Die Hamburger Volksinitiative gegen die Gendersprache fordert von der Verwaltung nicht nur die Einhaltung der Rechtschreibregeln, wie sie vom Rat für deutsche Rechtschreibung (RfdR) herausgegeben werden, sondern die Besinnung auf das gängige Standardhochdeutsch, wie es jenseits der sprachpolitischen Lenkung mehrheitlich gesprochen und geschrieben wird.
Es ist widersinnig, dass es einer Volksinitiative bedarf, um der Standardsprache Geltung zu verschaffen, die in der Sprachgemeinschaft ohnehin gängig ist. Einleuchtend: „Die Sprache hat viele Fürsprecher, aber keine Lobby.“ Wir erachten Sprache als selbstverständlich, und für das, was sich von selbst versteht, braucht es keine Lobby. Aber dieser Zustand hat sich geändert. In der heutigen politischen Wirklichkeit wird der anerkannte Sprachstandard immer mehr ausgehöhlt, um Gendern per moralischem Druck als neuen Standard durchzusetzen. An deutschen Schulen wird nicht mehr durchgängig Standardhochdeutsch gelehrt.
Wegbereiter dieser Fehlentwicklung ist eine elitäre Minderheit von Genderaktivisten, die vorgibt, die Mehrheit zu repräsentieren und sich gegen jeglichen Widerspruch besorgter Staatsbürger abschottet. Amtlich herausgegebene Sprachleitfäden befördern die elitäre Sprachlenkung. In einem Leitfaden für die Berliner Polizei heißt es zum Beispiel:
„Wer diskriminierungssensibel sprechen und schreiben möchte, sollte – besonders im Umgang mit vorurteilsbeladenen Themen – eine Sprache wählen, die nicht von der Mehrheitsbevölkerung vorgegeben wird, sondern von den Betroffenen selbst ...“
Damit wird eine der wichtigsten Grundfunktionen der Sprache außer Kraft gesetzt: die Verständigung. Dabei sind die wichtigsten Kriterien der Einheitssprache Verbreitung, Verständlichkeit und soziale Übereinkunft!
Gendern und die Grundrechte
Eine verordnete Sprache verstößt gegen das Recht auf kommunikative Selbstbestimmung und freie Meinungsäußerung von Bürgern, Institutionen, Organisationen und Unternehmen. Jahrelang hat man die Arglosigkeit und das Desinteresse der Bürger am Genderthema genutzt, um Fakten zu schaffen und zugleich Unsicherheit zu produzieren. Bei den Grundrechten ist aber der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz eins der wichtigsten Rechtsstaatsprinzipien. Sprachliche Bevormundung verletzt diesen auf allen Ebenen. Gendern ist nachweislich nicht geeignet, das angestrebte Ziel (Gerechtigkeit, Gleichstellung) zu erreichen. Die angewandten Mittel sind unverhältnismäßig.
Obwohl Gendern überall freiwillig sein soll, berichten zum Beispiel Studenten der Uni Hamburg im Focus von Genderpflicht durch die Hintertür und einer Atmosphäre der Angst und Verunsicherung. Unsere Volksinitiative hat schon jetzt erreicht, dass sich immer mehr Bürger trauen, über den alltäglichen Anpassungsdruck zu sprechen. Gut zu wissen, dass die Uni Hamburg auf Nachfrage versichert, „dass es staatlichen Stellen nicht gestattet sei, sprachliche Normierungen für die Studierenden durchzusetzen“.
Standardsprache hält die Sprachgemeinschaft zusammen
Die Hamburger Volksinitiative fordert von der Verwaltung nicht nur die Einhaltung der Rechtschreibregeln, wie sie vom Rat für deutsche Rechtschreibung (RfdR) herausgegeben werden, sondern die Besinnung auf das gängige Standardhochdeutsch, wie es jenseits der sprachpolitischen Lenkung mehrheitlich gesprochen und geschrieben wird. Mit dem etwaigen Verzicht des Senats auf Gendersternchen, Doppelpunkt und Unterstrich ist unser Anliegen also nicht beendet. Wir weisen in der Begründung ausdrücklich darauf hin, dass zum Beispiel eine durchgängige feminine Markierung (falsches generisches Femininum) oder auch unangebrachte Verlaufsformen („Bürgende“), sowie Wendungen zur Vermeidung gewachsener grammatischer Grundformen wie des generischen Maskulinums nicht zum Standardhochdeutschen gehören. Wir beziehen uns dabei auf den Linguisten Peter Eisenberg (1):
„Die Standardsprache ermöglicht es, allgemeine Aussagen zu treffen und sprachliche Vielfalt lebendig zu erhalten. Alle sprachlichen Varianten, von der Wissenschaftssprache über diverse Fachsprachen bis hin zum Kiezdeutsch, sind auf diesen Standard bezogen.“
Sonderzeichen innerhalb von Wörtern gehören ebenso wenig zum Standardhochdeutschen wie gesprochene Gender-Kunstpausen. Auch in der Definition des Begriffs Standardsprache beziehen wir uns auf Eisenberg: „Eine Sprachgemeinschaft verfügt über einen Standard, wenn eine ihrer Varietäten im gesamten Sprachgebiet verwendet wird.“ Der Rat für deutsche Rechtschreibung bezieht sich in seinem Regelwerk ebenfalls auf die Standardsprache: „Der folgenden Darstellung liegt die deutsche Standardsprache zugrunde.“ Und: „Das Amtliche Regelwerk gilt für Schulen sowie für Verwaltung und Rechtspflege.“
Nötigung ist ein alter (Gessler-)Hut
Gendersprache an sich ist nicht eindeutig definiert, sondern lässt sich hauptsächlich durch Beobachtung der forcierten Durchsetzungspraxis in Politik, Verwaltung und Bildung erschließen. Unsere Volksinitiative richtet sich nicht gegen Gendern generell. Sie will selbstverständlich nicht den privaten Sprachgebrauch regeln. Behörden und ihre Bediensteten treten aber den Bürgern als Repräsentanten von öffentlichen Diensten entgegen. Deshalb sollen sie sich der gewachsenen Standardsprache bedienen, und in Schulen muss grammatisch korrektes Standardhochdeutsch zu lernen sein.
