Friedrich Merz mag die Äußerungsfreiheit nicht, verbittet sich, dass sie jemand erwähne. Das wurde auf Achgut und anderswo behandelt, zuerst wohl auf Apollo News. Bei all der berechtigten Empörung darüber schien mir die detaillierte Analyse dessen, was Merz sagte, jedoch zu kurz gekommen. Die Aussage ist skandalös, aber die Begründung ist auf ihre Weise noch skandalöser, als man bei der Aussage ohnehin erwarten würde. Es scheint mir also, vielleicht als Beitrag zur Dokumentation der linguae Fredericianae rei publicae, von Interesse, Merz’ Ausfall gegen die Äußerungsfreiheit einmal näher unter die Lupe zu nehmen.
Plötzlich ist der Mitschnitt weg
Nun bin ich niemand, der gerne aus Fragmenten von Äußerungen Skandale macht. Man sollte sie schon im Kontext beleuchten und versuchen, auch das zu verstehen, dem man entschieden widerspricht. Also hätte ich mir gerne Merz‘ Äußerungen beim diesjährigen Kanzlerempfang in voller Länge angehört, auch schon, um beurteilen zu können, ob er nur den Fragesteller bezüglich der „Klarnamenpflicht“ aggressiv angeherrscht hat, oder ob er bei politisch weniger heiklen Fragen genauso mürrisch war, was den kommunikativen Gehalt des Anherrschens genau dieses Fragestellers reduzieren würde.
Eigentlich sollte dieses Video einfach zu finden sein. Der Empfang 2025 ist problemlos in der Mediathek des Bundespresseamts zu finden, ebenso der von 2024, ebenso wie zahlreiche Anlässe von Mitte September 2026, beispielsweise die Rede des Bundeskanzlers beim Unternehmertag des BGA (Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen) am selben Tag wie der diesjährige Jugend-forscht-Empfang. Der diesjährige Empfang wurde auch als Livestream übertragen, oder zumindest wurde ein Link dafür bereitgestellt. Mitschnitte davon sind mutmaßlich die Quelle der zirkulierenden Ausschnitte. Das Video aber ist aus der Mediathek weg. Stattdessen gibt es lediglich einen anderthalbminütigen Zusammenschnitt, der die Frage und Antwort bezüglich der Äußerungsfreiheit nicht enthält.
„Technische Probleme“
Also habe ich beim Bundespresseamt angefragt, ob es das vollständige Video noch gebe, ob ich es haben könne, ob es einmal in der Mediathek eingestellt war, auf welcher organisatorischen Ebene mit welchem Grund entschieden wurde, es nicht einzustellen oder es zu löschen, und warum entgegen den sonstigen Gepflogenheiten von diesem Anlass lediglich eine Zusammenfassung von anderthalb Minuten eingestellt wurde. Die Antwort eines Sprechers des Bundespresseamtes lautete:
„Leider gab es beim Livestreaming zum Empfang der Preisträgerinnen und Preisträger des 61. Bundeswettbewerbs ‚Jugend forscht‘ durch Bundeskanzler Friedrich Merz am 15. September 2026 technische Probleme. Aus diesem Grund liegt dem BPA keine vollständige Aufzeichnung der Veranstaltung vor.“
Dazu ein Hinweis darauf, dass eine Presseagentur möglicherweise ein eigenes Video aufgenommen haben könnte. Auf die Beantwortung der Folgefrage, welche wenigstens teilweisen Videoausschnitte vorliegen und ob ich die haben könne, warte ich noch, ebenso wie auch die Beantwortung einer entsprechenden Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Sollte sich da noch etwas tun, werde ich das in einem Nachtrag behandeln, auch wenn sich durch eine vollständigere Materialsichtung meine Interpretation des Gesagten verändern sollte.
