Rainer Grell / 28.12.2016 / 16:20 / Foto: Andy Dunaway/U.S.A.F / 6 / Seite ausdrucken

Märchen aus 1001 Nacht: Sicherheit am Hindukusch

Zugegeben, ich bin kein Afghanistan-Experte. Ich weiß nur, dass der Hindukusch kein Fluss, sondern ein Gebirgszug und Kabul die Hauptstadt dieses südasiatischen Landes ist. Dann weiß ich noch, dass unsere Sicherheit auch am Hindukusch verteidigt wird (Peter Struck) und dass nichts gut ist in Afghanistan (Margot Käßmann). Die Verteidigung unserer Sicherheit in diesem Land hat bisher (seit 2001) 56 deutsche Soldaten das Leben gekostet. Ich bin weiß Gott kein Linker, aber ich war immer dagegen, dass deutsche Soldaten unsere Sicherheit am Hindukusch verteidigen. Warum gerade in Afghanistan? Warum nicht auch im Irak und in Syrien und in Libyen?

Wenn ich es recht überlege, weiß ich noch etwas mehr über das Land, zum Beispiel dass die Sowjetarmee in den zehn Jahren ihres Afghanistan-Abenteuers rund 15.000 tote Soldaten zu beklagen hatte (wenn sie denn beklagt wurden). Haben die dort etwa auch ihre Sicherheit verteidigt? Was für die Amerikaner in Vietnam der Vietcong war, das waren für die Sowjets in Afghanistan die Taliban. Was ich sonst noch über Afghanistan weiß, habe ich aus Zeitungsberichten oder aus dem Roman „Der Drachenläufer“ des afghanisch-amerikanischen Schriftstellers Khaled Hosseini (erschienen 2003).

Was ist an diesem Land, das bereits Alexander der Große (gest. 323 v. Chr.) besetzt hatte, so interessant für Invasoren und Investoren? Antwort: seine geostrategische Bedeutung. Doch das ist ein Gebiet, von dem ich noch weniger Ahnung habe. Deswegen breche ich hier ab und lenke die Aufmerksamkeit der interessierten Achse-Leser (jedweden Geschlechts) auf einen Umstand, der zwar allgemein bekannt, aber kaum thematisiert oder gar problematisiert wird. Dabei bestünde gerade jetzt, wo Abschiebungen in das Land am Hindukusch stattfinden und sein Status als sicheres Herkunftsland hoch umstritten ist, hinreichend Anlass dazu.

Der offizielle politische Name dieses Landes lautet (auf Dari, neben Paschtu die zweite Amtssprache, Artikel 16 der Verfassung) Dschomhuri-ye Eslāmi-ye Afghānestān – Islamische Republik Afghanistan. Außer Afghanistan gibt es nur noch drei Staaten, die sich islamische Republik nennen: Iran, Mauretanien und Pakistan. Der OIC, der Organisation für islamische Zusammenarbeit (Organisation for Islamic Cooperation, bis 2011 Organisation of the Islamic Conference) gehören immerhin 56 Staaten an (ohne Syrien, dessen Mitgliedschaft 2012 suspendiert wurde), in denen der Islam Staatsreligion oder Religion der Bevölkerungsmehrheit ist. Zwar ist in diesem Zusammenhang durchaus genaues Hinsehen geboten, wie das Beispiel Saudi-Arabiens zeigt, das sich zwar schlicht „Königreich“ nennt und schon deshalb keine „Republik“ sein kann, sich aber an „Strenggläubigkeit“ durchaus mit den vier islamischen Republiken messen kann. Und bei diesen dürfte die Ausrichtung klar sein.

Margot Käßmann hat Recht: Nichts ist gut in Afghanistan

Allerdings wissen Juristen, dass „Verfassungsrecht“ und „Verfassungswirklichkeit“ zwei verschiedene Dinge sein können (bekannte Bespiele: die Rolle der politischen Parteien nach Artikel 21 Grundgesetz und im politischen Alltag oder Gewissensfreiheit der Abgeordneten nach Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 GG und Fraktionszwang). Demgemäß darf man es nicht bei einer Betrachtung des bloßen Verfassungstextes bewenden lassen, sondern muss auch ergründen, wie die jeweiligen Vorschriften tatsächlich praktiziert werden.

