Thomas Baader, Gastautor / 20.02.2017 / 12:53 / 3 / Seite ausdrucken

Mal zu viel und mal zu wenig. Am Ende ist eh alles gleich.

Von Thomas Baader.

Fall 1: Burkas gibt es in Deutschland sehr selten, deshalb kann man sie nicht verbieten - logisch:

Gerade weil es den Einzelfall nicht berücksichtigt, dürfte ein solches Verbot unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig sein. Solange die Vollverschleierung auf deutschen Straßen kein Massenphänomen ist, fordert daher das Toleranzgebot unserer verfassungsrechtlichen Werteordnung, die Einzelfälle hinzunehmen. Hier

Fall 2: Kopftücher gibt es in Deutschland sehr häufig, deshalb kann man sie nicht verbieten - logisch:

„Ein 'islamisches Kopftuch' ist in Deutschland nicht unüblich, sondern spiegelt sich im gesellschaftlichen Alltag vielfach wider“, schrieben die Richter in Karlsruhe zur Begründung. Es gebe keinen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, „von der Wahrnehmung anderer religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse verschont zu bleiben“, hieß es in dem Beschluss weiter. Hier

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Leserpost

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I.Schuler / 20.02.2017

Ich bin immer wieder sprachlos, was in Deutschland alles möglich ist. Da holt dieses Land seit Jahrzehnten immer mehr Muslime ins Land, man weiß inzwischen, welche Probleme es bei deren Integration gibt. Trotzdem haben die politischen Parteien noch immer keine gemeinsame Vorstellung, was vor allem den muslimischen Migranten an Integrationsleistung abverlangt werden soll, und jeder kleinste diesbezügliche Anlauf wird entweder von Kritikern umgehend in der Luft zerrissen oder von Richtern mit Verweis auf das religiöse Selbstbestimungsrecht ausgebremst. Dabei müßte sich hier im Westen langsam herumgesprochen haben, daß es im Koran keine einzige Stelle gibt, in der von Frauen verlangt wird, ein Kopftuch oder gar eine Komplettverschleierung zu tragen. Bei Kopftuch, Burka und Niqab handelt es sich ausschließlich um kulturelle Traditionen, die fälschlicherweise religiös begründet werden. Unter Attatürk trugen die Frauen in der Türkei keine Kopftücher und galten deshalb ganz sicher nicht als schlechte Gläubige. Auch hier im Westen gab es in den 60er und 70er Jahren keine oder nur sehr wenig Kopftücher zu sehen, von Burka und Niqab ganz zu schweigen. Daß diese alte Tradition seit einigen Jahren verstärkt auflebt, ist vor allem als ein religionspolitisches Bekenntnis aufzufassen: man ist in allererster Linie Muslim, man grenzt sich von der Mehrheitsgesellschaft ab und fordert von dieser, sich den Gepflogenheiten von Muslimen anzupassen, selbst wenn diese ( Stichwort schächten von Tieren) mit deutschen Gesetzen kollidieren. Laut Gerichtsbeschluß hat die Mehrheitsgesellschaft keinen Anspruch darauf, von der Wahrnehmung anderer religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse verschont zu werden, selbst wenn man sich als Einheimischer immer fremder im eigenen Land fühlt. Ich gehe davon aus, daß hier nur die visuelle Wahrnehmung gemeint ist. Aber Realität ist doch, daß die deutsche Mehrheitsgesellschaft aufgrund ständiger Forderungen vonseiten muslimischer Verbände gezwungen ist, sich fortlaufend mit immer mehr Aspekten dieser Religion zu befassen, die doch eigentlich Privatsache sein sollte: Gebetsräume, offizielle Anerkennung muslimischer Feiertage, kein Schweinefleisch in Kantinen, Schulen und Kitas, Essen muß zusätzlich halal sein, Schächtung von Tieren usf. Und wo man keine offizielle Regelung im Interesse der Muslime durchsetzen kann (Stichwort Mehrehe), macht man es inoffiziell und “finanziert” die Zweit- und Drittfrau samt den aus diesen Verbindungen resultierenden Kinder auf Kosten des deutschen Sozialstaats. Ich verstehe einfach nicht, weshalb die Politik bezüglich des Umgangs mit muslimischen Migranten seit Jahren derart hilflos agiert, und wie es sein kann, daß Gerichte über Jahre zum selben Sachverhalt so unterschiedlich urteilen und am Ende wieder zum Ausgangspunkt der Diskussion zurückkehren. Als Bürger dieses Staates kann man an den hiesigen Zuständen nur verzweifeln.

Andreas Arndt / 20.02.2017

Wie man es auch dreht und wendet, da wir mit großen Schritten auf dem Weg zu einem muslimischen Staat sind, ist es das beste alle Hindernisse zu beseitigen. Inzwischen lehnen auch schon mal muslimische Angestellte in Ausländerbehörden die Asylanträge verfolgten Christen ab. Und daran findet in der betroffenen Behörde niemand etwas auszusetzen. Das ist doch schön, wir fangen uns zu integrieren.

Karla Kuhn / 20.02.2017

Was dem einem recht ist, darf nach der deutschen Rechtssprechung dem anderen eben nicht billig sein.  Wunderbar !!

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