Es mag nun sein, dass die Batterie der Kamera zur Neige ging oder der Hund des Praktikanten die SD-Karte gefressen hat. Das Gegenteil zu beweisen, ist unmöglich. Aber es hat doch etwas Ungutes, wenn erst der Kanzler einen Jungforscher anherrscht, ihm nicht mit der Äußerungsfreiheit zu kommen, dafür erwartbar Kontra bekommt, und dann entgegen aller sonstigen Gepflogenheiten wegen nicht weiter benannter technischer Probleme das Video weg ist.
„Und bitte komme mir keiner mit Free Speech“
Nehmen wir also zur Hand, was wir haben, das Apollo-Video. (Und komme mir keiner damit, alternative Medien als Quelle geschnittener Videos zu nutzen. Ich habe mich um das Video in voller Länge redlich bemüht.) Da lautet der Austausch so und lohnt eine transkribierte Dokumentation.
[Preisträger:] „Es gibt weitere Entwicklungen, die die Privatsphäre, ich würde sagen, mehr oder minder reformieren wollen, und ich blicke da mit Besorgnis drauf, denn wie lässt sich das vereinen mit Informanten, mit Investigativjournalismus, wenn wir keine Anonymität mehr im Internet vorfinden können?“ [Schnitt im Video]
[Merz:] „Ich stelle mir nur hin und wieder die Frage, gelten eigentlich in der digitalen Welt völlig andere Regeln als wir sie in der analogen Welt haben? Also ich nehm‘ jetzt mal auch ein Beispiel: Sie konnten früher gegen Zeitungen oder gegen Medien vorgehen, die Dinge behauptet haben, die schlicht falsch waren. So, und das hat zu einer gewissen Hygiene beigetragen, dass nicht jeder einfach mal was behauptet hat und das auch geschrieben hat. Der musste damit rechnen, dass er das zurücknehmen muss, dass er das korrigieren muss, dass er das richtigstellen muss, und dass er das, auch, letztendlich die Kosten dafür tragen muss. [Schnitt im Video] Das gilt heute in der digitalen Welt nicht uneingeschränkt.
So, Sie können heute in der digitalen Welt mit, äh, Synonymen, mit, äh, Abkürzungen, mit Phantasienamen sich austoben, und wir haben enorme Schwierigkeiten, überhaupt mal zu klären, wer ist dafür verantwortlich? Sind das die Plattformen oder sind das die Urheber selbst, und wenn ja, wer sind die Urheber eigentlich? So, ich gebe zu, auf der anderen Seite gibt’s gute Argumente, zu sagen, wir wollen das auch weiter ermöglichen, dass sich Menschen äußern, ohne dass sie sofort identifizierbar sind.
Was mir nur, ich, wirklich Sorgen macht, ist diese vollkommene Verrohung der Sitten [Schnitt im Video] und es kommt etwas hinzu, was wir bis vor Jahr und Tag in dieser Form noch gar nicht gekannt haben, nämlich die künstlich generierte, ständig wiederholte Serie von Nachrichten, die überhaupt keinen Urheber haben. So, also alles, was da unter ‚Bots‘ läuft, übrigens ein Phänomen, das mittlerweile Wahlkämpfe massiv beeinflusst. Die AfD hat in Sachsen-Anhalt in großem Umfang davon profitiert. Ob sie das selber ausgelöst hat und befördert hat oder nicht [gequetschter Gesichtsausdruck], kann ich nicht nachweisen. Ich hab‘ eine gewisse Vermutung, dass es ihr zumindestens sehr recht gewesen ist. [Schnitt im Video]
So, wie gehen wir denn mit diesem Phänomen um? Wie gehen wir mit der Frage um, dass große Plattformen, und das sind meistens die großen amerikanischen Tech-Unternehmen, alle sagen, wir haben damit nichts zu tun? Das sind die, die da draußen, aber nicht wir. So, früher konnten sie einen Zeitungsverlag in Anspruch nehmen und sagen: Das muss da raus. Die großen Tech-Unternehmen sagen alle: Damit haben wir nichts zu tun. [Schnitt im Video] Also von daher will ich einfach sagen, es ist für uns sehr viel komplexer geworden.
