Justus Lex, Gastautor / 04.05.2020 / 06:29 / Foto: Pixabay / 201 / Seite ausdrucken

Meuterei im Merkel-Land?

Von Justus Lex. 

Der Kanzleramtsminister Helge Braun sagte über die Gerichtsurteile, die einzelne Corona-Maßnahmen inzwischen aufgehoben haben, kürzlich in einem Interview mit der WELT AM SONNTAG: „Ich verstehe und akzeptiere jedes einzelne Urteil. Aber ich empfinde es schon als Herausforderung, wenn sich Gerichte auf den Gleichheitsgrundsatz berufen, um einzelne Maßnahmen aufzuheben oder zu modifizieren“. 

Wie ungebildet und auch feige muss man eigentlich sein, um Kanzleramtsminister zu werden? Wenn Braun von „Herausforderung“ spricht, ist das charakterlich nur eins, nämlich feige. Er meint nämlich nicht Herausforderung im gewöhnlichen sprachlichen Sinne, sondern er meint „falsch“ beziehungsweise (pardon) in politisch korrektem Deutsch „problematisch“. Aber anscheinend traut er sich nicht, das offen auszusprechen. Politisch korrekt erklärt er zunächst, dass er die Urteile „verstehe und akzeptiere“ – was er in Wahrheit inhaltlich gerade nicht macht – und kritisiert dann die Gerichtsentscheidungen als „Herausforderung“. 

Eine solche Äußerung verrät auch, dass der Sprecher in juristischen Dingen nicht sonderlich gebildet ist, was für einen Kanzleramtsminister schon ziemlich traurig ist. Jeder gute Staatsbürger sollte schon einmal etwas von „Gewaltenteilung“ gehört haben. Kleiner juristischer Tipp am Rande: Das kann man nachlesen in den Artikeln 1 Abs. 3, 20 Abs. 2 Grundgesetz, wo eindeutig steht, dass die Rechtsprechung (Judikative) etwas anderes ist als die vollziehende Gewalt (Exekutive). Aber das nur am Rande. Es versteht sich daher von selbst, dass es der vollziehenden Gewalt nicht zusteht, die Urteile von unabhängigen Gerichten öffentlich zu bewerten. 

Zurück zur Gewaltenteilung. Wenn der gute Staatsbürger dann noch, zusätzlich zu diesem Begriff, irgendwie den Namen Montesquieu kennen würde, den der eine oder andere schon mal in der Schule gehört hat, hätte der Kandidat in jeder Rate-Show 100 Punkte. Aber nicht so unser Kanzleramtsminister, also der Haus-Chef von Mutti Merkels guter Stube. Er plaudert, und zwar nicht als Privatperson Helge Braun, sondern als Kanzleramtsminister (denn leider interessiert sich die Welt am Sonntag für Helge Braun als Privatperson eher weniger) darüber, dass er die Gerichtsurteile, die Corona-Maßnahmen aufgehoben haben, als „Herausforderung“ empfindet. 

Vielleicht mag Braun ja den Rechtsstaat gar nicht

Diese Äußerung ist darüber hinaus auch schizophren, einfachere Gemüter würden sagen „verlogen“. Hat nicht diese unsere Bundesregierung, der auch Braun als herausragender Minister angehört, mehrfach öffentlich ihre Kritik an Polen geäußert, wo Richter mit Gesetzen mundtot gemacht werden, indem ihnen die Entlassung angedroht wird, wenn sie andere Gerichtsurteile oder die Regierung öffentlich kritisieren? Oder wird nicht der „Rechtsstaat“ in allen Sonntagsreden immer wieder von unseren Politikern beschworen, auch von Mutti Merkel? Man kann beim Thema Rechtsstaat sicherlich über vieles diskutieren, aber über zwei Dinge nicht: Nämlich dass ein Rechtsstaat nur dann gegeben ist, wenn die Richter wirklich unabhängig sind und wenn die Richter allein dem Gesetz unterworfen sind. 

