Allein der Bund hat im Jahr 2024 rund 28 Milliarden Euro für Asylbewerber, Flüchtlinge und illegale Einwanderer ausgegeben. Zusätzliches Geld zahlen die Steuerzahler durch Landes- und Kommunalaufwendungen für Zuwanderer in die Sozialsysteme.
Rund 19,8 Milliarden Euro davon entfielen auf Zahlungen des Bundes, mit denen die Länder und Kommunen unmittelbar oder mittelbar unterstützt wurden. Darunter fallen 1,3 Mrd. Euro für die Aufnahme, Unterbringung und Registrierung von Asylbewerber und Integrationsleistungen in Höhe von rund 3,3 Mrd. Euro. 6 Mrd. Euro wurden für die Bürgergeldzahlungen an Flüchtlinge aus der Ukraine in Deutschland ausgegeben, weitere 7 Mrd. Euro entfielen auf Leistungen für alle anderen Asylbewerber.
Zirka 8,1 Milliarden Euro der Gesamtaufwendungen wurden für die „Bekämpfung von Fluchtursachen“ ausgegeben. Dazu gehört Entwicklungshilfe im weiteren Sinne. Die Zahlen stammen aus dem „Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen des Bundes zur Unterstützung von Ländern und Kommunen im Bereich der Flüchtlings- und Integrationskosten und die Mittelverwendung durch die Länder im Jahr 2024“ (Drucksache 21/330).