Aber dass wir am Ende des Tages unsere Demokratie schützen müssen, dass wir Persönlichkeitsrechte schützen müssen, und jetzt sprech‘ ich gar nicht mal nur über Politiker – dass wir in der Kritik stehen, dass wir beleidigt werden, das gehört zum Job dazu, damit kann ich leben, da muss ich mit umgehen, nähh? – aber wie schützen wir [sehr ratloser Gesichtsausdruck] Menschen in der Wissenschaft und in der Forschung? Also nehmen wir doch mal ganz konkret Sie. Wenn Sie demnächst in der Forschung sind und Ergebnisse publizieren, dafür werden sie kritisiert, dafür werden sie massiv unter Druck gesetzt, dafür werden ihre Familien bedroht.
So, und wie gehen wir mit diesem Phänomen um? Und da finde ich kommt die Schutzschicht, die Schutzpflicht unseres Staates schon ins Spiel. Was haben wir denn für eine Pflicht als Staat, als Regierung, als Parlament? [Schnitt im Video] Unsere wichtigste Pflicht ist doch, die Bürger zu schützen, und zwar nicht nur in ihrer physischen Existenz, sondern auch in ihrer Integrität. Auch in ihren Persönlichkeitsrechten, das ist doch ein Auftrag, den wir haben, den wir übrigens im Namen von ihnen allen wahrnehmen. Wir sind ja nur ihre, sozusagen, ihre Auftragnehmer.
So, aber diesen Auftrag müssen wir erfüllen können. Und das ist die große Schwierigkeit, vor der wir stehen: Wie gehen wir mit diesen Technologien um? Wie gehen wir damit um, dass wir nicht mehr in der Lage sind, unsere Bevölkerung gegen das, was da passiert, in ausreichendem Maße zu schützen? [Schnitt im Video]
Und bitte komme mir keiner mit Free Speech. Das hat mit Free Speech nichts mehr zu tun. [Schnitt im Video] Das ist allenfalls der komplett libertäre Ansatz, das libertäre Politik- und Gesellschaftsverständnis, das wir von Teilen auf der anderen Seite des Atlantiks kennen, und das ich persönlich nicht teile. Eine liberale Gesellschaft muss immer noch in der Lage sein, seine [sic] Bürgerinnen und Bürger ausreichend zu schützen: auch vor falschen Informationen, vor persönlichen Herabsetzungen, vor Diskriminierung und vor vielen anderen Dingen, die unser persönliches Leben letztendlich in Freiheit ausmachen. Und das ist, ge, ich habe jetzt schon wieder zu lange gesprochen.“
„So“, wie Kanzler Merz einen weiteren Satz anfangen würde, sehen wir uns das doch einmal an und versuchen, das Argument zu analysieren.
Kein Interesse
Die Ausgangsfrage war eine sehr konkrete: Der Fragesteller fürchtet die Auswirkungen der vom Kanzler wiederholt propagierten „Klarnamenpflicht“ im Internet, weil damit beispielsweise das Durchstechen von Missständen und darauf aufbauender investigativer Journalismus sehr erschwert würden.
Der Kanzler ging auf die Ausgangsfrage praktisch nicht ein. Man könne mit „äh, Synonymen, mit, äh, Abkürzungen, mit Phantasienamen sich austoben“ und es gebe sogar „gute Argumente“, das auch weiter zu „ermöglichen.“ Das war es in Bezug auf die konkrete Fragestellung auch schon. Merz setzte sich in keiner Weise mit den guten Argumenten auseinander, deren Existenz er zugab. Sie interessieren ihn nicht. Was Merz stattdessen sagte, möchte ich zur Aufklärung des Staatsbürgers und zur Anleitung des zukünftigen Drückers unseriöser Finanzprodukte in sechs rabulistische Taschenspielertricks gliedern.
