Justus Lex, Gastautor / 03.05.2021 / 06:00 / Foto: Imago / 230 / Seite ausdrucken

Mein Urteil über die Totengräber des Grundgesetzes

Haben Sie eigentlich auch Blumen oder einen Kranz zur Beerdigung geschickt? Sie wissen nicht, von welcher Beerdigung ich spreche? Ich rede von der Beerdigung des Grundgesetzes. Denn das Grundgesetz, das bislang in Deutschland galt und das ich als Jura-Student gründlich gelernt habe, wurde zu Grabe getragen. Es war kein lauter Militär-Putsch mit Toten und Verletzten, sondern ein ganz leiser, stiller und sich „normal“ gerierender Abschied, in etwa so wie der Abschied von Prinz Philip in Großbritannien. Dieser Abschied, eigentlich ein Staatsstreich, wurde betrieben und durchgeführt von den eigenen Institutionen des Staates. Wie komme ich zu dieser Behauptung?

Es sind zwei Dinge, mit denen faktisch die Geltung der Grundrechte, wie sie im Grundgesetz stehen, und die Freiheit, wie sie im Grundgesetz definiert ist, auf die Müllhalde der Geschichte verabschiedet wurden. Bei diesen zwei Dingen, die das Ende einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung eingeläutet haben, handelt es sich um die sogenannte Notbremse im Infektionsschutzgesetz und um den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.2021 zu Verfassungsbeschwerden gegen das Bundes-Klimaschutzgesetz.

Zunächst ist hier die von den Regierenden herbeigeführte „Notbremse“, also § 28b Infektionsschutzgesetz, zu erörtern. Diese Vorschrift klingt erst einmal recht harmlos und ist doch angeblich „für einen guten Zweck“. Bereits an dieser Stelle sollte man hellhörig werden. Denn das Ermächtigungsgesetz von 1933 klang in den Ohren der meisten damaligen Zeitgenossen auch recht harmlos – man hatte schon mehrere Notverordnungen und Notstandsgesetze in der Weimarer Republik erlebt – und es sollte doch auch nur einem guten Zweck dienen. Was ist also an § 28b Infektionsschutzgesetz so schlimm?

An diesem Gesetz ist so schlimm, dass damit auf dem Gebiet des Infektionsschutzgesetzes der Föderalismus abgeschafft wurde. Von nun an wird zentralistisch von Berlin aus bis in den letzten Kreis und das letzte Dorf in Deutschland durchregiert. Aber das ist ja nach Meinung der Herrschenden auch gut so. Denn ein zentralistisches Durchregieren ist doch viel effektiver als der blöde Föderalismus. Wir haben außerdem mit dem Zentralismus in Deutschland immer gute Erfahrungen gemacht, das war von 1933 bis 1945 in ganz Deutschland so und von 1945 bis 1989 in Ostdeutschland. Also wofür noch diesen blöden Föderalismus? 

An § 28b Infektionsschutzgesetz ist über seinen Inhalt hinaus schlimm, wie dieser Paragraph formal zustande kam und Gesetz wurde. Nach dem Modell des Grundgesetzes steht die gesamte staatliche Macht grundsätzlich den Ländern zu und nur in genau bezeichneten Ausnahmen dem Bund (Art. 30 GG). Bei den Gesprächsrunden mit Kanzlerin Merkel hätten also eigentlich die Ministerpräsidenten den Ton angeben müssen und hätte Merkel lediglich moderieren und vermitteln dürfen. In der Realität sah es genau andersherum aus. Merkel machte die Ansagen und die Ministerpräsidenten kuschten wie eine Schulklasse von Pennälern. 

