Bundeskanzlerin Merkel hat über ihren Regierungssprecher Steffen Seibert die Twitter-Sperre des US-Präsidenten Trump für „problematisch“ erklärt. Die Meinungsfreiheit könne nur vom Gesetzgeber, nicht nach Maßgabe von Unternehmen eingeschränkt werden. Das lässt ausgerechnet die Frau sagen, die als Regierungschefin das berüchtigte „Netzwerksdurchsetzungsgesetz“ verantwortet, das Diktatoren wie dem Weißrussischen Präsidenten Lukaschenko als Blaupause für die Unterdrückung der Meinungsfreiheit seines Landes im Netz gedient hat.
Dieses Gesetz des ehemaligen Justizministers Maas ist europarechtswidrig, verfassungswidrig, wurde von einem UNO-Sonderbeauftragten gerügt, in einer Anhörung im Bundestag von 80 Prozent der geladenen Experten für untauglich erklärt – und wurde trotzdem im Parlament von einer Handvoll Abgeordneten verabschiedet. Der Experte Bernd Holznagel erklärte vor dem Justizausschuss des Bundestags, um den im Gesetz festgeschriebenen hohen Bußgeldzahlungen zu entgehen, könnten die Netzwerke dazu neigen, auch legale Beiträge zu löschen. Dafür gibt es seither zahlreiche Beispiele. Davon nur zwei, die mir spontan einfallen: So wurde eine Rede des ehemaligen US-Justizministers Robert Kennedy gelöscht und das Foto eines Mädchens, das im Vietnamkrieg vor dem Angriff der Amerikaner auf ihr Dorf floh. Der Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen Christian Mihr warnte, die Methoden erinnerten an autokratische Staaten. Das Gesetz schaffe die Gefahr des Missbrauchs. Man dürfe keinen Präzedenzfall für Zensur schaffen.
Wenn sich das jetzt 1:1 bewahrheitet und die Netzwerke sich so verhalten, wie man befürchten musste, also sich von der deutschen Regierung genötigt sehen, freihändig zu löschen, tut Kanzlerin Merkel so, als hätte sie damit nichts zu tun.
Deshalb muss man daran erinnern, dass es die Regierung Merkel war, die rechtsstaatliche Verfahren mit diesem Gesetz komplett ausgehebelt hat. Unter Androhung von bis zu 50 Millionen Euro Strafe werden soziale Netzwerke gezwungen, innerhalb von 24 Stunden gemeldete Inhalte zu löschen. Deshalb glüht die Löschtaste. Nicht mehr Gerichte, sondern Privatpersonen – im schlimmsten Fall 450-Euro-Jobber – entscheiden, ob ein Inhalt gelöscht wird. Natürlich gibt es im Gesetz keinen Rechtsanspruch auf Wiederherstellung zu unrecht gelöschter Inhalte.
Nur wenige hundert Urteile wegen solcher Delikte
Unbestimmte Rechtsbegriffe wie Hass und Hetze wurden aus politischen Erwägungen in das Gesetz implementiert. Die Meinungsfreiheit schützt aber in gewissen Grenzen auch die sogenannte Hassrede, sagt das Bundesverfassungsgericht. Hier setzt sich das Gesetz einfach über diese höchstrichterliche Feststellung hinweg.
Es gibt die Straftatbestände der Beleidigung, der üblen Nachrede oder der Volksverhetzung. allerdings gab es in der Vergangenheit nur wenige hundert Urteile wegen solcher Delikte im Netz. Mit der Einführung der unbestimmten Begriffe Hass und Hetze wird ein Klima der Verunsicherung und Diffamierung geschaffen, das abschrecken soll.
