Die Massenzuwanderung nach Deutschland gefährdet zivilisatorische Errungenschaften, deren Aufbau lange Zeit gedauert und viele Opfer gekostet hat. Dies ist freilich ein Befund, den die Mehrheit der Mitbürger nach wie vor nicht zu erkennen vorgibt.
Einer der Gründe für die aktuelle Fehlentwicklung sind die von Gesetzgebung und Rechtsprechung immer weiter ausgedehnten Menschenrechte. Dies betrifft insbesondere das sogenannte Grundrecht auf Asyl, wie es in Art. 16 des Grundgesetzes verankert ist. Das hat dazu geführt, dass jeder, der die deutsche Grenze passiert und das Wort „Asyl“ ausspricht, antragsberechtigt mit allen verbundenen Sozialrechten ist, auch wenn er ein Schwerkrimineller ist oder aus einem sicheren Herkunftsland kommt. Insofern knüpft die Kritik meist daran an, dass niemand gezwungen werden könne, mehr zu leisten, als er imstande sei (ultra posse nemo obligatur). Das Grundrecht auf Asyl selbst wird aber nie infrage gestellt, dazu sind auch die Kritiker viel zu edel.
Der Hinweis auf die faktische Unmöglichkeit, eine solche Leistung dauerhaft zu erbringen, ist berechtigt. Wenn man sich vor Augen hält, dass theoretisch alle 1,6 Milliarden Muslime auf der Welt alleine mit der Behauptung, sie seien zum Christentum konvertiert oder homosexuell, in Deutschland Anspruch auf Asyl wegen politischer Verfolgung haben (für beides sieht die Religion des Friedens die Todesstrafe vor) wird klar, dass “wir” das nicht schaffen können. Daneben dürfte es einem Land mit 80 Millionen Einwohnern schon erhebliche Probleme bereiten, allein den 60 Millionen echten Flüchtlingen weltweit einen Rechtsanspruch auf Aufenthalt einzuräumen.
Aber über diese Zweckmäßigkeitserwägungen hinaus gilt es einmal zu untersuchen, ob wir uns nicht generell auf dem Holzweg befinden, wenn wir uns schulterklopfend Menschenrechte auf alles mögliche gewähren, deren Erfüllung letztlich auf Kosten anderer geht. Schauen wir uns das Thema daher näher an.
Ich lasse dir deine Rechte, du lässt mir die meinen
Die Idee von unveräußerlichen Menschenrechten ist eine relativ neue Entwicklung. Jahrtausendelang war es selbstverständlich, dass Sklaven, Leibeigene und sonstige Unterworfene weniger Rechte hatten als etwa Adel und Bürgertum. Bis weit in das 20. Jahrhundert hinein hatten Frauen in den meisten Gesellschaften weniger Rechte als Männer, in den auf der Scharia beruhenden Gesellschaften ist das noch heute der Fall.
Nimmt man die Goldene Regel ernst („Was du nicht willst, dass man dir tu, das füg’ auch keinem andern zu“), dann wird deutlich, dass das Prinzip absoluter Rechte, die jedem Einzelnen zustehen, Sinn macht. Denn wenn ich behaupte, dass mir bestimmte Rechte zustehen, dann muss ich sie dem Mitmenschen auch zugestehen, andernfalls könnte der ebenfalls behaupten, ihm stünden mehr Rechte zu als mir. Eine friedliche und fruchtbare Kompromisslösung ist daher, wenn jeder jedem die gleichen Rechte zugesteht.
Über die reine Gleichheit vor dem Gesetz hinaus decken die Menschenrechte den Bereich ab, der für jeden Einzelnen von zentraler Bedeutung ist, nämlich die Unversehrtheit von Leib und Leben, die Bewegungsfreiheit und eine gewisse Handlungsfreiheit, wozu etwa Meinungs- und Versammlungsfreiheit sowie Vertragsfreiheit gehören.
