In Teil 1 sahen wir Friedrich Merz‘ Ausfall gegen die Meinungsfreiheit anlässlich eines Empfangs der Jugend-forscht-Preisträger und betrachteten die ersten beiden rabulistischen („haarspalterischen“) Taschenspielertricks, die ominöse, aber ungenannte Bedrohung und ihre behauptete Neuartigkeit, mit denen er eine völlig berechtigte Frage in eine Tirade gegen die Freiheit der Meinungsäußerung umbog. Heute setzen wir mit vier weiteren Tricks fort und sehen, was er wirklich sagen wollte. Selbst ein Jahrzehnt als Vorsitzender der Atlantik-Brücke hat offenbar nicht gereicht, damit die Redefreiheit für Merz nicht mehr als amerikanische Spinnerei gilt.
Taschenspielertrick 3: Der Staat als Garant und Lizenzgeber von Freiheit und Quelle der Wahrheit
Kanzler Merz sieht sich in einer „Schutzpflicht“, vorher in einem zu Freud’scher Interpretation einladenden Versprecher als „Schutzschicht“ bezeichnet, die absolut jeden Aspekt des Lebens umfasst. Der Staat solle uns nicht nur vor Dingen wie Invasion und klassischen kriminellen Delikten und vielleicht noch vor Armut schützen, sondern „vor vielen anderen Dingen, die unser persönliches Leben letztendlich in Freiheit ausmachen“.
Schon dass man als Wissenschaftler lediglich „kritisiert“ werde, war Merz eine Aufnahme in die Missstände wert, denen der Staat abhelfen soll, als Bestandteil einer sich steigernden Liste der Angriffsintensität. Ob die Begutachtung wissenschaftlicher Artikel noch anonym bleiben darf, hat Merz nicht behandelt, aber wenn schon reine Kritik aus dem Schutz der Anonymität heraus ein Problem ist, dem der Staat abhelfen soll, dann liegt die Antwort eigentlich nahe. Ich sage nicht, dass Merz diese Konsequenz gemeint habe oder sie auch nur geistig erfasst habe, aber sie ist die logische Konsequenz. Gutachter können in der Tat gemein sein, und sie verletzen Wissenschaftlerstolz aus dem Schutz der Anonymität heraus weitaus mehr als das Raunen auf Twitter, sicher auch nicht in allen Fällen aus völlig lauteren Motiven. Sollen also die Jungforscher vor dem Peer Review schlottern und sich Hilfe vom Staat suchen?
Was ist Wahrheit?
Der bedeutsamste Schutzgegenstand in Merz‘ Aufzählung ist jedoch der Schutz „vor falschen Informationen“, den der Staat leisten soll. Wahrheit soll also nicht mehr zwischen den Bürgern in Rede und Widerrede verhandelt werden, auf dass das bessere Argument gewinne, sondern vom Staat entschieden werden, bestenfalls noch von einem unabhängigen Gericht, vielleicht aber auch eher in geheimen Verfassungsschutzgutachten und dergleichen. Dass der Kanzler das nicht nur fordert, sondern es als Kern einer „liberalen Gesellschaft“ ansieht, setzt jedenfalls eine sehr eigene Definition des Begriffs „liberal“ voraus, die der „Demokratie“ in der „Deutschen Demokratischen Republik“ nicht ganz unähnlich ist.
Nun liegt Merz‘ extensive „Schutzpflicht“ gegen alles, von der angeblich falschen Information bis zur Kritik an wissenschaftlicher Arbeit, gegen jede Kränkung, tatsächlich eine Besonderheit des Grundgesetzes zugrunde. Das enthält in seinem Grundrechtskatalog nicht nur konkrete, einklagbare Abwehrrechte, die bestimmten Arten staatlichen Handelns ein „Du sollst nicht“ entgegenstellen. Mit der Bindung an die Menschenwürde und der Garantie der allgemeinen Handlungsfreiheit schafft es in der Tat Rechte für alles, auch für das Reiten im Walde und das Recht auf Rausch; gleichzeitig kennt es, jedenfalls in ständiger Interpretation, Schutzpflichten, sodass dieselben Lebensbereiche auch aus der entgegengesetzten Perspektive grundrechtlich relevant werden können: Zu denen kann man auch das Spazierengehen im Walde ohne Gefährdung durch Reiter und Schutz vor den Folgen des Rauschmittelkonsums zählen. Das weicht die Unterscheidung zwischen Abwehrrechten gegen den Staat und allgemeinen gesellschaftlichen Erwartungen auf, macht der Tendenz nach jede Berufung auf ein Grundrecht zu einer Rechtsgüterabwägung statt der Bestimmung, ob eine einigermaßen fixe rote Linie überschritten würde.
