Justus Lex, Gastautor / 04.05.2020 / 06:29 / Foto: Pixabay / 201 / Seite ausdrucken

Meuterei im Merkel-Land?

Von Justus Lex. 

Der Kanzleramtsminister Helge Braun sagte über die Gerichtsurteile, die einzelne Corona-Maßnahmen inzwischen aufgehoben haben, kürzlich in einem Interview mit der WELT AM SONNTAG: „Ich verstehe und akzeptiere jedes einzelne Urteil. Aber ich empfinde es schon als Herausforderung, wenn sich Gerichte auf den Gleichheitsgrundsatz berufen, um einzelne Maßnahmen aufzuheben oder zu modifizieren“. 

Wie ungebildet und auch feige muss man eigentlich sein, um Kanzleramtsminister zu werden? Wenn Braun von „Herausforderung“ spricht, ist das charakterlich nur eins, nämlich feige. Er meint nämlich nicht Herausforderung im gewöhnlichen sprachlichen Sinne, sondern er meint „falsch“ beziehungsweise (pardon) in politisch korrektem Deutsch „problematisch“. Aber anscheinend traut er sich nicht, das offen auszusprechen. Politisch korrekt erklärt er zunächst, dass er die Urteile „verstehe und akzeptiere“ – was er in Wahrheit inhaltlich gerade nicht macht – und kritisiert dann die Gerichtsentscheidungen als „Herausforderung“. 

Eine solche Äußerung verrät auch, dass der Sprecher in juristischen Dingen nicht sonderlich gebildet ist, was für einen Kanzleramtsminister schon ziemlich traurig ist. Jeder gute Staatsbürger sollte schon einmal etwas von „Gewaltenteilung“ gehört haben. Kleiner juristischer Tipp am Rande: Das kann man nachlesen in den Artikeln 1 Abs. 3, 20 Abs. 2 Grundgesetz, wo eindeutig steht, dass die Rechtsprechung (Judikative) etwas anderes ist als die vollziehende Gewalt (Exekutive). Aber das nur am Rande. Es versteht sich daher von selbst, dass es der vollziehenden Gewalt nicht zusteht, die Urteile von unabhängigen Gerichten öffentlich zu bewerten. 

Zurück zur Gewaltenteilung. Wenn der gute Staatsbürger dann noch, zusätzlich zu diesem Begriff, irgendwie den Namen Montesquieu kennen würde, den der eine oder andere schon mal in der Schule gehört hat, hätte der Kandidat in jeder Rate-Show 100 Punkte. Aber nicht so unser Kanzleramtsminister, also der Haus-Chef von Mutti Merkels guter Stube. Er plaudert, und zwar nicht als Privatperson Helge Braun, sondern als Kanzleramtsminister (denn leider interessiert sich die Welt am Sonntag für Helge Braun als Privatperson eher weniger) darüber, dass er die Gerichtsurteile, die Corona-Maßnahmen aufgehoben haben, als „Herausforderung“ empfindet. 

Vielleicht mag Braun ja den Rechtsstaat gar nicht

Diese Äußerung ist darüber hinaus auch schizophren, einfachere Gemüter würden sagen „verlogen“. Hat nicht diese unsere Bundesregierung, der auch Braun als herausragender Minister angehört, mehrfach öffentlich ihre Kritik an Polen geäußert, wo Richter mit Gesetzen mundtot gemacht werden, indem ihnen die Entlassung angedroht wird, wenn sie andere Gerichtsurteile oder die Regierung öffentlich kritisieren? Oder wird nicht der „Rechtsstaat“ in allen Sonntagsreden immer wieder von unseren Politikern beschworen, auch von Mutti Merkel? Man kann beim Thema Rechtsstaat sicherlich über vieles diskutieren, aber über zwei Dinge nicht: Nämlich dass ein Rechtsstaat nur dann gegeben ist, wenn die Richter wirklich unabhängig sind und wenn die Richter allein dem Gesetz unterworfen sind. 