Aber vielleicht mag Braun ja den Rechtsstaat gar nicht und denkt insgeheim darüber, dass das eine veraltete Vorstellung aus früheren Jahrhunderten ist. Wenn er die Unabhängigkeit der Richter wirklich respektieren würde, würde er jedenfalls nicht in seiner Eigenschaft als Kanzleramtsminister die Urteile von Gerichten öffentlich kritisieren. Insoweit muss ich böser Mensch aber auch zugeben, dass ich altmodisch bin und noch immer viel von unabhängigen Richtern, von klaren Gesetzen und vom Rechtsstaat halte. Aber wer weiß: Vielleicht möchte Mutti Merkel ja im Zuge der Corona-Krise nicht nur unsere Grundrechte einschränken oder abschaffen, sondern auch gleich die Gewaltenteilung. Wäre doch viel praktischer und effizienter. Mutti Merkel sorgt für alles. Ich hätte auch schon einen Namen für das dann oberste Gericht: Es könnte Merkelgerichtshof heißen. Und Herr Braun könnte Gerichtspräsident werden. Er hat zwar keine juristische Ausbildung. Aber das schadet nichts. Wer Kanzleramtsminister unter Mutti ist, kann alles.

Auch inhaltlich ist die Äußerung unseres Kanzleramtsministers bemerkenswert. Wie hatte er so schön formuliert? Er empfinde es als „Herausforderung“, wenn sich die Gerichte auf den „Gleichheitsgrundsatz berufen“ würden. Hallo? Bin ich hier noch im richtigen Film? Der Gleichheitsgrundsatz ist geltendes Recht (!) und nicht nur eine schöne Floskel für Sonntagsreden. Auch hier ein kleiner juristischer Tipp am Rande: Man findet den Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 Grundgesetz. Im Übrigen ist Brauns Formulierung, die Gerichte würden sich auf den Gleichheitssatz „berufen“, juristisch ungefähr genau so richtig wie die Behauptung, die Sonne würde sich um die Erde drehen.

Hier also eine kurze Rechtsberatung für unseren Kanzleramtsminister: Gerichte „berufen“ sich nicht auf irgendetwas, sondern sie wenden geltendes Recht an, hier zum Beispiel den Gleichheitsgrundsatz gemäß Art. 3 GG. Und gleich noch eine Info: Die Anwendung von Gesetz und Recht erfolgt bei den Gerichten nicht nach Gutdünken oder wie es einem gerade in den Kram passt, sondern nach objektiven Maßstäben und für jedermann gleich. Nur zur Erinnerung: Art. 3 Abs. 1 GG lautet: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“. Also nicht nur dann, wenn es Herrn Braun oder Mutti Merkel gefällt. 

Wo kommen wir denn da hin?

Aber wir wollen nicht zu hart mit dem Haus-Chef von Mutti Merkels guter Stube ins Gericht gehen. Denn wir als Untertanen müssen demütig feststellen, dass Braun immer ein treuer Vasall von Merkel war, immer alles loyal ausgeführt hat, was sie wollte, und – noch wichtiger – ihr nie widersprochen hat. Denn respektlose aufmüpfige Gesellen, die eine eigene Meinung haben und es wagen, diese Meinung auch noch zu äußern, bleiben nicht lange im Amt wie etwa Christian Hirte, der ehemalige Beauftrage der Bundesregierung für die neuen Bundesländer. Hirte erdreistete sich, einem in freier, geheimer und verfassungsmäßiger Wahl gewählten Thüringer Ministerpräsidenten (Thomas Kemmerich) zu seiner Wahl zu gratulieren. Wo kommen wir denn da hin? Einem gewählten Ministerpräsidenten zu gratulieren, der nicht von Merkels Gnaden bestimmt wurde?

Unsere Regentin reagierte daher auch verärgert aus dem fernen Südafrika und ließ ihre Untertanen wissen, dass diese Wahl (nur zur Erinnerung: die Wahl war demokratisch und verfassungsmäßig) im Ergebnis „rückgängig gemacht“ werden müsse. Und Herrn Hirte ließ sie wissen, dass er nicht mehr länger Beauftragter für die neuen Länder bleiben könne. Da war die Merkel-Welt wieder heil und schön. 

Auch hier ein juristischer Tipp für Mutti Merkel (Sie merken es schon: Ich bin ein unverschämtes, aufmüpfiges und respektloses Subjekt): Deutschland ist in Bund und Länder gegliedert. Diese Gliederung darf nach dem Wortlaut des Grundgesetzes niemals aufgehoben werden (die sogenannte Ewigkeitsklausel in Art. 79 Abs. 3 GG). Wegen dieser Gliederung geht es einen Bundeskanzler (der ist nämlich für den Bund zuständig, wie das Wort schon sagt) juristisch überhaupt nichts an, welchen Menschen ein deutscher Landtag in freier, geheimer und verfassungsmäßiger Wahl zum Ministerpräsidenten wählt.