Ob schon die Väter des Grundgesetzes an diesen Mechanismus gedacht haben mögen, damit es mit der neuen liberalen Demokratie dann doch nicht zu wild zugehe, sei dahingestellt, aber er bietet jedenfalls eine Grundlage für Merz‘ dritten Taschenspielertrick: Er verspricht Schutz gegen alles, aber wer Schutz gegen alles verspricht, schützt vor nichts, insbesondere nicht vor sich selbst.
Taschenspielertrick 4: Das Raunen über den politischen Gegner
Anonyme Rede stellt in Merz‘ Darstellung nicht nur eine Gefahr für die Wahrheit und die persönliche Integrität jedes Bürgers dar, sondern auch für „unsere Demokratie“. Das passiere beispielsweise durch „alles, was da unter ‚Bots‘ läuft, übrigens ein Phänomen, das mittlerweile Wahlkämpfe massiv beeinflusst“. Konkret habe die AfD „in Sachsen-Anhalt in großem Umfang davon profitiert“ – Merz hielt seine Rede vor der Wahl in Mecklenburg-Vorpommern. Der Erklärungsmechanismus für eine Wahlschlappe ist also, dass der Gegner von unlauteren Wahlkampfmethoden profitiert habe, natürlich auch das ohne Beweis oder Evidenz. Noch viel weniger Evidenz liefert er für den „massiven Einfluss“ solcher Bots, auch wenn es sie gegeben haben mag, im Vergleich zu anderen naheliegenden Faktoren wie etwa Unzufriedenheit mit seiner Partei und seiner Person.
Bezüglich der Urheberschaft dieser Wahlbeeinflussung betonte Merz mit einer schon für eine Cartoonreihe im Fernsehen geeigneten Mimik seine Ahnungslosigkeit. Das weiß er also nicht, ist sich dafür über die Existenz und den „massiven Einfluss“ entsprechender Manipulationen umso sicherer. Jedenfalls, und da gibt Merz sogar zu, dass es nur „eine gewisse Vermutung“ ist, sei es der AfD „zumindestens sehr recht gewesen“.
Anonyme Mittelstreckenraketen
Bezüglich eines möglichen anderen Urhebers als der AfD selbst schwieg Merz sich aus, aber bei der Diskussion über „alltägliche hybride Kriegsführung“ Russlands, der Deutschland ausgesetzt sei, liegt nahe, wen er gemeint haben könnte. Merz unterstellte also, bei sogar betont vorgetragener Ahnungslosigkeit über die Wahrheit dieser Insinuation, dass die AfD, wenn sie nicht selbst unlauteren Wahlkampf betrieben habe, willig russische Hilfe in Form von hybrider Kriegsführung gegen Deutschland empfangen habe, vielleicht auch beides. Der Gegenbeweis gegen diese Anschuldigung im Dunstkreis des Vaterlandsverrates ist logischerweise unmöglich.
Der vierte Taschenspielertrick besteht also darin, dass Merz sowohl die Oppositionspartei, von der seine Partei gerade Wahlschlappen kassiert, als auch den eigentlichen Gegenstand seiner Ausführungen, anonyme Äußerungen, in die Nähe hybrider Kriegsführung gegen Deutschland gerückt hat. Gleichzeitig hat er sich gegen die infame Natur dieses Vorwurfs dadurch immunisiert, offen zuzugeben, dass er das auch nicht wisse, denn die unerwünschten Äußerungen sind ja anonym. So wird jedes anonym geäußerte Wort der Unzufriedenheit zu einer miniaturisierten Mittelstreckenrakete Russlands, und solche Kriegswaffen kann man, akzeptiert man diese Logik erst einmal, natürlich verbieten, damit aber eben auch jede unerwünschte inländische Äußerung des Unmuts – eine Konsequenz, von der man unterstellen könnte, dass sie dem Kanzler zumindest sehr recht wäre.
