Joachim Nikolaus Steinhöfel / 29.03.2025 / 08:00 / Foto: Achgut.com / 82 / Seite ausdrucken

Merz, Klingbeil and Friends: Gesichert freiheitsfeindliche Verdachtsfälle

In Deutschland und Europa werden die Grundregeln des freiheitlichen Staates zum Zwecke des Machterhalts inkompetenter Kader immer weiter preisgegeben.

Die größte Bedrohung für Europa ist keine äußere Gefahr, sondern die Abkehr vom Prinzip der Meinungsfreiheit: Das war die These von J.D. Vance in seiner Rede auf der Münchner Sicherheitskonferenz. „Die Rede von Vance in München war in einer Weise historisch, wie wir es wahrscheinlich heute noch gar nicht erkennen können“, sagte ich gegenüber WELT-TV am 20.02.2025.

Diese These ergänze ich jetzt so: In einem Jahr wird es heißen, J.D. Vance hatte mit seiner deutlichen Kritik an Deutschland und Europa in Sachen Meinungsfreiheit nicht nur recht, er hat sich angesichts der aktuellen Entwicklungen sogar noch recht maßvoll geäußert. In Deutschland und Europa werden die Grundregeln des freiheitlichen Staates zum Zwecke des Machterhalts inkompetenter Kader immer weiter preisgegeben.

SPD und CDU wollen laut ihres bekanntgewordenen Medienpapiers „Lügen verbieten“. Nun kann man darüber rumalbern und die Frage aufwerfen, ob Politiker dann, ohne sich strafbar zu machen, überhaupt noch den Mund aufmachen können. Allen voran ein fleischgewordener Pinocchio namens Friedrich Merz. Aktuell ist das bewusste Verbreiten von falschen Tatsachen nicht strafbar. Eine Ausnahme betrifft die Leugnung des Holocaust. Jetzt ist offenbar die Schaffung eines allgemeinen ‚Fake News‘-Straftatbestands vorgesehen. Folge: Mit jeder umstrittenen Äußerung setzt man sich dem Risiko strafrechtlicher Verfolgung aus. Dann ist es vorbei mit dem freiheitlichen Staat! Zeit, sich – ernsthafte – Sorgen zu machen!

In der ersten Instanz über „wahr und falsch“ entscheiden

Sie mögen es heute als überspannte Übertreibung betrachten, aber schon morgen könnte es Strafverfahren geben, in denen einer der zahlreichen fachlich herausgeforderten Strafrichter der ersten Instanz über „wahr und falsch“ entscheiden soll und sich der Hilfe eines Sachverständigen bedient, der in einer der vielen staatsfinanzierten NGOs tätig ist, zum Beispiel bei Correctiv oder bei Meldestellen für zulässige Inhalte oder bei einem Trusted Flagger.

„Nicht zuletzt steht die fundamentale Frage im Raum, wer in einer offenen Gesellschaft legitimerweise über wahre/richtige und falsche Meldungen entscheiden soll“, schrieb der an der Goethe-Universität in Frankfurt lehrende Prof. Peukert vor ein paar Jahren.

„Die Meinungsfreiheit ist für eine freiheitlich-demokratische Ordnung konstituierend, sie schützt auch provokante, überspitzte und sogar falsche Aussagen – soweit sie als Meinungen anzusehen sind.“ – BVerfGE 90, 241 (247)

„Desinformation und Fake News“ würden die Demokratie bedrohen, heißt es in dem bekanntgewordenen Papier der mutmaßlichen Koalitionäre. „Deshalb muss die staatsferne Medienaufsicht unter Wahrung der Meinungsfreiheit auf der Basis klarer gesetzlicher Vorgaben gegen Informationsmanipulation sowie Hass und Hetze vorgehen können.“

