Martina Binnig, Gastautorin / 06.04.2023 / 06:00 / Foto: Pixabay / 90 / Seite ausdrucken

Meldepflicht für Vermögen und Bargeld-Obergrenzen

In einem aktuellen EU-Maßnahmenpaket sind die Einrichtung eines Vermögensregisters sowie Bargeldbeschränkungen und die Errichtung einer neuen EU-Aufsichtsbehörde vorgesehen. Angeblich, um gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorzugehen. Die Überwachung kommt wie immer im Gewand des Guten daher.

Am 28. März dieses Jahres kündigten ECON (Economic and Monetary Affairs Committee = Ausschuss für Wirtschaft und Währung) und LIBE (Committee on Civil Liberties, Justice and Home Affairs = Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres) des Europäischen Parlaments in einer Pressemitteilung neue Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung an. Was zunächst unspektakulär klingt, hat es in sich. So umfassen die geplanten Maßnahmen u.a. die Einrichtung eines EU-Vermögensregisters und die Herabsetzung der Obergrenze für Bargeldzahlungen. 

Das Maßnahmen-Paket besteht aus der Geldwäscheverordnung AMLR (Anti-Money Laundering Regulation) mit u.a. Bestimmungen zur Identitätsprüfungen von Kunden; der 6. Geldwäscherichtlinie AMLD6  (6th EU Anti-Money Laundering Directive) sowie einer Verordnung zur Einrichtung einer Europäischen Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche (Anti-money-laundering authority, kurz: AMLA) mit Aufsichts- und Ermittlungsbefugnissen. Die 6. Geldwäscherichtlinie enthält u.a. Bestimmungen für den Zugang der zuständigen Behörden zu Registern über wirtschaftliches Eigentum. Nach den von den Parlamentariern angenommenen Texten müssen Unternehmen wie Banken, Verwalter von Vermögenswerten und Kryptowährungen, Immobilienmakler und sogar auch Profifußballvereine die Identität und den Besitz ihrer Kunden überprüfen. Um Transaktionen mit Bargeld und Krypto-Vermögenswerten einzuschränken, wollen die Abgeordneten Zahlungen an Personen begrenzen, die Waren oder Dienstleistungen anbieten. Sie legen Obergrenzen von bis zu 7000 Euro für Barzahlungen und 1000 Euro für die Übertragung von Krypto-Vermögenswerten fest, wenn der Kunde nicht identifiziert werden kann. Auch der Kauf einer Staatsbürgerschaft („goldener Pass“) soll verhindert werden.

Jeder Mitgliedstaat soll eine Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit, kurz: FIU) einrichten, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern, zu melden und zu bekämpfen. Die FIU sollen sich untereinander und mit den zuständigen Behörden Informationen austauschen und mit u.a. Europol, Eurojust und der Europäischen Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten. Zur Aufdeckung von Geldwäschesystemen und zum rechtzeitigen Einfrieren von Vermögenswerten sollen die nationalen FIUs und andere zuständige Behörden in der Lage sein, auf Informationen über wirtschaftliches Eigentum, Bankkonten, Grundbucheinträge oder Immobilienregister zuzugreifen. Da bestimmte Waren für Kriminelle attraktiv sind, sollen die Mitgliedstaaten Informationen über das Eigentum an Waren wie Yachten, Flugzeugen und Autos im Wert von über 200 000 Euro oder an Waren, die in Freizonen gelagert werden, sammeln. Außerdem sollen die Schwellenwerte bei der Bestimmung von wirtschaftlich Berechtigten gesenkt werden: Als wirtschaftlich Berechtigter gilt fortan, wer 15 Prozent plus eine Aktie oder ein Stimmrecht oder ein anderes direktes oder indirektes Eigentumsrecht hat, oder wer 5 Prozent plus eine Aktie in der Rohstoff-Industrie oder einem Unternehmen hält, das einem höheren Risiko der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung ausgesetzt ist.

