Ulrich Schödlbauer, Gastautor / 06.02.2021 / 10:00 / Foto: Pixabay / 71 / Seite ausdrucken

Maskengeschenke: Frau Merkel nimmt, indem sie gibt

Der Publizist Boris Blaha hat einen Offenen Brief an die Kanzlerin geschrieben, der es wert ist, kommentiert zu werden. Hier zunächst einmal Blahas Brief:

 

Ihre „Berechtigungsscheine“

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

die mir unverlangt zugesandten „Berechtigungsscheine“ für Schutzmasken sende ich Ihnen hiermit postwendend zurück. Die allmähliche Verwandlung eines Verfassungsrechtes in ein Zuteilungsrecht lehne ich ab, sowohl was die Zuteilung irgendwelcher Güter anbelangt, die ich mir, wenn Sie Ihre Arbeit professionell machen würden, jederzeit selbst beschaffen kann und erst recht, was die „Zuteilung“ von Freiheits- und Grundrechten anbelangt, die mir von der Verfassung uneingeschränkt garantiert werden und zu deren Aufrechterhaltung sie verpflichtet sind.

Daran ändert auch ein verfassungswidriger Ermächtigungsbeschluss des Bundestages nichts, denn eine „epidemische Lage nationaler Tragweite“ hat es im Jahre 2020 zu keinem einzigen Zeitpunkt gegeben. Tatsachenwahrheiten haben gegenüber dem Skandalisierungsfuror moderner Medien den Vorzug einer beständigen Hartnäckigkeit, sie werden sich mit der Zeit auch bei den Gerichten durchsetzen.

Da Ihnen weder mein noch irgendein anderes Leben von mündigen Bürgern anvertraut ist, treffe ich die jeweils persönliche Abwägung zwischen Lebens-Schutz und Lebens-Risiko ausschließlich selbst. Ein irgend gearteter Übergriff steht Ihnen nicht zu.

Sie haben als verantwortliche Bundeskanzlerin ohne Not mehr Schäden angehäuft als alle bisherigen Bundeskanzler zusammengenommen. Ich empfehle Ihnen deshalb zur Schadensbegrenzung dringend, ihr Amt umgehend zur Verfügung zu stellen.

Mit staatsbürgerlichen Grüßen

 

"Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin", schreibt Blaha oben, "die mir unverlangt zugesandten 'Berechtigungsscheine' für Schutzmasken sende ich Ihnen hiermit postwendend zurück". Es ist verdienstvoll, dass solche Intimverhältnisse langsam an die Öffentlichkeit kommen: Welches Privileg gestattet den Versand von Berechtigungsscheinen an den Kollegen Blaha, der damit offensichtlich nichts anzufangen weiß (da er sie sonst vermutlich behalten würde)? Zweifellos ist die Einräumung von Berechtigungsscheinen (also eines Privilegs) an Einzelne ein Privileg, und zwar eines, das von der ausgebenden Seite in Anspruch genommen wird, von der empfangenden hingegen in Anspruch genommen werden kann, also ein doppelseitiges, ein 'Arrangement', wie man das in der modernen Welt zu nennen pflegt.

Offenbar besteht das Besondere dieses Arrangements darin, dass die empfangende Seite vor dem in Rede stehenden Zuteilungsakt nicht kontaktiert wurde, sich also in der Lage einer Jungfrau aus den Geschichten aus Tausendundeiner Nacht befindet, welcher der Gebieter (oder einer seiner vielen Unterbefehlsgeber) die Nachricht zukommen lässt, die Liegestatt sei bereitet und der nächtliche Zugang zur Majestät stehe offen. Wir kennen aus der neueren Bildungsgeschichte Beispiele, in denen sich die (oder der) derart Privilegierte, etwa Lessings Emilia, als sperrig erweist und lieber den Tod von der Hand des Vaters (oder eines Geliebten) erleidet, als sich der eigensinnigen Wollust des Herrschers zur Verfügung zu stellen. So manche Klassiker-Sentenz kommt einem bei der Gelegenheit in den Sinn. Sehen wir also zu, wie speziell der Publizist Blaha seine Abweisung begründet.