Schon das Wort „Medienaufsicht“ ist eine sprachliche Perversion

Ein Satz, wie er nicht dümmlicher und floskelhafter sein könnte. Die „Medienaufsicht“ ist ungefähr so staatsfern wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk. Merz und Klingbeil geht es weder um unsere Demokratie noch haben sie irgendein Interesse an den Grundrechten der Bürger. Merz hat, wie wir wissen, vor allem ein Interesse. Und jeder weiß, was ich meine. Die Medienanstalten, die man weitestgehend folgenlos abschaffen könnte, sollen jetzt auch noch die Demokratie retten. Sie agieren bereits jetzt mit serienmäßigen Eingriffen in die Pressefreiheit, obwohl ihnen eine verfassungskonforme Ermächtigungsgrundlage für ihr Vorgehen fehlt. Schon das Wort „Medienaufsicht“ ist eine sprachliche Perversion. Es sind Verfahren zur Klärung der Legitimation dieser fragwürdigen Einrichtungen anhängig.

All das fügt sich in eine Serie von zunehmend aggressiveren und unverfrorenen Attacken des Staates auf die Meinungsfreiheit ein. Netzwerkdurchsetzungsgesetz, verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates, Lisa Paus‘ „Viele Feinde der Demokratie wissen ganz genau, was gerade noch so unter Meinungsfreiheit fällt“, Faesers „Wer den Staat verhöhnt, muss es mit einem starken Staat zu tun bekommen“, ihr vom Bundesverwaltungsgericht kassiertes Verbot der Zeitschrift „Compact“, Meldestellen für Äußerungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze, tausende von Strafanzeigen von Strack-Zimmermann, Baerbock und Habeck, massenhafte schwerste Fehlentscheidungen in den unteren Instanzen der Strafjustiz und bestrafungslüsterne Staatsanwälte (vergl. den Bericht in „60 Minutes“, mit dem sich drei deutsche Staatsanwälte weltweit blamiert haben und die deutschen Strafjustiz ebenso), flankiert von mit mehr als einer Milliarde finanzierten NGOs, die angeblich „unsere Demokratie verteidigen“, tatsächlich aber als Lakaien des Staates dessen politische Interessen verteidigen.

Eine tendenziöse, journalistische Zumutung

Und schließlich ist da noch der in seiner Glaubwürdigkeit schwer angeschlagene öffentlich-rechtliche Rundfunk. Eine tendenziöse, journalistische Zumutung, die die politisch Verantwortlichen niemals abschaffen werden. Denn ein 10 Milliarden-Apparat, der staatstreu berichtet, ist Gold wert. Erst am 26.03.2025 hat sich die „Rechtsexpertin“ des ZDF, Sarah Tacke, vorbildlich affirmativ für das Koalitionsvorhaben zu Wort gemeldet. „Jeder darf sagen, was er will“, meinte sie nicht versehentlich, sondern in einem extra produzierten Video, „wenn man damit niemanden verletzt.“ Die Befindlichkeit des Betroffenen setzt jetzt die Grenze für das Grundrecht der Meinungsfreiheit? Ein derartiger Rechtsunsinn macht nur noch fassungslos.

Das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 25. Oktober 2005 – 1 BvR 1696/98) entschied so: „Stark überzogene oder gar ehrverletzende Kritik muss in einer offenen Gesellschaft hinzunehmen sein, wenn sie einen erkennbaren Sachbezug hat und nicht ausschließlich der Diffamierung dient.“ Aber woher soll das die von Ihren Gebühren bezahlte „Rechtsexpertin“ des ZDF wissen?

