Von Henryk M. Broder und Joachim Steinhöfel.
Vergessen wir die Metropolen der Welt und widmen uns Bottrop. In der „zweitkleinsten kreisfreien Stadt in Nordrhein-Westfalen“ (Wiki) spielt das wirkliche Leben – und jetzt regelmäßig auch bei uns.
Ich möchte bei allen Bottropern, nicht zuletzt im Namen der dort in den größten Faulgastürmen der Welt Beschäftigen, dafür um Verständnis bitten, dass ich hier noch einmal auf das von Sonja Schraven (Gemahlin des Schraven, David, dessen Aktivitäten auch in Wanne-Eickel nicht unbemerkt geblieben sind) gegen mich eingeleitete Gerichtsverfahren zurückkommen muss. Anlass dafür gibt ein beeindruckender Schriftsatz ihrer Anwälte, der deren Format durch seine intellektuelle und fachliche Brillanz effektvoll dokumentiert. Ich habe übrigens nicht behauptet, und werde das auch in Zukunft nicht tun, dass Sonja die sicher happigen Kosten dieser Könner nicht privat trägt, sondern der ganze Spaß irgendwie von Correctiv quersubventioniert wird, weil die Frage ihres Geburtsortes für den teilweise gemeinnützigen, teilweise bilanziell überschuldeten (Correctiv UG) Konzern überlebenswichtig ist. Was ich mir bei diesen Leuten so alles vorstellen kann, steht auf einem anderen Blatt.
In dem Verfahren wird von Sonjas Anwaltsfähnlein bekanntlich behauptet, die von mir in einer früheren Auflage von „Die digitale Bevormundung“ gemachte Behauptung, sie sei nicht nur Bottroperin, sondern „gebürtige Bottroperin“ sei „diskreditierend“ und eine Persönlichkeitsrechtsverletzung von "nicht hinnehmbarer Intensität". Auch der Mittelschüler weiß, dass, wenn man das Verfahren nun schon einmal angezettelt hat, man in dieselbe Richtung weiter argumentieren muss. Bottrop schlimm, da geboren, ganz schlimm. Dies schreibt nun Sonja Schravens Anwältin an das Gericht:
„In seiner Antragserwiderung Iegt der Antragsgegner [das bin ich] lang und breit dar, dass sich die Antragstellerin [die Schraven] für ihren Wohnort (Bottrop) engagiert und mit diesem identifiziert. Er Iässt allerdings außer Betracht, dass sich auch und insbesondere daraus die besondere Bedeutung des Geburtsortes für das Ansehen der Antragstellerin ergibt. Denn das Engagement der Antragstellerin für Bottrop ist Ausdruck einer besonderen Wertschätzung für ihren Wohnort. Sie engagiert und identifiziert sich mit Bottrop, obwohl sie hier nicht geboren ist. Sie ist nicht die kleingeistige Person, als die sie der Antragsgegner in seinem Buch darstellt, die in eine lokale Seilschaft hineingeboren wurde. Abträglich für das Persönlichkeitsrechts ist gewiss nicht der Umstand, in Bottrop geboren zu sein selbst. Wie bereits in der Antragsschrift umfassend dargelegt ergibt sich der herabsetzende Charakter der Falschbehauptung des Antragsgegners nicht aus dem Ort, sondern aus dem Kontext, in den der Antragsgegner den Ort setzt. Er zeichnet in seinem Buch von der Antragstellerin das Bild einer provinziellen Person, die qua Geburt Teil einer Gruppe ist, die sich gegenseitig begünstigt und Vorteile verschafft.“
Was mir nicht recht einleuchten will, ist, warum diese suizidalen Zeilen auch noch gebührenpflichtig sein sollen. Aber ich will mich mäßigen, tönte es doch kürzlich irgendwo aus einem intellektuellen Faulgasbehälter, hinter meinem „Meinungsfreiheits-Aktivismus“ stünde in Wirklichkeit „ein ziemlich libertäres und eindimensionales Verständnis, das mit dem ‚Recht des rhetorisch Stärkeren‘ vielleicht besser beschrieben wäre.“ Wer will sich schon nachsagen lassen, der rhetorisch Stärkere zu sein. Das ist irgendwie so schrecklich 80er.