Sanktionen bei Meldepflicht-Verstößen

Die in den nationalen Zentralregistern gespeicherten Informationen über wirtschaftliches Eigentum sollen digital und jeweils in einer EU-Amtssprache sowie in Englisch verfügbar sein und aktuelle wie bisherige Informationen für einen bestimmten Zeitraum enthalten. Die für das Zentralregister zuständige Stelle hat das Recht, von juristischen und natürlichen Personen alle Informationen anzufordern, die zur Identifizierung und Überprüfung ihrer Eigentümer erforderlich sind. Diese Informationen müssen auf dem neuesten Stand sein und den zentralen Meldestellen und zuständigen Behörden zur Verfügung stehen. Die Nichtbereitstellung genauer und angemessener Daten für die Register wird sanktioniert. Die für die Zentralregister zuständigen Stellen sollen in der Lage sein, eine angemessene Technologie zur Durchführung von Überprüfungen einzusetzen.

Darüber hinaus haben die Abgeordneten beschlossen, dass Personen mit berechtigtem Interesse, wie z. B. Journalisten und Hochschuleinrichtungen, Zugang zu den Registern erhalten sollen. Ihr Zugangsrecht soll mindestens zweieinhalb Jahre lang gelten. Die Mitgliedstaaten können den Zugang automatisch verlängern, aber auch widerrufen oder aussetzen, wenn er missbraucht wird. Die neue Aufsichtsbehörde AMLA soll Risiken und Bedrohungen innerhalb und außerhalb der EU überwachen und bestimmte Kredit- und Finanzinstitute auch direkt nach ihrem Risikoniveau einstufen. Zunächst soll sie 40 Unternehmen mit dem höchsten Restrisikoprofil beaufsichtigen, die in mindestens zwei Mitgliedstaaten vertreten sind. Mindestens ein Unternehmen aus jedem Mitgliedstaat soll ausgewählt werden.

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben könnte AMLA von Unternehmen und Personen die Herausgabe von Dokumenten und anderen Informationen verlangen, mit richterlicher Genehmigung Vor-Ort-Besuche durchführen und bei wesentlichen Verstößen Sanktionen in Höhe von 500 000 bis 2 Millionen Euro oder 0,5 bis 1 Prozent des Jahresumsatzes verhängen - und bis zu 10 Prozent des gesamten Jahresumsatzes des verpflichteten Unternehmens im vorangegangenen Geschäftsjahr. Nach der nächsten Plenarsitzung des Parlaments, die für den 17. April 2023 in Straßburg terminiert ist, folgt nun das sogenannte Trilogverfahren, in dem die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union eine endgültige Fassung der Gesetzestexte verhandeln.

Am 1. Januar einsatzbereit?

Derzeit bewirbt sich die Stadt Frankfurt am Main um den Sitz der EU-Aufsichtsbehörde AMLA, die ab dem 1. Januar 2024 einsatzbereit sein soll. Dabei wird sie vom Bund und vom Land Hessen unterstützt. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass Frankfurt tatsächlich den Zuschlag erhält, da sich sowohl die Europäische Zentralbank (EZB) als auch die zentrale europäische Bankenaufsicht schon vor Ort befinden. Flankiert wird das EU-Paket übrigens vom Sanktionsdurchsetzungsgesetz II – SDG II der Bundesregierung. Dadurch sind ab dem 1. April dieses Jahres u.a. Barzahlungen beim Immobilienerwerb verboten. Außerdem ist darin geregelt, dass Basisdaten aus den Grundbüchern zu Eigentümer, Flurstück und Grundbuchblatt künftig in das Transparenzregister aufgenommen und den dort verzeichneten Vereinigungen zugeordnet werden sollen. Vermögensermittlungs- und Sicherstellungsbefugnisse, die bislang von den Ländern wahrgenommen wurden, sollen auf eine zentrale Stelle des Bundes übertragen werden. 