 

Joachim Nikolaus Steinhöfel, geboren 1962 in Hamburg, ist einer der profiliertesten deutschen Wettbewerbsrechtler, Medienanwalt sowie Publizist. Sein aktueller Spiegel-Bestseller heißt "Die digitale Bevormundung: Wie Facebook, X (Twitter) und Google uns vorschreiben wollen, was wir denken, schreiben und sagen dürfen“, FBV, 18,00 Euro

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Leserpost

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Sabine Hugenroth / 29.03.2025

Es ist deprimierend,dass sich solche allgemeinwohlverachtenden,verantwortungslosen Gesellen als Demokraten bezeichnen dürften. Nachdem nun alle Schranken gefallen sind,wird hemmungslos “Sondervermögen” auf “Sondervermögen” gehäuft, um die rot-grünen Spezialgelüste zu befriedigen, die persönlichen zusätzlichen Versorgungsbezüge schamlos erhöht: einfach unerträglich,dass man so etwas hilflos mit ansehen und ertragen muss! Mit derartigen Demokraten will ich nichts mehr zu tun haben und ich denke, zu diesem Ergebnis werden immer Leute kommen. S.Hugenroth

Martin Detmer / 29.03.2025

Nicht nur der “Rechtsunsinn” einer vorgeblichen Rechtsexpertin des ZDF macht fassungslos. Das ganze Treiben in “Deutschland” tut dies. Jeden Morgen, wenn ich aufwache, muß ich mir klarmachen, daß ich in den Wahnsinn aufgewacht bin. Stimmen wie jene von Herrn Steinhöfel geben vernunftbegabten Menschen etwas Trost.

Sam Lowry / 29.03.2025

Ich mache mir gleich lieber ein paar Eierpfannkuchen statt mich über etwas aufzuregen, was ich eh nicht ändern kann. Gibt´s Lösungsansätze? Lotto? Eben…

M.-A. Schneider / 29.03.2025

Die Dreistigkeit, mit der unsere Politdarsteller die Demokratie und den Rechtsstaat demontieren, ist vermutlich in anderen zivilisierten Staaten kaum vorstellbar, J.D. VANCE hat mit jedem seiner angesprochenen Punkte recht.  Leider nimmt es die Mehrheit der Bürger immer noch achselzuckend hin oder konsumiert ausschließlich ARD und ZDF und weiß deshalb nichts, stellt aber auch keine Fragen, lässt sich eher erneut hinter die Fichte führen oder durch Kriegsszenarien und drohende “Klimakatastrophen” erneut in Angst und Panik versetzen. Das ist ja in der Corona-Zeit schon wunderbar gelungen!

Uta Buhr / 29.03.2025

Ein grandioser Beitrag, lieber Autor. Ich unterschreibe jeden Ihrer Sätze gleich drei Mal. Ich frage mich, wie tief dieses einst so liberale Land noch sinken will. Zudem ist es mir unbegreiflich, dass Michel und Micheline gegen diese inzwischen staatlichen Unzumutbaren nicht tausend- oder gar millionenfach lauthals protestieren, Nun warte ich noch darauf, dass ein Gesetz aus der Kaiserzeit demnächst seine Renaissance erleben wird: “Ruhe ist die erste Bürgerpflicht.” Da wir uns während der sogenannten Pandemie ja schon an Maulkörbe gewöhnt hatten, wird demnächst jedem Bürger ein großes Heftpflaster über den Mund geklebt. Das darf nur zur Nahrungsabnahme abgenommen werden. Oder dann, wenn der Bürger etwas 100 Pro Regierungskonformes äußert. Kein Witz. In Doofland wundert mich äääächt gar nixx mehr!

Steffen Lindner / 29.03.2025

Auch über historische Ereignisse sollten Historiker und Forscher befinden und nicht Staatsanwälte und Gerichte. Länder, die diesbezügliche Paragrafen im Strafrecht verankert haben machen deutlich, dass sie es in Wirklichkeit mit der Meinungsfreiheit nicht ernst meinen. Wenn einmal die Büchse der politischen ( Justiz-) Pandora geöffnet ist, muss man sich über weitere Verschärfungen bis hin zum Gesinnungsstrafrecht nicht wundern.

S. Malm / 29.03.2025

“die Grundregeln des freiheitlichen Staates zum Zwecke des Machterhalts inkompetenter Kader immer weiter preisgegeben.”—Die Grundregeln des freiheitlichen Staates werden nicht einfach nur preisgegeben, sie werde von den Machthabern in die Tonne getreten.

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