Werfen wir also zunächst einen Blick in die Verfassung der islamischen Republik Afghanistan (auch hier), die „das Volk von Afghanistan“ durch seine „gewählten Vertreter in der Großen Ratsversammlung (Loya Dschirga) am 14. Jadi 1382 Hidschra (= 04.01.2004)“ verabschiedet hat – und zwar nur unter den Aspekten, die bei Abschiebungen von Interesse sind: Ein Ausländer darf „nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist“ (§ 60 Absatz 1 Satz 1 Aufenthaltsgesetz, AufenthG). „Ein Ausländer darf [ferner] nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem ihm der in § 4 Absatz 1 des Asylgesetzes bezeichnete ernsthafte Schaden droht“ (§ 60 Absatz 2 Satz 1 AufenthG). Als ernsthafter Schaden gilt: „1. die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe, 2. Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder 3. eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts.“

Nach Artikel 3 der afghanischen Verfassung darf kein Gesetz dem Glauben und den Be­stimmungen der heiligen Religion des Islam widersprechen. Nach Artikel 8 achtet der Staat die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Gleichzeitig hat Afghanistan als Gründungsmitglied der OIC (1969) allerdings die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam vom 5. August 1990 unterschrieben, die alle Menschenrechte unter Scharia-Vorbehalt stellt (Artikel 24: „Alle Rechte und Freiheiten, die in dieser Erklärung genannt wurden, unterstehen der islamischen Scharia“, Artikel 25: „Die islamische Scharia ist die einzig zuständige Quelle für die Auslegung oder Erklärung jedes einzelnen Artikels dieser Erklärung“).

Artikel 22 Satz 2 bestimmt: „Die Bürger Afghanistans, sowohl Frauen als auch Männer, haben vor dem Gesetz gleiche Rechte und Pflichten".

Artikel 29 verbietet die Folter.

Diese und weitere Verfassungsbestimmungen hätten auch für einen Europäer einen guten Klang, wenn nicht alle unter Vorbehalt des Artikels 3 stünden, insoweit durchaus vergleichbar mit dem Scharia-Vorbehalt in Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam. Ein Blick in die Verfassungswirklichkeit bestätigt diese Skepsis. Margot Käßmann – ich sage das ungern – hat Recht: Nichts ist gut in Afghanistan. Dass sie auch für die Taliban betet hat daran bisher leider nichts geändert.

Das Auswärtige Amt sieht die Praxis der Menschenrechte in Afghanistan wie folgt:

„Zu den Fortschritten im Bereich der Menschenrechte gehören insbesondere die Verabschiedung des Gesetzes zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen (Elimination of violence against Women - 'EVAW-Law') im Jahre 2009 (in Form eines Präsidialdekrets) und der gerade auch für Frauen und Mädchen weitgehend gesicherte Zugang zu Bildung sowie die Entwicklung im Bereich der Zivilgesellschaft. Heute gibt es in Afghanistan eine vibrierende zivilgesellschaftliche Szene von bis zu 3.000 Nichtregierungsorganisationen (NRO) aller Sparten. Ihre Aktivitäten sind vor allem auf die urbanen Zentren konzentriert, strahlen aber zunehmend auf den ländlichen Bereich aus. Die große Zahl der NROs ist vor allem dem Engagement gerade junger Afghaninnen und Afghanen geschuldet, ist aber auch die Folge konsequenter internationaler Förderung.“

Das wäre ja noch schöner, wenn die Bemühungen von rund 40 Staaten um die Stabilisierung Afghanistans ganz ohne Folgen geblieben wären.

Totalitaristen aller Länder vereinigt Euch!

Nach meiner, allerdings unmaßgeblichen Meinung, sind die Menschenrechtsgarantien in der Verfassung der Islamischen Republik Afghanistan nicht mehr wert als die entsprechenden Bestimmungen in den Verfassungen der DDR oder UdSSR. Dort herrschten laut Verfassung Meinungsfreiheit, Freizügigkeit und alle sonstigen Grund- und Menschenrechte, die uns im Westen heilig sind. Deswegen konnten die Regierungen beider Staaten auch die KSZE-Akte von Helsinki unterzeichnen. Was sie aber nicht hinderte, am 13. August 1961 eine Mauer zu bauen bzw. deren Bau zuzulassen, den bekanntlich niemand beabsichtigte, und Oppositionelle ins Gefängnis (GULAG) oder Irrenhaus zu stecken oder gar umzubringen. Wie hieß es doch in der Neusprache Ozeaniens in Orwells 1984: Krieg bedeutet Frieden, Freiheit ist Sklaverei, Unwissenheit ist Stärke. Und die zuständigen Ministerien führten die niedlichen Bezeichnungen Miniwahr (Ministerium für Wahrheit), Minipax (Friedensministerium), Minilieb (Ministerium für Liebe), Minifluss (Ministerium für Überfluss).