Aber vielleicht mag Braun ja den Rechtsstaat gar nicht und denkt insgeheim darüber, dass das eine veraltete Vorstellung aus früheren Jahrhunderten ist. Wenn er die Unabhängigkeit der Richter wirklich respektieren würde, würde er jedenfalls nicht in seiner Eigenschaft als Kanzleramtsminister die Urteile von Gerichten öffentlich kritisieren. Insoweit muss ich böser Mensch aber auch zugeben, dass ich altmodisch bin und noch immer viel von unabhängigen Richtern, von klaren Gesetzen und vom Rechtsstaat halte. Aber wer weiß: Vielleicht möchte Mutti Merkel ja im Zuge der Corona-Krise nicht nur unsere Grundrechte einschränken oder abschaffen, sondern auch gleich die Gewaltenteilung. Wäre doch viel praktischer und effizienter. Mutti Merkel sorgt für alles. Ich hätte auch schon einen Namen für das dann oberste Gericht: Es könnte Merkelgerichtshof heißen. Und Herr Braun könnte Gerichtspräsident werden. Er hat zwar keine juristische Ausbildung. Aber das schadet nichts. Wer Kanzleramtsminister unter Mutti ist, kann alles.

Auch inhaltlich ist die Äußerung unseres Kanzleramtsministers bemerkenswert. Wie hatte er so schön formuliert? Er empfinde es als „Herausforderung“, wenn sich die Gerichte auf den „Gleichheitsgrundsatz berufen“ würden. Hallo? Bin ich hier noch im richtigen Film? Der Gleichheitsgrundsatz ist geltendes Recht (!) und nicht nur eine schöne Floskel für Sonntagsreden. Auch hier ein kleiner juristischer Tipp am Rande: Man findet den Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 Grundgesetz. Im Übrigen ist Brauns Formulierung, die Gerichte würden sich auf den Gleichheitssatz „berufen“, juristisch ungefähr genau so richtig wie die Behauptung, die Sonne würde sich um die Erde drehen.

Hier also eine kurze Rechtsberatung für unseren Kanzleramtsminister: Gerichte „berufen“ sich nicht auf irgendetwas, sondern sie wenden geltendes Recht an, hier zum Beispiel den Gleichheitsgrundsatz gemäß Art. 3 GG. Und gleich noch eine Info: Die Anwendung von Gesetz und Recht erfolgt bei den Gerichten nicht nach Gutdünken oder wie es einem gerade in den Kram passt, sondern nach objektiven Maßstäben und für jedermann gleich. Nur zur Erinnerung: Art. 3 Abs. 1 GG lautet: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“. Also nicht nur dann, wenn es Herrn Braun oder Mutti Merkel gefällt. 

Wo kommen wir denn da hin?

Aber wir wollen nicht zu hart mit dem Haus-Chef von Mutti Merkels guter Stube ins Gericht gehen. Denn wir als Untertanen müssen demütig feststellen, dass Braun immer ein treuer Vasall von Merkel war, immer alles loyal ausgeführt hat, was sie wollte, und – noch wichtiger – ihr nie widersprochen hat. Denn respektlose aufmüpfige Gesellen, die eine eigene Meinung haben und es wagen, diese Meinung auch noch zu äußern, bleiben nicht lange im Amt wie etwa Christian Hirte, der ehemalige Beauftrage der Bundesregierung für die neuen Bundesländer. Hirte erdreistete sich, einem in freier, geheimer und verfassungsmäßiger Wahl gewählten Thüringer Ministerpräsidenten (Thomas Kemmerich) zu seiner Wahl zu gratulieren. Wo kommen wir denn da hin? Einem gewählten Ministerpräsidenten zu gratulieren, der nicht von Merkels Gnaden bestimmt wurde?

Unsere Regentin reagierte daher auch verärgert aus dem fernen Südafrika und ließ ihre Untertanen wissen, dass diese Wahl (nur zur Erinnerung: die Wahl war demokratisch und verfassungsmäßig) im Ergebnis „rückgängig gemacht“ werden müsse. Und Herrn Hirte ließ sie wissen, dass er nicht mehr länger Beauftragter für die neuen Länder bleiben könne. Da war die Merkel-Welt wieder heil und schön. 

Auch hier ein juristischer Tipp für Mutti Merkel (Sie merken es schon: Ich bin ein unverschämtes, aufmüpfiges und respektloses Subjekt): Deutschland ist in Bund und Länder gegliedert. Diese Gliederung darf nach dem Wortlaut des Grundgesetzes niemals aufgehoben werden (die sogenannte Ewigkeitsklausel in Art. 79 Abs. 3 GG). Wegen dieser Gliederung geht es einen Bundeskanzler (der ist nämlich für den Bund zuständig, wie das Wort schon sagt) juristisch überhaupt nichts an, welchen Menschen ein deutscher Landtag in freier, geheimer und verfassungsmäßiger Wahl zum Ministerpräsidenten wählt.