Er schreibt: "Die allmähliche Verwandlung eines Verfassungsrechtes in ein Zuteilungsrecht lehne ich ab, sowohl was die Zuteilung irgendwelcher Güter anbelangt, die ich mir, wenn Sie Ihre Arbeit professionell machen würden, jederzeit selbst beschaffen kann und erst recht, was die 'Zuteilung' von Freiheits- und Grundrechten anbelangt, die mir von der Verfassung uneingeschränkt garantiert werden und zu deren Aufrechterhaltung sie verpflichtet sind." Der Satz verdient es, unter die unsterblichen Sätze der deutschen Literatur aufgenommen zu werden, gleich hinter Schillers Den Dank, Dame, begehr ich nicht, und sicherlich vor dem ebenso geläufigen, dafür in der Bedeutung schillernden und ich begehre / Nicht schuld daran zu sein des wackeren Matthias Claudius, der offenbar noch der Auffassung erlag, es genüge eine verbale Distanzierung, um sich angesichts der Kriege potenterer Zeitgenossen um ihres Nächsten Geld und Gut selbst die moralische Absolution zu erteilen.

Er weist nur auf die Selbstverständlichkeit hin

Denn worin besteht das Verfassungsrecht, von dem hier die Rede ist? Im Recht, sich Schutzmasken jeglicher Art zu einem beliebigen Zweck zu verschaffen, ohne auf die spezielle Beihilfe der Regierung angewiesen zu sein? Das könnte etwas vordergründig klingen, solange man nicht bedenkt, dass im Wort 'Schutzmaske' bereits der 'Schutz' steckt und mithin der von der Verfassung gebotene Schutz des individuellen Lebens (samt körperlicher Unversehrtheit), von dem neuerdings viel die Rede ist. In einem gut geführten Gemeinwesen, so müsste ein wohlmeinender Leser wohl übersetzen, ist jeder in die Lage versetzt, die individuell zu seinem Schutz gebotenen Maßnahmen aus freien Stücken zu ergreifen. Das stimmt zwar nicht expressis verbis, wie man wiederkehrenden Berichten aus den Unfallchirurgien der Krankenhäuser entnehmen kann, in denen zusammengeflickt wird, was zusammengehörte, bevor ein hier mit dem Mantel des Schweigens bedeckter Raser es auseinanderdividierte. Doch da kommt das hinter dem Wörtchen 'geboten' versteckte Restrisiko ins Spiel, das schon der Bibelgott seinem Liebling Abel nicht abnehmen konnte (oder wollte).

Sollte also die Kanzlerin…? Sollte sie wirklich beschlossen haben, Herrn Blaha, den sie vielleicht nur vom Hörensagen kennt (wir nehmen nicht an, dass sie zu den regelmäßigen Lesern seines Blogs zählt), anders als seinerzeit Jahwe, vom Restrisiko zu befreien, einer saisonal auffälligen Virenerkrankung anheimzufallen, deren statistische Häufigkeit im übrigen … ersparen Sie, lieber Leser, mir den Rest des Satzes, ich habe ihn in letzter Zeit so oft gelesen, dass ich es für eine Beleidigung Ihres Intellekts halten würde, ihn hier erneut anzuführen.

Wir alle leiden ein wenig unter der entstandenen Situation, mag sein, auch die Kanzlerin sucht nach Auswegen, es ehrt den zitierten Autor, dass man auf diese Weise auf ihn zukommt, aber es befremdet doch auch zutiefst, denn, um ehrlich zu sei: Der Mann hat recht. Er spricht ja nicht vom Dilettantismus der Herrschenden, jedenfalls steht davon nichts im Text, er weist nur auf die Selbstverständlichkeit hin, in einem gut geführten Gemeinwesen auch in Gesundheitsdingen sein eigener Herr sein zu können. Und das ist sein gutes Recht.

