Der Richter, der zwei Schulen vom Maskenzwang befreite und dafür verurteilt wurde, legte Berufung ein, bis zum Bundesverfassungsgericht. Dieses wies seine Klage nun ab.
Die Verfassungsbeschwerde von Siegfried Dettmar wurde vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nicht zur Entscheidung angenommen, „weil der Beschwerdeführer den behaupteten Verstoß gegen das Willkürverbot nicht schlüssig aufgezeigt hat,“ wie es im heutigen Beschluss des Gerichts heißt. Damit bleibt seine Verurteilung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung wegen Rechtsbeugung bestehen.
Der frühere Richter Siegfried Dettmar verbot im Jahr 2021 zwei Schulen in Weimar (Thüringen), die Schüler zum Maskentragen zu zwingen, nachdem eine Mutter wegen der gesundheitlichen Nachteile für ihre zwei Kinder geklagt hatte. An den zwei Schulen wurden auch die Testpflicht und die Abstandsregeln durch Dettmar aufgehoben.
Allerdings überschritt er dabei nach Meinung des Oberlandesgerichtes Thüringen seine Befugnisse, da er nicht zuständig war. Das Gericht hob seine Entscheidung auf und Dettmar wurde wegen Rechtsbeugung zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt (Achgut hatte berichtet). Er legte Beschwerde ein, doch auch der Bundesgerichtshof und nun das Bundesverfassungsgericht wiesen seine Klagen ab. Dettmar habe das „ihm übertragene Richteramt zielgerichtet benutzt und missbraucht,“ wie es im Beschluss des Verfassungsgerichts heißt. Sein juristischer Kampf gegen die Entscheidungen ist damit endgültig gescheitert.
Obwohl die Wirkungslosigkeit der Corona-Masken und der Abstandsregeln, sogar deren Schädlichkeit, gerade für Kinder, inzwischen hinreichend bewiesen ist, entschied das Gericht anscheinend nach dem Grundsatz: „Was damals Recht war, kann nicht heute Unrecht sein.“