Nun wird die Politik die Geister, die sie rief, nicht mehr los. Im Gegenteil, manche Politiker machen schon einen Kotau vor ihnen. Der EU-Kommissar Thierry Brenton sieht laut Süddeutscher Zeitung in der Kontosperrung für Trump einen Wendepunkt in der Regulierung von Online-Netzwerken. Mit der Sperrung von Trumps Internetkonten hätten die Digitalkonzerne gezeigt, dass sie mehr seien als Wirtschaftsgiganten: "Ihre Verantwortung gegenüber der Gesellschaft können sie nicht mehr leugnen". Mit der dauerhaften Sperrung des persönlichen Twitter-Accounts von US-Präsident Donald Trump werde dies nun endlich anerkannt. Geht es nach Politikern wie Thierry, soll diese Macht also erhalten bleiben, allerdings in seinem Sinne eingesetzt werden.
Es gelten fortan nicht mehr die Gesetze, nur noch die AGBs der Konzerne, die zudem willkürlich ausgelegt und angewendet werden können. Die perfekte globale Zensur.
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Halbdemokraten denken auch, dass ein Fluss nur ein Ufer hat....
"Privatpersonen – im schlimmsten Fall 450-Euro-Jobber". Nein, in der digitalisierten Welt sitzt nirgends ein Mensch und liest Twitter, Facebook oder sonst was durch und löscht. Das machen Softwaresysteme mit vorher, eingegebenen Algorhitmen. Erst bei juristischem Einwand wird per Mensch gelesen und geprüft und wieder freigegeben.
Frau Lengsfeld, wie oft in Ihrer bitteren DDR Zeit sind Ihnen dermassen desolate Politgestalten wie Merkel und Freunde über den Weg gelaufen? Lese grade, dass die Reise- und Bewegungsfreiheit bis in den Frühsommer massiv eingeschränkt bleiben soll. Dieses komplett verlogene, sozialistische Regime im Shithole, mitsamt dem Bündniss der "Willigen" aus Funk und Presse bringt mich zunehmend auf die Palme.
Selbst beim dritten Mal lesen der Überschrift zum Artikel lese ich: Merkel MEUCHELT die Meinungsfreiheit. Hat das etwas zu bedeuten? Soll ich da zu den Nebenwirkungen der Merkelmedien besser einen Arzt oder Apotheker befragen?
Frau Lengsfeld,ich habe die Erklärung 2018 mitunterschrieben,was daraus geworden ist,hat man ja gesehen. Was ist mit diesen ganzen NGOS die hier geschaffen wurden?Kahanestiftung?Und wer sitzt da drin? Netzwerkdurchstzungsgesetz?Wozu das Ganze,um den Leuten ein Maulkorb zu verpassen. Ich war als Soldat in Schleswig-Holstein stationiert,ich habe die Selbstschussanlagen mit eigenem Auge gesehen. Ich hätte mir das auch sparen können,diese Typen sitzen heute in NGOS und im Parlament. Sie kennen diese Leute und wozu die fähig sind.Machen Sie sich nichts vor.Internationale-Ökosozialisten+Bigtechunternehmen, wollen unsere demokratischen Rechte,Industrie,Energieversorgung zerstören.Und am Ende,wenn alles in Schutt und Asche liegt,war es wieder keiner gewesen.
Danke, sehr verehrte Frau Lengsfeld, dass Sie auf die fatale Entwicklung wieder kompetent aufmerksam machen und den Meinungsmachtanspruch der Politkader und bestimmter Konzernführer thematisieren, die brutal an Trump ein Exempel statuieren wollen. Edward Snowden hat es deutlich als Dammbruch charakterisiert. Nochmals Danke! (die Achse hüllt sich dazu ansonsten noch in Schweigen)
Die Netzwerke sind bekanntlich digital, und Inhalte - ob rechtswidrig oder nicht - sind schnell zu großen Mengen multipliziert. Entscheidungen, ob rechtswidriger Inhalt vorliegt oder nicht - müssen Richtern vorbehalten bleiben. Um die Mengen zu beherrschen, müssen die Gerichte eben mit mehr digitaler Effizienz ausgestattet werden. Indem der Staat die Entscheidungen an die Anbieter auslagert, werden diese Entscheidungen dort beim Anbieter getroffen, mit höchster digitaler Effizienz (schlimmstenfalls wohl auch per Algorithmus-Automatik) aber mit niedrigster Anwendung der Grundregel, daß Rechtsfragen von Richtern entschieden werden.