Merkel kann sich auch nicht damit herausreden, sie hätte als CDU-Vorsitzende gesprochen (denn das war sie zu diesem Zeitpunkt nicht mehr) oder als Privatperson (denn das war sie bei dem Staatsbesuch in Südafrika auch nicht). Wenn ein Bundeskanzler auf einer Auslandsreise während eines Staatsempfangs solche Äußerungen gegenüber der Weltöffentlichkeit tätigt, ist völlig klar, dass er nicht als Privatperson spricht, sondern eben als Bundeskanzler. Aber vielleicht habe ich damals auch nicht richtig zugehört und Mutti Merkel hat in Wahrheit nur ihr geheimes Kochrezept verraten. Aber zurück zum Thema. 

Die Regierung Merkel hat offenbar zur Gewaltenteilung, gelinde formuliert, ein „problematisches“ Verhältnis, man könnte auch von einer „Herausforderung“ sprechen. Brauns Äußerung deutet einen weiteren Schritt auf dem Weg zu Merkels Neuem Deutschland an. Mutti mag eben – wie alle Herrscher der Geschichte, die sich selbst und ihre Pläne für „alternativlos“ hielten – keine unabhängigen Richter. Denn unabhängige Richter erdreisten sich, das Gesetz anzuwenden, sich eine eigene Meinung zu bilden und, noch viel schlimmer, diese Meinung auch in Form von Urteilen zu veröffentlichen. Pfui, Ihr Richter. Schämt Euch!

 

Der Autor ist Richter an einem deutschen Gericht und schreibt hier unter Pseudonym.

Foto: Pixabay

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Leserpost

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Reinhard Weber / 04.05.2020

@A.Lisboa, Unabhängig Ihrer Einlassungen mit Pauschalkritik der Judikative besteht doch der große Nutzen dieses Aufsatzes zur Verdeutlichung der Situation des Gerichtswesen in Deutschland im Zustandekommen einer vielschichtigen Diskussion.  Bezogen auf Ihre Bemerkungen macht es einen Unterschied, ob Urteile nach Vorgabe des Gesetztes, auch wenn es nicht gefällt, eine persönliche Wertung des Richters wie in der Festlegung des Strafmaßes im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erfahren oder ob Gesetze, insbesondere das Grundgesetz, durch die Exekutive gebrochen werden. Die Missachtung der Gesetzlichkeiten wird auch durch gegen Mahner eingesetzte oder geduldete Instrumente wie “correktiv” oder Antifa deutlich. Der Rechtsstaat befindet sich auf mehreren Ebenen in einer fortwährenden Erosion. @Karla Kuhn. Gut, dass Sie passend zum Thema schon auf “Bill Gates kapert Deutschland”  hingewiesen haben. Es scheint so zu sein, dass man allmählich die Verkettung von Personen mit deren Absichten und die finanziellen Einflussnahmen verstehen kann.

giesemann gerhard / 04.05.2020

Vire, vire, libertatem redde - Virus, Virus, gib mir meine Freiheit wieder.

Dirk Jungnickel / 04.05.2020

Eines muß man den Kritikern der “anonymen”  Braun - Schelte vorhalten:  In diesem Fall ist es legitim, weil der Richter ansonsten diesen interessanten Beitrag nicht verfasst hätte. Einem Richter steht es nicht an, sich in Tagespolitik einzuschalten. Es sollte eigentlich über ihr stehen - aber ausnahmsweise durchaus mal anonym dem Bundeshosenanzug und dessen unmittelbarem Umfeld sachkundig die Leviten lesen dürfen.