Merkel kann sich auch nicht damit herausreden, sie hätte als CDU-Vorsitzende gesprochen (denn das war sie zu diesem Zeitpunkt nicht mehr) oder als Privatperson (denn das war sie bei dem Staatsbesuch in Südafrika auch nicht). Wenn ein Bundeskanzler auf einer Auslandsreise während eines Staatsempfangs solche Äußerungen gegenüber der Weltöffentlichkeit tätigt, ist völlig klar, dass er nicht als Privatperson spricht, sondern eben als Bundeskanzler. Aber vielleicht habe ich damals auch nicht richtig zugehört und Mutti Merkel hat in Wahrheit nur ihr geheimes Kochrezept verraten. Aber zurück zum Thema. 

Die Regierung Merkel hat offenbar zur Gewaltenteilung, gelinde formuliert, ein „problematisches“ Verhältnis, man könnte auch von einer „Herausforderung“ sprechen. Brauns Äußerung deutet einen weiteren Schritt auf dem Weg zu Merkels Neuem Deutschland an. Mutti mag eben – wie alle Herrscher der Geschichte, die sich selbst und ihre Pläne für „alternativlos“ hielten – keine unabhängigen Richter. Denn unabhängige Richter erdreisten sich, das Gesetz anzuwenden, sich eine eigene Meinung zu bilden und, noch viel schlimmer, diese Meinung auch in Form von Urteilen zu veröffentlichen. Pfui, Ihr Richter. Schämt Euch!

 

Der Autor ist Richter an einem deutschen Gericht und schreibt hier unter Pseudonym.

Foto: Pixabay

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Leserpost

netiquette:

Walter Ranft / 04.05.2020

Richter sind in diesem Land genau wo wenig davon ausgenommen, kritisiert zu werden, wie jede demokratisch gewählte Regierung. Warum also sollte ein Regierungsmitglied sich nicht ebenso an Gerichtsurteilen ärgern dürfen wie Jruisten sich über Regierungsäußerungen bzw. -maßnahmen ärgern können? Herr Braun tut es immerhin offen; der Verfasser hier mit dem sprechenden Namen “Justus Lex” bei lautstarker Berufung auf “Unabhängigkeit” unter Pseudonym. Derart unreflektiert und unkritisch, wie er die Formel von der “richterlichen Unabhängigkeit” anwendet, klingt’s wie aus einem schlechten Märchenbuch. Die “richterliche Unabhängigkeit” meint doch wohl Freiheit von direkter fremder Weisung; im übrigen sind Richter “unabhängig” im Rahmen geltender Gesetze. Es gab eine Reihe von Fällen, in denen ich mir gewünscht hätte, die Gesetze, die Richter klarer binden in dem, was sie und wie sie es zu beurteilen haben, hätten ihnen diejenigen Weisungen gegeben, die ihnen bei ihrer (Be-)Urteilung weniger ‘künstlerisch’ anmutende Freiheit gelassen hätten. Die Geschichte der Raser-Totschlags-Diskussion ist nur eine von vielen .... “Die Anwendung von Gesetz und Recht erfolgt bei den Gerichten nicht nach Gutdünken oder wie es einem gerade in den Kram passt, sondern nach objektiven Maßstäben und für jedermann gleich.” Der Satz ist, so wie er dasteht, einfach ein Witz. Die Geschichte der Revisionen “höchstrichterlicher” Urteile bietet reichen Lehrstoff. Die Geschichte richterlicher Selbstbefangenheit und Selbstrechtfertigung (Nazizeit-Urteile in der Nach-Nazizeit!) ebenfalls.  