Fasst man die Bestrebungen im Rahmen der Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zusammen, ergibt sich folgendes Gesamtbild: Die Obergrenze für Bargeldzahlungen soll auf 7000 Euro abgesenkt werden. Es soll ein zentrales EU-Register etabliert werden, das Informationen über Vermögenswerten - einschließlich Immobilien - enthält. Journalisten, Hochschulen und andere Interessenten sollen Zugang zu diesem Register erhalten. Die neue Aufsichtsbehörde AMLA soll von Unternehmen und Personen die Herausgabe von Dokumenten verlangen sowie mit richterlicher Genehmigung Vor-Ort-Besuche durchführen können. Bei Verstößen drohen Sanktionen in Höhe von 500 000 bis 2 Millionen Euro. Gleichzeitig wird die Energieeffizienzklasse des gesamten Gebäudebestands innerhalb der EU erhoben, um bis 2050 einen vollständigen Nullemissionsgebäudebestand zu erreichen. Was jedoch dazu führen könnte, dass allein in Deutschland ab 2033 drei Millionen Häuser nicht mehr genutzt werden könnten (wir berichteten). Schon im Oktober 2023 könnte zudem über die Einführung eines digitalen Euros  entschieden werden, wobei es sich um digitales Zentralbankgeld handeln würde, das wiederum mit der digitalen europäischen Identität kombiniert werden könnte, über die bis 2030 mindestens 80 Prozent der EU-Bürger verfügen sollen. Kurzum: Es stehen stürmische Zeiten bevor.

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Wolfgang Richter / 06.04.2023

@ Ralf Pöhling - ” Die EU hat nicht einmal einen funktionierenden Außengrenzschutz, geschweige denn ein funktionierenden Verteidigungsapparat, noch ein funktionierendes Zusammenspiel zwischen den Behörden der EU Länder.” Noch besser ist doch, daß derartige Rechtskonstrukte zum “Einhegen des Bürgers” mit dem Ziel seiner monetären Ausplünderung von denen erdacht werden, die gerade durch einen monströsen Korruptionsfall in ihren Reihen aufgefallen sind. Erinnert sei auch an die “Pfizer-Files” der Frau vonderLügen und des diesbezüglich strafvereitelnd wirkenden direkten Umfeldes von EUrokraten.

Wolfgang Richter / 06.04.2023

@ BKKopp - “Meldepflichten sind der falsche Weg. Zielführend wären konsequente Offenlegungspflichten ...” Trifft doch alles wie üblich nur den gesetzestreuen Otto Normalo. “Clans” und wen Politik sonst noch vorgibt, in die “Schranken” weisen zu wollen, haben bisher unbeschränkt ihr Ding gemacht und werden es weiter tun. So wie dort 20jährige einen “je tiefer, gebreiter, je laut” AMG fahren und niemand nach den Besitzverhältnissen und der Herkunft des Kaufgeldes fragt, fragte auch bisher niemand nach der Herkunft der Gelder, mit denen ihre “Alten” ganze Häuserzeilen aufkaufen. Und daran wird sich auch nichts ändern, andernfalls vermutlich mal ein Finanzamt brennt. In dem Zusammenhang zur Erinnerung, daß “Vor Corona” mal in Gelsenkirchen der Revierleiter einer Stadtteilwache die Idee hatte, sich bezüglich Eindämmung der schnöden Straßenkriminalität mit den “Clan-Chefs” der offenbar ständig gleichen Täter-Klientel, vergleichbar eher kleine Nummern, ins Benehmen zu setzen. Die Antwort war wohl in etwa - laut Presse- Wenn er Krieg wolle, könne er den haben, und den habe er schon jetzt verloren, weil man die größere Truppenstärke aufbieten könne (Und -mein Zusatz- nicht ans Gesetz gebunden entsprechend rigoros auftreten würde.)