Wer sich der Gendersprachdoktrin verweigert und offen gegen die vermeintliche Meinungselite stellt, habe nicht die richtige Haltung oder sei antifeministisch, homophob, queerfeindlich, reaktionär und so weiter, so die gängigen Totschlagargumente. Die Politisierung der Sprache ist ein Dilemma, das wir durch unsere Besinnung auf die Standardsprache auflösen möchten. Gerechtigkeit, Vielfalt, Sensibilität für Minderheiten und dergleichen wohnen der Sprache selbst nicht inne und können auch nicht hineinkonstruiert werden. Das gebräuchliche Standardhochdeutsch ist insofern die neutrale, „inklusive“ Sprache, die wir brauchen.
Die Amtssprache ist Deutsch – Standard verbindet
Sprache ist ein hohes Kulturgut. Die erste größere Gemeinschaft, in die Menschen hineingeboren werden, ist die Sprachgemeinschaft. Alle Mitglieder einer Sprachgemeinschaft erhalten und erschaffen ihre Sprache durch Gebrauch. Kommt der Sprachstandard abhanden, bröckelt die Sprachgemeinschaft und die demokratische Gesellschaft verliert ihre Integrationskraft. Mit der Volksinitiative nutzen wir unser demokratisches Grundrecht gemäß Artikel 20 GG („Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen … ausgeübt“). Warum wollen Genderaktivisten verhindern, dass das Volk über seine eigene Sprache entscheidet, wovor haben sie Angst?
Die Volksinitiative richtet sich keineswegs gegen die berechtigten Interessen von Minderheiten. Sie setzt sich hingegen für die Standardsprache als allgemein verbindliche Grundlage in der öffentlichen Kommunikation ein. Wenngleich es nicht im Grundgesetz steht, dass Deutsch unsere Landessprache ist, so ist ihr Gebrauch doch im VwvfG, §23, gesetzlich verankert: „Die Amtssprache ist Deutsch.“ Gendern ist kein Deutsch, sondern eine Privatsprache, zu deren Gebrauch niemand gezwungen werden kann.
Wir haben noch einen langen Weg vor uns. Die Hürde der jetzigen ersten Phase des dreistufigen Hamburger Modells (10.000 gültige Unterschriften bis zum 6. August) schaffen wir sicher früher als erforderlich: Bereits drei Wochen nach dem Start hat die Volksinitiative über 6.000 Unterschriften gesammelt. Die Unterschriften kommen von Menschen aller Altersgruppen und gesellschaftlichen Bereiche. Die jüngste Unterzeichnerin ist 16 Jahre alt, die älteste 96. Gesammelt wird sowohl privat wie auch im beruflichen Umfeld. Teilweise haben ganze Interessengemeinschaften eines Unternehmens oder einer Behörde unterschrieben. Die Unterschriftensammlung zeigt Vielfalt von ihrer besten Seite, und der mit Abstand am häufigsten geäußerte Satz besteht nur aus einem Wort: „Danke!“
Eine größere Herausforderung stellt die zweite Phase dar: Für das Volksbegehren (voraussichtlich im Juni 2024) müssen innerhalb von drei Wochen 66.000 gültige Unterschriften zusammenkommen. Frühestens 2025 kann es dann, gekoppelt mit einer Landtags- oder Bundestagswahl, zum Volksentscheid kommen.
Nichts ist so mächtig wie eine Idee, deren Zeit gekommen ist.
Wir können unsere Sprache nur mit tatkräftiger Unterstützung aller Betroffenen zurückgewinnen. Die Mehrheit der Deutschen lehnt Gendern nachweislich ab. Lasst uns in allen Bundesländern Volksinitiativen auf den Weg bringen, liebe Sprachfreunde! Schon jetzt gibt es Vorstöße in sechs weiteren Bundesländern, die der Verein Deutsche Sprache e.V. befördert und koordiniert. Registriert euch hier.
Anmerkung der Redaktion: Das Unterschriftenblatt zur Hamburger Volksinitiative steht auf der Webseite der Volksinitiative zur Verfügung und kann dort heruntergeladen und ausgedruckt werden. Alle Hamburger Bürger können sich an der Unterschriftensammlung beteiligen und diese dann der Volksinitiative per Post schicken. Die Formulare dürfen nur analog und nicht digital übermittelt werden. Die Anzahl der übermittelten Unterschriften ist egal. Bei Rückfragen können Sie vi-hamburg@vds-ev.de kontaktieren.
Mehr über die Volksinitiative berichete Sabine Mertens im Interview mit Ulrike Stockmann.
Weitere Quelle
(1) „Vielfalt und Einheit der deutschen Sprache“ von Peter Eisenberg, 2017, S. 54