Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Liberalisierung der Sterbehilfe bemühen sich Patienten verstärkt um eine behördliche Genehmigung für tödlich wirkende Mittel, meldet dernewsticker.de. Das gehe aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Parlamentsanfrage der FDP hervor, über die der „Tagesspiegel“ (Donnerstagsausgabe) berichtet habe. Demnach hätten sich allein seit dem Karlsruher Urteil Ende Februar mehr als 50 Sterbewillige beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn gemeldet. Auf Weisung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), einem erklärten Gegner der Sterbehilfe, würden sämtliche Anträge abgelehnt.
Spahns Haltung könne jedoch bald unter Druck geraten. Wie das Kölner Verwaltungsgericht auf Anfrage der Zeitung bestätigt habe, hätten im Juni erstmals zwei Antragsteller ein gerichtliches Eilverfahren gegen die Ablehnung angestrengt. Eine erste Entscheidung dazu könne bereits in den nächsten Wochen fallen. Der Minister werde „kurzfristig Farbe bekennen müssen“, erwarte die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr. Wenn die anhängigen Klagen entschieden seien, könne Spahn sich „nicht mehr hinter der Behauptung verstecken, er wolle erst einmal laufende Verfahren abwarten“.