Staatlich verordnet: lebendig begraben. Unzugänglich abgesondert, isoliert in verschlossenem Zimmer, der Gemeinschaft mit anderen beraubt, und um ein einziges Mal geliebte Angehörige direkt anwesend erleben zu dürfen, muss es ans Sterben gehen. Menschlichkeit und Zivilisation war gestern. Es sind ca. 850 000 Menschen derzeit in stationären Pflegeeinrichtungen. Bitte bleiben Sie am Ball, Frau Baumstark!
Vielleicht wie im Tiergarten, z.B. Gorilla-Anlage, mit Plexiglas dazwischen, ist auch im Bundestag angebracht ;-)
“Man denke dabei im einen Fall an die verfassungsrechtlich noch nicht geklärte Abwägung zwischen Gesundheitsschutz und Freiheitsberaubung, insofern letztgenannter Aspekt zu anderen gravierenden bis seelisch tödlichen Gesundheitsschäden führt. ” Für mich ist das Freiheitsberaubung an Menschen, die im letzten Viertel ihres Lebens sind und diese unmenschlichen Anordnungen rechtswidrig sind, jedenfalls glaube ich das. Das sollte unbedingt ein UNABHÄNGIGER STAATSRECHTLER klären. WARUM diesen Aufstand ? JE ein RICHTIGER Mundschutz für Heiminsassen und ihre Besucher und das Ding ist vom Tisch. Zumal jetzt noch der Sommer kommt und viele Besucher mit ihren Angehörigen im Garten oder Park laufen oder sitzen können ! WER maßt sich eigentlich an, derart unmenschliche Anordnungen zu erlassen ?? Der HÖHEPUNKT soll ja bereits Mitte März überschritten worden sein ! Peter Holschke MAKABER aber wahrscheinlich nicht unrealistisch, mittlerweile traue ich dieser Frau ALLES zu. Wird sich hier an einer MACHT berauscht, die sonst NIE erricht würde ? Merkel ist selber alt, vielleicht holt sie eines Tages mal ihr unseliges Tun ein !! WER WEIß ?? Es haben schon Pferde vor der Apotheke gekotzt ! Frau Baumstark , KLASSE, daß Sie diese Mail geschrieben haben. Ich habe mal eine Rückmeldung nach Setzbaukastenprinzip erhalten. Trotzdem war ich froh, daß ich geschrieben habe.
Zitat:“Meine Fragen dazu: Welchen verbindlichen Rang hat diese Leitlinie, die offenbar unter Überwindung der föderalen Trennung von Bund und Ländern in einer Art Mischverwaltung entstanden ist?” Der erste Halbsatz ist die alles entscheidende Frage. Die Heimleitung hat üblicherweise das Hausrecht im Heim. Kompetenz, die situationsbedingten Notwendigkeiten für Pflegepersonal und Heimbewohner richtig einzuschätzen, gibt es dort üblicherweise genug. Die Entscheidung, wie in der jetzigen Situation zwischen Besuchern und Bewohnern der Kontakt ermöglicht wird, oder ob er im Zweifelsfall zunächst unterbunden wird, sollte zuvorderst den Menschen vor Ort obliegen, die in Abwägung der jeweiligen Risiken und der Kenntnis der betroffenen Personen sicher besser eine Entscheidung treffen können, als ein Politiker, der meilenweit entfernt in seinem Büro sitzt.
@Peter Holschke: Oder auch “sozial verträgliches Ableben”; bestens geeignet, unser marodes Rentensystem zumindest für eine kurze Zeit zu retten. Ja, und Frau @Baumstark: “Ich freue mich auf Rückmeldung ...”: entweder werden Sie sich noch lange auf eine Rückmeldung freuen dürfen oder diese wird nur das übliche nichtssagende Wischiwaschi sein.
Es kann doch nicht sein, dass alte Menschen die im häuslichen Umfeld gepflegt werden noch eine persönliche Absprache durch ihre Angehörigen erfahren dürfen, aber alte Menschen in Hospizen und Pflegeheimen nicht. Was ist das für eine Ungleichbehandlung? Persönlichkeitsrechte und Würde werden komplett ausgeblendet. Mit den entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen könnten (und müssten) Besuche problemlos möglich sein. Danke dafür, dass Sie diese inhumane Vorgehensweise zum Thema gemacht haben.
Das sind Schneller-Sterben-Gesetze oder Lebensabend-Beschleunigungs-Richtlinien. Nach der kolletiven Scheinexekution, ist die Unterbringung im Isolier- und Todestrakt, sicher einem schnelleren Ableben förderlich.
Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.