Sonja Schraven hat es mit ihrem Geburtsort-Aktivismus nun zu einer Fußnote in einem Nummer-1-Bestseller gebracht. Manche sagen, das sei für die Bottrop-Insassin der schönste Tag eines Lebens am Faulgasbehälter gewesen. Es würde mich glücklich, ja, auch ein wenig stolz machen, hätte ich ihr damit tatsächlich eine kleine Freude bereitet. Auf Seite 180 (Sonjas Lieblingsseite) findet sich ab der 6. Auflage von „Die digitale Bevormundung“ die ihrem Namen zugeordnete Fußnote 42 (in Fachkreisen auch Schraven-Fußnote), deren Auflösung auf Seite 223 wie folgt lautet:
„Die Bottroperin Sonja Schraven ist gegen die in einer früheren Auflage enthaltene Behauptung, sie sei ‚gebürtige Bottroperin‘, gerichtlich vorgegangen. Es handele sich dabei um eine ‚diskreditierende‘ ‚Falschbehauptung‘, so die für die Kaffeewagenbetreiberin auftretenden ‚Correctiv‘-Anwälte, von ‚nicht hinnehmbarer Intensität. Denn Sonja Schraven ist tatsächlich in Groß-Gerau geboren. Weltbekannt als Austragungsort des Hessentags 1994 und durch zwei Eisenbahnstrecken, die sich am östlichen Stadtrand in etwa in rechtem Winkel kreuzen.“
Man kann irgendwie schon jetzt sagen, dass das ganze Vorgehen des Bottroper Freundeskreises auf einer von Anfang an kühl durchdachten und auch sehr erfolgreichen Strategie beruhte. Da kann man auch mal Glückwünsche ins Revier schicken.

So so, also in klein-GROß-Gerau sagen sich Fuchs und Schraven Gutnacht. Da isch man dann ja maximal abgeschravt mit. das kann Bottrop samt Bochum mit keiner Ewigkeit mehr wiedergutmachen!
PS: Hat das Fuchs-und-Schraven-Groß-Gerau hoffentlich schon ‚ne Umgehungstraße!
Nachdem diese Herr- und Damenschaften mit dem Hintergrund der Leistungsfähigkeit von Steuermillonen das Buch mit dem Mikroskop analysiert haben und DAS als EINZIGER Fehler übrig blieb, könnten die neuen Auflage nun mit einem Gütesiegel auf dem Titel versehen werden: „Amtlich geprüft: Garantiert fehlerfrei“!
Diese „Collectiv“ Typen sind schon unterhaltsam und bisweilen richtig amüsant.
Ich mag auch ihre sog. Recherchen, wo sie völlig unwichtige Details zerlegen, mit denen sie dann vom eigentlichen Thema ablenken, nur damit sie ihren „Teilweise Falsch“ Button drauf bappen können. Toll finde ich auch, wenn sie nach dem Wikipedia Prinzip vorgehen und aufeinander referenzieren.
Wenn es weder für Journalismus noch für eine Karriere in der Belletristik reicht, geht man eben zu Medienabteilung des Verfassungsschutzes, Nebenher noch ein paar Geschäfte mit den üppigen Steuergeldern und den Zuwendungen von Philanthropen™…Schon ist er wahr geworden, der Traum von leistungslosen Grundeinkommen. Man kann sagen was man will, aber mit zunehmendem Niedergang steckt noch einiges an Unterhaltungspotential in diesem Regime.
Steht in der Fussnote wirklich „in etwa in rechtem Winkel“? Das spräche entschieden gegen rhetorische Überlegenheit.
Die neue Version der Fußnote hat mich überzeugt. Das Buch ist, ich hoffe in der neuesten Auflage, bestellt. Glückwunsch an Frau Schrawen für diesen Erfolg.
Es gibt schon größere Unterschiede in der Herkunft. Hätten sie beispielsweise behauptet die Dame wäre in Duisburg Marxloh gebürtig,so wäre es eine DISKRIMINIERENDE Falschbehauptung von nicht hinnehmbarer Intensität und ich würde mich nicht wundern wenn der Dame die Tränen kämen.
Die handelsübliche Bezeichnung ist „Wahl-Bottroperin“ . Muß man dafür Rhetorikriese sein ? Much ado about Nothing .