Am 6. Dezember 2024 wurde Doris van Geul vom Amtsgericht Düsseldorf wegen Volksverhetzung zu 150 Tagessätzen in Höhe von 53 Euro, also einer Geldstrafe in einer Gesamthöhe von 7.950 Euro, verurteilt. Die Rentnerin hatte am 8. Oktober 2023 auf Facebook einen Artikel gesehen, in dem Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) abgebildet war und mit der Aussage „Deutschland ist auf Zuwanderung angewiesen, um den Arbeitskräftebedarf zu decken“ zitiert wurde. „Die Aussage von Habeck hat mich wütend gemacht“, sagte die heute 75-Jährige. Sie habe ihr ganzes Leben lang gearbeitet und nun kein Verständnis für die deutsche Migrationspolitik. „Blablabla. Wir brauchen Fachkräfte und keine Asylanten, die sich hier nur ein schönes Leben machen wollen, ohne unsere Werte und Kultur zu respektieren. Schickt die, die hier sind, mal zum Arbeiten. Wir sind nicht auf Faulenzer und Schmarotzer angewiesen und schon gar nicht auf Messerkünstler und Vergewaltiger“, schrieb sie daraufhin in ihrem Ärger unter den Artikel mit Habecks Bild und Zitat.
Dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf van Geul in der Verhandlung vor dem Amtsgericht „fortgesetzte Politikkritik“ vorgeworfen hatte, führte schnell zu dem Eindruck, dass die gegen sie gerichtete Anklage politisch motiviert war. Das führte bereits am Abend des Urteils zu bundesweiter Empörung. Schnell fanden sich Leser, die mit ihren Spenden bereit waren, van Geul eine Berufung zu ermöglichen. Ein ehemaliger Manager eines Großkonzerns bezahlte ihre noch ausstehende Schuld aus einem im Juli 2022 gegen sie ergangenen Strafbefehl. Der Strafbefehl wurde erlassen, weil die Rentnerin auf Facebook eine Zitate-Sammlung von Grünen-Politikern zur Migrationspolitik geteilt hatte. Die Zitate-Sammlung wurde, nachdem sie auf Facebook gebracht wurde, von unzähligen Nutzern des sozialen Netzwerks geteilt und damit weiter verbreitet. Später stellte sich jedoch heraus, dass einige der Zitate frei erfunden waren. Von der Staatsanwaltschaft wurde der Vorgang als „das Verbreiten erheblicher Ressentiments gegen Zugewanderte“ gewertet.
Anfang 2025 erklärte sich der Bonner Strafverteidiger Mutlu Günal bereit, van Geuls Fall zu übernehmen. Mit dem gebürtigen Rheinländer Günal stand der kämpferischen Rentnerin nun auch ein erfahrener und rhetorisch versierter Verteidiger zur Seite (Beide oben im Bild). „Meiner Mandantin ist von der Justiz großes Unrecht widerfahren“, sagte Günal vor der Berufungsverhandlung am 18. Juni vor dem Landgericht Düsseldorf. „Jetzt gilt es, Frau van Geul vollständig zu rehabilitieren. In unserem Rechtsstaat sollte es möglich sein, seine Meinung frei äußern zu dürfen, ohne von der Justiz derart eingeschüchtert und verfolgt zu werden. Und ihre Äußerungen waren eindeutig von der Meinungsfreiheit gedeckt.“ Im seinem Plädoyer forderte er einen Freispruch für van Geul.
