Die letzten Jahre waren wahrlich alles andere als frei von gefährlichen Skurrilitäten. Man denke nur an die fortwährenden Daumenschrauben, die die Meinungsfreiheit mittlerweile an den Rand des Zusammenbruchs führen und immer mehr Menschen in ihrer Äußerungsfreiheit einschränken: die Etablierung zahlreicher Meldestellen gegen „Hass und Hetze“, „Antifeminismus“ oder „antimuslimischen Rassismus“; die Schaffung „vertrauenswürdiger Hinweisgeber“ im Rahmen des europäischen Digital Services Act; das Zensieren und Blockieren von sogenannter „schädlicher“ „Desinformation“; das systematische Verschieben des Meinungskorridors in eine links-progressive Richtung durch ein mit 182 Millionen Euro jährlich ausgestattetes Programm, dass sich zynischerweise auch noch „Demokratie leben!“ nennt; oder ein sogenannter ‚Verfassungsschutz‘, der seine Macht missbraucht, um mit größtenteils lachhaften „Gutachten‘“ die klingen als seien sie aus politologie-studentischer Feder im Asta-Büro der Freien Universität Berlin geflossen, pauschal die Oppositionspartei AfD zu diskreditieren und in Wirklichkeit nur eines tun: den Nationalsozialismus, an dem so manche geschmacklose Äußerung von AfD-Funktionären mit unerbittlicher Strenge gemessen wird, schändlich zu verharmlosen.
Zuletzt tat sich der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Daniel Günther mit einer manifest verfassungsfeindlichen Äußerung hervor, indem er bei „Markus Lanz“ die Frage, ob man Medienportale wie Nius notfalls zensieren oder gar verbieten solle, mit einem schamlos offenen „Ja“ beantwortete. Und dies nachdem erst vor einigen Monaten der Berliner Bezirksbürgermeister Oliver Igel ebenso offen damit sympathisierte, das ihm unliebsame Medium Apollo News aus ‚seinem‘ Berliner Stadtviertel Treptow-Köpenick zu vertreiben. Man kommt aus dem Augenreiben nicht mehr heraus, wenn man wirklich einmal mit klarem, wachem, fragendem Blick auf die Zustände in unserem Land blickt. Und da sehen wir, dass ausgerechnet jene, die vorgeben, die Demokratie vor „rechts“ zu schützen, eine Verachtung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung an den Tag legen, dass einem beim Zuschauen die Puste ausgeht.
Der Fall David Bendels legte in diesem Meer an Freiheitsverachtung und kontraproduktivem Demokratieschutz die Latte sehr hoch. Was war geschehen? Im Februar 2023 postete der Deutschlandkurier eine Bilddatei, auf der die damalige Innenminister Nancy Faeser zu sehen war, die ein Schild mit der Aufschrift „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ in die Höhe hielt. Das war freilich eine Fotomontage, für die Chefredakteur David Bendels rechtlich verantwortlich gemacht wurde. Ursprünglich hatte Nancy Faeser ein Schild mit der Aufschrift „Remember me“ hochgehalten – eine Reminiszenz an verschiedene Gedenktage zu den Verbrechen des Nationalsozialismus. Faesers X-Post war im Januar 2023 veröffentlicht worden, das Bild mit den begleitenden Worten versehen: „Wir gedenken der Opfer des Nationalsozialismus. Wir stehen für Demokratie und Pluralismus ein. Wir treten Hass und Hetze entschlossen entgegen. Wir bekämpfen Antisemitismus. #WeRemember“
Gründe, Nancy Faeser mit einer satirischen Intervention an den gegenwärtigen Sinn von Grundrechten zu erinnern, gab es zu jenem Zeitpunkt bereits genug: Unter Faesers Verantwortung nahm der Verfassungsschutz die Kategorie der „verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“ auf. Zudem war Faeser eine der stärksten Kämpfer gegen sogenannte „Hass und Hetze“ und wirkte damit ausgerechnet als Innenministerin daran mit, durch die Auflösung definierter Rechtsbegriffe im Kontext von Gesetzesvorhaben rechtstaatliche Grundsätze zu untergraben. Wiederholt tat sich Faeser mit Forderungen hervor, die auf eine noch stärkere Regulierung des Internets abzielten, um sogenannte „Fake News“, „Desinformation“ – oder eben „Hass“ – einzudämmen. Auf die Social Media-Plattform „Telegram“ sollte der staatliche Druck massiv erhöht werden.