Taschenspielertrick 1: Das ominöse „Es“
Der Kanzler konstatiert eine Bedrohungssituation, von der er bestenfalls impliziert, dass sie durch ein Verbot anonymer oder pseudonymer Äußerungen behoben werden könne. Besonders schwammig ist dabei der Satz „Das hat mit Free Speech nichts mehr zu tun,“ bei dem vollkommen unklar bleibt, was mit freier Meinungsäußerung nichts mehr zu tun habe. Meinte Merz anonyme Meinungsäußerung im Allgemeinen? Die hat nun sehr viel mit der Freiheit der Meinungsäußerung zu tun. Meinte er konkrete Missbräuche? Wir wissen es nicht. Merz’ „Das“, ein germanisiertes Freud’sches „Id“, also „Es“, ist etwas, vor dem sich der Zuhörer fürchten soll, ohne dass der Kanzler konkret benennt, was gemeint ist, ebenso sein „das, was da passiert“.
Soll die Behauptung „Das hat mit Free Speech nichts mehr zu tun“ ein Argument sein, dass anonyme Rede von der Freiheit der Meinungsäußerung nicht erfasst sei, dann müsste das „Das“ die anonyme Rede allgemein meinen. Hier liefert Merz nun keinerlei Argumente gegen das Offensichtliche, dass das Recht auf anonyme Meinungsäußerung historisch und nach ständiger Rechtsprechung selbstverständlich ein Teil des Rechts auf freie Meinungsäußerung ist. Meint Merz‘ „Das“ nur konkrete Missbräuche, dann bleibt er das Argument schuldig, wie man aus der Existenz von Missbräuchen, die es immer geben wird, zur Abschaffung eines Kerngehalts eines Grundrechts kommt.
Meinungsäußerung nur noch mit Ausweis?
Die Überrumpelung liegt also darin, dass man Merz‘ „Das“ einerseits als konkreten Missbrauch lesen kann, andererseits als Grundrecht. Merz‘ Argument springt dann zwischen diesen beiden Interpretationen hin und her. Wer „Das“, das Recht auf freie Rede, verteidige, der liefere die Bürger, gar noch „unsere Demokratie“ dem anderen „Das“ aus, gar erschrecklichen Falschbehauptungen, Wahlmanipulation, dem Verlust der „Integrität“.
Selbstverständlich geht Merz in keiner Weise auf die speziellen Aspekte des Fragestellers bezüglich Informanten und Investigativjournalismus ein. Ginge es ihm nur um missliebige Äußerungen auf halböffentlichen Plattformen, dann hätte er das ja zumindest dahingehend kommentieren können, dass private Kommunikation anonym erlaubt sein soll, oder in Merz’ Sprache und Weltbild „ermöglicht“ werden. Genauso selbstverständlich ging er nicht darauf ein, dass die ominösen Kräfte, die er bändigen will, sich wohl kaum an eine „Klarnamenpflicht“ halten würden, aus deren Durchsetzung also fast schon zwingend folgen würde, dass es Meinungsäußerung nur noch gegen Ausweis oder eine vergleichbare Form der Identitätskontrolle geben würde. Ansonsten dürfte es ziemlich viele „Klarnamen“ wie „Ftz. Fritz“ oder „Bonifatius Kiesewetter“ geben.
Der Missstand, das ist der erste Taschenspielertrick, reduziert sich also auf ein Freud’sches „Id“, indem vielerlei imaginierte Bedrohung sich verdichtet, ohne benannt werden zu müssen. Jedenfalls aber, damit kommen wir zum zweiten Taschenspielertrick, sei sie neu.