Detlef Fiedler / 04.05.2020

Jeder der hier die Anonymität des Autors kritisiert, muss sich die Frage gefallen lassen, was er denn selber so tat oder unternahm. Worin bestand das eigene Engagement? Zum Beispiel damals bei der “Euro-Rettung”. Oder beim massiven Rechtsbruch der Regierung im Jahre 2015 bzw. letztens bei der Wahl in Thüringen. Es ist ziemlich wohlfeil hier einen kritisierenden (privaten und daher von der Meinungsfreiheit geschützten) Kommentar abzulassen. Denn in so einer geschützten Position ist der Autor aufgrund seiner Rechtsstellung eben gerade nicht. Zudem ist es massgeblich was geschrieben wurde, nicht unbedingt wer es schrieb. Aber offenbar haben einige Zeitgenossen bereits ihren Frieden damit gemacht oder finden es sogar prächtig, dass sich die hiesige Regierung weder an Recht noch an Gesetz gebunden fühlt. Denn die merkwürdige Aussage des Kanzleramtsministers zeigt unwiderlegbar nichts anderes. Sie impliziert eine völlig offensichtliche, der Regierung bereits in Fleisch und Blut übergegangene, Selbstverständlichkeit des Rechtsbruchs. Das ist der Punkt und nur darauf kommt es an. Hier wird von höchster Stelle die Gewaltenteilung geschleift! Das jedoch scheint den Tellerrand einiger erheblich zu überschreiten.

Richard Kaufmann / 04.05.2020

Herr Lex, Sie mögen vielleicht im Berufsleben die Berufsethik beachten, viele Ihrer Kollegen tun es aber nicht. Aber diesen Artikel auf einen unbedarften Kanzleramtsfutzi zu richten (was glauben Sie, dass sich dieses schlichte Mädchen aus dem Osten mit intelligenzreduzierten Personen umgibt) entbehrt einer stringenten Logik. Merkel hat das gesamte System in den Dreck gezogen (das Muster hat sie in ihren Lehrjahren gelernt) und beschädigt, sonst müssten Sie hier nicht unter Pseudonym schreiben. Der Apfel fällt nun mal nicht weit vom Pferd. Das gilt auch für den Nachwuchs des roten Kasners.

Frank-Michael Goldmann, Dänemark / 04.05.2020

@ Susanne antalic “...oder sie sind Rentner, oder haben keine Ahnung,” Geht´s noch? Rentner können wech, oder wie? Vergelts Gott!

Arnold Warner / 04.05.2020

“Unabhängige” Justiz gibt es vielleicht in Bielefeld, aber das soll ja angeblich gar nicht existieren. Von daher ist der Autor des Textes aus Sicht der Merkelatur ein bedauerlicher Einzelfall. Er hat gut daran getan, unter einem Pseudonym zu schreiben, ansonsten wäre er vom Job bis zur persönlichen Sicherheit bald alles los. Wer immer noch glaubt, Deutschland sei ein demokratischer Rechtsstaat, sollte sich dringend in seinem Denken der heutigen Realität anpassen. Und wer die Justiz noch für unabhängig hält, bewegt sich auf ganz dünnem Eis. Jedenfalls, sofern er jemand ist, der schon länger hier lebt und keinen Bonus genießt.

Frances Johnson / 04.05.2020

Fauci, der mit einem verbesserten Modell arbeitet, schätzt, dass insgesamt 200.000 “ultimately nationwide” an CoviD19 sterben könnten. Im Jahre 2017 starben in den USA 2,813,503. Das sind 863.8 deaths per 100,000, also nicht einmal 1 Prozent, sondern 0,8 bis 0,9 Prozent. Warum weniger als in ganz Europa? Ganz einfach: Mittlere Lebenserwartung 78,6 Jahre, um 5 Jahre weniger als z.B. in Italien. Die 200 k, die nach Fauci an CoviD 19 sterben könnten, sind etwa 7,5 - 8 Prozent aller, die versterben werden. Da sich die Faktoren überlappen, werden die anderen Todesfälle niedriger sein, als da wären für 2017: Krebs: 599,108, Herzerkrankungen: 647,457, Diabetes: 83,564, Chronosche Erkrankungen des unteren Atemtrakts: 160,201, Schlaganfall (cerebrovaskuläre Erkrankungen): 146,383, Influenza und Pneumonie: 55,672, M. Alzheimer: 121,404, Nephritis, nephrotisches Syndrome and Nephrosis: 50,633. Durch diese Überlappung ist CoviD 19 kein Probelm. Ein Problem ist, dass bisher keine Diskussion in Gang kam, wie man Patienten, nicht nur mit CoviD 19, sondern auch mit Krebs im Endstadium, das Ableben schmerzarm und emotional stärkend erleichtern kann.

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