Dieses Recht nimmt also, indem es gibt

Der Publizist Blaha ist ein kluger Kopf. So wie er Verfassungsrecht und Zuteilungsrecht gegeneinanderstellt, stellt er zwei Weisen des Rechthabens (oder Im-Recht-Seins) neben- und gegeneinander. Die Verfassung schützt den, der sich in ihrem Geltungsbereich befindet, das Zuteilungsrecht schützt den, der – aus welchen Gründen auch immer – zuteilt: er spricht, zusammen mit dem ausgegebenen materiellen Gut, sich das Recht zu, den Empfänger zu bestimmen (und damit über ihn zu verfügen): Nimm du! Dein Nachbar ist nicht gemeint. Dieses Recht nimmt also, indem es gibt. Es nimmt mir, dem Begünstigten, die "Freiheits- und Grundrechte … die mir von der Verfassung uneingeschränkt garantiert werden und zu deren Aufrechterhaltung sie verpflichtet sind" – all jene nämlich, die zu dem angezeigten Vorgang nichts zu sagen haben und daher schweigen, während ihr Beruf ihnen anderes abverlangt. Es nimmt mir das Recht, in eigener Verantwortung das mir zu meinem Schutz Gebotene (oder geboten Erscheinende) zu veranlassen und unnötige Risiken zu vermeiden. Denn selbstverständlich steckt im Gegebenen, wie in jedem Privileg, eine gar nicht so geheime Nötigung: Und bist du nicht willig… dann hagelt es Bußgelder und Schlimmeres.

Der Publizist Blaha schreibt in seinem Brief noch einiges andere, das nachzulesen sich lohnt. Doch dieser Satz, dieser eine schulbuchreife Satz … sei dringend allen zur nachholenden Lektüre empfohlen, denen der widerwärtige Anblick einer sich um auszuteilende Schutzmittel balgenden Nation inmitten der „größten Krise der Neuzeit“ nichts weiter entlockt als ein notorisches Warum nicht mehr? Mehr wovon? Sie wollen keine Wahrheit, sie wollen, dass etwas wahr sei. "Alle sind gefährdet, also bin ich der Gefährdete." Wer hier nichts merkt, der merkt nichts. "Tatsachenwahrheiten", so Blaha aufs Neue, "haben gegenüber dem Skandalisierungsfuror moderner Medien den Vorzug einer beständigen Hartnäckigkeit, sie werden sich mit der Zeit auch bei den Gerichten durchsetzen." Information, heißt das, schlägt Desinformation, es braucht bloß seine Zeit.

Darauf vertrauen heute viele.


Quellen:

Boris Blahas Brief hier

Ulrich Schödlbauers Blog, auf dem dieser Beitrag zuerst erschien hier.

 

Foto: Pixabay

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Wolfgang Aust / 06.02.2021

Da das Einlösen dieses Gutscheins, wie auch die Wahnehmung des Impfangebots ein Einverständnis mit den Corona-Maßnahmen enthält oder als „Cherrypicking“ gewertet werden kann, wenn man sonst kritisch ist, ist es für mich schon länger beschlossene Sache, weder mit diesem Gutschein FFP2 Masken, noch den Impftermin wahrzunehmen. Schließlich ist beides ja so was von freiwillig ... Da ist die Idee, beides wieder ausdrücklich zurückzusenden, wirklich inspitierend. Dankeschön!

Manfred Lang / 06.02.2021

@Peer Doerrer: Sie sind mir ja Einer! Echt bewundernswert, wie Sie Ihren Schabernack, Ihre Smiley-Heldentaten vollbringen. Sie lassen sich lieber von panischen Mitbürgern anschreien, die die Pandemie-Dramen der Regierung glauben und sich angepasst verhalten. Oder nehmen Sie mit dem wohl Ihnen eigenen Humor in Kauf, dass der Filialleiter von Aldi und anderen Lebensmittelhändlern mit happigen Bußgeldern bedroht werden, wenn sie die Corona-Verordnung zum Tragen einer medizinischen Maske nicht umsetzen? Sie vergessen scheinbar, dass auch Sie in Einzelhandelsgeschäften seit Februar mit einem Bußgeld von 50 € sanktioniert werden können, wenn Sie sich weigern eine medizinische Maske zu tragen. Mit Ihrem eigentümlichen Smiley-Humor können Sie diese 50 € als Einsatz für Ihre Masken- und Meinungsfreiheit gerne zahlen, statt nur verängstigte Mitbürger zu ärgern. Lassen Sie es einfach darauf ankommen. Dann hätte ich noch irgendwie Verständnis, weil Sie für Ihre Haltung auch Nachteile in Kauf zu nehmen bereit wären. Übrigens hasse ich das Maskentragen und die anderen Einschränkungen unserer Freiheiten und Grundrechte vermutlich genauso wie Sie. Ich habe allerdings keine Lust, trotz einer Rechtsschutzversicherung, mich vor Verwaltungsgerichten gegen diesen Maskenunfug zur Wehr zu setzen. Denn es gibt auch unter den wirklich guten Rechtsanwälten nur verschwindend wenige, die sich mit den GOA-Sätzen zufrieden geben. Wenn Sie dazu den Mut und nicht nur zur Schau getragenen Übermut hätten—- nur zu, Herr Doerrer!

