mit der freiheitlich-demokratischen Ordnung meinen. Doch sind nicht zuerst die Stimmen der Bürger wichtig, die vielerorts tatsächlich für Grundrechte und ihr Grundgesetz auf die Straße gehen und nicht zuvörderst die der eventuellen Unterwanderer? Denn die warnenden Stimmen der Obrigkeit in den letzten Wochen klingen geradezu so, als würde sich mancher eigentlich freuen, wenn es zu mehr Unterwanderungen und Übernahmen der Demonstrationen durch dubiose Gruppen käme, weil dann die gesellschaftliche Debatte über die Grundrechtseinschränkungen wieder kaltgestellt ist. Dabei sind doch Bürger, die bereit sind, für ihr Grundgesetz auf die Straße zu gehen, vielleicht der beste Ausdruck dessen, was jahrelang als „Verfassungspatriotismus“ angepriesen wurde.

Doch kommen wir zum absurden Theater zurück. Da gab es noch eine andere bemerkenswerte Aufführung zum Verfassungsjubiläum. Es wirkt wie eine verunglückte Satire. In Mecklenburg-Vorpommern wurde nicht nur eine alte SED-Juristin zur Landesverfassungsrichterin gewählt, sondern die Genossin Verfassungsrichterin besteht auch noch darauf, Mitglied einer vom Verfassungsschutz der Verfassungsfeindlichkeit verdächtigten Gruppierung zu bleiben. Wer hat die richtigen Worte, diesen Irrsinn angemessen und dennoch stubenrein zu beschreiben?

Gut, man könnte sich beruhigen, dass es ja hier nur um die Landesverfassung von Mecklenburg-Vorpommern geht. Aber wer Landesverfassungen nicht ernst nimmt, warum sollte er das dann mit dem Grundgesetz tun? Und wenn solche Fehlbesetzungen an einem Landesverfassungsgericht möglich sind, kann man sich ja schon fragen, ob das nicht beim Bundesverfassungsgericht ebenso dräut?

Das Grundgesetz ist jetzt 71 Jahre alt und gerade recht gefährdet. Es braucht zur Zeit viel Aufmerksamkeit und viele Unterstützer, die nicht wollen, dass es bestenfalls als inhaltsleere Staffage für eine völlig andere Bundesrepublik endet.

Foto: Pixabay

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Ilona Grimm / 23.05.2020

» Und wenn solche Fehlbesetzungen an einem Landesverfassungsgericht möglich sind, kann man sich ja schon fragen, ob das nicht beim Bundesverfassungsgericht ebenso dräut?« Wieso „dräut“, Herr Grimm? Ist das nicht längst Wirklichkeit? Wie sonst ist z.B. Urteil zu den ÖR-Zwangsgebühren (=Rundfunksteuer) zu erklären? Und ist nicht der neue Präsident des BverfG eine regierungstromlinenförmige Fehlbesetzung im Sinne des GG? Das BverfG ist entbehrlich, weil es ohnehin keine Gewaltenteilung in diesem Lande mehr gibt und weil Urteile, die der Regierung und EUschi nicht gefallen, „geheilt“ bzw. „rückgängig“ gemacht werden können.

Heiko Stadler / 23.05.2020

Immer wieder liest man über “Lockerungen” des Notstandes. Ein Notstand kennt aber keine Lockerungen, denn das Grundgesetz ist der Normalzustand und nicht der Notstand. Wer einen Notstand ausruft, steht unter Beweispflicht. Sind die Beweise nicht absolut überzeugend, so ist der Notstand null und nichtig. Die Lockerung oder Aufhebung eines Notstandes muss niemals begründet werden. Nicht die Einhaltung des Grundgesetzes muss begründet werden, sondern dessen Einschränkung.

Horst Jungsbluth / 23.05.2020

Wenn sich Regierungen, Parlamente, Verwaltung und Justiz schon nicht an den Geist des Grundgesetzes halten, dann nutzt auch der tollste Text nicht. Seit Jahrzehnten ist doch bekannt, dass gewisse Gruppierungen Schwachstellen ausnutzen und neue bewusst installieren, um den verhassten demokratischen Rechtsstaat zu beseitigen und sie sind nicht ohne Erfolg geblieben. Die Stasi-Akten geben sogar Auskunft, mit welchen kriminellen Methoden gearbeitet wurde und nichts geschah.  Ganz im Gegenteil: Jene Partei, die sich die Stasi als “Schild und Schwert” gehalten hatte und die in 40 Jahren die DDR in eine hoch verschuldete Kloake verwandelte, wo nichts mehr lief, wurde nicht etwa verboten, sondern hofiert und ihre Funktionäre wissen unter Beifall der Medien alles “besser”, sind moralisch und ach so sozial. Ein anderes wichtiges Thema ist die erschreckende Tatsache, dass es leichter ist, Außenminister oder Bundestagsvizepräsidentin zu werden, als einen Friseursalon zu eröffnen. In einem Staat also, wo man viele Tätigkeiten durch entsprechende Ausbildung und schwere Prüfungen kaum vor Vollendung des 28. Lebensjahres aufnehmen kann, bringt ein früher Parteieintritt und etwas dummes Geschwätz sehr schnell eine lebenslange vom Steuerzahler finanzierte Versorgung ein.