Taschenspielertrick 5: Die Exotisierung des Grundgesetzes
Die Besonderheit an den Ausführungen des Kanzlers, die mich zuerst motiviert hatte, mir seinen Vortrag genauer anzusehen, war die überraschende Formulierung „Free Speech“, mit der man ihm bitte nicht kommen solle. Im Deutschen gibt es vollkommen geeignete Begriffe wie „Freiheit der Meinungsäußerung“, „Redefreiheit“ oder „Meinungsfreiheit“. Stattdessen will Merz nicht über „Free Speech“ reden, aber über freie Meinungsäußerung offenbar auch nicht.
Was genau Merz mit „Free Speech“ meinte, bleibt offen, weil widersprüchlich. Einerseits meinte er, dass das ominöse „Das“ der Bots und Falschbehauptungen und Kränkungen „mit Free Speech nichts mehr zu tun“ habe. In diesem Satz könnte man „Free Speech“ einfach als Synonym für Meinungsfreiheit auffassen, von der all die schlimmen Dinge nicht gedeckt seien, und deshalb im antiliberalen Schluss die anonyme Meinungsäußerung, die sie ermögliche, auch nicht. Die Benutzung der englischen Vokabel wäre also vielleicht einfach dem Bedürfnis nach Coolness, Jugendlichkeit unter den Jungforschern, Beeindrucken durch Fremdwörter, Verwirrung der Zuhörer oder dergleichen erklärbar, ohne einen eigenen Bedeutungsgehalt zu haben, der über ihr deutsches Äquivalent hinausgeht. Dabei würde es aber keinen Sinn ergeben, dass man ihm mit „Free Speech“ nicht kommen solle, denn wenn die zu verbietenden Phänomene gar nicht unter diesen Begriff fallen, dann wäre er ja auch kein Gegenargument.
„Teile auf der anderen Seite“
Andererseits aber kontrastiert Merz „das libertäre Politik- und Gesellschaftsverständnis, das wir von Teilen auf der anderen Seite des Atlantiks kennen, und das ich persönlich nicht teile“ mit einer „liberalen Gesellschaft“, auch wenn deren Merz’sches Verständnis zutiefst illiberal ist. Damit wäre „Free Speech“ also etwas Fremdartiges, aus Amerika und auch da nur von libertären Spinnern befürwortet, die Merz mit der deutschen Freiheit der Meinungsäußerung, wohlverstanden und mit staatlicher Kontrolle, kontrastieren wollte.
Nun ist das, was Merz als Auffassung von „Teilen auf der anderen Seite des Atlantiks“, mutmaßlich pickelgesichtigen Libertariern und machtgeilen Milliardären, darstellt, tatsächlich ständige und gefestigte Rechtsprechung. Das war spätestens mit der Entscheidung Talley v. California von 1960 geklärt, die eine Pflicht zu einem Impressum auf Flugblättern als offensichtlich verfassungswidrig verwarf. Das Gericht behandelte in einiger Länge die Tradition der Anonymität politischer Veröffentlichungen und die Gefahren, die Autoren durch ihre Identifikation drohen können, damals beispielsweise im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen um Rassendiskriminierung. Diese Auffassung blieb seitdem ständige Rechtsprechung. Dass es Anlass zu weiterer Rechtsprechung gab, beispielsweise McIntyre v. Ohio Elections Comm'n, zeigt natürlich, dass manche es anders sahen, aber gefestigte Verfassungsrechtsprechung über viele Jahrzehnte ist dann doch etwas anderes, als „Teile auf der anderen Seite des Atlantiks“ suggeriert.