Eberhard Will / 04.05.2020

Zwar ungern aber fairerweise möchte ich anmerken, dass der Kanzleramtsminister im Welt-Interview ein Argument verwendet hatte, auf das der Autor nicht eingeht. Er wies darauf hin, dass die Regierungen Lockerungen aus sachlichen Gründen nur schrittweise vornehmen wollte, so dass es für ein Gericht gerade deswegen nicht schwierig sei festzustellen, dass man irgendwo den Gleichheitsgrundsatz verletzt sehe. Er meinte wohl, dass man dafür immer einen Grund fände, wenn man ihn finden wolle. Auf dieses Argument nicht eingegangen zu sein, schadet der Botschaft.

dr. michael kubina / 04.05.2020

Die haben sich einfach so daran gewöhnt, dass sie machen können, was sie wollen, dass sie es gar nicht fassen können, wenn es mal ein Stoppsignal gibt, das sie nicht so einfach übergehen können. Die neuen Zwischenergebnisse der Heinsbergstudie dürften es der Politik auch schwerer machen, einfach so weiter zu machen. Aber die wissen noch nicht, wie sie ihre notwendige Wende verkaufen sollen.  Zum Trost: die haben eine solchen Berg an Problemen produziert (EU, Wirtschaft, Euro, Energiewende etc.), das wird ihnen um die Ohren fliegen. Das wissen sie, deshalb dieser Dauerbedrohungsmodus, den mann sonst nur aus Diktaturen kennt

Bernhard Idler / 04.05.2020

Ich verstehe sehr gut, warum der Autor ein Pseudonym verwendet. Berufliche Gefahren durch den Dienstherrn kann ich nicht beurteilen. Doch leicht gerät der Volkszorn in Wallung. Vor etwa vier Wochen erschien hier unter demselben Namen ein Text, der die Rechtmäßigkeit des Lockdowns behandelte und vom juristischen Standpunkt bejahte (“Corona-Maßnahmen verfassungswidrig? Eine nüchterne Erörterung”). Seither sind die Emotionen wohl noch weiter hochgekocht. Es ist eben eine extreme Zeit, in vielerlei Hinsicht.

Thomas Brox / 04.05.2020

@ Angela Seegers. Danke für den Link “gewaltenteilung.de”. Substantiell und hochinteressant. Zitat: ” die Politik ließ aber den 1949 vorgefundenen, aus dem Kaiserreich überkommenen Staatsaufbau unverändert. Bis zum heutigen Tage.” Das habe ich schon immer vermutet, jetzt weiß ich es. Für die interessierten Foristen: Der Autor ist kein Schwätzer, sondern pensionierter Richter mit einer Promotion, die durch einen Preis ausgezeichnet wurde.

Sabine Schönfelder / 04.05.2020

beat@schaller, zur Hochform „auf“- laufen, nicht „ein“........Sie lustiger Schweitzer, ganz liebe Grüße Sabine

Frances Johnson / 04.05.2020

HB: “an der Klinik für Anästhesiologie, Intensivmedizin und Schmerztherapie bis zum zweite Bundestagsmandat 2009 angestellt.” Wie vorausschauend von Frau Merkel, den Mann anzustellen.

Sabine Schönfelder / 04.05.2020

Klarname@Goldmann, relativieren Sie nicht so viel. Für die allermeisten Leser eines Schreiberlings mit Pseudonym ist es egal, ob der Blogbetreiber den Namen des Autors kennt, oder es sich um einen Phantasienamen von Karl Napf handelt. Schön, daß Sie uns mal den Unterschied erörtert haben, aber das ist hier NICHT das Problem. Ich spreche von der Meinung mit GESICHT, die ich mit meinem Namen in die Welt setze, als menschlichen, personifizierten Kontrapunkt, als Beispiel und Leitfigur, aufrecht und aufRICHTIG, das ist der Anspruch. Um Menschen zu bewegen sich gegen offensichtliches Unrecht zu erheben, bedarf es gerade im Widerstand offensichtlichen Muts und der Bereitschaft zum Risiko, (NOCH leben wir in einer Demokratie und nicht in China) um dieses   - NOCH - zu verteidigen. Jeder der sein bequemes Hinterteil in Sicherheit zu wiegen glaubt, wird eines besseren belehrt werden. Die Netze sind ausgeworfen und werden ständig zusammengesurrt. Am Schluß ist es immer wie in jeder Diktatur, kein Geld, keine Freiheit, keine Rechte, keine eigene Meinung, nur noch ein stoisches Ableben der eigenen Lebensspanne, das aber in der SICHERHEIT, das sich nichts ändert. Ohne Aktion - keine Veränderung.

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