Staatsanwalt handelte mit einem erkennbaren Belastungseifer
Derartige Vorkommnisse mögen den Deutschlandkurier zum Gebrauch der besagten Bildmontage motiviert haben, und eben darin – dass nämlich ausgerechnet eine Hüterin des Grundgesetzes erkennbar ein Problem mit der Meinungsfreiheit hat – traf die Intervention des Deutschlandkuriers voll ins Schwarze. Nach der Veröffentlichung der Bildmontage sollte sich dies noch stärker zeigen: Im Februar 2024 warnte Faeser in einer denkwürdigen Pressekonferenz vor dem „Verhöhnen“ des Staates und blickte dabei so streng in die Kamera, als glaubte sie allen Ernstes, ein ganzes Volk zu ihrer privaten politischen Agenda erziehen zu können. Im April 2024 führte Faeser bei den Bundesbeamten eine faktische Beweislastumkehr ein, die darauf hinausläuft, dass nun Personen, die man als „Extremisten“ brandmarkt, federleicht aus Bundesbehörden entlassen werden können, indem das Prozessrisiko allein auf ihrer Seite liegt. Nancy Faeser war es auch, die im Juli 2024 das schlussendlich vom Verwaltungsgericht Leipzig wieder aufgehobene Verbot des Compact-Magazins verfügte. Dies war nichts weniger als eine Kriegserklärung gegen die freie Presse, die jüngst Daniel Günther bei Markus Lanz fortsetzte, wohl um einem entsprechenden Leitantrag der CDU Schleswig-Holstein vom Juni 2024, der erkennbar den links-autoritären Geist der Grünen atmet, den richtigen Spin zu geben. Der Titel: “Demokratie schützen – Desinformation sowie Hass und Hetze im Netz wirksam bekämpfen“.
Warum also angesichts derartiger autoritärer Tendenzen nicht Nancy Faeser mit einem sarkastischen Bildwerk an den Wert des Grundpfeilers der freiheitlichen Ordnung erinnern? Das Werturteil dahinter war für jedermann klar erkennbar: Das Vorgehen von Nancy Faeser gegen die Meinungs- und Pressefreiheit ist abzulehnen. Im Umkehrschluss heißt das: David Bendels und sein Deutschlandkurier bekennen sich zur Meinungsfreiheit als wesentlichem Grundpfeiler der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
Absurderweise führte also ausgerechnet das satirische Bekenntnis zu einem demokratischen Grundrecht zu einer Kaskade von Ereignissen, die sich mit Fug und Recht als politische Verfolgung bezeichnen lassen. Denn Nancy Faeser stellte einen Strafantrag nach dem Politikerbeleidigungs-Paragraphen 188 StGB, der den Bamberger Staatsanwalt Alexander Baum Ende 2023 dazu veranlasste, einen entsprechenden Strafbefehl gegen Bendels zu beantragen. Das Amtsgericht Bamberg erließ den Strafbefehl, bewehrt mit 210 Tagessätzen zu je 50 Euro. Nach Bendels Einspruch gegen den Strafbefehl kam es zur mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht. Richter Martin Waschner verurteilte den Chefredakteur zu einer Strafe von sieben Monaten Haft auf Bewährung. Zu den Bewährungsauflagen gehörte unter anderem, dass sich Bendels bei Nancy Faeser für den Post entschuldigen sollte.