Amerikanische Spinnerei im Gegensatz zur deutschen betreuten Freiheit
Der fünfte Taschenspielertrick Merz‘ ist also die Exotisierung dessen, was in Amerika gefestigte und ständige Rechtsprechung ist und in Deutschland doch ständige, wenn auch weniger lange und weniger gefestigte, als spinnerte Minderheitsmeinung im Land der Verrückten. Nachdem Merz schon „was da unter ‚Bots‘ läuft“ als Ursache für Wahlniederlagen bemüht hatte, mit offensichtlichem Bezug auf Russland, betrieb er sogar eine doppelte Exotisierung: Die Vorstellung der Freiheit, sich anonym zu äußern, sei eine amerikanische Spinnerei im Gegensatz zur deutschen betreuten Freiheit, und diese Freiheit werde von vaterlandslosen Gesellen der Opposition oder gleich von feindlich gesinnten Staaten zu unserem Schaden genutzt.
Immerhin hat Merz damit den schlagenden Gegenbeweis zu Björn Höckes These geliefert, dass es in den alten Bundesländern nur noch „deutschsprechende Amerikaner“ gebe, wie auch zum positiv interpretierten Gegenstück des langen Wegs nach Westen, in dem die Berliner Republik angekommen sei. Die Freiheit der Meinungsäußerung als weit verstandenes Abwehrrecht des Bürgers gegen staatliche Versuche, ihn zum Schweigen zu bringen, ist in Merz‘ Vorstellungswelt nicht nur falsch, sondern auch fremd. Von Höcke kann man vielleicht einen etwas begrenzten deutschtümelnden Horizont erwarten, aber für jemanden, der zehn Jahre lang Vorsitzender der Atlantik-Brücke war, ist es durchaus erstaunlich, wenn er das amerikanische Verständnis von Redefreiheit als Spinnerei von der anderen Seite des Atlantiks, mit der man ihm nicht kommen möge, abtut. Wenn zehn Jahre in dieser Position nicht ausreichen, um jemanden davon zu überzeugen, dass das Argument für die Freiheit der Rede zumindest bedenkenswert ist, dann sind Hopfen und Malz verloren.
Taschenspielertrick 6: Die herrische Art des Vortrags
Der letzte Trick unserer Liste ist eigentlich kein Taschenspielertrick, weil er nicht heimlich in die Irre führt, sondern ganz offen. Dem Kanzler, einem der mächtigsten Männer der Republik, war von einem jungen Forscher in respektvollstem Ton eine vollkommen berechtigte Frage gestellt worden. Vom Anfang der Frage an war Merz‘ Körperhaltung abwehrend und sein Blick der eines Mr. Burns an einem schlechten Tag. Hätten wir das vollständige Video, dann könnten wir besser beurteilen, ob er auch sonst, vielleicht wegen Wahlprognosen, so mürrisch war oder ob seine schlechte Laune vom Thema der Frage ausgelöst wurde.
Druckluftnagler statt Waage
Achtmal fing der Kanzler Sätze mit „So“ an, eine Art rhetorischer Schläge mit dem Druckluftnagler, die das zuvor Gesagte festnageln und die nicht vorhandene logische Struktur und die verweigerte Antwort auf die eigentlich gestellte Frage der Nachfrage entziehen. Was gesagt ist, ist so, und jetzt kommt das Nächste, und das ist die Konsequenz des schon Gesagten.
Die Krönung dieser Methode war dann eben das bekannt gewordene „Und bitte komme mir keiner mit Free Speech“. Den offensichtlichen Einwand, dass seine Forderung nicht nur ein konkretes Problem für Informanten und Journalismus erzeugt, sondern im Widerspruch zur Werte- und Rechtsordnung des Grundgesetzes steht, verbittet sich der Kanzler einfach. Früher musste man dazu immerhin noch eine schwierige Grundrechtsabwägung bemühen, die dann, leider, zu dem Schluss kam, dass man der Forderung nicht stattgeben könne, auch wenn sie eigentlich im Schutzbereich des Grundrechtskatalogs liegt.
Es geht auch kürzer
Der Kanzler schloss seine Antwort mit der Feststellung, er habe zu lange gesprochen. Das hat er nicht. Für den Einblick, wie es in ihm denkt, wie einem angeblichen Transatlantiker die Redefreiheit ein gefährlicher amerikanischer Fremdkörper ist, wie er sich stattdessen Schutz durch den Staat vor jeder kleinen Kränkung erhofft und damit die Kontrolle des Staates über jede kleine Äußerung, wie er vor der neuen Zeit schlottert, wo doch seine Vorgänger einiges mehr aushalten mussten, muss man ihm dankbar sein. Der Einblick ist umso interessanter, weil Merz die Frage mutmaßlich nicht im Voraus kannte, sodass auch kein Redenschreiber Gelegenheit hatte, die Antwort zu verwässern. Für das, was er sagen wollte, hat Merz aber natürlich schon zu lange gesprochen. Das hat Charlie Chaplin kürzer gefasst: „Free Sprechen Shtonk!“
Teil 1 finden Sie hier.