Die Ministerpräsidenten haben sich aber auch von ihrem eigenen Amt verabschiedet

Von den mächtigen Landesfürsten war so gut wie nichts zu hören. Hierzu ein konkretes Beispiel: Selbst in der Situation, als deutsche Urlauber über Ostern nach Mallorca fliegen und dort in Hotels wohnen konnten, aber die Hotels an der deutschen Nord- und Ostseeküste geschlossen blieben (trotz guter Hygiene-Konzepte), kam von den Ministerpräsidenten der Meeres-Anrainer-Bundesländer (Schleswig-Holstein, Niedersachen, Mecklenburg-Vorpommern) keine Reaktion. Wenn die Ministerpräsidenten dieser drei Bundesländer so etwas ähnliches wie ein Rückgrat gehabt hätten, wären sie aufgestanden und hätten die Besprechung mit Merkel verlassen. Aber tatsächlich passierte nichts. Überhaupt nichts. Die Ministerpräsidenten – alle Ministerpräsidenten – haben sich zwar als angeblich selbstbewusste Landesfürsten präsentiert, insbesondere unser Super-Ministerpräsident Söder, tatsächlich aber als stromlinienförmige, rückgratlose Würmer herausgestellt. 

Das i-Tüpfelchen war dann die faktische Zustimmung der Bundesländer zum § 28b Infektionsschutzgesetz im Bundesrat. Zumindest an dieser Stelle hätten die Ministerpräsidenten die Zustimmung zum Gesetz verweigern und den Vermittlungs-Ausschuss anrufen können. So sähe es eigentlich das Grundgesetz bei einer streitigen Gesetzesvorlage für ein Bundesgesetz vor. Es wurde doch sonst in jeder Sonntagsrede von den Ministerpräsidenten der Föderalismus und seine Sinnhaftigkeit so hoch gelobt. Aber als es jetzt ernst wurde, unterschrieben sie ihr eigenes Abdankungs-Urteil. Die Bundesländer ließen § 28b Infektionsschutzgesetz im Bundesrat ohne jeglichen Widerstand passieren. 

Mit diesem Gesetz haben sich alle Beteiligten – die Kanzlerin, die Ministerpräsidenten und die Abgeordneten des Bundestages, die für das Gesetz gestimmt haben – vom Föderalismus-Modell des Grundgesetzes endgültig verabschiedet. Die Ministerpräsidenten haben sich aber auch von ihrem eigenen Amt verabschiedet. 

Denn solches Personal wie die jetzigen Ministerpräsidenten braucht wirklich niemand mehr. Wofür benötigen wir beispielsweise noch 16 verschiedene Landesbauordnungen oder 16 verschiedene Landesschulgesetze? Wenn dann doch allein Berlin festlegt, wann Schulen geschlossen werden müssen. Und wofür brauchen wir dann noch 16 Landesparlamente und 16 Landesregierungen mit Ministerpräsidenten, Ministern und Staatssekretären, wenn letztlich allein das Bundeskanzleramt den Durchblick bei den inneren Angelegenheiten hat und der Bundestag dem mehrheitlich zustimmt?

Absichtlich den Rechtsschutz für die Bürger abgeschnitten

Der schlimmste Aspekt von § 28b Infektionsschutzgesetz ist aber, dass damit in diesem Bereich absichtlich der Rechtsschutz für die Bürger abgeschnitten werden sollte und abgeschnitten wurde. 

Als Jura-Student habe ich vor vielen Jahren gelernt, dass nach Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG jeder Bürger einen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz gegen Maßnahmen der öffentlichen Gewalt hat. Das war über 70 Jahre lang die gemeinsame Überzeugung aller Juristen in Deutschland und die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Aber davon ist nichts mehr übriggeblieben. Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates genau das Gegenteil gemacht: Er hat einen bestehenden Rechtsschutz abgeschafft.

