Sie und 25 weiteren Personen des Rassemblement National (RN) werden beschuldigt, als Abgeordnete im EU-Parlament Gelder durch Scheinbeschäftigungen veruntreut zu haben.
Sie sollen parlamentarische Assistenten in Brüssel bezahlt haben, obwohl diese in Paris für die Partei (damals noch Front National) arbeiteten, berichtet NZZ. Dies könnte Le Pen hohe Geld- und Haftstrafen sowie ein Verbot politischer Betätigung einbringen, sollte sie verurteilt werden. Die Vorwürfe beziehen sich auf den Zeitraum von 2004 bis 2016. Angemeldet wurden sie vom damaligen EU-Parlamentspräsidenten Martin Schulz (SPD), der nie ein Geheimnis seiner Abneigung gegen Le Pen und ihre Partei machte.
Trotz der Vorwürfe zeigte sich Le Pen bei Prozessbeginn unbesorgt und bestritt jegliches Fehlverhalten. Sie verwies auf den Fall des französischen liberalen EU-Abgeordneten Francois Bayrou, der ebenfalls wegen Scheinbeschäftigung von Mitarbeitern angeklagt und dann freigesprochen wurde. Das Urteil wird Ende November erwartet.