Dr. Kai Gniffke, Erster Chefredakteur von ARD-aktuell, sah sich am Samstag zu einer Rechtfertigung veranlasst. Wieder einmal. Henryk M. Broder wies hier bereits gestern darauf hin.
Diesmal ging es um den Fall eines somalischen Asylbewerbers, der letzten Donnerstag im baden-württembergischen Offenburg aus bisher ungeklärtem Motiv mit einem Messer einen 51-jährigen Hausarzt tötete und eine Praxishelferin verletzte. Das ARD-Nachrichtenteam hielt die Bluttat in der süddeutschen Provinz nicht für berichtenswert. Zuschauer waren gegenteiliger Ansicht, und so erreichten Herrn Gniffke „auf verschiedenen Wegen Publikumsreaktionen“.
Diese Reaktionen waren offenbar so zahlreich und heftig, dass der oberste ARD-Nachrichtenwächter zwei Tage später reagieren musste und auf dem „Tagesschau“-Blog Stellung bezog. Gniffkes Erklärung der Nichtberichterstattung war einfühlsam, wohlformuliert, angemessen und überzeugend, außerdem sachlich, neutral, abgewogen und nachvollziehbar. Das fand zumindest eine geschätzt knappe Mehrheit der 145 Leserkommentare unter seinem Blogeintrag. Andere, die von der ARD durchgelassen wurden, bevor die Kommentarfunktion hurtig geschlossen wurde, sahen das anders.
Es lässt sich trefflich darüber streiten, ob und wie, in welchem Umfang und in welchem Medium oder Format ein Kapitalverbrechen berichtenswert oder gar -pflichtig ist. Dass die „New York Times“ online eine kurze Notiz über den Offenburger Arztmord brachte, ist bei der Beurteilung wenig hilfreich. Denn Online ist unendlich, die „Tagesschau“ ist begrenzt. 15 Minuten, 1.500 gesprochene Wörter – so ungefähr ist die Regel. Das ist viel weniger, als man denkt. Die „Tagesschau“-Macher müssen täglich auswählen, gewichten, zurückstellen, hervorheben, weglassen. Keine einfache Aufgabe.
Die grundsätzliche Frage, ob ein Baum ein Baum ist
Welches Ereignis wie präsentiert wird (oder nicht), hängt beileibe nicht nur von der „Newsworthyness“ der einzelnen Meldung ab, sondern von einer Vielzahl weiterer Faktoren. Gesamtnachrichtenlage, Zeitdruck, technische Schwierigkeiten, bei TV-Berichterstattung nicht zuletzt das profane Problem der Bildverfügbarkeit. Und über all dem lungert die grundsätzliche Frage, ob ein Baum ein Baum ist. Ist der Baum ein „Einzelfall“, oder ist er als stellvertretender, beispielhafter Teil einer Baumgesamtheit „Wald“ zu verstehen und zu vermitteln?
Mit solcherlei tiefgehenden Überlegungen müssen wir uns gottseidank an dieser Stelle nicht weiter beschäftigen, denn der Nachrichtendoktor Gniffke hat in seiner Offenburger Erklärung klare und eindeutige Regeln für die Publikation von Tötungsdelikten mitgeteilt:
„Wir berichten in der Tagesschau über Dinge von gesellschaftlicher, nationaler oder internationaler Relevanz. Dinge, die für die Mehrzahl der rund 83 Millionen Deutschen von Bedeutung sind. Dabei können wir nicht über jeden Mordfall berichten. Ich glaube, da würde wohl auch die Mehrzahl unserer Kritiker noch mitgehen.“
So weit in Ordnung. Wir gehen mit.
„Wo die Meinungen auseinander gehen, ist die Frage, ob wir darüber berichten sollten, wenn es sich beim Tatverdächtigen um einen Asylbewerber handelt. Aus meiner Sicht sollten wir das dann tun, wenn Asylbewerber überproportional an Tötungsdelikten beteiligt wären.“
Kann man so sehen. Manche, die meinen, die „Tagesschau“ hätte berichten müssen, wie zum Beispiel der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer, halten das zwar für ein „seltsames Argument“. Aber nehmen wir es, wie es ist. Es kommt schließlich von berufener Stelle.
Gniffke weiter:
„Das ist, soweit wir es recherchieren können, nicht der Fall. Deshalb haben wir uns gegen die Berichterstattung entschieden.“
Ach so. Die rund 300 Mitarbeiter von ARD-aktuell sind nicht dazu in der Lage, frei verfügbare Daten zur Migrantenkriminalität zu googeln. Macht nichts, wir helfen gern.
Baden-Württemberg: siebenfach überproportional
Werfen wir zunächst einen Blick nach Baden-Württemberg, wo das beschauliche Offenburg liegt. Bei Veröffentlichung der Kriminalstatistik 2017 für das Bundesland erklärte das Innenministerium zur „Kriminalität im Kontext der Zuwanderung“ über die Tätergruppe „Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Flüchtlinge“: „Der Anteil an den Gesamttatverdächtigen liegt damit bei rund zehn Prozent – und damit erneut deutlich über ihrem Bevölkerungsanteil von zwei Prozent in Baden-Württemberg.“ Asylzuwanderer waren 2017 in Baden-Württemberg also insgesamt etwa fünfmal so häufig kriminell wie die Gesamtbevölkerung (ausländerrechtliche Verstöße sind herausgerechnet).