Bislang waren die Corona-Maßnahmen in Rechtsverordnungen der Länder geregelt, gegen die der einzelne Bürger ein ordentliches Rechtsmittel hatte, nämlich den Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO. Der Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO ist aber nur gegen Rechtsverordnungen der Länder möglich, nicht gegen Gesetze oder Rechtsverordnungen des Bundes. Bei § 28b Infektionsschutzgesetz handelt es sich aber um ein Bundesgesetz. Also ist kein ordentliches Rechtsmittel mehr dagegen gegeben. Es ist ein Schelm, der Böses dabei denkt. Angela Merkel hat es unlängst selbst ausgesprochen, dass das der Sinn der Übung war, nämlich die lästigen Klagen bei den Oberverwaltungsgerichten zu beenden. 

Theoretisch kann zwar der einzelne Bürger noch Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erheben. Bei der Verfassungsbeschwerde handelt es sich aber um kein ordentliches Rechtsmittel, sondern um einen außerordentlichen Rechtsbehelf. Außerdem bedarf die Verfassungsbeschwerde der Annahme durch das Bundesverfassungsgericht. Wenn die Damen und Herren in Karlsruhe also keine Lust haben, lehnen sie einfach die Annahme der Verfassungsbeschwerde ab, ohne sich überhaupt inhaltlich mit dem Vorgebrachten zu beschäftigen. Wenn man ehrlich ist, ähnelt die Verfassungsbeschwerde oftmals mehr einem Gnadenakt als überhaupt noch einem Rechtsmittel. 

Infektionsschutzgesetz nur die Generalprobe

Es muss also nochmals deutlich für alle Nichtjuristen herausgestellt werden: Durch § 28b Infektionsschutzgesetz wurde ein bestehender Rechtsschutz abgeschafft. Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG wurde mit Füßen getreten. Und fast alle haben mitgemacht: unsere Bundeskanzlerin (der Gesetzentwurf stammte aus dem Kabinett), die Abgeordneten des Bundestages, die für das Gesetz gestimmt haben, und die Ministerpräsidenten der Länder, die im Bundesrat dem Gesetz nicht entgegengetreten sind. 

Wenn es sich bei dem Vorgehen der Herrschenden (Abschaffung des Föderalismus nach Art. 30 GG im Infektionsschutz-Bereich, Abschaffung eines effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG in diesem Bereich) nur um einen einmaligen Ausrutscher handeln würde, könnte man darüber großzügig hinweggehen. Aber das Gegenteil ist leider der Fall. Denn es steht zu befürchten, dass § 28b Infektionsschutzgesetz nur die Generalprobe war und dass wir in Zukunft regelmäßig mit Grundrechtseinschränkungen aus politischen Motiven „beglückt“ werden. 

§ 28b Infektionsschutzgesetz ist eine perfekte Blaupause für zukünftige Einschränkungen und Beschneidungen von Grundrechten, beispielsweise zum angeblichen Klimaschutz (als ob der Mensch oder ein so kleiner und unbedeutender Teil der Menschheit wie Deutschland ernsthaft in der Lage wäre, das Weltklima zu verändern oder zu „retten“. Welche eine Anmaßung). Man kann dann sogar teilweise den jetzigen Gesetzes-Text gleich weiterverwenden und muss nur noch Kleinigkeiten ändern. Das ist doch sehr praktisch. Statt eines bestimmten Inzidenzwertes (aktuell 100 nach dem Gesetz) kann man dann ja regeln, dass ab einem bestimmten – ebenso willkürlichen – CO2-Wert oder ab einem bestimmten NOx-Wert oder ab einem bestimmen Temperatur-Wert das Autofahren verboten wird, Flugreisen verboten werden, Ausgangssperren verhängt werden, Schulen, Theater und Kinos geschlossen werden und dergleichen.

Das alles ist keine bloße Fantasie. Vielmehr haben schon verschiedene Politiker, insbesondere unser Ober-Experte für Corona, Karl Lauterbach, ganz offen darüber gesprochen, dass man Grundrechtseinschränkungen wie für Corona auch für den Klimaschutz einsetzen müsste. 