Faeser bestätigte mit diesem Vorgehen gegen Bendels gleichsam performativ ihren Hass auf die Meinungsfreiheit, der in der satirischen Bildmontage unterstellt war. Zugleich zeigten die durch Faeser angestoßenen rechtlichen Vorgänge, dass man sich als Staatsbürger im Bereich des Äußerungsrechts nicht mehr vorbehaltlos auf das Justizsystem verlassen kann. Der Staatsanwalt handelte mit einem erkennbaren Belastungseifer und wollte sich wohl, so sieht es Bendels Anwalt Dr. Ulrich Vosgerau, als „besonders drastischer Verfolger von Oppositionellen profilieren.“ Der Richter meinte jedoch, dass der durchschnittlich verständige Betrachter den „Ich hasse die Meinungsfreiheit“-Post als Tatsachenbehauptung und nicht als klar wertende Satire verstehen würde. Erst auf der Grundlage dieser Annahme kam eine Verurteilung aufgrund des Tatbestands der Verleumdung – der das Verbreiten falscher Tatsachenbehauptungen ahndet – infrage. Der nicht als Verteidiger involvierte Meinungsfreiheitsanwalt Joachim Steinhöfel kommentierte damals die erstinstanzliche Verurteilung wie folgt: „Richter wie Martin Waschner sind eine Gefahr für den Rechtsstaat und die freiheitliche Grundordnung – zumindest, wenn es nicht noch Rechtsmittel gäbe. Das Urteil ist von einem totalitären Bestrafungsfieber getragen, dass einem angst und bange werden muss, wenn man solchen Richtern ausgeliefert ist.“
Satirisch-wertender Charakter des Memes unzweifelhaft erkennbar
Mit dem erstinstanzlichen Urteil stand die Welt also Kopf: David Bendels, an dem Linke nur das „Rechte“ (ergo: Böse) sehen wollen, machte sich mustergültig gegen das Schleifen eines Grundrechts stark und wurde von seinen „guten“ (ergo: nicht rechten) Verfolgern ausgerechnet unter Preisgabe eben jenes Grundrechts vor die wildgewordene Bamberger Strafjustiz gezerrt, die auch schon dem fränkischen Renter Stefan Niehoff eine Hausdurchsuchung angedeihen ließ und diesen dann unter anderem wegen des Verbreitens einer Fotomontage der Fraktionsvorsitzenden der Partei Bündnis90/Die Grünen im bayerischen Landtag aufgrund der Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen verurteilte.
Das Berufungsverfahren am 14. Januar 2026 vor dem Landgericht Bamberg, das von einem großen Medieninteresse begleitet wurde, führte nun zu Bendels Freispruch. Auch hier waren die Begleitumstände einigermaßen kurios. Denn nach dem erstinstanzlichen Urteil hatte noch die Staatsanwaltschaft eine Erhöhung des Strafmaßes gefordert. Einen Tag vor der Berufsverhandlung erschien im Tagesspiegel die Meldung, dass die Staatanwaltschaft Bamberg nun einen Freispruch für Bendels beantragen würde. Und so lief die mündliche Verhandlung – unterbrochen von einem nicht-öffentlichen Rechtsgespräch zwischen den Richtern, der Staatsanwaltschaft, dem Angeklagten und Bendels Prozessvertretern – im Ergebnis denkbar unspektakulär ab: Sowohl Bendels Verteidiger – neben Ulrich Vosgerau Peter Richter aus Saarbrücken und Michael Baitinger aus Frankfurt – als auch der Staatsanwalt Matthias Eichelsdörfer beantragten einen Freispruch. Bei dem Meme handele es sich um freie Meinungsäußerung und keinesfalls um Schmähkritik oder Verleumdung, so stellten es Verteidiger und Staatsanwalt unisono fest. Der Tatbestand der Verleumdung könne schon deshalb nicht erfüllt sein, weil der satirisch-wertende Charakter des Memes unzweifelhaft erkennbar sei.