Taschenspielertrick 2: Die Neuartigkeit der Bedrohung
Merz’ Vorstoß leidet am Problem, dass er ein Thema wiedereröffnen will, das eigentlich in unserer Gesellschaft ausverhandelt war. Artikel 5 Grundgesetz, der nach ständiger Rechtsprechung auch die anonyme Meinungsäußerung schützt (beispielsweise BVerfGE 95, 28 – Werkszeitungen, BGH, 23.06.2009 – VI ZR 196/08 – spickmich.de), beinhaltet das Recht, sich anonym zu äußern. Das Thema war, obwohl die relevanten Entscheidungen erstaunlich jung sind und hauptsächlich Bewertungen anderer Leute betreffen, eigentlich ausverhandelt.
Man könnte dem noch hinzufügen, dass §19 (2) des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes privaten Anbietern sogar vorschreibt, dass die Nutzung ihrer Dienste anonym oder pseudonym möglich sein müsse. Der Gesetzgeber wird dabei mutmaßlich wichtige Interessen der Bürger im Blick gehabt haben, zumal die Vorschrift ja die Gestaltungsfreiheit von Plattformen erheblich einschränkt. Wenn ein Betreiber eine Klarnamenpflicht für sinnvoll hält, dann ist es ihm sogar verboten, sie auf seiner rein privaten Plattform einzuführen, jedenfalls wenn er nicht dartun kann, warum es ihm unzumutbar oder unmöglich sei. Die „Klarnamenpflicht“ wäre damit ein direkter Übergang von einem Zustand, in dem etwas gesetzlich vorgeschrieben ist, zu einem Zustand, in dem es verboten ist. Das Gegenteil von „verboten“ ist in dieser Gedankenwelt nicht „selbstverständlich erlaubt“, sondern „verpflichtend“.
Die Bedeutung der Möglichkeit, sich anonym zu äußern, war bisher nahezu unbestritten. Jedenfalls hätte man die Infragestellung dieser Möglichkeit außerhalb des Konsenses der freiheitlich-demokratischen Grundordnung angesiedelt. Schon die Geschichte macht die Bedeutung der anonymen Rede klar. Friedrich Spee hat im Jahre 1631 die Absurdität der Hexenverfolgung in seiner Cautio Criminalis dargelegt, aus Gründen anonym. Lessing veröffentlichte 1774 die Fragmente eines Ungenannten; Tucholsky schrieb gerne unter Pseudonym. Die Weiße Rose unterzeichnete aus Gründen nicht mit „Klarnamen“, die Verfasser der Samizdatpresse in der DDR ebenso wenig. Wer könnte sich wünschen, diese Autoren hätten sich alle an eine „Klarnamenpflicht“ gehalten und also mutmaßlich geschwiegen?
Die Digitalisierung ist noch älter als Merz
Der rhetorische Trick zur Überwindung dessen, was eigentlich außerhalb jeder Diskussion steht, ist die Behauptung einer ganz neuen Herausforderung. In Merz‘ Fall sei das die, selbstverständlich nicht näher definierte, „digitale Welt“ im Gegensatz zu seiner alten „analogen Welt“.
Nun ist die Digitalisierung aber sogar noch älter als Friedrich Merz. Im informationstheoretischen Wortsinne bezeichnet das die Ersetzung kontinuierlicher Signale durch diskrete Symbole. Die Erfindungen der Sprache, der Ziffern und des Alphabets waren die eigentlichen Urleistungen der Digitalisierung, und seitdem hat sich die Menschheit Gedanken gemacht, wie man diese diskreten Symbole einfacher speichern und schneller übertragen kann, mit Meilensteinen wie der Erfindung von Tinte und Papier, des Buchdrucks mit beweglichen Lettern, mit den Armen geschwenkten Semaphoren, des Telegraphen und eben des vernetzten Computers. Jede dieser Innovationen hat die Übertragung von Ideen vereinfacht, und wer behauptet, etwas habe sich grundsätzlich geändert, den trifft die Last, zu erklären, was und warum.