Die Idee ist, dass diese Rechte weder durch eine Religion, noch eine Ideologie, noch eine Mehrheitsentscheidung oder sonstige Rechtsbehauptungen und Regierungsakte außer Kraft gesetzt werden können. Denn diese können sich ändern, und auch wenn sie im Einzelfall für den Einzelnen positiv sind, kann es doch unter der nächsten Regierung schon wieder ganz anders aussehen. Daher stehen alle auf der sicheren Seite, wenn bestimmte Rechte unumstößlich jedem Einzelnen zustehen.
Das Bestehen individueller Menschenrechte fördert mithin ein friedliches und fruchtbares Zusammenleben: Ich lasse dir deine Rechte, du lässt mir die meinen. Diese Schlussfolgerung macht weltweit Sinn, sie ist als solche nicht kulturabhängig, auch wenn manche Kulturen sich dieser Einsicht (noch) verweigern. Es bedarf daher weder einer religiösen, noch naturrechtlichen oder sonst transzendenten Erhöhung dieses Vorgangs.
Aufkündigung durch die arabischen Staaten
Menschenrechte sind nicht vom Himmel gefallen, sondern die Menschen haben sich darauf geeinigt, sich diese gegenseitig einzuräumen, damit jeder Einzelne Sicherheit und Handlungsspielraum hat, egal in welchem System er lebt. Entsprechende Erklärungen, etwa die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948, haben sich nach dem Zweiten Weltkrieg weit verbreitet und sind trotz zumTeil fehlender völkerrechtlicher Verbindlichkeit gewissermaßen Allgemeingut geworden – selbst kommunistische Systeme bekannten sich offiziell zu den Menschenrechten.
Die Aufkündigung dieses Konsenses durch die Mehrheit der islamischen Staaten mittels der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam von 1990, wonach sämtliche Menschenrechte unter Scharia-Vorbehalt stehen, kann in ihrer Bedeutung daher nicht hoch genug eingeschätzt werden. Sie liefert die ideologische Munition für die Auseinandersetzungen zwischen weltlicher und göttlicher Ordnung, welche aufgrund des Überschusses an jungen Männern in islamischen Ländern absehbar an Schärfe zunehmen werden.
Es gibt aber noch ein anderes Problem. Menschenrechte sind, richtig verstanden, Abwehrrechte. Sie schützen jeden davor, dass andere in seinen Leib, sein Leben, sein Eigentum oder den Kernbereich seiner Handlungsfreiheit eingreifen. Da weltweit staatliche Gewaltmonopole bestehen, welche sich bereits dem Schutz dieser Punkte verschrieben haben, sind die Menschenrechte daher in erster Linie Abwehrrechte gegen den allmächtigen Staat. So weit so gut.
Leider ist man über das Ziel hinausgeschossen, zum Teil so weit, dass man die Menschenrechte faktisch in ihr Gegenteil verkehrt hat. Anstatt sich auf die Abwehr- und Freiheitsrechte zu beschränken, wurden von Wohlmeinenden sogenannte Teilhaberechte konstruiert, wie das Recht auf Arbeit, das Recht auf unentgeltliche Bildung, das Recht auf ein menschenwürdiges Dasein mit Wohnung, Kleidung, ärztlicher Versorgung, „befriedigender Entlohnung“ und so weiter. Es fehlt völlig der Blick dafür, dass diese Rechte nur auf Kosten Dritter und nur durch einen allmächtigen Staat geltend gemacht werden können. Sie stehen im direkten Konflikt mit den Abwehrrechten.
Grundrechte verwandeln sich in Eingriffsermächtigungen
Wenn ich mir keine „menschenwürdige“ Wohnung leisten kann, dann muss jemand anders dafür aufkommen. Wer setzt dies wem gegenüber durch und wer entscheidet, was ein menschenwürdiges Dasein ausmacht? Das kann nach Lage der Dinge nur der Staat sein, der dadurch in die Eigentumsrechte und Handlungsfreiheit seiner Bürger eingreift. Mit anderen Worten: Die ursprünglich als Abwehrrechte gedachten Grundrechte verwandeln sich in Eingriffsermächtigungen, die der Staat gegen seine Bürger hat, und die sich dagegen nicht wehren können oder dürfen.