Der Vorsitzende Richter Sebastian Dicker folgte den Anträgen und sprach Bendels frei. Mit den eindrücklichen Plädoyers von Bendels Anwälten und den mündlichen Einlassungen des Richters war den etwa 40 Zuschauern und Pressevertretern markant die immense Bedeutung dieses Verfahrens vor Augen geführt worden. Immerhin ging es um die Korrektur eines offenkundigen, mutmaßlich rechtsmissbräuchlichen Fehlurteils, das mit der Aussicht, für machtkritische Satire tatsächlich ins Gefängnis zu wandern, die Statik eines freiheitlichen Rechtstaates im Fundament tangierte.
Allerdings gibt es hinsichtlich des an dem Fehlurteil beteiligten Personals keine Entwarnung. Alexander Baum ist mittlerweile als Vorsitzender Richter in Bamberg tätig und kann dort nun seine Vorstellung von Recht sprechen. Ebenso wenig gibt es Entwarnung hinsichtlich der Rechtsgrundlage, die David Bendels beinahe ins Gefängnis gebracht hätte: Der Politikerbeleidigungsparagraph existiert nach wie vor. Zahlreiche Politiker haben auf der Grundlage von § 188 tausende Bürger mit häufig sinnfreien und wertvolle Justiz-Ressourcen blockierenden Anzeigen überzogen: Allein Habeck und Baerbock kamen bis August 2024 auf über 1.500 Anzeigen, FDP-Politikerin Strack-Zimmermann, die sich für Cancel Culture durch Arbeitgeber bei falschen Meinungsäußerungen ausspricht, unterhielt zeitweise eine regelrechte Abmahnindustrie, und auch Bundeskanzler Merz stellte mehrere hunderte Strafanträge, von denen zwei zu einer Hausdurchsuchung führten.
Mit dem Politikerbeleidigungsparagraphen ist ein veritables Geschäftsmodell zur Verfolgung unliebsamer Meinungsäußerungen (in manchen Fällen auch tatsächlicher Straftaten) entstanden. Immerhin hat auch nun der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Jens Spahn die Abschaffung der Norm gefordert. Bemerkenswert ist dies auch deshalb, da sich in der politischen Klasse das absurde Dogma etabliert hat, noch die vernünftigste Forderung der AfD abzulehnen, nur weil sie von der „falschen“ Partei vorgebracht wird: Man wartet auf den Tag, an dem sich die AfD für die Gender-Ideologie ausspricht, um die Grünen dazu zu bringen, felsenfest die Zweigeschlechtlichkeit des Menschen zu behaupten.
Anlass zu einem nur kurzen Aufatmen
Gewiss: Politiker haben, wie jeder Bürger, ein Recht auf einen effektiven Schutz ihrer persönlichen Integrität, wenngleich man aufgrund ihrer freiwilligen Exponierung in der Öffentlichkeit eine höhere Frustrationstoleranz als bei vielen anderen Bürgern erwarten darf. Politisch motivierte Gewalt, und das ist freilich eine Selbstverständlichkeit, muss politisch unterschiedslos mit den Mitteln des repressiven Staates geahndet und bekämpft werden. Bei dem Politikerbeleidigungsparagraphen handelt es sich jedoch um eine glasklare Zumutung. Denn er hebelt das Prinzip der Rechtsgleichheit aus. § 188 StGB ist in Deutschland der wohl eindeutigste, weil rechtlich fixierte Ausdruck davon, dass „Rechtspopulisten“ in der Annahme nicht ganz fehlgehen, es gäbe eine zunehmende Kluft zwischen „Elite“ und „Volk“. Von homogenisierenden Übersteigerungen sollte man auch hier absehen. Aber Politiker vor „rechts“ schützen zu wollen, indem man die für den Rechtstaat konstitutive Norm der Gleichheit vor dem Gesetz aufhebt, muss man wohl als Ausdruck einer um sich greifenden Abgehobenheit der politischen Klasse interpretieren. Wie anders soll man es verstehen, dass die Beleidigung eines Politikers eine maximal dreijährige Haftstrafe vorsieht, die eines einfachen Bürgers hingegen eine Haftstrafe von maximal einem Jahr. Hier regiert mittlerweile Orwells Dystopie aus der „Farm der Tiere“: „Alle Tiere sind gleich, aber manche sind gleicher als andere.“
Und dies, obwohl das Bundesverfassungsgericht wiederholt betont hat, dass es sich genau andersherum verhält: Die Exponiertheit in der Öffentlichkeit, die mit der Übernahme eines politischen Amtes einhergeht, bedeutet, dass ein Politiker mehr aushalten muss als ein einfacher Bürger. Was bei einem einfachen Bürger schon Schmähkritik bedeuten kann, kann bei einem Politiker noch legitim sein. Warum? Weil der vornehmste Zweck der Meinungsfreiheit in der Machtkritik besteht, wie das Bundesverfassungsgericht in einer großen Kontinuität seiner Rechtsprechung seit dem Ende der 1950er Jahre, zuletzt im Reichelt-Urteil vom April 2024, feststellte.