Totalitaristen aller Länder vereinigt Euch!

Es mag sein, dass es in Afghanistan sichere Gebiete gibt. Allerdings ist mir noch nicht klar geworden, wie bei einer Abschiebung sichergestellt ist, dass die Betreffenden tatsächlich auch dorthin gelangen. Zunächst landen erst mal alle in Kabul. Und dann bestimmen die afghanischen Behörden, was weiter geschieht.

„Abschiebungen sind nichts Schönes“ kommentierte Ulf Poschardt kürzlich in der „Welt“. Das würde ich so generell nicht sagen. Als zum Beispiel Metin Kaplan, „der Kalif von Köln“ nach endlosem Hin und Her am 12. Oktober 2004 endlich abgeschoben wurde (in die Türkei), habe ich das, wenn auch in aller Stille, mit einer Flasche Champagner begossen. Und wenn Reda Seyam abgeschoben würde (das ist der, der mit Hilfe gerichtlicher Hilfe durchgesetzt hat, seinen Sohn „Djehad“ nennen zu dürfen), würde ich das Gleiche machen, doch ist das nicht zu erwarten, da er schon vor mehr als einem Jahrzehnt eingebürgert wurde (ausgerechnet in Baden-Württemberg). Wenn allerdings einer alleinerziehenden Afghanin nach 17 Jahren die Abschiebung droht, dann gebe ich Poschardt Recht: Das ist nicht nur „nicht schön“, das ist verdammt hässlich. Frauen würde ich generell niemals nach Afghanistan abschieben, denn sie sind dort nach meiner Einschätzung keinesfalls vor Vergewaltigung und Diskriminierung, ja nicht einmal vor Ermordung ausreichend geschützt, sichere Regionen hin oder her. Konvertiten (beiderlei Geschlechts) droht nach „den Bestimmungen der heiligen Religion des Islam“ sogar der sichere Tod. Denn Mohammed, „ein schönes Vorbild“ für alle Muslime (Sure 33, 21) hat verfügt: „Wer den Islam verlässt, den tötet!“

Das ist natürlich Bundeskanzlerin Angela Merkel und allen Zuständigen auch bekannt. Aber vermutlich will man mal wieder „ein Zeichen setzen“, nachdem die „roten Linien“ inzwischen verbraucht sind.

Foto: Andy Dunaway/U.S.A.F defenseimagery via Wikimedia Commons

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Wolfgang Richter / 29.12.2016

Also scheint es ein Gebot der Stunde und der Humanität, auf die sich Westeuropa, insbesondere Deutschland eingeschworen hat, nicht nur nicht nach Afghanistan abzuschieben, sondern zur Rettung aller dort Gefährdeten eine Luftbrücke einzurichten, die alle die es wünschen und die sich nicht den Taliban zurechnen, zügig zu retten.  Und sodann prüfen wir die Menschenrechtslage z. B. in Südsudann, Iran, Somalia oder ggf. auch nach alphabetischer Reihenfolge.“Wir” könnten ggf. auch mit der Überführung bei den ca. 65 Millionen umher irrenden Entwurzelten der Welt anfangen, die nicht das Geld haben, sich einen “Schlepper” zur Reise ins gelobte Europa zu leisten, also den wirklich Ärmsten der Verfolgten dieser Welt. Fehlt nur noch jemand, der diese gesamt-logistische Aufgabe meistert, einschließlich Unterbringung und Versorgung, hat ja bei der Zuwanderung der Million im vergangenen Jahr schon wunderbar geklappt. Ach ja, es sollte sich sodann auch ein Kompetenzteam finden, das den schon länger hier Lebenden die Notwendigkeit der erforderlichen Solidarität mit denjenigen, die dann vor der Tür stehen, um eines der bisher selbst genutzten Zimmer zu übernehmen,  glaubhafter erklärt, als es bisher gelungen ist, zu erklären, warum immer höhere Abgaben erforderlich sind, obwohl die Steuereinnahmen ständig steigen, die Infrastruktur insgesamt bröselt, aber wie selbstverständlich Milliarden Euronen für das Projekt “Flüchtlinge” vorhanden sind.

