News-Redaktion / 18.06.2021 / 13:00 / Foto: Sandro Halank / 0 / Seite ausdrucken

Merkels Anweisung zum „rückgängig machen“ vor Gericht

Im Februar letzten Jahres wurde der FDP-Politiker Thomas Kemmerich bekanntlich – etwas überraschend – mit den Stimmen von FDP, CDU und AfD zum Thüringer Ministerpräsidenten gewählt. Es dauerte nicht lange, da meldete sich Bundeskanzlerin Angela Merkel vom Staatsbesuch in Südafrika und erklärte die Wahl für „unverzeihlich“, weil es niemals gemeinsame Mehrheiten mit der AfD geben dürfe. Die Wahl müsse rückgängig gemacht werden.

Durfte sich die Bundeskanzlerin in dieser Weise zur Wahl eines Landes-Ministerpräsidenten äußern und die Rückgängigmachung seiner Wahl fordern? Aus Sicht der AfD hat die Bundesregierung damit ihre Pflicht zur Neutralität verletzt, weshalb sie den Fall vor das Bundesverfassungsgericht brachte. Die Karlsruher Richter wollen sich am 21. Juli mit der Frage befassen, meldet welt.de. (Az.: 2 BvE 4/20, 2 BvE 5/20)

Die Beklagte sei der Mitteilung des Gerichts zufolge der Auffassung, dass weder die Äußerung noch ihre Veröffentlichungen verfassungsrechtlich zu beanstanden wären. Merkel hätte sich nicht in amtlicher Funktion geäußert, sondern als Parteipolitikerin. Zudem hätte sie sich ausschließlich an die CDU gewandt. Doch als Parteipolitikerin war sie nicht unterwegs. Und zu diesem Zeitpunkt war sie auch nicht mehr CDU-Vorsitzende, sondern „nur“ noch Bundeskanzlerin.

Foto: Sandro Halank CC BY-SA 4.0 via Wikimedia Commons

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