In seinem Plädoyer machte Verteidiger Dr. Vosgerau auch auf die inhärente Schwammigkeit des Politikerbeleidigungsparagraphen aufmerksam. Denn wer soll überhaupt als eine, wie es in der Norm formuliert ist, „im politischen Leben des Volkes stehende Person“ zählen? Abgeordnete oder Bürgermeister dürften klare Fälle sein. Aber wie steht es mit ehemaligen Amtsträgern? Parteifunktionären ohne Mandat? Politischen Influencern? Journalisten und Publizisten mit klarer politischer Agenda? Derlei Konstellationen dürften sich in Anschluss an Vosgeraus Einschätzung einer Verletzung des rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebotes durch § 188 zuhauf finden lassen.
Der glückliche Ausgang des Falles David Bendels kann also allenfalls Anlass zu einem kurzen Aufatmen geben. Der Wiedergewinnung einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die diesen Namen auch in der gelebten Wirklichkeit verdient, stehen noch zahlreiche Auseinandersetzungen bevor. In seinem Plädoyer hat Bendels Anwalt Peter Richter bereits eine dieser Fronten formuliert: David Bendels im erstinstanzlichen Urteil als Bewährungsauflage aufzunötigen, sich bei Faeser für das Meme zu entschuldigen, war erkennbar absurd. Geboten wäre es allerdings, so Richter, in umgekehrter Form: Nancy Faeser hat sich bei David Bendels für die rechtswidrige Strafverfolgung zu entschuldigen.
Das neue Buch von Christian J. Zeller: Zerstörung der Meinungsfreiheit. Eine politische Zeitdiagnose. Münster: Solibro Verlag 1. Auflage 2025 [klarschiff Bd. 20] ISBN 978-3-96079-126-3, Broschur, 456 Seiten, 26 Euro (D).
Dr. Christian J. Zeller ist Mitglied im akademischen Komitee des „Bündnis Redefreiheit“. Das Bündnis verteidigt die Freiheit des Wortes und steht Menschen bei, um deren Recht auf freie Meinungsäußerung in der Öffentlichkeit, am Arbeitsplatz oder im digitalen Raum zu verteidigen.
@Thomas Hechinger, „Bin ich gerade dabei, mir ein Computer-Virus zu holen?“ —
Eher nicht. Vielleicht ist Ihr Rechner bereits Teil eines Bot-Netzwerks, oder Sie benutzen ein VPN/Proxy.
„Ich habe den Verdacht, daß Google einen abschrecken will, die “Deutschland-Kurier„-Seite zu besuchen.“ —
Ganz sicher nicht.