Keinen Schutz mehr gegen Grundrechtseinschränkungen

An diesem Punkt komme ich dann zum Bundesverfassungsgericht und seiner jüngsten Entscheidung zum Klimaschutzgesetz. Das Traurige ist nämlich, dass nicht nur einige durchgedrehte Politiker solche Grundrechtseinschränkungen herbeireden, sondern dass das Bundesverfassungsgericht genau solche zukünftigen Grundrechtseinschränkungen für den Klimaschutz „abgesegnet“ hat. Es ist mit dieser Entscheidung völlig klar, dass es in Zukunft vom Bundesverfassungsgericht keinen Schutz mehr gegen Grundrechtseinschränkungen, welcher Art auch immer, gegen Maßnahmen zum Klimaschutz geben wird. In seinem Beschluss zum Klimaschutzgesetz heißt es wörtlich:

„Zwar können selbst gravierende Freiheitseinbußen künftig zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und gerechtfertigt sein; gerade aus dieser zukünftigen Rechtfertigbarkeit droht ja die Gefahr, erhebliche Freiheitseinbußen hinnehmen zu müssen. Weil die Weichen für künftige Freiheitsbelastungen aber bereits durch die aktuelle Regelung zulässiger Emissionsmengen gestellt werden, muss deren Auswirkung auf künftige Freiheit aus heutiger Sicht und zum jetzigen Zeitpunkt – in dem die Weichen noch umgestellt werden können – verhältnismäßig sein“ (Randnummer 192 der Entscheidung). 

Das ist ein „Hammer“. In der Sache hat sich das Bundesverfassungsgericht damit nämlich vom Grundgesetz verabschiedet. Denn es macht völlig klar, dass selbst „gravierende“ Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas möglich sind und es dagegen nicht einschreiten wird. 

Bislang waren Einschränkungen von Grundrechten nur nach den besonderen Voraussetzungen der Artikel 1 bis 20 Grundgesetz möglich. Dabei war die Einschränkungsmöglichkeit von Grundrechten im Grundgesetz selbst geregelt, nämlich im Rahmen eines einfachen Gesetzesvorbehaltes, eines qualifizierten Gesetzesvorbehaltes oder – mangels ausdrücklicher Einschränkbarkeit eines Grundrechtes – durch andere Grundrechte im Rahmen einer praktischen Konkordanz.

Von dieser klaren Systematik hat sich das Bundesverfassungsgericht verabschiedet, wenn es nebulös davon spricht, dass Maßnahmen zum Klimaschutz zukünftig auch gravierende Freiheitseinbußen rechtfertigen können. Aus einem bloßen Staatsziel in Art. 20a GG – und mehr war das bislang nicht nach ganz überwiegender verfassungsrechtlicher Ansicht – macht das Bundesverfassungsgericht plötzlich eine eigenständige Rechtfertigung für alle möglichen Eingriffe in alle möglichen Grundrechte. Das war es dann mit den Grundrechten. 

Verbote von Autofahrten und Flugreisen

Denn es liegt auf der Hand, dass wirklich alle Grundrechtseinschränkungen, die wir seit dem Beginn der Corona-Krise erlebt haben, auch mit dem Schutz des Klimas formal begründet werden können. Beispielsweise Verbote von Autofahrten und Flugreisen sind danach gut, weil weniger CO2 ausgestoßen wird. Das rechtfertigt also einen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit und in die Berufsfreiheit (auf Menschen, die gerne einmal Auto fahren oder die beruflich bedingt mit einem Auto fahren müssen, wird dann mit Sicherheit keine Rücksicht mehr genommen werden). 

Auch nächtliche Ausgangssperren ließen sich damit begründen, weil durch weniger Verkehr zur Nachtzeit, durch weniger Treffen von Menschen und durch weniger Partys natürlich auch weniger CO2 ausgestoßen würde. 