Es ist daher nicht überraschend, dass die Existenz von Teilhaberechten eine stetige Ursache von Verteilungskämpfen geworden ist. Die neueste Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens ist nur die logische Folge davon, dass man glaubt, das Recht zu haben, auf Kosten anderer zu leben, ohne dafür irgendeine Gegenleistung erbringen zu müssen. Diese Rechnung geht natürlich nicht auf.
Sie kann im Endeffekt nur zulasten derer gehen, die fleißig und talentiert sind und daher Überschüsse erwirtschaften, die man ihnen dann wieder wegnehmen kann. In letzter Konsequenz wird der Staat jene zwingen müssen zu arbeiten, um das Grundeinkommen für die anderen zu erwirtschaften. Man nennt diese Konstellation in anderem Zusammenhang Sklaverei. Es gibt aber kein Recht, auf Kosten anderer zu leben. Rechte zu Lasten Dritter sind in Wahrheit Privilegien. Sie sind ein Irrweg, der erheblichen Unfrieden stiftet.
Richtig verstanden gibt es nur ein wesentliches Menschenrecht, nämlich das Recht in Ruhe gelassen zu werden, um sein Leben selbstbestimmt führen zu können. Dieses Recht ist sowohl Abwehr- als auch Freiheitsrecht. Alle anderen Menschenrechte sind entweder legitime Ableitungen davon oder es sind illegitime Privilegien zulasten Dritter.
Das gilt auch für ein vermeintlich unveräußerbares Menschenrecht auf Asyl. Gesellschaften können sich durchaus Regeln geben, die vorsehen, dass in bestimmten Fällen oder in bestimmten Umfang Asylbewerber aufgenommen werden. Das liegt aber allein im Ermessen dieser Gesellschaften, ganz genau so, wie es in meinem Ermessen liegt, ob ich meinen Mantel mit einem Armen teile oder einen Bedürftigen bei mir zu Hause aufnehme. Außenstehende Dritte haben darauf keinen Rechtsanspruch, andernfalls wäre das eine Enteigung meines Eigentums.
Wer demgegenüber tugendhaft signalisiert, dass das Grundrecht auf Asyl schon aus moralischen Gründen „selbstverständlich“ unangetastet bleiben müsse, soll sich einmal – zu Hause, im stillen Kämmerlein – folgende Frage stellen:
Bin ich bereit,
(1) einen Asylbewerber bei mir zu Hause aufzunehmen oder
(2) für diesen eine finanzielle Bürgschaft abzugeben?
Falls die Antwort „Nein“ lautet: Warum um alles in der Welt sollen dann die Anderen dafür gerade stehen? Gutsein auf Kosten Dritter ist keine moralische, sondern eine zutiefst egoistische Position.
Titus Gebel ist Unternehmer und promovierter Jurist. Der Beitrag beruht auf seinem Buch Freie Privatstädte – Mehr Wettbewerb im wichtigsten Markt der Welt, in dem er auch gesellschaftliche Grundsatzfragen untersucht.