Diese Entwicklung der fortschreitenden Digitalisierung hat anonymen Äußerungen von unterschiedlicher Qualität zu mehr und einfacherer Verbreitung verholfen. Der Kaiser Augustus im alten Rom wurde in anonymen Inschriften an seinen Statuen beschuldigt, Schlechtrede zum Zweck der Enteignung der Beschuldigten zu verfolgen; er wurde anonym der militärischen Unfähigkeit geziehen, und andere legten gleich noch Homosexualität darauf. Schon der hätte sich sicher eine durchsetzbare Klarnamenpflicht gewünscht.
Erasmus und Luther
Mit der Erfindung des Drucks mit beweglichen Lettern musste man sich nicht mehr an eine Statue oder Hauswand trauen, sondern konnte entsprechende Anschuldigungen von der Schreibstube aus weit verbreiten. Erasmus von Rotterdam ist höchstwahrscheinlich (auch wenn er es bestritt) der Verfasser einer Schmähschrift gegen Papst Julius II, die den Papst nicht nur der Gier, des Wortbruchs und des Angriffskriegs bezichtigt, sondern auch gleich der pädosexuellen Unzucht. Musste man zur Lektüre dieser Schrift noch Latein können, hat Luther ähnliche Vorwürfe auf Deutsch für die Masse verbreitet, in diesem Fall nicht anonym, aber aus einem andersartigen Schutzraum heraus. Friedrich der Große wurde nicht nur des Angriffskriegs beschuldigt, sondern auch homosexueller Ausschweifungen, und Marie Antoinette war Ziel einer ganzen Literaturgattung, die ihr nicht nur Verschwendung und dergleichen, sondern ebenfalls homosexuelle Exzesse unterstellte.
Im Wissen um all dies haben die modernen, liberalen Gesellschaften die Freiheit der Meinungsäußerung in ihren Verfassungen verankert. Schmähungen deutlich unter der Gürtellinie waren ihnen dabei genauso geläufig wie eine massive Beschleunigung und Multiplikation der Verbreitung dieser Schmähungen durch den technischen Fortschritt.
„F**-Fritz“ und „Pinocchio“ schlimmer als Knabenliebe?
Merz‘ Vergleich einer Klage gegen eine Zeitung auf Rücknahme einer Behauptung in der „analogen Welt“ mit der Anonymität einer Behauptung auf einem Kanal in den sozialen Medien hat mit der Technologie eigentlich überhaupt nichts zu tun. Gegen eine Zeitung, ob sie ihre Behauptung auf Papier oder auf X verbreitet, kann er heute dank der Informationstechnik einfacher klagen als früher. Gegen ein anonymes Flugblatt aus der Spirit-Carbon-Maschine im Keller eines Universitätsgebäudes war in seiner analogen Welt die Ermittlung des Autors tendenziell schwieriger als bei elektronischen Medien, eine Klage entsprechend aussichtslos, ebenso wie bei antiken Inskriptionen oder heutigen Toilettenschmierereien.
Auch Merz‘ Behauptung einer neuartigen „vollkommenen Verrohung der Sitten“ bleibt jeden Beweis schuldig. Die bekannteste Schmähung Merz‘ aus dem Titanic-Magazin, als angeblicher Spitzname zu Jugendzeiten, ist eigentlich maximal harmlos, weil sie gar nichts Ehrenrühriges auch nur satirisch unterstellt. Die neueren Bezeichnungen beziehen sich auf nicht umgesetzte und ins Gegenteil verkehrte Wahlversprechen, ein Kerngehalt des politischen Meinungskampfes. Da mussten römische Kaiser, Päpste und absolute Monarchen weitaus Schlimmeres lesen und hören. Gegen die Wortgefechte Strauß/Wehner im Bundestag sind das Grundschülerbeleidigungen.