Auch die Schließung von Theatern und Kinos lässt sich leicht mit dem Klimaschutz rechtfertigen. Denn die meisten Besucher von Theatern und Kinos gelangen mit Autos oder öffentlichen Verkehrsmitteln dort hin und wieder zurück. Auch dabei wird "völlig unnötig" CO2 ausgestoßen. Es ist daher viel einfacher, eigentlich geradezu erforderlich, wie zu Corona-Zeiten die Menschen ab 22.00 Uhr wieder in ihren Wohnungen und Häusern einzusperren, um unnötigen Verkehr und unnötigen CO2-Ausstoß zu vermeiden. 

Ich könnte diese Beispiele noch endlos fortsetzen. Das erspare ich aber Ihnen und mir. Wenn Sie das Szenario noch näher betrachten wollen, lesen Sie sich das Wahlprogramm der Grünen durch, unter anderm das Verbot zum Bau von Einfamilienhäusern, den Veggie-Day und das angestrebte Verbot von Autos mit Verbrennungsmotoren. 

Das Erschütternde ist, dass sich das Bundesverfassungsgericht auf einer – noch immer – unsicheren Tatsachengrundlage so weit aus dem Fenster gelehnt hat und ernsthaft meint, zweifelsfrei und ohne jeden Fehler in die Zukunft schauen zu können. 

Die Überheblichkeit des Ansatzes

Wie schreibt das Gericht so schön an anderer Stelle wörtlich: „Ein unbegrenztes Fortschreiben von Erderwärmung und Klimawandel stünde aber nicht im Einklang mit dem Grundgesetz“ (Randnummer 120 der Entscheidung). Solche Sätze, von denen die Entscheidung strotzt, sind an Beschränktheit und Arroganz eigentlich kaum mehr zu überbieten.

Hierzu nur wenige Punkte: Bereits das Wort „Klimawandel“ ist völliger Unsinn, weil sich das Klima immer und ständig gewandelt hat in den letzten 100.000 Jahren. Die Vorstellung, wir hätten ein seit langem bestehendes konstantes Klima, welches allein durch den menschgemachten CO2-Ausstoß gewandelt würde, ist schlicht grotesk. Wenn die Damen und Herren aus Karlsruhe im Schulunterricht aufgepasst hätten, müssten sie wissen, dass Skandinavien und die Ostsee in der letzten Eiszeit von einem riesigen Gletscher überzogen war, der komplett abschmolz, ohne dass menschgemachtes CO2 eine Rolle gespielt hätte. Es gibt keinen wirklich gesicherten Beweis (sondern nur Modelle), dass die jetzige Erwärmung auf das menschgemachte CO2 zurückzuführen wäre. Aber solche Feinheiten interessieren die Richter in Karlsruhe anscheinend nicht mehr. 

Ein weiterer Punkt ist die Überheblichkeit dieses Ansatzes. Glauben die Verfassungsrichter ernsthaft, dass die völlige Einsparung von CO2 in Deutschland, die jedes Jahr allein schon durch den weiteren und erhöhten CO2-Ausstoß von Russland, China und Indien mehr als kompensiert wird, irgendetwas am Weltklima ändern könnte? 

Keine Ahnung von der Normenhierarchie des Grundgesetzes

Ein dritter Punkt schließlich lässt an den grundlegenden juristischen Fähigkeiten Verfassungsrichter zweifeln. Unter Randnummer 120 heißt es u.a., dass nach Art. 20a GG ein Klimaschutzgebot bestünde (das hat bisher eine überwiegende Zahl von Verfassungsrechtlern nicht so gesehen), welches die Gesetzgebung – verfassungsrechtlich maßgeblich – durch das Ziel konkretisiert habe, die Erwärmung der Erde (das wird alles von Deutschland aus geregelt...) auf deutlich unter 2 Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. 

Hier wird also nicht das Regelwerk des Grundgesetzes angewendet, wonach die Verfassung über jedem Gesetz und über jeder Regierung steht. Nein, es wird das Gegenteil praktiziert. Die Gesetzgebung – also die jeweilige Mehrheit im Bundestag, die sich bekanntlich ändern kann – steht plötzlich auf gleicher Höhe mit dem Grundgesetz und ist „verfassungsrechtlich maßgeblich“. Eine solche Aussage würde ich jedem Referendar, der zur Ausbildung bei mir wäre, um die Ohren hauen. Denn er hätte dadurch gezeigt, dass er keine Ahnung von der Normenhierarchie des Grundgesetzes hat. 

