Peter Grimm / 15.06.2019 / 16:30 / Foto: Pixabay.de / 27 / Seite ausdrucken

Milde für Mohammad

Mohammad A. konnte nicht zum letzten Freitagsgebet gehen, denn da hatte er im Amtsgericht Leipzig zu erscheinen. Der – nach offiziellen Angaben – 17-jährige Syrer hatte am 5. Januar mehrere Male auf einen 17-jährigen Deutschen eingestochen. Das Opfer erlitt Stichverletzungen in beiden Oberschenkeln, am Schlüsselbein, am linken Oberarm und im Bauch. Auslöser der Bluttat sei der Streit um ein Mädchen gewesen. Sie sei im Sommer 2017 etwa zwei Monate lang mit Mohammad A. zusammen gewesen, habe dann mit ihm Schluss gemacht und sich Sebastian M. zugewandt.

Die Staatsanwaltschaft sei davon ausgegangen, schreibt der Gerichtsberichterstatter der LVZ, dass der Angeklagte gewusst habe, dass seine Angriffe potenziell lebensgefährlich waren. Der Schwerverletzte musste noch in der Tatnacht in der Uniklinik Leipzig operiert werden.  Schon Tage zuvor soll Mohammad seinem späteren Opfer angedroht haben, ihn abzustechen. Trotzdem habe die Anklagebehörde keinen hinreichenden Tatverdacht wegen Begehung eines Tötungsdeliktes gesehen, weil dem Syrer kein Tötungsvorsatz sicher nachzuweisen sei.

Neben dieser Tat gab es noch einen weiteren Anklagepunkt: In der DRK-Unterkunft in Waldsteinberg soll der junge Asylbewerber in zwei Fällen Ende Februar und Anfang März 2018 Betreuern eine täuschend echt aussehende Spielzeugpistole an den Kopf gehalten und sie bedroht haben.

Außerdem waren, so heißt es im Gerichtsbericht der LVZ weiter, in jüngster Zeit etliche neue Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Mohammad anhängig. Sicher ist der Gedanke, dass ein solcher Gewalttäter für seine Taten hart bestraft werden sollte, in gewisser Weise populistisch. Und dass das Jugendschöffengericht solch einem Populismus gefolgt sei, muss es sich nicht vorwerfen lassen. Mohammad A. wurde nach LVZ-Informationen zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung und mit strengen Auflagen versehen, verurteilt. „Die fünf Monate Untersuchungshaft haben Mohammad A. vor Augen geführt, welche Konsequenzen es hat, wenn er weiterhin Straftaten begeht“, wird dessen Verteidiger von der LVZ zitiert. Sein Mandant werde nun in einer Einrichtung bei Zwickau betreut, wo er auch die Schule besuchen soll. Beim kleinsten Vergehen drohe ihm jedoch Haft.

Auf ein überfordertes Gegenüber treffen

Sollte man nun empört sein, ob der Milde für Mohammad? Das lässt sich von außen nicht beurteilen. Vielleicht lernt er so tatsächlich am besten, dass man hierzulande seine verletzte Ehre nicht mit Gewalttaten wiederherstellt, Beziehungsprobleme nicht mit dem Messer regelt und Frauen sich einfach selbstbestimmt von Männern trennen und anderen zuwenden können. Das Gefängnis ist ja in der Tat nicht unbedingt die beste Schule für solche Lektionen.

Nur, wenn diese Milde, die Chance für Mohammad, wirklich eine sinnvolle Wirkung entfalten soll, dann müssen die, die sich jetzt um den jungen Araber kümmern, daran arbeiten, ihn aus seinem mitgebrachten, gewaltbetonten Wertesystem zu befreien. Werden sie den Willen und die Konsequenz dazu aufbringen können? Werden sie die Kapazitäten haben, wenn sie sich auch um die  vielen anderen jugendlichen Asylbewerber mit einem ähnlich problematischen Wertesystem kümmern müssen? Müssen sie fürchten, der Islamfeindlichkeit bezichtigt zu werden, wenn die jungen Männer ihre archaischen Weltbilder mit dem Glauben an Allah und seinen Propheten begründen und so für sakrosankt und unverhandelbar erklären? Wird Mohammad ein kulturell mitteleuropäisches Umfeld kennenlernen wollen oder doch lieber Bestätigung in der Welt der arabischen Jungs und heimatlich anmutenden Moscheegemeinden finden?

Es ist sicher billig, das Gericht für seine Milde zu kritisieren. Für die mag es gute Gründe geben. Nur muss dann die Möglichkeit vorhanden sein, die damit verbundene Chance zu nutzen. Und genau da wird Mohammad wahrscheinlich vor allem auf ein überfordertes Gegenüber treffen. Er erlebt keine starke Staatsmacht, die er fürchten müsste und er erlebt womöglich auch keine zugewandte Konsequenz, die ihm neue Orientierung böte. Aber vielleicht hat er ja auch ein seltenes Glück.

Nein, man sollte sich beim Lesen der zitierten Zeitungsmeldung nicht über das Gericht empören. Es sind politische Fehlentscheidungen und Fehlleistungen, durch die Zuwanderungsanreize für mehr Menschen geschaffen werden, als eine Gesellschaft aufnehmen kann, ohne in Parallelgesellschaften auseinanderzufallen.

