Als ich noch jung und naiv war, träumte ich davon, Anwalt zu werden. Nicht irgendein Wald- und Wiesenanwalt, der ehemüden Mandanten zur Scheidung verhilft, Mieter gegenüber Vermietern vertritt oder Entschädigungen für verspätete oder ausgefallene Flüge einklagt, nein, ich wollte Strafverteidiger werden, einer, der Unschuldige aus den Klauen der Justiz befreit, vorzugsweise den Klauen der Klassenjustiz. Ich las die Memoiren berühmter Strafverteidiger wie Erich Frey („Ich beantrage Freispruch!“) und Berichte über mutmaßliche Justizirrtümer, wie den Fall Vera Brühne, die wegen eines Doppelmordes, den sie höchstwahrscheinlich nicht begangen hatte, in einem Indizienprozess zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt wurde. Alle Bemühungen ihrer Verteidiger, das Verfahren wieder aufzunehmen, wurden von der Justiz abgewiesen.
Ich kaufte mir eine Taschenbuchausgabe des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung und begann eine Art „Heimstudium“, noch bevor ich das Abitur in der Tasche hatte. Ich vermute, ich war der Einzige meines Jahrgangs, der mit dem Begriff „Putativnotwehr“ etwas anfangen und den Unterschied zwischen fahrlässigem und vorsätzlichem Verhalten erklären konnte.
Zum „Heimstudium“ gehörten auch gelegentliche Besuche im Strafjustizgebäude am Appellhofplatz in Köln, wo ich mich unter die Zuhörer mischte. Es kam vor, dass ich ganz allein die „Öffentlichkeit“ vertrat, weil sich außer mir niemand für Verfahren gegen Ladendiebe und Verkehrssünder interessierte, die Widerspruch gegen Strafbescheide erhoben hatten. Das war so aufregend, als würde man einer frischen Tapete beim Trocknen zusehen. Aber es gab auch spannende Vorstellungen.
Eines Tages – ich war inzwischen zum freien Mitarbeiter beim WDR-Radio avanciert – besuchte ich eine Verhandlung vor einer Kammer des Landgerichts. Wenn mich meine Erinnerung nicht täuscht, ging es um schwere Brandstiftung gemäß § 306a StGB, wofür eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 15 Jahren drohte. Der Vorsitzende Richter war bereits öfter durch seine Art der Verhandlungsführung aufgefallen. Es machte ihm Spaß, die Angeklagten zu demütigen, wobei er auch die Vertreter der Anklage und der Verteidigung nicht verschonte, „Richter Gnadenlos“ in Aktion. Ich hörte staunend zu, machte mir Notizen und berichtete anschließend im WDR3 über die Verfahren, wobei ich das Verhalten des Vorsitzenden Richters „selbstgerecht, grob und unbarmherzig“ nannte.
Die „aktuelle kamera“ des DDR-Fernsehens heißt heute „Tagesschau“
Die Quittung folgte umgehend. Er zeigte mich wegen Beleidigung und übler Nachrede an. Was danach passierte, war eine Posse, die dem Roman Der Maulkorb von Heinrich Spoerl sehr nahekam. Das Verfahren gegen mich und den konkret-Herausgeber Hermann Gremliza, der sich meiner Bewertung des Richters angeschlossen hatte, zog sich über Monate hin und endete mit Freisprüchen für Gremliza und mich und einer Versetzung des kompromittierten Richters an eine Zivilkammer, wo er weniger Unheil anrichten konnte, wogegen er vergeblich das Richterdienstgericht anrief. Aus dem Jäger wurde ein Gejagter.