Außerdem halten es die Bundesverfassungsrichter offensichtlich für ausgeschlossen, dass eines Tages ein anderer Gesetzgeber, also eine andere Mehrheit im Bundestag entstehen könnte. Und dieser Ausschluss ist seinerseits verfassungswidrig. Es ist immerhin denkbar – und daran hätten auch die Karlsruher Richter denken müssen, ehe sie sich so großspurig und arrogant aus dem Fenster lehnen – dass eines Tages eine Mehrheit im Bundestag eine Regierung stützt, die aus dem Pariser Klima-Abkommen aussteigt, die sich vom 1,5 Grad-Ziel verabschiedet und die eine gänzlich andere Politik verfolgt.

Immerhin hat es das in der größten Nation des Westens, in den USA, unter Trump gegeben. Wäre eine solche Regierung oder Bundestagsmehrheit dann allein deshalb verfassungswidrig? Selbstverständlich nicht. Aber eine solche Möglichkeit haben die Richter offenbar überhaupt nicht in Rechnung gestellt, sondern die gerade aktuelle Politik der gerade aktuellen Regierung zum Verfassungsmaßstab erklärt. Das ist juristisch nur noch eins: mangelhaft. 

Das Gericht hat sich von seiner Aufgabe verabschiedet

Nach dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unter seinem Präsidenten Stephan Harbarth ist völlig klar, wohin die Reise geht: Das Gericht wird alle zukünftigen Grundrechtseinschränkungen zum angeblichen Klimaschutz akzeptieren und nicht aufheben. Das Gericht hat sich von seiner Aufgabe, die ihm nach dem Grundgesetz obliegt, nämlich den Gesetzgeber zu überwachen und in seine Schranken zu weisen, verabschiedet. 

Wer jetzt noch ernsthaft glaubt, dass das Gericht unter einem Präsidenten wie Harbarth in Zukunft auch nur eine einzige Regelung des Klimaschutzes noch für verfassungswidrig erklären könnte, ist grenzenlos naiv. Gerade unter einem solchen Präsidenten, der ein stromlinienförmiger Parteisoldat war, ein treuer Merkel-Untertan (sonst wäre er überhaupt nicht Richter oder Präsident des Bundesverfassungsgerichts geworden) und ein karriere-bewusster Anpasser, ist nicht mehr mit eigenständigen und richterlich unabhängigen Entscheidungen durch den 1. Senat des Gerichts zu rechnen. Ganz im Gegenteil hat er mit dieser Entscheidung deutlich gemacht, dass der 1. Senat des Gerichts ein zuverlässiger Handlanger und Erfüllungsgehilfe der Merkel-Regierung oder einer zukünftigen Grünen-Regierung unter Annalena Baerbock sein wird. 

Der Weg zu einer grünen Öko-Diktatur ist damit dank Stephan Harbarth und Komplizen geebnet. Einen echten Grundrechts- und Freiheitsschutz der Bürger, der nach dem Grundgesetz dem Bundesverfassungsgericht obliegt, wird es nicht mehr geben. Also liebe Leser, spenden Sie Blumen oder schicken Sie einen Kranz. Das alte Grundgesetz, was wir einst hatten, war die beste Verfassung, die Deutschland jemals gehabt hat. Faktisch wird sie in Zukunft kaum noch eine Rolle spielen. 

 

Der Autor ist Richter an einem deutschen Gericht und schreibt hier unter Pseudonym.

