Faschingsfeiern sind bekanntlich in diesen sonst in Karnevalslanden tollen Tagen strengstens verboten. Immerhin dürfen, nein müssen wir ja alle seit Monaten einem ganz speziellen Maskenball beiwohnen. Was aber nicht heißt, dass sich der eine oder andere Politiker nicht doch noch etwas zur Faschingszeit einfallen ließ. Die Versuchung war sicher groß, wenn die Verlängerungen des Corona-Ausnahmezustands ausgerechnet an einem Rosenmontag in Kraft treten müssen. Die sächsische Staatsregierung hat sich, neben all den Zumutungen, die in der Runde der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten beschlossen wurden, noch etwas Besonderes einfallen lassen, wie u.a. zeit.de berichtet. In allen Autos im Freistaat gilt dann eine Maskenpflicht, sofern die Fahrgemeinschaft nicht mit einer Wohngemeinschaft identisch ist. Wer jetzt die verschiedenen Landesregeln verfolgt hat, wird nun einwenden, dass dies nichts Neues sei, weil hier schon das Land Berlin Vorreiter war und dort eine solche Maskenpflicht bereits gilt.
Doch Sachsen geht noch weiter als die Hauptstadt. Im sächsischen Kraftfahrzeug hat sich auch der Fahrer mit einer medizinischen Maske zu bedecken. Diese Maskerade – so hieß es bislang – verstoße gegen die Straßenverkehrsordnung. Auch der Landespolizeipräsident habe darauf hingewiesen, dass man eigentlich nicht maskiert fahren dürfe. Doch die Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Petra Köpping (SPD), sehe darin keinen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Wenn das eine Ministerin und DDR-Diplom-Staatswissenschaftlerin sagt, dann besteht offenbar auch der Landespolizeipräsident nicht mehr darauf, dass der Fahrer eines Autos Gesicht zeigen muss. Stattdessen habe er versichert, dass auch maskierte Verkehrssünder, die geblitzt werden, anhand ihrer Augenpartie identifiziert werden könnten.
So startet Sachsen mit noch mehr Masken in den Rosenmontag, während sich die Ordnungskräfte in den einstigen Karnevalistenhochburgen darum kümmern, das inzwischen verbotene Faschingstreiben zu unterbinden. Wer hätte sich vor einem Jahr ernsthaft vorstellen können, am Freitag nach Weiberfastnacht auf spiegel.de folgende Schlagzeile zu lesen: „80 Einsätze in Köln. Mehrere illegale Karnevalspartys aufgelöst“.
Illegal im Hasenkostüm mit Kölschglas in der Hand
Immerhin viel schneller als über das bunte Treiben zugewanderter junger Männer in der Silvesternacht vor fünf Jahren erfahren die Spiegel-Leser jetzt vom üblen Treiben heimischer Faschings-Fetischisten. Zahlreiche Hinweise, Beschwerden und Meldungen über Ansammlungen im öffentlichen Raum sowie über Partylärm aus Privaträumen seien bei den Behörden eingegangen.
So hätten sich in einem Park rund 30 Kostümierte versammelt, die eine Party gefeiert hätten. Einsatzkräfte fanden sogar alkoholische Getränke. Den Teilnehmern der Party drohe nun ein Bußgeld von je 250 Euro.
Partys habe es auch in Kölner Wohnungen gegeben. Am Abend sei dem Ordnungsamt unter anderem eine mutmaßliche Feier in einer Wohnung im Stadtteil Deutz gemeldet worden. Dazu heiße es in der Mitteilung: „Bei Eintreffen des Ordnungsdienstes war laute Musik aus dem Haus hörbar. Drei Personen verließen eine Wohnung, unter ihren Jacken und Mänteln trugen die Personen Karnevalskostüme. Der Gastgeber öffnete den Einsatzkräften im Hasenkostüm samt Kölschglas in der Hand.“ Auch hier seien Bußgeldverfahren eingeleitet worden.
Wie Realsatire klingt es dann, wenn ausgerechnet in diesen Tagen das Kölner Ordnungsamt Verstöße gegen die Maskenpflicht registriert. Außerdem habe es Verstöße gegen das Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit gegeben.
Ganz nüchtern muss man akzeptieren, dass – im Unterschied zu den Karnevalsregeln – die Herrschaft der Narren leider nicht am Aschermittwoch endet.