Herr J.R.Huels, das haben Sie richtig getroffen.Im deutschen gibt es den sogenannten Gattungsbegriff ,z.B. Student, Arbeiter,Lehrer, Handwerker, Leser, Zuhörer usw. seitdem es die deutsche Sprache gibt.Gattung bedeutet männlich und weiblich.Also grammatisches bezw. biologisches Geschlecht : genus vs. sexusDie dummen pc Schwätzer haben seit den 68ern die Sprache verhunzt
Es handelt sich bei den Krakeelern nur um eine kleine, aber lautstarke Minderheit unter den Studenten. Ich verstehe nicht, dass die große Masse der anderen Studenten sich das gefallen lässt.
In der Sache richtig, aber : Von "Studentinnen und Studenten" und "Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern" zu sprechen, statt einfach und richtig nur von "Studenten" und "Wissenschaftlern" (die ernstzunehmenden sind sowieso fast ausschließlich männlich ;-) ) ist schon ein unappetitlicher PC-Bückling.
Es sind die Früchte der 68ger. Die Saat geht jetzt auf. Da gibt es auch kein "Zurück" mehr !Es wird nicht mehr lange dauern und der DHV wird als "Bürgerlich -Reaktionär" gebrandmarkt werden. Wetten ?
Wer an der HU Berlin sein Studium erfolgreich abschließen willund das möglichst im Rahmen eines noch verträglichen Zeitfensters an Hochschulsemestern, hat gar keine Zeit, sich an dem Palaver dessen zu beteiligen, das der Autor hier in den Mittelpunkt eines Gärungsprozesses sogenannter Debattenkultur stellt. Ein Student der juristischen Fakultät zum Beispiel, büffelt von früh bis spät, um erfolgreich die erste Juraprüfung (bis 2003 hieß es das erste juristische Staatsexamen) zu bestehen. Die erste Juraprüfung gliedert sich seit 2003 in zwei Teile, der Pflichtfachprüfung und der Schwerpunktbereichsprüfung.Diese Prüfungen erfolgen zeitversetzt. Überdurchschnittlich Begabte, die dies zum Beispiel durch das Abiturzeugnis belegt haben, können sich während des Studiums entscheiden, nach Bestehen der Pflichtfachprüfung, ein zwei Semester umfassendes Studium für ihren Schwerpunktbereich an der Humboldt European Law School (ELS) in Rom, Paris oder Amsterdam zu absolvieren. Das Studium wird in der jeweiligen Landessprache gelehrt. Nach Bestehen dieser Schwerpunktbereichsprüfung hat der Student die erste Juraprüfung bestanden. Sollte er promovieren, so sind sogar die Voraussetzungen für die Berufung zum ordentlichen Professor erfüllt. Nur der Beruf des Richters, Staatsanwalts und des Rechtsanwalts erfordern das zweite juristischeStaatsexamen. Wer aber den dornigen Weg über die European Law School erfolgreich beschritt, wird wohl kaum das Richteramt anstreben.
Jaja, der DHV... Als die Akkreditierung in Deutschland anfing, warnten viele, dass das nicht mit Art. 5 (3) vereinbar sei, denn die Curricula wurden ja von den privaten Agenturen genehmigt und am Ende stand dann eine Homogenisierung aller Studiengaenge und -inhalte. Mir ist mal in einem Berufungsgespraech gesagt worden, dass ich ein Skript einer jungen Kollegin verwenden muesse. Als ich auf Art 5 (3) hinwies, wurde das Gespraech von eben dieser (immer noch katastrophal veroeffentlichten) Kollegin mit den Worten, “dann koennen wir hier abbrechen” beendet. Auch bei der Besoldungsreform, also der Zementierung des akademischen Lumpenproletariats ist der DHV nicht erfolgreich gewesen. Ich habe auch nur begeisterte Worte bei der Etablierung von Pseudo-Wissenschaften (Klima, Gender) an den Unis gehoert und wenn ich mich nicht taeusche, sind das ja die Treiber der Ideologisierung der Wissenschaften. Und jetzt, wo es mal wieder viel zu spaet ist, beklagt der DHV sich. Ich bin so froh, dass ich in den USA lehre und forsche und es hier immer noch genuegend freie Institutionen gibt.
Das linke pseudowissenschaftliche Gesülze war früher auch nicht anders. Aus Erfahrung kann ich sagen, dass es in den 70ern schon unerträglich war und kaum eine andere Meinung Gehör fand. Ein Helmut Schelsky musste so manchen Kampf bestehen gegen die Mehrheit seiner Artgenossen. Und als Student stand man politisch sowieso auf verlorenem Posten, wenn man nicht dem linken Spektrum angehörte.
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