Foto: Imago

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Leserpost

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Heinrich Hein / 03.05.2021

Die Deutschen haben die Demokratie noch nie gemacht. Diese wurde ihnen nach dem Krieg von den USA und GB eingebimst. Leider erfolglos. Der deutsch Michel möchte beherrscht werden und will, dass man ihm sagt, was er zu tun hat. Wann man ihm sagt, er solle Menschen töten, dann macht er das. SChließlich ist es ihm befohlen worden. “Der Untertan” zeigt m.E. hervorragend den Charakter des Deutschen Wichtes. Das Dritte Reich wäre in dieser Form in keinem anderen Land möglich gewesen.

Rainer Wittmann / 03.05.2021

Alles ist richtig, bis auf den letzten Satz: “Das alte Grundgesetz, was wir einst hatten, war die beste Verfassung, die Deutschland jemals gehabt hat. Faktisch wird sie in Zukunft kaum noch eine Rolle spielen.” Wenn das Grundgesetz zuläßt, das es durch ein normales Gesetz ausgehebelt wird, dann ist es nicht das Papier wert, auf dem es geschrieben ist. Das Problem ist: in einer Verfassung, die das Adjektiv “demokratisch” und “freiheitlich” verdient, muß exakt definiert sein, was ein normales Gesetz regeln darf oder nicht. Und genau solche Definitionen fehlen im Grundgesetz. Im Übrigen auch in anderen Verfassungen.

Gertraude Wenz / 03.05.2021

Stefan Schubert hat ein neues Buch geschrieben: “Der Bürgerkrieg kommt!”———Ein Verfassungsschutz sollte die Verfassung schützen und nicht das Klima. Wer kontrolliert eigentlich den Verfassungsschutz? Mit anderen Worten: Wer kontrolliert den Kontrolleur? Das hat man nicht bedacht und meinte wohl, die Gesetze sprächen für sich. Falsch gedacht! Auch das Volk hat nicht gedacht und denkt noch immer nicht. Zumindest die Mehrheit nicht. Hat sich benommen wie Kleinkinder und blindlings vertraut: der Kanzlerin vor allem, den Ministern, den Journalisten und dem grünen Zeitgeist. Hat des nackten Kaisers neue Kleider bejubelt und allen, die keine neuen Kleider sahen, die rote oder besser braune Karte gezeigt. Nun ist der Schlamassel da. Aber das dumme Volk sieht es immer noch nicht. Es guckt woanders hin: auf die bösen Querdenker, die Impfverweigerer und überhaupt all die schlimmen Rechten, die den Gutwollenden das Leben so schwer machen. Es könnte doch alles so schön sein, wenn es nicht immer diese ärgerlichen Querulanten gäbe, diese unverbesserlichen Nazis! Haben die denn gar nichts aus der Geschichte gelernt?

Ulrich Womelsdorf / 03.05.2021

Besonders beängstend finde ich, dass keiner der acht Richter eine abweichende Meinung geschrieben hat.