Jürgen Fischer / 23.05.2020

Risikogruppe? Es bedürfte großer Anstrengungen, den Patienten noch zu retten, und ich sehe niemanden, der in der Lage wäre, das zu bewerkstelligen. Im Normalfall wäre es nach der Wiedervereinigung notwendig gewesen, eine Verfassung auszuarbeiten, die der neuen Situation angemessen gewesen wäre, und diese dann vom Volk absegnen zu lassen. Das ist deshalb nicht geschehen, weil es a) an sachkundigem Personal gefehlt hat, das in der Lage gewesen wäre, überhaupt eine vernünftige Verfassung zu entwerfen, und b) die handelnden Politpersonen überhaupt nicht willens waren, derartiges in die Wege zu leiten, weil es ja so viel bequemer war, weiterhin am Grundgesetz herumzubosseln und vor allem, wo wären wir denn hingekommen, wenn das Volk miteinbezogen worden wäre? Die Herr- und vereinzelten Damenschaften, die das Grundgesetz aus der Taufe gehoben hatten, wussten schon sehr genau, warum sie jegliche Art, das Volk direkt in politische Entscheidungen miteinzubeziehen, nicht wollten. Und die jetzigen Akteure wissen es auch, und deshalb wollen sie an den Zuständen so wenig wie möglich ändern. Und wenn doch mal was geändert wird, dann nur zum Vorteil der Herrscherkaste. Wie lange das noch gutgeht? Für den gemeinen Bürger wohl nicht mehr allzu lange.

Alexander Schilling / 23.05.2020

@Sabine Schönfelder—“es sieht nicht gut aus für unseren Patienten”. Macht sich denn an dessen ausgezehrtem Erscheinungsbild nicht bereits ein obskures Bestattungsunternehmen zu schaffen, das—wie die indische Göttin Kali—über zahlreiche (verlängerte) Arme verfügt (die indessen allesamt im deutschen Bundestag auslaufen)? Ist unser Patient nicht bereits zur Hälfte eingebunden in die Leichendecke fürs Museum “Lebende Fossilien im Duodezformat”? Blutrotes Saffian-Leder mit einer goldenen Prägung, die sich bei näherem Hinsehen als stilisierte Corona entpuppt—Ehrenkranz mit Jammer und Michel?

Walter Elfer / 23.05.2020

Mit geht das ganze Corona-Gedöns langsam auf den Wecker. Auch vor allem, weil den meisten Leuten wohl nicht in den Schädel geht, dass nicht Corona Schuld am Verblassen der GG-gestützten Republik ist. Es ist, verdammt nochmal, der linke Geist, der sich die letzten Jahrzehnte hier in Masse breit gemacht hat. Dieser Geist zerstört die Wirtschaft, die Gesellschaft und auch Familien. Es ist nicht die Regierung (allein), es sitzt überall. Es sitzt in der Jurisprudenz, es sitzt in jedem noch so kleinen Amt, es sitzt in der Journalie und auch in vielen schnöden “weltoffenen” Hirnen, die Kapitalismus in die Tonne treten wollen. Und selbst in der Wirtschaft ist dieser zerstörerische Geist anzutreffen. Diese Leute werden seit Jahrzehnten vom Volk derart hofiert, dass sie nun an den Hebeln sitzen. Geliefert wie bestellt.

michael weichenhan / 23.05.2020

Da ich den Begriff “Verfassungspatritismus” von Sternberger und Habermas für einen sehr sinnvollen halte, verstört mich die Geringschätzung des Grundgesetzes, die sich gegenwärtig breitmacht; sie geht ja so weit, dass Polizisten das Mitführen des Textes mitunter als Provokation werten, womit signalisiert wird, dass die Berufung auf das GG geradezu als Ausdruck einer “feindlich-negativen” Haltung gilt, wie es im Stasi-Sprech hieß. Wenn sich das zu einer Grundhaltung verfestigt, dann wird Patriotismus sich teilweise wieder ethnisch zu begründen versuchen, auf der anderen Seite von der rein passiven Haltung untertänigen Gehorsams abgelöst werden. Untertanen aber sind keine Patrioten. Letzteres scheint die Regierung zu favorisieren. Der einstige “Bürger” soll das verantwortliche Handeln einstellen, die Lenkung seines Lebens der Obrigkeit überlassen und gehorchen. Ab und an werden Privilegien gewährt, von Rechten ist kaum noch die Rede. Eine in der Tat beängstigende Entwicklung.

Andreas Rühl / 23.05.2020

Die Verfassung eines Landes ist mehr als nur ein Gesetzestext. Und dies gilt für das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in besonders hohem Maße. Sichtbar wird das schon am Aufbau. Es stellt den Menschen an die Spitze, seine Würde, seine Freiheit. Nicht der Mensch dient dem Staat, sondern der Staat dem Menschen. Dessen Aufgabe ist es, ein Leben in Freiheit zu ermöglichen. Der Text dieser Verfassung wurde uns nicht aufoktroyiert, wie ein selten dämlicher Kommentar weismachen will. Diese Verfassung steht in einer großen geistigen Tradition, die eben auch eine deutsche ist. Pufendorf, Kant, Schiller, sie alle sind die Autoren unseres Grundgesetzes. Und diese Verfassung wird genau aus dem Grund die sogenannte Krise überstehen, wenn, und darum geht’s, diese guten deutschen traditionen wach gehalten und gelebt werden. Wir haben ein bildungsproblem. Ein großes, aber ein lösbares.

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