Wolfgang Richter / 06.04.2023

Da können “wir” ja froh sein, daß  es die politischen Ideen zur energetischen Gebäudesanierung und zum Heizungsumbau gibt, denn danach haben die genannten Neu-Behörden mit wie üblich auf die Führungspöstchen verteilten politischen Seilschaften sicher nichts mehr zu tun, denn danach gibt kein “Vermögen” mehr zu kontrollieren, weil quasi eingezogen. Und an dem zur Deckung von Finanzierungslücken aufgenommenen “Sondervermögen” haben die sicher eher weniger Interesse. Trotzdem - dieses Machenschaften ein weiteres Argument für den DeXit - sofort.

W. Renner / 06.04.2023

Im Namen von Tante Erna, melde ich dem Cumex Olaf und der Leyerkasten Ursel, Euro 3.50 auf Ernas Konto für den Rest des Monats, zu Gunsten des Sondervermögens des Politbüros. Hoffe, damit meiner Meldung gegenüber der Gauleitung pflichtbewusst nachgekommen zu sein.

A. Ostrovsky / 06.04.2023

@Jörg Themlitz : “Als ich mich Gestern schlafen legte, war mein pro Kopf Anteil an der Staatsverschuldung Deutschlands noch 30.122,00 Euro ...” Wie haben Sie das denn angestellt? Mein Kopf ist nicht verschuldet. Ich glaube auch nicht, dass ich damals vom Klapperstorch gebracht wurde, obwohl ich das weniger genau weiß, als das mit meinem Kopf.

Jochen Lindt / 06.04.2023

Während sie diese Maßnahme verkünden, öffnen sie die Grenzen und lassen Millionen arabische/schwarzafrikanische Männer ohne Pass und Identität einfach unkontrolliert in den Sozialstaat einwandern.  Wenn sie den Terrorismus wirklich bekämpfen wollten, dann müssen sie bei Anis Amri oder der Gruppe Atta anfangen, und nicht bei Oma Müllers Sparstrumpf.

Ralf.Michael / 06.04.2023

Wenn der ” Letzte Bio-Deutsche ” seine Immobilie veräussert, seine Konten aufgelöst und alles Bare tief vergraben hat ... geht Er halt zum Amt und hält die Hand auf. Die Vermögenden sind ja schon länger weg. In Staaten wie Germoney darf man halt keinen Besitz haben, sonst muss man Alles an Teilhaber abgeben. Dann lieber selbst der Teilhaber werden. Alle Melde-Vorschriften sind dann Obsolet und laufen ins Leere. Stop, leider nicht Ganz, es trifft dann die EU-Initiatoren selbst.

Ilona Grimm / 06.04.2023

@Gerhard Schäfer → Offenbarung/Apokalypse 13, 16 ff und andere Stellen aus dem letzten Bibelbuch: Meine Rede seit vielen Monaten. Es gibt so viele Zeichen, die für jeden, der nicht vollkommen blind und gefühllos ist, Besorgnis erregen oder auch das Gegenteil. Je nach Standpunkt. Weitere Beispiele abgesehen vom digitalen Geld: Markierung und Überwachung aller Menschen, stetig zunehmende Christen- und Judenbekämpfung, dem dreieinigen Gott der Bibel feindliche Universalregierung und Universalreligion, Anbetung von und Unterwerfung unter Götzen (Klima, Corona- und anderen Viren, Kriegsgöttern u.v.a.m.). Katastrophische Ereignisse aller Art zeichnen sich ab: absichtlich herbeiführte Hungersnöte durch „Sanktionen“, Naturkatastrophen (herbeigeführt z.B. durch Climate/Geo Engineering, Mikrowellen-Waffensysteme – wie HAARP), Naturkatastrophen durch Ersatz von Wäldern mit Windmühlen, Raubbau in der dritten Welt zur Entlastung grüner Gewissen, Massenmord durch „Impfstoffe“ und „Gesundheits“-Politik u.v.a.m. Schon längst bin ich überzeugt, dass Gott kaum übernatürliche Mittel ergreifen muss, um die Welt zu zerstören. Der Mensch selbst hat die Mittel entwickelt und setzt sie ein. Aber wie das Ende aussieht, bestimmt allein Gott. Er hat auch Macht über Supervulkane und Meteore.

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