Werner Liebisch / 29.12.2016

Vor ca. 20 Jahren lernte ich einen jungen Afghanen kennen, seine hier genannte Tochter nannte er Anika. Er ist Hindu der geflohen war von seinen lieben Mitbürgern die heute hier uns das Leben versüssen. Er hat auf Anraten einer Behördenmitarbeiterin seiner Tochter einen westlichen Namen gegeben. Das machen nicht mal meine türkischen Kollegen in 5. Generation, bis auf wenige Ausnahmen. Nicht integrieren, nicht assimilieren. Bis auf die Ausnahmen natürlich Ich werde die Äusserung beweisen können, das ist kein fake news, oder ist das Wahrheitsministerium noch gar nichtin Betrieb?

Joachim Bremer / 29.12.2016

Ich kann dem Artikel nicht zustimmen. Beinhaltet er doch so etwas wie die “Quadratur des Kreises”. Kurz zusammengefasst besteht der Tenor des Artikels m.E. in folgender Aussage: Man darf Islamisch-Gläubige (vor allem Frauen) nicht in (extrem) islamische Länder abschieben, weil dort der Islam herrscht. Im Umkehrschluß bedeutet es also, daß aus sämltichen islamischen Ländern quasi alle asylberechtigt sind. Deshalb müssen alle hier bleiben. Und als Resultat erleben wir hier bereits Diskussionen, wie den Scharia-Gesetzen der “Neuankömmlinge” _hierzulande_ gefrönt werden kann. Siehe Diskussion über Burka, Burkini und Kinderehen. Frei nach Peter Scholl-Latour: “Wer halb Afghanistan aufnimmt, rettet nicht Afghanistan, sondern der wird selbst Afghanistan”. Anders ausgedrückt: für ihre Emazipation und Aufklärung müssen die Afghanen (und die anderen) schon selbst sorgen. Den dortigen Islam hierhin zuholen, wird das Problem nicht lösen.

Hubert Bauer / 28.12.2016

In einem Land, in dem fast alle Menschen (mehr oder weniger) Analphabeten sind, ist es ziemlich egal, was in der Verfassung steht. Die meisten Afghanen wissen wahrscheinlich nicht mal, wie ihr Präsident heißt. Erste Autorität ist das Familienoberhaupt (Vater), dann kommt der Imam und dann der örtliche War-Lord. Beamte und Richter der offiziellen Regierung spielen dort ohnehin keine große Rolle. Über ein System mit familiären, religiösen und lokalen Despoten kann ich keine demokratisch-rechtstaatliche Verfassung stülpen. Das kann nicht von oben kommen, sondern muss sich behutsam von unten bilden.

Hjalmar Kreutzer / 28.12.2016

Dennoch bleibt die Frage unbeantwortet, warum alle Menschen aus allen Ländern der Welt das Recht haben sollen, ausgerechnet immer wieder nach Deutschland flüchten zu dürfen? Besagt nicht ein negativ beschiedener Asylantrag schlicht, dass die Betroffenen AUS Deutschland abgeschoben werden dürfen? Damit ist doch noch lang nicht festgelegt, WOHIN sie abgeschoben werden?

Andreas Rochow / 28.12.2016

Ich bin sicher, dass Margot Kässmann mit den Taliban beten wollte und nicht für sie. Das macht in ihrer Sphäre des Zeichensetzens aber kaum einen Unterschied. Fakt ist, dass wir überhaupt nicht wissen, was unsere Truppen in Afghanistan zu suchen haben. Fakt ist auch, dass die Rechtsbrüche der Bundesregierung einen Zustand der Unumkehrbarkeit hergestellt haben, der nur durch populistisches tagespolitisches Taktieren und ggf. weitere Rechtsbrüche beendet werden kann. Der Zauberlehrling lässt grüßen. Gilt Merkels “humanitärer Imperativ” nicht mehr, der ihre bisherigen Rechtsbrüche begründete?

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