Im „Sicherheitsbericht 2017“ wird das Ministerium detaillierter. Dort heißt es auf Seite 22 einleitend: „Nichtdeutsche Tatverdächtige begingen mehr als die Hälfte aller Totschlagsdelikte, weit mehr als ein Drittel davon sind Asylbewerberinnen und Asylbewerber oder Flüchtlinge.“ Die Gesamtzahlen zu „Straftaten gegen das Leben“ (Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen und fahrlässige Tötung) finden sich auf Seite 24. Danach begingen im Jahr 2017 in Baden-Württemberg 463 Tatverdächtige Straftaten gegen das Leben. Davon waren 194 „nichtdeutsch“ (42 Prozent), 65 Tatverdächtige (14 Prozent) gehörten zur Gruppe „Asylbewerber/Flüchtlinge“. In dieser Gruppe fanden sich also bei einem Bevölkerungsanteil von zwei Prozent rund 14 Prozent aller Straftäter gegen das Leben.
Anders gesagt: Proportional gab es unter Asylbewerbern und Flüchtlingen 2017 siebenmal so viele Mörder und Totschläger wie in der baden-württembergischen Gesamtbevölkerung.
In Gesamtdeutschland ist die Lage wie in Baden-Württemberg. Das im Mai 2018 veröffentlichte „Bundeslagebild Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2017“ des Bundeskriminalamtes bezieht – anders als in den Vorjahren – „nunmehr auch Tatverdächtige mit positiv abgeschlossenem Asylverfahren“ in die Betrachtung ein, ist also bei der Zusammensetzung der Tätergruppen mit Baden-Württemberg vergleichbar. Das BKA führt die Personen mit dem Aufenthaltsstatus „Asylbewerber“, „International/national Schutzberechtigte und Asylberechtigte“, „Duldung“, „Kontingentflüchtling“ oder „unerlaubter Aufenthalt“ der Einfachheit halber unter dem Sammelbegriff „Zuwanderer“.
2017 waren laut BKA-„Bundeslagebild“ 30,5 Prozent aller ermittelten Tatverdächtigen Nichtdeutsche, 8,5 Prozent waren Zuwanderer (S. 9). Bei Straftaten gegen das Leben sieht es noch übler aus: Hier betrug der Anteil an tatverdächtigen Zuwanderern 14,3 Prozent (S. 23).
Bei einer Gesamtbevölkerung von ca. 82,7 Mio. und einem Zuwandereranteil von rund zwei Prozent wiesen schutzbegehrende Zuwanderer 2017 gegenüber der Gesamtbevölkerung bundesweit also einen gut viermal so hohen Anteil an Tatverdächtigen bei allen Straften auf und einen etwa siebenmal so hohen Anteil bei Straftaten gegen das Leben.
Gniffke beim Wort genommen
Auch diverse andere Untersuchungen und Statistiken zeigen einen deutlich überproportionalen Anteil an Gewalttaten von Zuwanderern, zum Beispiel eine vom Kriminalwissenschaftler Christian Pfeiffer geleitete Studie im Auftrag des Bundesfamilienministeriums. Dazu die „WeLT“:
„Den Autoren zufolge ist die seit 2014 eingetretene Zunahme der aufgeklärten Fälle von Gewalt zu 92,1 Prozent der Gruppe der Flüchtlinge zuzurechnen. […] All diese von den Autoren als „Flüchtlinge“ bezeichneten Zuwanderer über das Asylsystem waren 2016 für mehr als jede achte aufgeklärte Gewalttat in Niedersachsen verantwortlich (13,3 Prozent). Ihr Bevölkerungsanteil dürfte allerdings nur bei etwas über einem Prozent liegen. Die Kriminalität durch Deutsche geht indes seit vielen Jahren zurück. Damit fallen die Zuwanderer deutlich häufiger als Verdächtige bei einer Gewalttat auf, als es ihrem Anteil an der Bevölkerung entspricht.“
Wo immer man gräbt, die Fakten sind stets dieselben: „Schutzsuchende“ begehen im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung in zahlreichen Kriminalitätsbereichen weit überproportional strafbare Handlungen. Ganz besonders überproportional sind sie ausgerechnet auf dem vom „Tagesschau“-Chef zum Knackpunkt erhobenen Feld der Tötungsdelikte tätig. Und weil wir dem ehrenwerten Nachrichtenmann aufs Wort glauben, wenn er bekundet, man solle dann berichten „wenn Asylbewerber überproportional an Tötungsdelikten beteiligt“ sind, freuen wir uns auf die künftige ausführliche Berichterstattung zur Migrantenkriminalität bei ARD-aktuell, von „Tagesschau“ über „Tagesthemen“ bis „Nachtjournal“.
PS, wg. Recherche: Nichts zu danken, Dr. Gniffke, gern geschehen.