Ich verstehe gar nicht, daß Sie sich aufregen Herr “Gerechtes Gesetz”. Brauns Helge ist doch in bester demokratischer Gesellschaft, hat doch seine Chefin unlängst die Rückgängigmachung eines Wahlergebnisses verlangt, m.M. nach eine demokratische Monstrosität, die ihresgleichen sucht. Dummerweise sieht der deutsche Michel aber nicht, daß dies kein kleiner Fauxpas war, sondern ihre Denkart entlarvt hat, die durch ihre kommunistische Sozialisation unter Erich geprägt ist. Und heute ist sie selbst “Erich” und verhält sich auch so. Nicht richtig bleibt nicht richtig, Demokratie hin oder her. Die Deutungshoheit liegt beim Souverän (nicht beim Volk),- siehe Chemnitz und die dort stattfindenden Hetzjagden. Wer Probleme mit dieser Wahrnehmung hat, wird aus dem Amt entfernt. Da hat Herr Maaßen eigentlich Glück gehabt, daß er nicht gleich im Gulag gelandet ist. Sehr geehrter Herr Justus Lex, bitte bleiben Sie altmodisch, - ich bin es auch und habe es satt, Kommentare Ihres Kollegen aus Konstanz zu hören, daß europäisches Recht das deutsche Recht im Grundgesetz “aushebele”. Ich bin nur ein Wirtschaftsingenieur und gewesener Industrieknecht. Nur, nach meinen marginalen Kenntnissen des Rechts, würde, wenn diese Aushebelung rechtens wäre, dies im Grundgesetz stehen und wäre mit zweidrittel Mehrheit im Bundestag so beschlossen worden. Und solange dies nicht geschieht, sind diese Konstanzer Einlassungen als cerebrale Flatulenzen zu werten. Bitte schreiben Sie weiter, es tut gut in dieser durchgeknallten Republik Klartext zu lesen!
Frau Merkel ist für das Management dieser Sache nicht geeignet, weil sie befangen ist. Sie trägt den Hauptrisikofaktor für ein schweres Erkranken an CoviD 19 sichtbar mit sich herum und ihr Kanzleramtsminister ebenfalls. Befangenheit ist schlecht. In einer solchen Angelegenheit müssen nüchtern Interessen abgewogen werden. Wir haben einen Mann im Land, bei dem nicht das geringste Risiko einer Ansteckung vorhanden ist. Und dieser heißt Merz. Man sollte ihn den Fortgang koordinieren lassen.
Richter sind in diesem Land genau wo wenig davon ausgenommen, kritisiert zu werden, wie jede demokratisch gewählte Regierung. Warum also sollte ein Regierungsmitglied sich nicht ebenso an Gerichtsurteilen ärgern dürfen wie Jruisten sich über Regierungsäußerungen bzw. -maßnahmen ärgern können? Herr Braun tut es immerhin offen; der Verfasser hier mit dem sprechenden Namen “Justus Lex” bei lautstarker Berufung auf “Unabhängigkeit” unter Pseudonym. Derart unreflektiert und unkritisch, wie er die Formel von der “richterlichen Unabhängigkeit” anwendet, klingt’s wie aus einem schlechten Märchenbuch. Die “richterliche Unabhängigkeit” meint doch wohl Freiheit von direkter fremder Weisung; im übrigen sind Richter “unabhängig” im Rahmen geltender Gesetze. Es gab eine Reihe von Fällen, in denen ich mir gewünscht hätte, die Gesetze, die Richter klarer binden in dem, was sie und wie sie es zu beurteilen haben, hätten ihnen diejenigen Weisungen gegeben, die ihnen bei ihrer (Be-)Urteilung weniger ‘künstlerisch’ anmutende Freiheit gelassen hätten. Die Geschichte der Raser-Totschlags-Diskussion ist nur eine von vielen .... “Die Anwendung von Gesetz und Recht erfolgt bei den Gerichten nicht nach Gutdünken oder wie es einem gerade in den Kram passt, sondern nach objektiven Maßstäben und für jedermann gleich.” Der Satz ist, so wie er dasteht, einfach ein Witz. Die Geschichte der Revisionen “höchstrichterlicher” Urteile bietet reichen Lehrstoff. Die Geschichte richterlicher Selbstbefangenheit und Selbstrechtfertigung (Nazizeit-Urteile in der Nach-Nazizeit!) ebenfalls.
Zwar ungern aber fairerweise möchte ich anmerken, dass der Kanzleramtsminister im Welt-Interview ein Argument verwendet hatte, auf das der Autor nicht eingeht. Er wies darauf hin, dass die Regierungen Lockerungen aus sachlichen Gründen nur schrittweise vornehmen wollte, so dass es für ein Gericht gerade deswegen nicht schwierig sei festzustellen, dass man irgendwo den Gleichheitsgrundsatz verletzt sehe. Er meinte wohl, dass man dafür immer einen Grund fände, wenn man ihn finden wolle. Auf dieses Argument nicht eingegangen zu sein, schadet der Botschaft.
Die haben sich einfach so daran gewöhnt, dass sie machen können, was sie wollen, dass sie es gar nicht fassen können, wenn es mal ein Stoppsignal gibt, das sie nicht so einfach übergehen können. Die neuen Zwischenergebnisse der Heinsbergstudie dürften es der Politik auch schwerer machen, einfach so weiter zu machen. Aber die wissen noch nicht, wie sie ihre notwendige Wende verkaufen sollen. Zum Trost: die haben eine solchen Berg an Problemen produziert (EU, Wirtschaft, Euro, Energiewende etc.), das wird ihnen um die Ohren fliegen. Das wissen sie, deshalb dieser Dauerbedrohungsmodus, den mann sonst nur aus Diktaturen kennt
Ich verstehe sehr gut, warum der Autor ein Pseudonym verwendet. Berufliche Gefahren durch den Dienstherrn kann ich nicht beurteilen. Doch leicht gerät der Volkszorn in Wallung. Vor etwa vier Wochen erschien hier unter demselben Namen ein Text, der die Rechtmäßigkeit des Lockdowns behandelte und vom juristischen Standpunkt bejahte (“Corona-Maßnahmen verfassungswidrig? Eine nüchterne Erörterung”). Seither sind die Emotionen wohl noch weiter hochgekocht. Es ist eben eine extreme Zeit, in vielerlei Hinsicht.
@ Angela Seegers. Danke für den Link “gewaltenteilung.de”. Substantiell und hochinteressant. Zitat: ” die Politik ließ aber den 1949 vorgefundenen, aus dem Kaiserreich überkommenen Staatsaufbau unverändert. Bis zum heutigen Tage.” Das habe ich schon immer vermutet, jetzt weiß ich es. Für die interessierten Foristen: Der Autor ist kein Schwätzer, sondern pensionierter Richter mit einer Promotion, die durch einen Preis ausgezeichnet wurde.
beat@schaller, zur Hochform „auf“- laufen, nicht „ein“........Sie lustiger Schweitzer, ganz liebe Grüße Sabine
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