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Die ganze Generation 68, ihre Zöglinge, Akolythen und Apologeten waren, .. und sind es zumeist auch Heute ... verwöhnte Kinder aus gutbürgerlichem Haus welche es mit dem Arbeiten, mit dem selbstständigen Schaffen von Werten nie so wirklich hatten. Früher sprach man von arbeistscheuem Gesindel. Heute auch ... nur hinter vorgehaltener Hand, nur zuhandverlesenen Freunden und bei geschlossenem Fenster. Und wie bei allen die nie für ihren Wohlstand gearbeitet haben, denen der Zucker mit den Pfund von Vorne und Hinten hineingeblasen wurde gibt es da einen eklatanten Mangel an Einsicht. Hinzu kommt eine Art "politische-historische Borderlinestörung" mit massiver Tendenz zur Selbstbeschädigung und massivem Minderwertigkeitskomplex (ICD10 F60.3, X84.9 und F60.8) Hier mal eine kleine Auflistung anerkannter medizinischer Symptome, die quasi schon die Wahlkampfprogramme einiger Parteien, der meisten NGO's und den politisch-gesitigen Zustand zuvieler Menschen in diesem Lande wiederspiegeln . expansiv-paranoid anatisch paranoid querulatorisch sensitiv paranoid aggressiv reizbar hysterisch infantil zwanghaft Exzentrische Persönlichkeit Exzentrische Persönlichkeitsstörung Haltlose Persönlichkeit Haltlose Persönlichkeitsstörung Narzissmus Narzisstische Persönlichkeit Narzisstische Persönlichkeitsstörung Negativismus Nervöse Instabilität Neurotische Persönlichkeitsstörung Passiv-aggressive Persönlichkeit Passiv-aggressive Persönlichkeitsstörung Psychoneurotische Persönlichkeit a.n.k. Psychoneurotische Persönlichkeitsstörung Unreife Persönlichkeit Unreife Persönlichkeitsstörung Unzulängliche Persönlichkeit
Die grenzenlose Naivität ist wohl auch darin begründet,,dass Wohlstand und Frieden als unverrückbare , statische Grössen angesehen werden.
Dieses Land hat sich schon lange von sogenannter "Rechtsstaatlichkeit und Demokratie" verabschiedet in eine Diktatur der Minderheiten. Wer am weitesten sein ungewaschenes Maul aufreißt bekommt alles was er will und unsere Götter in Rot sanktionieren noch fast jeden Sch... der aus Berlin und anderswo zu ihnen weht. Gegen diese Bananenrepublik und seinerFührung sind Potentaten wie Trump und Putin wahre Staatsmänner, denn sie versuchen zumindest - wenn m.E. auch der Zweck nicht immer alle Mittel heiligt - das Best für ihr Land herauszuholen, während unsere Agitprop Mutti und ihre Bagage unser Land schon längst an fremde Mächte verramscht hat. Und im Übrigen, was ist "Menschenrecht"? Das ist doch eine Schlammgrube in der sich jede Sau suhlen kann. Menschenrecht bedeutet in jedem Zeitalter etwas anderes und ist wie Moral und Ehtik keinesfalls ein für die Ewigkeit betonierter Begriff und gilt keineswegs in allen Kulturen, ist also somit absolut diskutabel. Und noch einmal, wer tatsächlich uns nachweisbar - auf irgendeinem Schlepperschiff von schwachsinnigen Weltenrettern zu landen ist KEIN Nachweis - bedroht ist bkommt Asyl. Wer straffällig wird fliegt raus und dabei ist es mir völlig egal woher er/sie stammen, oder welcher Religion sie gerade angehören und zwar ohne Familiebnzuisammenführeung, Kindergeld für Kinder die irfgenwo leben und weitere Verfahren vor Gericht. Rechtanwälte und Wohnungsspekulanten die sich an der Asylmaschine eine goldene Nase - und sei es auch nur via Publizität - werdienen, dürfen dann gleich mit Rückwandern!