Die Kammer aber verwarf van Geuls Berufung und bestätigte das Urteil des Amtsgerichts. „Wir meinen, dass die Deutung, dass die Angeklagte alle Asylbewerber meint und als Faulenzer, Schmarotzer, Messerkünstler und Vergewaltiger beschimpft, eindeutig ist“, sagte die Vorsitzende Richterin Kerstin Vaupel zur Begründung. „Und wir gehen mit dem Amtsgericht mit, dass mit dem letzten Satz zum Hass aufgestachelt wird.“
Revision vor dem OLG Düsseldorf hatte Erfolg
Ähnlich wie bereits beim erstinstanzlichen Urteil gegen Doris van Geul geriet auch die Urteilsbegründung von Kerstin Vaupel zu einer Vermischung eigener politischer Sichtweisen zur Migrationspolitik und juristischen Argumenten. So sprach die Richterin schnell von „Vorbehalten gegen Migranten, die geeignet sind, in Ausländerfeindlichkeit und Hass umzuschlagen“. Damit sei auch das Merkmal der Störung des öffentlichen Friedens gegeben, argumentierte Vaupel und begründete das mit „Ausschreitungen gegen Asylbewerber oder deren Unterkünfte“. Beispiele für die von ihr behaupteten Ausschreitungen nannte die Richterin aber nicht. Gleichzeitig fiel auf, dass Vaupel auf von Migranten ausgehende Kriminalität mit keinem einzigen Wort einging. Daraufhin legte Mutlu Günal für seine Mandantin Revision beim Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) ein.
Und zumindest die hatte nun Erfolg: Mit einem Beschluss vom 9. Januar entschied der zuständige Strafsenat des OLG einstimmig, dass das angefochtene Urteil der Berufungsverhandlung „mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben“ wird. „Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf zurückverwiesen“, heißt es in dem der Redaktion vorliegenden achtseitigen Beschluss. Zur Begründung stellte das OLG fest, dass die mit der Berufung befasste Kammer den subjektiven Tatbestand, also van Geuls Absicht bei der Veröffentlichung ihres Kommentars, nicht hinreichend geprüft habe. Damit weise das Urteil „einen durchgreifenden Darstellungsmangel auf“. So setze etwa das Aufstacheln zum Hass „mehr als nur bedingt vorsätzliches, nämlich zielgerichtetes Handeln voraus“, heißt es weiter. „Das Aufstacheln zum Hass muss nicht nur objektiv dazu geeignet, sondern auch subjektiv dazu bestimmt sein, eine gesteigerte, über die bloße Ablehnung und Verachtung hinausgehende feindselige Haltung gegen die betreffenden Bevölkerungsteile zu erzeugen oder zu steigern.“
„Das neue Tatgericht wird bei seiner Prüfung der subjektiven Tatseite eine Gesamtbetrachtung aller maßgeblichen Umstände des konkreten Falls vorzunehmen haben“, ordnete das OLG an. „In diese wird insbesondere auch einzustellen sein, dass die Angeklagte durch den Strafbefehl des Amtsgerichts Düsseldorf vom 18. Juli 2022 rechtskräftig einer üblen Nachrede gegen Personen des öffentlichen Lebens schuldig befunden worden ist, durch die sie verschiedenen Politikern der Partei Bündnis 90/Die Grünen fälschlicherweise ausgerechnet solche Zitate zugeschrieben hat, die den Eindruck erwecken sollten, die Betroffenen hätten Verständnis für sexuelle Übergriffe von Geflüchteten geäußert.“ Eine Freisprechung van Geuls kam für das OLG aber nicht in Betracht, „weil nicht auszuschließen ist, dass aufgrund einer neuen Hauptverhandlung sowohl die objektive als auch die subjektive Tatseite“ des Volksverhetzungs-Paragraphen 130 Absatz 1 Nummer 1 Strafgesetzbuch „rechtsfehlerfrei festgestellt werden kann“.