Der dritte und letzte Streich: Ich selbst habe selten direkt mit Abteilungsleitern aber andauernd mit Bodenpersonal zu tun. Und da sehe ich, dass die alle an der kurzen Leine gehalten werden und man ihnen dabei auch noch die Scheuklappen aufsetzt. Heißt: Die handeln oft unter falschen Annahmen und werden so an der Nase herumgeführt, wie man das bei mir versucht und nicht durchkommt. Da der Artikel in Richtung links feuert: Ich habe die Linken als zuverlässig und ehrlich kennengelernt. Die tun aber sehr häufig nicht das, was ihnen gut tut, sondern was anderen gut tut. Ich gehe davon aus, dass man denen bisweilen im Hintergrund absichtlich Fehlinformationen unter die Nase reibt oder ihnen die nötigen Informationen bewusst vorenthält. Ich habe viel mit Bodenpersonal zu tun, die nicht vernünftig gebrieft sind/waren und nicht wussten was abgeht. Ich habe das selbt bei professionellen Partnern aus dem Ausland erlebt, dass die zunächst nicht darüber im Bilde waren, um was es hier wirklich geht und wie gravierend das ist. Bis ich sie selbst darüber aufgeklärt habe und die aus allen Wolken gefallen sind. Ich gehe davon aus, dass das in den USA selbst auch abläuft. Wie hier nicht nur nach links, sondern auch nach hart rechts. Hier wie dort sieht man nämlich das selbe: Teile und Herrsche. Und ich wiederhole: Nein, das kommt nicht von den Russen, nicht von den Arabern und das kommt auch nicht von den Israelis, egal wer was auch immer an gefaketem antisemitischem Unfug erzählt. Das Problem kommt genuin aus den USA. Nur von dort. Die USA sind ein kaputtes Land, das sein künstliches erpresserisches System aus dem Kalten Krieg bis heute nicht nur nicht abgestellt hat, sondern absichtlich seit 24 Jahren massiv auf die ganze Welt ausstrahlt, um als Global Power weiterhin die Vormachtstellung zu halten. Bis hinein in unseren Sicherheitsapparat, der sich deswegen oft komplett irrational verhält. Das ist keine Vermutung, das ist fundierte Analyse der letzten 15 Jahre meiner Arbeit.
@Robert Schleif, „Reuß in Untersuchungshaft, ohne dass absehbar ist, ob und wann es mal zu einem Prozess kommt“ —
Prozessbeginn war am 21.5.2024
Der zweite Streich: Ich wiederhole: Ich stehe seit 2012 unter Dauerüberwachung. Damals war Merkel Kanzlerin und die CDU hat den Innenminister gestellt. Insbesondere in dieser Anfangsphase ist etliches Material illegal aus meiner Wohnung abgezapft und an die USA weitergeleitet worden, die es offensichtlich in den folgenden Jahren weiter verbreitet haben, je nachdem wer über die Zeit sonst noch dazu gestoßen ist. Dabei hat unser Sicherheitsapparat nachweislich mitgeholfen, dieses Material illegal zu erschließen. Dankenswerterweise haben mich im Fortlauf dieses unsäglichen Vorgangs immer wieder Partner still und heimlich über verschiedene Kanäle darauf hingewiesen, dass da was abfließt, sonst hätte ich das erst dann erfahren, wenn es zu spät gewesen wäre. Offenkundig bestand ein Interesse daran, mich als Politiker hier aufzubauen. Oder direkter gesagt: Eine Marionette nach dem üblichen US System hier in Deutschland zu installieren. Darum auch der Abfluss kompromittierenden Materials in Richtung USA. In der Zwischenzeit haben aber dankenswerterweise auch die Partner gewechselt und diese handhaben das etwas anders, weshalb der Datenabfluss spürbar nachgelassen hat. Ganz aufgehört hat es aber nicht, denn die gesamte IT die in Deutschland genutzt wird nebst Sicherheitsapparat selbst, sind durch das kaputte und kranke US System kompromittiert. Ich weiß gesichert, dass abfließendes Material teils zu meinen Ungunsten manipuliert, gekürzt und verfremdet wird, während wichtige Informationen wohl nur dann an die richtigen Stellen gelangen, wenn ich das selbst über Papier und händische Übergabe weiterleite. Die Überwachung dient also nicht meinem Schutz, wie gerne behauptet wird, sondern meiner Kontrolle und der Verleumdung meiner Person. Wie gesagt: Das hat in letzter Zeit nachgelassen, weil ich meine Partner selbst ganz bewusst nach Zuverlässigkeitausgewählt habe, aber egal was man auch tut: Die Deutschen hängen mit drin und die stehen unter der Knute der Amis. Gleich weiter.