Womit wir bei Joachim Nikolaus Steinhöfel angekommen wären, der nach dem Bestseller Die digitale Bevormundung nun sein zweites Buch vorlegt: Der Staat gegen Steinhöfel. Es ist eine Fortsetzung des ersten, so wie die Ampel die Fortsetzung der Großen Koalition war und die derzeitige schwarz-rote Koalition eine Fortsetzung der Ampel ist. Je chaotischer die Zustände werden, je weiter die De-Industrialisierung des Landes fortschreitet, je mehr „Projekte“ sich als unbezahlbare Wahnideen erweisen – die Energiewende, die Verkehrswende, die Klimapolitik, das Aus für den Verbrenner – umso mehr zieht der Staat die Zügel an, um dem eben noch „mündigen Bürger“ vorzuschreiben, wie er leben, was er konsumieren und wen er wählen soll. Unvermeidlich ist, dass es zwischen den Staatszielen und den Interessen der Bürger zu einem Konflikt kommt, den der Staat zu seinen Gunsten zu steuern versucht, indem er die „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ zu einem niederschwelligen Tatbestand erklärt, „Meldestellen“ einrichtet bzw. einrichten lässt und willfährige Vorfeldorganisationen mit Millionenbeträgen subventioniert, alles unter der Dachzeile einer „wehrhaften Demokratie“, die das Denunziantentum fördert und Mitläufer belohnt. Der gleitende Wandel ist unübersehbar. Die „aktuelle kamera“ des DDR-Fernsehens heißt heute „Tagesschau“, und die Aufmärsche der staatlich finanzierten NGOs gleichen immer mehr den Paraden der DDR-Werktätigen, die der „Partei der Arbeiterklasse“ die ewige Treue schworen.
Wer Steinhöfel nur aus den Medien kennt, wird ihn möglicherweise für einen smarten Anwalt mit einem Hang zum Dramatischen halten. Wer ihn im Gerichtssaal erlebt, merkt: Das ist ein Aktionskünstler mit juristischem Staatsexamen – ein Mann, der den hohen Unterhaltungswert der Realität erkennt. Er macht keine Gefangenen, er arbeitet nicht auf einen Vergleich hin, sondern auf die Entscheidung. Das wirkt altmodisch. Aber in einer Zeit, in der amtierende Ministerpräsidenten, die im Dienstwagen von Talk Show zu Talk Show touren, plötzlich zu Privatpersonen mutieren, um sich vor Gericht ihrer Verantwortung zu entziehen, ist das Altmodische eine Form von Widerstand. Grundrechte sind keine Benimmregeln, und wer den öffentlichen Raum beherrscht, kann sich nicht damit herausreden, er sei privat unterwegs.
Gegen das Innenministerium unter Nancy Faeser durchgesetzt
Steinhöfels neues Buch über die Macht des Staates und die daraus resultierenden Gefahren für die „Zivilgesellschaft“ erinnert an eine wegweisende Streitschrift des amerikanischen Querdenkers Henry David Thoreau aus dem Jahre 1848: „Über die Pflicht zum Ungehorsam gegen den Staat – Civil Disobedience“.
Thoreaus Botschaft lautete: Misstraut dem Staat und seinen Agenturen! Statt eine staatlich durchgesetzte Kirchensteuer in Massachusetts zu zahlen, gab er eine kurze Erklärung ab. „Hiermit gebe ich, Henry David Thoreau, bekannt, dass ich nicht als Mitglied irgendeiner Vereinigung angesehen werden möchte, in die ich nicht eingetreten bin“, worauf der Staat „nie wieder“ mit einer Forderung dieser Art an ihn herantrat. Thoreau schreibt, er wäre gerne „systematisch aus allen Gesellschaften ausgetreten, in die ich nie eingetreten bin, aber ich wusste ja nicht, wo die vollständige Liste zu finden war“.
Thoreaus Witz scheint an vielen Stellen bei Steinhöfel durch. Nur etwas derber und direkter. Es macht Spaß, zu lesen, wie er sich gegen Machtzentren wie das Innenministerium unter Nancy Faeser durchgesetzt hat; man fragt sich allerdings, wie eine Bundesbehörde es sich erlauben kann, geltendes Recht zu umgehen oder zu beugen, ohne dass irgendjemand dafür büßen muss. Während jeder Falschparker verfolgt wird, genießen verbeamtete Rechtsbrecher eine Art Immunität, egal welche materiellen und immateriellen Schäden sie anrichten. Im Gegensatz zu Anwälten, Ärzten und Architekten haften Politiker nicht für ihr Tun. Ein Märchenerzähler und Totalversager wie Karl Lauterbach würde nicht einmal als Nachtwächter bei Bayer Leverkusen eingestellt, aber eine Ernennung zum Chef der Weltgesundheitsorganisation ist nicht so unwahrscheinlich, wie es sich anhört.