Dieser Beitrag erschien auch auf sichtplatz.de.

Foto: Pixabay.de

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Claudius Pappe / 15.06.2019

Soll mich nicht über das Gericht empören das Schwerverbrecher laufen lässt ? Geht’s noch ?????? Aber Rentner nach Ladendiebstahl ins Gefängnis befördert ? Für die Betreuung eines Menschen dessen Herkunft und Alter unbekannt sind werden wieviel Personen und wieviel Steuermittel benötigt ? Milde für alle Schwerverbrecher die keine Deutschen sind und unser Solidarsystem aushöhlen ? Wir haben fertig !  Ich habe mit diesem Staat gebrochen. Man sollte , auch als Rentner, noch nachträglich den Wehrdienst verweigern. Wie will man sonst diesem xyzen Staat zeigen was man von ihm hält ?

Petra Wilhelmi / 15.06.2019

Tja, der liebe Mohammed, er wird den deutschen Richtern nicht dankbar sein. Er wird auch nicht lernen, dass man Auseinandersetzungen nicht mit Messer und fast Morden führt. Was sagt ihm das Urteil im Subtext? Das Urteil sagt ihm: Mein lieber Mohammed, es ist nicht so schlimm, wenn du immer wieder Straftaten ausführst und andere Deutsche bedrohst. Du bist eben genauso aufgewachsen, immer mit dem Messer in der Hand. Da können wir es dir doch nicht verübeln, dass du hier auch so lebst, wie es in Syrien so Sitte ist. Wir Deutschen werden uns sicherlich noch daran gewöhnen. Du sollst wissen, dass du ein lieber Junge bist, dass du immer noch Raketentechniker werden kannst. Wir lieben euch doch alle. Und dann muss ich dir noch sagen, wie konnte dein Mädchen, was doch eigentlich schon dein Eigentum war, sich erfrechen, einfach einen anderen Jungen auszuwählen und mit dir Schluss zu machen. Und der andere Junge. Er hat deine Ehre besudelt, dir das Mädchen weggenommen. Naja, mein lieber Mohammed, es waren ein paar Messerstiche zuviel, kann ja mal vorkommen, einer hätte doch auch genügt, dann hätten wir dich freisprechen und es als Dummen-Jungen-Streich behandeln können. Aber, wir haben trotzdem alles dafür getan, dass du weiter dein syrisches Leben bei uns leben kannst und wollen dich deshalb nicht ins Gefängnis stecken. Du bist doch unser aller Liebling. Okay, der letzte Satz war vielleicht zu übertrieben. Letztendlich lachen diese Gewalttäter über unsere Justiz und werden sich nie in unsere Gesellschaft einfügen. Er lernt, dass er kriminelle Handlungen begehen kann, ohne dass er je wirklich zur Verantwortung gezogen wird. Das Smartphone wird es schon in die ganze Welt vermittelt haben.

Frank Dieckmann / 15.06.2019

“Trotzdem habe die Anklagebehörde keinen hinreichenden Tatverdacht wegen Begehung eines Tötungsdeliktes gesehen, weil dem Syrer kein Tötungsvorsatz sicher nachzuweisen sei.” Und ich sehe keinen Hinweis mehr, daß Ankläger und Richter noch bei gesundem Verstand sind! “Im Namen des Volkes?” Nein, nicht in meinem Namen! Schlußfolgerung für mich: Wenn meinen Kindern Gewalt angetan wird, nehme ich die Sache selbst in die Hand. Augen um Auge, Zähne um Zahn! Dieses Unrechts-Urteil ist ein weiterer Angriff auf unsere demokratische Grundordnung.

Christian Fuchs / 15.06.2019

Milde? Für versuchten Mord 5 Monate Haft. Das ist keine Milde sondern eine Verhöhnung aller. So eine Justiz kostet nur Geld, sie soll sich auflösen. Im übrigen sind es schon die Gerichte und nicht die Gesetze, was nützen diese, wenn der Justiz sehr große Freiheiten eingeräumt werden. Die Selbstregulierung greift auch hier nicht. Gesetze scheinen heutzutage lediglich Spielsteine für Juristen zu sein, von Volkswillen keine Spur.

Claudia Maack / 15.06.2019

Tja, und schon haben Mütter halbwüchsiger Söhne eine Sorge dazu bekommen: Hoffentlich verknallt sich mein hormongesteuerter Lackl nicht in ein Mädchen, das mal ein großes Herz für Flüchtlinge hatte. Das könnte tödlich enden. Auf was man nicht alles achten muss im schönen neuen Deutschland. Die Kreise werden immer enger.

Frank Stricker / 15.06.2019

Unfassbar , selbst so ein notorischer Gewalttäter wird nicht abgeschoben ! “Angeblich kein hinreichender Tatverdacht für ein Tötungsdelikt” , wollte er seinem Nebenbuhler nur den Wochentag in den Oberschenkel schlitzen ? Aber er wird wohl seine GEZ-Gebühren bezahlt haben , alles andere ist nicht so schlimm………….

Christoph Kaiser / 15.06.2019

Frau Merkel schafft das!

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