Wer ist eigentlich dieser verlebte alte Mann mit den dünnen langen Haaren?
Der erste Streich: Wir reden hier immer um den heißen Brei herum und rutschen immer wieder ins parteipolitische Lager ab. Das heißt: Teile und Herrsche funktioniert immer noch wunderbar. Ich erkläre mal kurz warum: Ich stehe seit etwa 2012 nachweislich durchgehend bis heute unter illegaler Dauerüberwachung dieses Staatsapparates. Wer jetzt nicht ganz verblödet ist, kann nachvollziehen dass in der Zeit hier in NRW und im Bund mehrfach die Bundeskanzler/ Ministerpräsidenten und die jeweiligen Innenminister über verschiedene Parteien hinweg gewechselt haben. Dennoch blieb die ilegale Dauerüberwachung stets bestehen. Warum? Weil ich so gefährlich für wen oder was wäre? Für Deutschland? Nein, für die USA. Es ist völlig egal wer hier regiert, es kommt nur darauf an, wer in den USA regiert und dort die CIA/NSA unter der Fuchtel hat oder umgekehrt, wen die CIA/NSA bzw. der militärisch-industrielle Komplex dort unter ihrer Fuchtel haben. Seit 24 Jahren läuft hier wie dort aufgrund eines Staatsstreiches durch den damaligen Politik- und Sicherheitsapparat eine Sondergesetzgebung, der Natobündnisfall und der Patriot Act sind bis heute in Kraft, die aufgrund eines nur vorgetäuschten Terrorangriffs eine nie dagewesene Dauerüberwachung ermöglicht, unter der insbesondere sämtliche Kritiker dieses Zustandes ganz gesondert leiden. Und dieser Zustand greift nationenübergreifend bis hinein in unseren deutschen Sicherheitsapparat. Sprich: Die Polizei/der VS bzw. unsere Regierungen/Innenminister tun das, was die Amis wollen bzw. deren Sicherheitsapparat will. Jetzt muss man dazu noch eins sagen: Die USA sind etwa seit McCarthy keine funktionierende Demokratie mehr, sondern haben insbesondere seit den 60er/70er Jahren ein durch den damaligen Sicherheitsapparat erdachtes System installiert, was die Elitenbildung künstlich forciert, diese erpressbar hält und damit den Reichtum nach oben konzentriert, damit die US Politik nicht vom Kommunismus „infiziert“ wird. Gleich weiter…
„Allein Habeck und Baerbock kamen bis August 2024 auf über 1.500 Anzeigen, FDP-Politikerin Strack-Zimmermann, die sich für Cancel Culture durch Arbeitgeber bei falschen Meinungsäußerungen ausspricht, unterhielt zeitweise eine regelrechte Abmahnindustrie, und auch Bundeskanzler Merz stellte mehrere hunderte Strafanträge,…“ // Das ist zwar inhaltlich richtig, aber falsch formuliert. Strenggenommen haben die genannten (und andere) Politiker keine Anzeigen gestellt. Sie mussten gar nicht wissen, dass jemand sie im Netz beleidigt hat. Stattdessen unterhielt die Regierung eine spezielle Abteilung (auf MEINE, des Steherzahlers Kosten natürlich!), die 8 Std/Tag hauptberuflich alle Arten Social Media durchsucht in der Suche nach dem Material, das möglicherweise als Futter für den §188 verstanden werden könnte. Diese hochbezahlten Experten arbeiten jeden solchen Fall aus und erstellen die Anzeigen, die von den entsprechenden Politikern lediglich unterschrieben werden sollen. Ich möchte keine der o.g. Personen schönreden, aber es ist durchaus möglich, dass sie nicht mal wissen, wie viele Menschen sie angezeigt haben. Alles läuft mechanistisch-bürokratisch.