Karl Schmidt / 03.05.2021

Wer gesetzliche Vorgaben machen will, sollte nicht Richter werden, sondern sich in ein Parlament wählen lassen. Wenn Harbarth das so vermisst, hätte er nicht den Bundestag verlassen sollen. Hier werden Grundrechte verwandelt in Pflichten der Bürger (durch Richter induziert): Es sind nämlich die Richter, die Gesetze verschärfen - ohne sich einer politischen Wahl stellen zu müssen. Das darf auch ein Verfassungsgericht nicht, ohne den Boden des Grundgesetzes zu verlassen: Es ist befugt, vom (dafür gewählten) Gesetzgeber beschlossene Eingriffe auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen. Es ist ihm nicht erlaubt, solche gesetzlichen Eingriffe selbst zu verschärfen - und schon gar nicht auf der Basis von Abwehrrechten gegen genau solche Eingriffe, denn die Politik muss sich dafür vor den Bürgern rechtfertigen, werben und Mehrheiten suchen. Und was machen wir mit Harbarth, wenn uns seine Politik nicht gefällt? Wann und wie wählen wir ihn und seine Mitabenteurer ab? Das sog. Bundesverfassungsgericht hat das Gewaltenteilungsprinzip faktisch außer Kraft gesetzt. Witzig: Man könnte auf die Idee kommen, dass es hier den EuGH kopiert und das eine Kompetenzüberschreitung nennen. Die EU ist auch eine hoch ansteckende Krankheit. Und müssen wir nun auch nicht folgen? Harbarth ist aber auch in anderer Hinsicht ein bemerkenswert Allwissender: Er kennt das “richtige Klima”, er weiß die richtige Temperatur, den richtigen CO-2-Wert. Wie soll man solche wichtigtuerischen Leute überhaupt ernst nehmen? Doch wie schön: Wir haben jetzt eine Handhabe gegen Schulden! Da das Gericht meint, das spätere heftige Eingriffe eine unzulässige Verteilung der Rechtseinschränkungen zu Folge haben, müsste nun auch Feierabend mit den Ausgabeorgien sein, denn hohe Steuern (Eigentumsrecht), “drastische Einschränkungen” der staatlichen Leistungen (Sozialstaat) können nun ja nicht mehr legal sein. Das haben Harbarth & Co. bestimmt nicht durchschaut.

Michael Guhlmann / 03.05.2021

@Andreas Rühl   Sehr geehrter Herr Rühl, Ihr Vorwurf wäre angebracht, wenn wir nicht inzwischen unter Verhältnissen lebten, die es einem Richter eben nicht erlauben, seine Identität preiszugeben. Das sollte spätestens seit dem Tod der Richterin Kirsten Heisig bekannt sein.

Dieter Kief / 03.05.2021

Eine liest meine Posts - und rechnet sie nach: Hundert weniger 85 ist wieviel? Und wieviel ist das in Prozent? - Aha!! - Die AfD, hehe. - Ein arithmetisches Wunder! -Bei der nächsten Wahl aber womöglich nicht ganz soviel. Dann hat die Kanzlerin emt 90% des Wahlvolks hinter sich. Der Arithmologe als Arithmomantiker, ho. Hoffentlich verfällt meine private Deuterin - das hat nicht jeder! - nicht der Arithmomanie. - Da sind Leute schon dran gestorben - es ist genau wie bei Covid. Man soll vorsichtig sein.

Gabriele Klein / 03.05.2021

Das Notstandsgesetz ist ein derart lachhafter und durchsichtiger Vorwand, dass man es erst gar nicht zu diskutieren braucht. Den Vorwand sollte man entlarven und nicht diskutieren. Lockdown und Dicht auf Dicht von Menschen egal ob im Mietshaus od. Demo, befeuert Covid. Darüber ist man sich mittlerweile einig Man betrachte vor diesem Hintergrund folgende Logik (vom Ende her) und lasse sie sich auf der Zunge zergehen: Mehr vollbesetzte Mietshäuser führen nachweislich zu mehr Inzidenzen und diese wiederum rechtfertigen zu 100% ausgelasteten Mietshäusern die wiederum die Inzidenzen liefern !! Will man jetzt Covid verhindern oder verbreiten?  Sie können die physikalischen Wege die Covid nimmt sowie zahlreiche Ratschläge was in dieser und jener Architektur zu beachten wäre,  leicht ergoogeln allerdings nur auf Englisch, denn auf deutsch hat man sich darüber, trotz der eigenen Covid Hotspots (Göttingen und so) noch keine Gedanken gemacht zumindest nicht unter “Physikern” auf Regierungsbänken. Dies lässt mich erneut fragen ob es überhaupt Physiker sind. Ich frag mich auch wo intellektuelles Schamgefühl und Selbstachtung bleibt, wenn man an höchster Stelle, regierend oder richtend den tiefstenSchwachsinn verbreitet den jeder Depp erkennt wie das Kind das einst feststellte dass der Kaiser nackt ist (u. sein Kleid nicht neu….)

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