Die USA und Deutschland basieren auf zwei verschiedenen Systemen. Während die USA praktisch ein Unternehmenskonglomerat mit wechselnden Vorständen sind, ist Deutschland (auf dem Papier) ein klassischer Nationalstaat. Man ändert in den USA die Richtung über die Einflussnahme der Unternehmen auf den politischen Diskurs, in Deutschland (eigentlich) über die Absicherung des Staatsapparates gegen Einflussnahme durch Lobbyisten und Interessengruppen, damit die Demokratie auch funktioniert. Das sind zwei völlig verschiedene systemische Ansätze. Anders ausgedrückt: Die USA sind eine batteriebetriebene Digitaluhr, Deutschland ein analoges Automatikwerk, was durch Bewegung am laufen gehalten wird. Wenn man jetzt versucht, die Uhren in den USA wie auch in Deutschland mit der gleichen Anleitung zu reparieren, geht das schief. Was in Deutschland als Kompromiss denkbar ist, ist eine Analoguhr mit Akku und Solarzelle, aber analogen Zeigern. In den USA geht das so nicht mehr. Genau aus der Ecke kommen die US Libertären. Die wollen ihre Digitaluhr gleich wegwerfen, weil das Smartphone ja die Uhrzeit aus dem Internet saugt. Das ist aber nicht auf Deutschland übertragbar und führt zum Systemkollaps. Deutschland und die USA systemisch gleichzuschalten wird also nur dazu führen, dass hier und jenseits des Teichs am Ende keiner mehr eine Uhr hat und keiner mehr weiß wie spät es wirklich ist, sobald die Internetleitung streikt, ein Virus das System kompromittiert oder der Strom ausfällt. Darum das ganze Chaos. Die deutsch-amerikanische Freundschaft ist eines, ein „system-merge“ aber absolut undenkbar und wird beide Seiten unweigerlich umbringen. Hier wie jenseits des Teichs gibt es deswegen bereits etliche Kollateralschäden.
Sauerländer Buchstabensuppe wird auch nicht besser, wenn man sie täglich umrührt. Sie bleibt ungeniessbar.
Die letzte Freiheit gab es unter Kohl und amerikanisch besetzt, ein Gag der Geschichte.
„Der bedeutsamste Schutzgegenstand in Merz‚ Aufzählung ist jedoch der Schutz „vor falschen Informationen“, den der Staat leisten soll.„ Das finde ich cool. Wenn der Friedel also sagt, Links ist vorbei, und er kriecht nachher den Linken in den Ar***, war seine Aussage “Links ist vorbei„ nicht auch eine falsche Information? Wer schützt uns vor Friedels unsinnigem Geschwätz? Und vor allem, wer zieht Friedel für dieses unsinnige Geschwätz zur Rechenschaft?
Ich hatte ja bzgl. der Verwendung des Begriffes „free Speech“ eher die Vermutung, dass Herr Merz ev. bereits (wiederholt) auf die üblen Zustände diesbezüglich in Deutschland und der EU angesprochen wurde (immerhin betrifft ja der Digital Service Act gerade auch amerikanische Konzerne) und er deshalb so genervt darauf reagiert hat.
Zumindest würde ich ausschließen, dass der werte Herr Merz willens und in der Lage ist, unserem Grundgesetz die notwendige Beachtung zuteilwerden zu lassen.
Höckes Spruch von den deutschsprachigen Amerikanern im Westen zeugt nur von seiner eigenen Ignoranz. Wenn dem so wäre, würde man sich hier an das Zitat des Gründervaters Thomas Jefferson erinnern: „Where the press is free and every man able to read, all is safe.“ Stattdessen will man sich hinter Brandmauern gegen die freie Meinungsäußerung verstecken.