Vollkommen neuartige Dünnhäutigkeit
Wir haben es eher mit einer vollkommenen Dünnhäutigkeit der Politiker im Angesicht politischer Ratlosigkeit zu tun als mit einer neuartigen durch Technologien beförderten Verrohung. Merz bleibt sowohl das Argument schuldig, warum ausgerechnet der jetzige Technologiefortschritt anders sein soll als die vorherigen, als auch die Evidenz dafür, dass die behauptete Verrohung des Diskurses überhaupt stattgefunden hat.
Merz‘ zweiter Taschenspielertrick besteht also in der Behauptung einer gänzlich neuen Situation, ohne genauer zu definieren, was an ihr neu sei. Diese angeblich neue Situation, „vor Jahr und Tag“ oder jedenfalls vor dem Internet noch unbekannt, begründet dann die Forderung nach einer Aufweichung und Neuverhandlung von eigentlich ausverhandelten Freiheitsrechten.
Lesen Sie morgen: Selbst ein Jahrzehnt als Vorsitzender der Atlantik-Brücke hat offenbar nicht gereicht, damit die Redefreiheit für Merz nicht mehr als amerikanische Spinnerei gilt.
Im Achgut-Buchshop erhältlich:
„Über Zensur – Alles ist Kunst. Alles ist Politik.“ von Ai Weiwei, Westend Verlag 2026, hier bestellbar.

Manchmal es ist sicherer im Rettungsring allein auf offener See zu schwimmen als ins falsche Boot gezogen zu werden, bei dem Crew nicht nur aus regulärer Besatzung, sondern aus Dilettanten, Halbirren, Psychopathen oder sogar Ungeheuern besteht, die die Besatzung terrorisieren, umbringen oder das Boot sogar zum absaufen bringen. Wenn das Boot relativ klein ist, dann landen wir bei Harmstorff und der zerquetschten Kartoffel. Und dann weiß man relativ schnell, wem man vertrauen kann und wem nicht. Wenn das Boot jedoch eine Fähre oder sogar ein großes Schiff ist, wird das mit dem Vertrauen ab einem gewissen Punkt ein Ding der Unmöglichkeit und dann landen wir entweder bei der Titanic, die an einem Eisberg leckschlägt und absäuft, oder noch schlimmer, bei Octalus und einer bis zur Unkenntlichkeit zerfleischten Besatzung. Da sollte man wenigstens selbst entscheiden können, ob man das Schiff vor dem Sinken verlässt oder in welchem Gewässer das Schiff wie absäuft, damit sich möglichst viele Passagiere unbeschadet auf die nächste Insel retten können. Nach meiner Beobachtung sind wir bereits näher an Octalus als an der Titanic oder dem Seewolf. Da sollte man dann besser den Stöpsel aus der Wanne ziehen, sonst hört der Horror nie mehr auf.
Merz hat im Auftrag seiner politischen Seilschaften den Volks Erziehungsauftrag übernommen, nach dem Motto, selber denken, wie Luther das wollte soll den Bürgern nicht zugemutet werden, das übernehmen für uns die Politikschaffenden und Linien treuen Kleriker. Die Kleriker haben ihren Shooting Star KGE entdeckt und Luisa Neubauer die uns den verstaubten christlichen Glauben postmodern als Glauben der Vielfalt, wenn möglich auch queer als Befreiungstheologie nahe bringen sollen. Merz zu verstehen, ist für mich zu hoch.
Steinmeier der Menschen die nicht seine Parteilieblinge wählen, beschimpft alle als Vulgärdemokraten, natürlich Die Linke mit Heidi gehören nicht dazu, die auch Gewalt als Mittel gegen Bürger die nicht artig kläff, kläff machen und ansonsten friedliebend sind für gut empfinden, auch nicht Merz seine Kampf Fre- ,ähm Kampfröss*innen wie Angela, die uns erklärt Migranten müssen mit Indigenen Brücken bauen, wo wir als Indigene im eigenen Land unser Leben neu aushandeln, und die Gender Karin die Inclusion auch mit islamischer Gewaltfolklore die Sachsen – Anhalt droht, sollte es sich nicht dem Gemeinschaftszwang der bunten Frühsexualisierung fügen, aber die eigenen Politikerkinder auf Privat Schulen schicken. Ach und unsere „sexy“ „Lieblingsküchenhilfe“ klettert extra auf die Kanzel des Kölner Domes um uns zu belehren, das bodenständige Christen keinen Anspruch darauf haben im religiösen bunten Zeitalter ihre Gotteshäuser im Sinne ihres christlichen Glaubens allein zu nutzen. Merz hat schließlich eine Vorstellung wie postmodern unser Leben aussehen soll.