Es muss bemerkt werden, dass die sogenannte Goldene Regel hier falscht zitiert wird. Kostet es zu viel Mühe, dies nachzulesen, bevor man darüber schreibt ? Auch werden die sogenannten Menschenrechte hier m.E. nicht glücklich analysiert. Es hat die zugrundeliegenden Gedanken schon immer gegeben. Erst im letzten Absatz nähert sich der Autor der korrekten Analyse. Die deklarierten Menschenrechte sind ein Manipulationsmittel. Die Manipulation erfolgt bewusst. Manipulator ist die Macht in der Menschenrechtskommission, bzw das Geld dahinter. Ziel der Manipulation sind die Gedanken und das Verhalten Aller. Charakteristikum: Gottlosigkeit. Grundlegendes Moitiv ist wohl das Gerechtigkeitsemfinden: Menschenrechtler vertreten, dass Gerechtigkeit dann herrscht, wenn für alle Individuen Alles gleichermaßen erfüllt ist. Dies ist naturgemäß nicht der Fall, wie der Autor in seinem abschließenden Abschnitt schon bemerkt. Menschenrechtler bestehen aber darauf, sie können nicht anders, und sie sind gegebenenfalls auch bereit über Leichen zu gehen. Derartige Manipulationen der Massen hat es in der Vergangenheit des letzten Jahrhunderts genug gegeben. Mao, Hitler, Stalin etc. Als Gedankenexperiment bitte ich Sie, die deklarierten Menschenrechte einmal mit den zehn Geboten zu vergleichen. Sie werden sehen, dass sich beide Denkemodelle wesentlich unterscheiden. Nehmen Sie ein beliebiges Beispiel, den Besitz des Nachbarn, die eigene Lebenssituation, das sogenannte Recht auf Abtreibung, das Asylrecht - und überprüfen Sie Ihre Meinung anhand der zehn Gebote und dann vergleichend anhand der deklarierten Menschenrechte. Zwingend ist der Gedankengang unterschiedlich, das zu Grunde liegende Gerechtigkeitsempfinden, sowohl wie auch das Ergebnis. Stichwort: das Recht auf meinen eigenen Körper.
Genau das ist das Grundprinzip der sog. Gutmenschen: Gutsein auf Kosten Anderer. Aber auch nur dann, wenn man mit seinem Gutsein rumprotzen kann. Keiner dieser Gutmenschen, die sich jetzt so vehement für sog. Flüchtlinge einsetzen, hat sich vorher für Obdachlose oder alte Menschen engagiert. Hätte er dies, so würde er dies weiterhin tun und hätte gar keine Zeit, sich um eine neue Klientel zu kümmern. Aber mit dem Engagement für alte Menschen oder Obdachlose kann man in D keine lobende Erwähnung in den Medien oder von der Politik erwarten. Und wenn man sich mit seinem Gutsein nicht hervortun kann, dann macht das ja auch keinen Spaß. Menschen die sich für andere Menschen einsetzen ohne hierfür gesellschaftliche Anerkennung zu erwarten, sind gute Menschen, aber keine Gutmenschen.
Das Asylrecht wurde ins Grundgesetz aufgenommen, um Menschen zu helfen, die politisch verfolgt wurden. Man dachte an Einzelfälle, vorzugsweise an Dissidenten aus dem Osten Europas. Dass Millionen Menschen dieses Recht in Anspruch nehmen könnten, war damals außerhalb jeder Vorstellung. Und es muss jedem klar denkenden Menschen einleuchten, dass das Recht auf Asyl dringend einer Überholung bedarf. Danke, Herr Titus Gebel, für Ihren hervorragenden Artikel, den ich mir auf jeden Fall ausdrucken und den ich auch weiterverbreiten werde!
Ich stimme dem gesagten weitestgehend zu. Aber ich möchte der These widersprechen, dass das Recht auf Asyl ein Menschenrecht sei. Es ist zwar nach dem GG ein Grundrecht, was aber nicht das gleiche wie ein Menschenrecht ist. Das ergibt sich schon allein daraus, dass Art. 16a das Recht auch einschränkt. Mithin ist das Recht aus Asyl nicht einfach jedem in die Wiege gelegt, sondern ein spezielles Recht, das erst durch die Gesetze der Bundesrepublik Deutschalnd verliehen wird. Für mich ist es daher verständlich, wenn jene, die das Funktionieren dieser Bundesrepublik durch ihre tägliche Mühe gewährleisten (d.h. die Steuerzahler), ablehnend auf jene reagieren, die keine Dankbarkeit für diese Rechtsgewährung zeigen und die Attitüde an den Tag legen, dass man ihnen etwas schulde.