Ich, wir alle, schulden Joachim Nikolaus Steinhöfel Dank. In meinem Fall ging es unter anderem um einen von Nancy Faeser betreuten Bericht des „Unabhängigen Expertenrates Muslimfeindlichkeit“, in dem mir Sätze in den Mund gelegt wurden, die ich nicht gesagt habe. Der Bericht musste analog und digital „entsorgt“ werden, was mit erheblichen Kosten verbunden war, die ich als Steuerzahler mittragen durfte, derweil Frau Faeser kein Wort des Bedauerns einfiel. Inzwischen wurde auch sie „entsorgt“, ohne dass sie jemand vermissen würde.
Ich wünsche allen Lesern dieses Buches, dass sie es nach der letzten Seite zufrieden aus der Hand legen und sagen: „Wie gut, dass es Steinhöfel gibt, den Anwalt unserer unveräußerlichen Rechte“.
Im Achgut-Buchshop erhältlich:
„Der Staat gegen Steinhöfel – Wie der Staat das Recht beugt, die Meinungsfreiheit attackiert – und warum Sie der Nächste sind“ von Joachim Steinhöfel, Deutscher Wirtschaftsbuch Verlag 2026, hier bestellbar.


Ich empfehle jedem, sich Merkels aktuelle Dankesrede für die Verleihung des Europäischen Verdienstordens anzusehen. Es ist gruselig. Man achte auch darauf, wer klatscht, wenn sie stärkere Regulierungen für die sozialen Medien fordert und zum verstärkten Kampf gegen ‚fake news‘ aufruft, die der Wahrheit entgegenstehen. Dass diese Frau immer noch Einfluss in der CDU hat, ist unfassbar.
Es ist eine sehr schöne ehrliche Fotografie von ihnen beiden.
@Harry Bär: Guido Westerwelle ist in zahlreiche muslimische Länder gereist als Außenminister, nur hat er da nicht seinen Ehemann mitgenommen. Aber den Ehepartner mitzunehmen auf Reisen ist sowieso aus der Mode gekommen im Außenministerium. Und die Baerbock-Situation in Syrien hätte man vermeiden können, wenn man das vorher mit dem Protokoll abgesprochen hätte, m. Meinung nach.
Hier eine Übersicht der muslimischen Länder, in die Westerwelle gereist ist (laut KI):
Ägypten, Türkei: Mehrfach. Ferner Tunesien, Libyen, Saudi-Arabien, Katar, Vereinigte Arabische Emirate, Jemen, Algerien, Mali, Senegal, Afghanistan.
Herr Steinhöfel hat keine Chance. Dafür müsste er juristisch/steuerlich in die Niederungen wie „hate aid“ etc. eintauchen. Geführt als gemeinnützige gGmbH, Geschäftsführerinnen wie Anna-Lena von Hodenberg /Josephine Ballon finanzieren ihren Lebensunterhalt mit „hate aid“. Die jeweiligen Geschäftsführer von sogenannten gemeinnützigen gGmbHs wissen sehr genau, wie sie ihren Lebensunterhalt locker finanzieren. Natürlich sind diese Damen absolut gewaltfrei unterwegs, wäre ja schlecht für das Geschäft und Geschäftsführer-Gehalt. Nun ja, die Mafia legt schon länger Wert auf gewaltfreie Geschäfte außerhalb der Straße. Nur wurden bisher Briefkastenfirmen wie „hate aid“ Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin noch nicht betrachtet? Dabei legt das Gute so nah. Dafür noch den Mossad beauftragen, wäre Perlen vor die Säue.
Bevor ich es vergesse: Hr. Broder, ich erwarte von Ihnen noch eine saftige Abrechnung mit Ihrem (ehem.?) Lieblingsland Island. Wegen dem Israel-, ich meine ESC-Boykott. So mit allem Drum und Dran, Sie wissen schon, siehe Text oben;) Danke im voraus.
Ja, aufrechte Demokratie heute zu leben und auch einzufordern, hat meine 10 Jahre jüngere Cousine in der Ex-DDR aufgenommen , da Sie es in der DDR 1.0 nicht wagte, aber in der DDR 2.0 nun darf.
Als Advocatus Diaboli habe ich das „Engagement“ für den Media Markt bis heute nicht vergessen, i.e. mit Abmahnungen den Mittelstand torpedieren.