Ich bin persönlich Absolutist, was Redefreiheit angeht, sprich, wenn jemand ne Anleitung verbreiten will, wie man Bomben und Giftgas herstellt, während er das Holocaust leugnet und eine Wiederholung dessen fordert, dabei herumhitlert, und Würdenträger wüst beschimpft und beleidigt, dann halte ich das für sein gutes Recht. Ich will den Fritz also keineswegs in Schutz nehmen. Allerdings glaube ich, dass insgesamt das Ausmaß unterschätzt wird, das in solchen Dingen wie Online-Kommentaren Botschwärme spielen, die Meinungsmanipulation betreiben. Ich würde davon ausgehen, dass ein nennenswerter Teil aller Twitter-Kommentare in Wahrheit von Bot-Profilen stammt, und diese koordiniert vorgehen, um bestimmte Inhalte zu pushen, zu unterdrücken, falsche Meinungsbilder vorzugaukeln, die dann Influencer beeinflussen, oder mittels Belästigungskampagnen die Träger bestimmter Meinungen zu vergraulen. Auf technischem Wege ist das kaum möglich, ohne legitime Nutzer zu treffen, weil diese Bots große IP-Räume haben, die von Anbietern wie Vodafon und der Telekom bereitgestellt werden, und die dem Inhalt nach durchaus offen russische Kriegspropaganda betreiben können, wenn sie nicht gerade die AfD pushen. Darum geht es. Es sei mal dahingestellt, wie effektiv diese Botschwärme sind, und wie die Meinung von jemandem wert ist, der sich beeinflussen lässt, aber die Dinger existieren, und darum geht es bei der Deanonymisierung.
Warum kümmert sich der Kanzler um die Nutzung des Internets? Haben wir keine anderen Probleme?
Jeder sollte und muss alles sagen dürfen! Wir leben doch nicht mehr im Mittelalter wo die Inquisition lauert oder irgendwelche Drecks Kirchen und Pfaffen bestimmen was gesagt werden darf. Geht’s noch? Wenn jemand meint das ich ein Arschloch bin, Bitte schön, seine Meinung, dann weiß ich wenigstens woran ich bin und die Fronten sind geklärt!
Das Thema verdient nähere Befassung, zumal es a) sensibel ist und b) mit Merzel eine herausgehobene Figur dieses Landes in besonderer Weise Stellung genommen, nein, eigentlich durchzuregieren versucht hat. Bei der Lektüre des Kontextes ist mir noch aufgefallen, dass Merzel auch das Opfer austauscht bzw. insofern trickst. Mit seiner Ansage: „Also nehmen wir doch mal ganz konkret Sie. Wenn Sie demnächst in der Forschung sind und Ergebnisse publizieren, dafür werden sie kritisiert, dafür werden sie massiv unter Druck gesetzt, dafür werden ihre Familien bedroht.“ möchte er von sich bzw. von anderen (zu Recht) kritisierten Minderleistern aus dem Polit-Betrieb ablenken. Das ist auf ähnlichem Niveau wie z.B. der AfD von ihr so nie Gesagtes in den Mund zu legen um sie anschließend (leichter) an den Pranger stellen zu können. Zum Glück durchschauen das immer mehr Wähler, dem Bildungsverfall zum Trotz;-)