„Die Aufhebung des Urteils ist das richtige Signal“
„Natürlich bin ich sehr froh und meinem Anwalt wie auch allen Spendern dankbar, dass jetzt zumindest die Berufung neu verhandelt werden muss“, sagte Doris van Geul, nachdem sie vom Erfolg ihrer Revision erfahren hatte. „Und ich bin auch froh darüber, dass dem Gericht jetzt aufgetragen wurde, sich näher mit der Absicht meines Kommentars zu befassen. Denn ich habe von Anfang an gesagt, dass ich mich über die Aussage von Robert Habeck geärgert habe und ihm widersprechen wollte. Damit war gemeint, nicht noch mehr Menschen unkontrolliert ins Land zu holen, obwohl hier schon viele leben, ohne zu arbeiten. Sonst hätte ich das ja auch nicht unter den Artikel geschrieben, in dem er zitiert wurde. Nur hat mir das bislang kein Richter geglaubt. Stattdessen hat man meinen Facebook-Kommentar auch noch mit Übergriffen auf Asylbewerber und Flüchtlingsheime in Verbindung gebracht und mir vorgeworfen, ich hätte zum Hass aufgestachelt. Das hat mich schon sehr entsetzt und empört.“
„Die Aufhebung des Urteils ist das richtige Signal. Herr Habeck wollte einen Meinungsaustausch, den er bekommen hat. Eine Bürgerin sollte in einem freien Land ihre Meinung äußern dürfen, ohne von der Justiz derart verfolgt zu werden“, sagte Mutlu Günal auf Nachfrage von Achgut.com. „Ich erwarte in der nächsten Verhandlung nicht nur einen Freispruch, sondern auch Worte des Bedauerns in Richtung meiner Mandantin.“
Der Termin für die erneute Berufungsverhandlung am Landgericht Düsseldorf steht noch nicht fest. Erwartet wird ein Termin in den nächsten zwei bis drei Monaten. Aufgrund des OLG-Beschlusses, nach dem die erneute Entscheidung auch auf die Kosten der Revision bezogen sein wird, liegt das finanzielle Risiko aber trotz ihres Teilerfolges auch weiterhin bei der kämpferischen Rentnerin.
Hinweis: Wer Doris van Geul und ihre Verteidigung unterstützen möchte, kann das durch Spenden mit der Angabe „Rechtsbeihilfe“ auf ihr Konto bei der Sparkasse Düsseldorf mit der IBAN DE69 3005 0110 0063 2367 64 oder ihr PayPal-Konto dvangeul5@gmail.com tun.
Zum Thema sind auf Achgut.com unter anderem erschienen:
Solidaritätswelle für Rentnerin Doris van Geul

Ob ein öffentlicher Post nur eine grundgesetzlich garantierte Meinungsäußerung oder eventuell sogar ein rechtlich legitimiertes, weil Notstand bedingt warnendes Whistleblowing ist, wird hier überhaupt nicht angekratzt, obwohl dies der relevante Punkt ist. Denn es ist infrage zu stellen, ob folgendes überhaupt stimmt. Zitat: „Deutschland ist auf Zuwanderung angewiesen, um den Arbeitskräftebedarf zu decken“. Aufgrund aktueller Entwicklungen will ich den Kollegen nicht ins Handwerk pfuschen und halte mich da etwas zurück. Nur so viel: Ich war während des Syrienkriegs selbst hier vor Ort im Flüchtlingsumfeld tätig. Als 2015 die Grenze geöffnet und auf Grenz- bzw. Personenkontrollen von ganz oben verzichtet wurde, wurden zeitgleich zwei Dinge bekannt: 1. Die Flüchtlinge wurden durch die Schlepper angewiesen vor Grenzübertritt ihre Ausweise zu vernichten und sich als Syrer auszugeben, weil das die Anerkennung des Asylstatus erleichtern würde. 2. Kurz darauf wurde behördenintern die Nachricht durchgereicht, dass die Behörden in Syrien zusammengebrochen seien und zeitgleich der massenhafte Diebstahl von Ausweisrohdokumenten erfolgt sei. Wer informiert ist, weiß dass damals der IS dort gewütet hat, wohl auch diese Rohdokumente an sich genommen und seinen eigenen Leuten massenhaft falsche syrische Identitäten verschafft hat. Bei uns hier vor Ort in Münster hat es über ein Jahr gedauert, bis wir einen Fingerabdruckscanner hatten und die echte Identität überprüfen konnte. An anderen Orten in Deutschland war es ähnlich. Davor lief sämtliche Registrierung nur nach den von den „Flüchtlingen“ selbst gemachten Angaben ab. In dieser Zeit sind etwa 1 Million Menschen nach Deutschland eingereist, von denen wir teils bis heute nicht sicher wissen, wer das ist. Ich selbst habe damals einige „Kunden“ gehabt, die von hier aus nach Syrien zum Dschihad ausgereist sind und sichtbar ausgemergelt zum „Heimatlurlaub“ zu uns zurückkamen. Und dabei muss ich es erst mal belassen…
Das Problem ist, dass bei sämtlichen Verurteilungen mit politischen „Tatsch“ Denkweisen des Richters oder Statsanwaltes untergeschoben oder hineininterpretiert werden. Man ist völlig überrascht zu welchem queren Gedankengut die in der Lage sind. Da werden an den Haaren herbeigezogene Verbindungen geknüpft, auf die man selbst nicht gekommen wäre.-
Und ja Herr Gille, Erben der Gerichtsbarkeit nach 45 stimmt leider. Es sind die, die Fritz Bauer aufgrund seines etwas merkwürdigen Ablebens nicht mehr erwischen konnte. Es sind die, welche die jetzigen in strammer Gefolgschaft ausgebildet haben. – Da haben wir ihn wieder – den roten Faden!