Gabriele Klein / 06.02.2021

Ein Forist (Name vergessen)  kommentierte auf Achgut sehr gut, dass es für die FFP2 Maske klare arbeitsrechtliche Vorgaben gibt mit Tragepausen nach so und so viel Zeit…...  Also die eigenen Normen sollte man schon kennen. Ansonsten sollte man vielleicht mehr Normen für die Normen entwickeln. Dann gibt es Masken die Viren deren Material die Viren tötet und die damit besser und verträglicher sind als diese FFP2 die, soweit ich das erkennen kann auch für Nickelalergiker nichts taugen dürften. Denn, ich kann mir nicht vorstellen dass die reingewobenen Drähte aus Edelmetall aus Titan sind. Also wenn man alles bis ins letzte Detail plant bitte exakt und vergessen Sie dabei nicht den “Wetterbericht” noch kurz vor Verteilung einzuschalten.

Paul Greenwood / 06.02.2021

Was mich stört ist die Tatsache, dass der Leistungskatalog der Krankenkassen stets reduziert wird, und man wird auf IgeL zugewiesen oder nach Sondergenehmigung bitten musste um Diagnostik zu erhalten. Dann plötzlich, weil POLITISCH gewollt, ist Geld da etwas Unnutzliches zu verteilen. Menschen sind mit DRV und Kassen Bürokratismus überschwemmt aber wenn die Politik den Arsch retten will, ist plötzlich Alles möglich kostet es was es wolle

Sabine Heinrich / 06.02.2021

Ich fand gestern diesen Lebensmittel - äh- Maskenberchtigungsschein meiner KV im Briefkasten - und habe mich gefragt, was dieser Sch..ß soll! Ich will diese - wohl nachweislich gesundheitsschädigenden, atemraubenden - Dinger nicht! Die blauen sind schon schlimm genug! Und die Kosten, welche diese irrwitzige Aktion verursacht! Natürlich werde ich wahrscheinlich diese Bezugsscheine einlösen, da ja sicher Buch darüber geführt wird, wer das getan, bzw. - ganz schlimm - nicht getan hat, so dass man diese widerspenstigen ungehorsamen Menschen wie mich umgehend drangsalieren kann. Kann mir jemand einen Hinweis geben, wem man mit diesen weißen Dingern eine Freude machen kann, wer die gern haben möchte, aber jeden Cent 3x umdrehen muss? Ich würde gern die mir zustehenden 12 weißen Pestmasken verschenken.

Reinhard Schröter / 06.02.2021

Schade, dass ich diesen „Geschenkgutschein „ sofort nach dem Öffnen im Kamin entsorgt habe. Ich hätte ihn besser zurückgeben sollen. Eine Dreistigkeit ohne Beispiel mir etwas als Geschenk vorzugaukeln, was ich selber bezahlen darf. Schlimmer noch als das, sind die , die das Briefchen voller Seligkeit öffen und stolz zur nächsten Apotheke rasen, damit auch der nette Apotheker bei der Umverteilung von unten nach oben seinen gerechten Anteil an der Beute erhält!

R. Koopmann / 06.02.2021

Mit der Ankündigung im Dez. wurde mit 5 Wochen Verzögerung in dieser Woche der FFP2-Masken-Gutschein postalisch zugestellt. Niemand in meinem näheren Bekanntenkreis wird davon Gebrauch machen, liegt bereits ein Ergebnis ( ? Mio. € ) vor für diese Maßnahme von Steuerverschwendung? Ich bewundere die Bürger, die dieses übelriechende Teil ertragen.

Petra Wilhelmi / 06.02.2021

Ich freue mich, so viele Helden zu sehen, die keine Maske tragen. Ich kenne solche Helden nicht. In meinem Supermarkt tragen ALLE Masken - gezwungener Maßen. Wenn die Leute in die kleinen Läden in unserer Minipassage gehen, tragen sie auch ALLE Masken, gezwungerner Maßen, weil es den Händlern schlecht bekommen würde, wenn sie das zuließen. Wo sind nur die Helden?

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