Dafür wird man in Deutschland angeklagt?
„Blablabla. Wir brauchen Fachkräfte und keine Asylanten, die sich hier nur ein schönes Leben machen wollen, ohne unsere Werte und Kultur zu respektieren. Schickt die, die hier sind, mal zum Arbeiten. Wir sind nicht auf Faulenzer und Schmarotzer angewiesen und schon gar nicht auf Messerkünstler und Vergewaltiger“
Vor 100 und 150 Jahren war unsere Gesellschaft freiheitlicher ,und die Regierungen schützten damals die Meinungsfreiheit.
Willkommen in der Neuen Deutschen Demokratischen Republik!
Diesmal Sozialismus mit Bananen!
Auch wenn man nicht Jura studiert hat: ein klarer Fall einer Äußerung in den Grenzen der Meinungsfreiheit. Aber nein: nicht weniger als Volksverhetzung soll es sein (der unerträglich erweiterte Straftatbestand muss verfassungskonform und restriktiv ausgelegt werden!), und dann gleich mal 150 Tagessätze, weit über der Eintragungsgrenze.
Die Verurteilungen hätten nie erfolgen, noch nicht einmal die Anklagen hätten erhoben werden dürfen. Hier steht juristisch der Verdacht der Verfolgung Unschuldiger im Raum, politisch ist dies alles eine klare Einschüchterung der Öffentlichkeit und Unterdrückung oppositioneller Meinungen.
Man sollte den Fall geeigneten Stellen in den USA anzeigen, Einreiseverbote in die USA für die beteiligten Richter und Staatsanwälte wären ein gutes Zeichen gegen politische Unterdrückung.
Viel Glück für die Verfolgte in den nächsten Instanzen!
Ich würde mal tippen, dass das Berufungsgericht das Urteil im Wesentlichen bestätigt. Zu Optimismus besteht kein Anlass. Der renitente Untertan muss bestraft werden. Jedem produktiv arbeitende Untertan wird durch das herrschende Beamtenregime unmissverständlich klar gemacht, wo es lang geht: Klappe halten und zahlen. ++ Der bürgerliche, demokratische Rechtsstaat ist in diesem Land nur noch eine Fassade. Allerdings geht das der großen Mehrheit der Sozial-Michels am Allerwertesten vorbei. Der feige deutsche Sozial-Michel glaubt fest daran, dass das Beamtenregime für die große Masse der braven und servilen Michels schon irgendwie sorgen wird. Wenn einige renitente Deppen rausfallen – die hätten halt den Mund halten sollen. Dumm ist nur, dass der Abstieg weiter geht: Deindustrialisierung, Insolvenzen, Arbeitslosigkeit, Brain-Drain. Verarmung, und so weiter. Irgendwann werden sich „unsere“ Gäste wehren – nicht der Sozial-Michel.
Meinungsfreiheit gibt es nur noch für zwei Personengruppen: 1. Diejenigen, die sich das Klagen durch die Instanzen mühelos leisten können. 2. Diejenigen, die eine große Social Media Followerschaft haben oder sonstwie sehr bekannt sind oder Unterstützer haben, die für sie Spendenkampagnen organisieren. Alle anderen schauen in die Röhre, und zahlen dann ggfs. mehrere Tausend Euro für einen Strafbefehl.